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Call-Eckdaten
Die Rolle von Mainstream-Medien, sozialen Medien und Marketing bei der Förderung gesunder und nachhaltiger Konsummuster und wie man gute Praktiken fördert
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 7: Innovative Governance, Umweltüberwachung und digitale Lösungen zur Unterstützung des Green Deal
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-GOVERNANCE-01-3
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
28.02.2024 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Einklang mit den Zielen des Europäischen Green Deal, des europäischen Plans zur Bekämpfung von Krebs, der Strategie "From Farm to Fork" für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem, den Prioritäten für Lebensmittel 2030 und den Klimazielen der EU für 2030 und 2050 wird der erfolgreiche Vorschlag den Übergang zu einem gesunden und nachhaltigen Ernährungsverhalten erleichtern, indem er die Einführung innovativer Steuerungsmodelle unterstützt, um insbesondere besser informierte Entscheidungsprozesse, soziales Engagement und Innovation zu erreichen. Das Hauptziel dieses Themas besteht darin, die Faktoren, die das Ernährungsverhalten beeinflussen, besser zu verstehen und das Verständnis für die Rolle der Mainstream-Medien, der sozialen Medien und des digitalen Marketings bei der Förderung (un-)gesunder und (un-)nachhaltiger Konsummuster zu verbessern und gute Praktiken zu fördern.
Call-Ziele
Der Verzehr von Lebensmitteln kann nicht als alleinige Verantwortung der Bürger*innen oder als Problem der Nachfrage betrachtet werden, da er das Ergebnis einer Wahl ist, die von kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst wird und bei der das Lebensmittelumfeld eine wichtige Rolle spielt. In der heutigen vernetzten Welt werden die Auswirkungen der Mainstream-Medien, der sozialen Medien und des digitalen Marketings verstärkt, wobei Lebensmitteleinflussnehmer, NGOs und soziale Plattformen die Bürger*innen dazu bringen, anders über Lebensmittel nachzudenken. Wie Studien zeigen, da die Essgewohnheiten auch von dem beeinflusst werden, was die Verbraucher*innen sehen, kann es die Verbraucher dazu ermutigen, gesünder zu essen, wenn sie praktisch von gesunden Essern umgeben sind. Das Gegenteil ist jedoch auch der Fall.
Darüber hinaus können Unterschiede in den Medien- und Marketingansätzen (sowohl linear als auch nicht-linear) von nationalen/regionalen/lokalen Regierungen, der Zivilgesellschaft und dem privaten Sektor zu Unterschieden in den Konsummustern und der Lebensmittelauswahl zwischen verschiedenen sozioökonomischen und kulturellen Gruppen führen. Darüber hinaus hat das Fernsehen und die Internetnutzung zu einem inaktiveren, sitzenderen Lebensstil sowie zu mehr Exposition gegenüber der Vermarktung von Produkten mit hohem Fett-, Zucker- und/oder Salzgehalt bei Erwachsenen und Kindern geführt. Ein höheres Maß an Fernseh- und Internetnutzung ist mit schädlichen Auswirkungen auf die Essgewohnheiten von Kindern verbunden. Dazu gehört ein höherer Verbrauch von Produkten mit hohem Fett-, Zucker- und/oder Salzgehalt. Ein verbessertes Verständnis dieser Unterschiede und Treiber der Lebensmittelauswahl kann alle Betreiber und Akteure von Lebensmittelsystemen bei der Entwicklung innovativer und effektiver Kommunikationsstrategien (und damit verbundener politischer und regulatorischer Rahmenbedingungen) unterstützen die allen Teilen der Gesellschaft zugute käme und eine Umstellung auf eine gesunde und nachhaltige Ernährung für alle unterstützen würde.
Die vorgeschlagenen Aktivitäten sollten alle folgenden Aspekte abdecken:
- Identifizierung der verschiedenen Techniken und Mittel zur Verbreitung von Informationen und zur Beeinflussung des Verhaltens über verschiedene Mainstream- und Social-Media-Kanäle (z. B. Apps, Websites, virtuelle Verbraucherclubs und Plattformen), insbesondere Kartierung neuer Kommunikationsmittel, Algorithmen und maschineller Lernprinzipien, bei denen die Bürgerinnen und Bürger Lebensmittelentscheidungen treffen oder bewusst oder unbewusst beeinflusst werden, um ihr Konsumverhalten zu ändern.
- Vergleich der verschiedenen (linearen und nichtlinearen) Medien- und Marketingansätze von nationalen/regionalen/lokalen Regierungen, der Zivilgesellschaft und des Privatsektors und Bewertung, wie sich diese verschiedenen Arten von Ansätzen und Kanälen auf die Verbrauchsmuster und die Lebensmittelauswahl in verschiedenen sozioökonomischen und kulturellen Gruppen auswirken, mit besonderem Schwerpunkt auf gefährdeten Gruppen wie Personen mit niedrigem sozioökonomischem Status, Kleinkindern und Kindern bzw. deren Eltern, die für ihre Ernährung verantwortlich sind.
- Untersuchung der Auswirkungen negativer Nachrichten (z. B. Informationen über Risiken für die Lebensmittelsicherheit, Informationen über die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme) im Vergleich zu Nachrichten, die positive Ergebnisse der Lebensmittelauswahl fördern (z. B. Informationen über Ernährungs- und Gesundheitsvorteile), z. B. durch Umfragen oder Stimmungsanalysen. Bewertung, ob die elterliche Kontrolle angesichts des realen Kontexts und des Ausmaßes der unabhängigen Exposition von Kindern gegenüber linearen und nicht-linearen Medien als wirksame Strategie angesehen werden kann. Untersuchen Sie auch die Auswirkungen von (beabsichtigten oder unbeabsichtigten) Fehlinformationen und wie sich diese über verschiedene Medien verbreiten.
- Ermittlung innovativer und wirksamer Instrumente zur Verbesserung der Kommunikation über nachhaltige gesunde Ernährung und Diäten sowie allgemein über nachhaltige Lebensmittelsysteme, um sicherzustellen, dass alle Teile der Gesellschaft Zugang zu Informationen haben, die die Aufnahme gesunder und nachhaltiger Diäten fördern und zur Umgestaltung der Lebensmittelsysteme führen, wobei der rechtliche Rahmen und die Politik der EU und der Mitgliedstaaten sowie die nationale Bildungspolitik und die Beratung über Ernährung und Lebensmittel zu beachten sind.
- Zusammenstellung von Strategien und bewährten Praktiken - in Übereinstimmung mit den Protokollen des Best-Practice-Portals - für alle Betreibende und Stakeholder von Lebensmittelsystemen für Kommunikations- und Aufklärungsmaßnahmen zur Förderung gesunder, nachhaltiger und alternativer Konsummuster und zur Förderung bewährter Praktiken, unter Beachtung des rechtlichen Rahmens und der Politik der EU und der Mitgliedstaaten sowie der nationalen Bildungspolitik und der Beratung in Ernährungs- und Lebensmittelfragen.
- Es muss klar dargelegt werden, wie die Ergebnisse einen Zusatznutzen für den Europäischen Plan zur Krebsbekämpfung, die Strategie "Vom Bauernhof auf den Tisch" und für jede der Prioritäten von "Lebensmittel 2030" erbringen werden: Ernährung für eine nachhaltige, gesunde Ernährung, Klima und Umwelt, Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz, Innovation und Stärkung der Gemeinschaften (z. B. Erfüllung der Bedürfnisse, Werte und Erwartungen der Gesellschaft auf verantwortungsvolle und ethische Weise).
Die Vorschläge müssen den "Multi-Akteurs-Ansatz" umsetzen und eine angemessene Beteiligung von Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft, Verbraucher*innen, dem Privatsektor und anderen relevanten Stakeholdern der Wertschöpfungskette gewährleisten.
Gegebenenfalls sollten die Aktivitäten auf den jüngsten Studien in diesem Bereich (z. B. der Studie über die Exposition von Kindern gegenüber der Online-Vermarktung von Lebensmitteln mit hohem Fett-, Salz- oder Zuckergehalt), auf den Ergebnissen früherer und laufender gemeinsamer EU-Maßnahmen (z. B. Best-ReMaP über Ernährung mit besonderem Schwerpunkt auf Kindern) und EU-Forschungsprojekten (z. B. den Themen HORIZON-CL6-2021-FARM2FORK-01-15 und HORIZON-CL6-2023-COMMUNITIES) aufbauen und diese erweitern, z. B. durch die Teilnahme an gemeinsamen Aktivitäten, durch die Teilnahme an einem Workshop oder durch die Teilnahme an einem Workshop. z. B. durch die Teilnahme an gemeinsamen Aktivitäten, Workshops sowie gemeinsamen Kommunikations- und Verbreitungsaktivitäten.
Die Vorschläge sollten verschiedene Arten von wissenschaftlichem Fachwissen in den Gesundheits- und Naturwissenschaften sowie in den Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) zusammenbringen. Dieses Thema sollte den effektiven Beitrag von SSH-Disziplinen (z. B. Wirtschaftswissenschaften, Soziologie, Humangeographie, Managementwissenschaften, Politikwissenschaften, Studien zum bürgerschaftlichen Engagement, Kulturwissenschaften, Gender Studies usw.) beinhalten.
Es sollten Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass die im Rahmen dieses Themas produzierten Daten und Ergebnisse FAIR (Findable, Accessible, Interoperable and Re-usable) sind.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projektergebnisse sollen zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Verbesserung des Wissens und Verständnisses darüber, wie Mainstream-Medien, soziale Medien und Marketing das Ernährungsverhalten verschiedener Zielgruppen (insbesondere gefährdeter Gruppen) in ganz Europa beeinflussen, einschließlich Barrieren und Einschränkungen, sowie die Erkennung falscher oder irreführender Informationen.
- Besseres Verständnis der verschiedenen Medien und Marketing (sowohl lineare als auch nicht-lineare) Ansätze und Kanäle, die von verschiedenen Betreibenden und Stakeholdern des Lebensmittelsystems verwendet werden.
- Ermöglicht es Verbraucher*innen, informierte Lebensmittelentscheidungen zu treffen.
- Fundierte Richtlinien und Geschäftsstrategien, die auf die Förderung gesunder und nachhaltiger Lebensmittelumgebungen, Konsummuster und die Förderung oder Förderung bewährter Praktiken abzielen.
- Beitrag zum Agrarsektor zur Gabelung der Ziele und der Ernährungsprioritäten 2030: Ernährung für nachhaltige gesunde Ernährung, Klima, Biodiversität und Umwelt, Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz, Innovation und Stärkung der Gemeinschaften (z.B. die Bedürfnisse, Werte und Erwartungen der Gesellschaft auf verantwortungsvolle und ethische Weise zu erfüllen).
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz verfolgen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes in der Einleitung zum Arbeitsprogramm.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Förderfähige Kosten werden in Form einer Pauschale berechnet.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7(866kB)
Kontakt
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