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Call-Eckdaten
Neue gesunde und nachhaltige Lebensmittel und Prozesse
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 2: Faire, gesunde und umweltverträgliche Lebensmittelsysteme von der Primärproduktion bis zum Konsum
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-FARM2FORK-01-2
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Einklang mit den Prioritäten des Europäischen Grünen Deals, der Farm-to-Fork-Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Ernährungssystem und den Klimaschutzzielen der EU für 2030 und 2050 Der erfolgreiche Vorschlag wird F&I bei der Entwicklung neuer Lebensmittel und Verfahren in konventionellen oder ökologischen Produktionssystemen unterstützen. Diese neuen Produkte sollten gesünder und insgesamt nachhaltiger sein und auf natürlichen Zutaten basieren, schmackhaft für die Verbraucher*innen, erschwinglich und minimal verarbeitet.
Call-Ziele
Mehrere Studien an Erwachsenen fanden eine starke wissenschaftliche Übereinstimmung zwischen dem Verzehr von ultra-verarbeiteten Lebensmitteln und einem höheren Risiko für die Entwicklung von Krebs, Reizdarmsyndrom, Fettleibigkeit, Typ-2-Diabetes und Bluthochdruck. Die Beweise für die plausiblen kausalen Wege, durch die die physikalische Struktur und die chemischen Zusammensetzungen dieser Lebensmittel Schaden anrichten könnten, reichen aus mechanistischen Studien. Zusatzstoffe oder Cocktail von Additiven könnten eine Rolle bei der Inzidenz von nichtübertragbaren Krankheiten spielen, und es werden weitere FuI benötigt. Es ist inzwischen allgemein anerkannt, dass eine Ernährung, die reich an pflanzlichen Lebensmitteln wie Obst, Gemüse, Vollkorngetreide, Hülsenfrüchten und Nüssen ist, die Häufigkeit chronischer Krankheiten reduzieren kann und auch gegen Fettleibigkeit und Stoffwechselkrankheiten vorteilhaft ist. Weitere Forschung ist notwendig, um zu bestimmen, wie die strukturellen Eigenschaften von pflanzlichen Lebensmitteln gesundheitliche Vorteile bei der Modulation der Verdaulichkeit und der Verbesserung der Bioverfügbarkeit von Nährstoffen bieten und wie die physikalische Struktur durch Verarbeitung verändert werden kann.
Immer mehr Menschen achten auf ökologische, gesundheitliche, soziale und ethische Fragen und suchen mehr denn je nach Wert in Lebensmitteln. Daher ist eine Transformation der Ernährungssysteme mit einem Wandel hin zu gesünderen, sichereren, erschwinglicheren, zugänglicheren und nachhaltigeren Lebensmitteln für alle erforderlich, verbunden mit einer entsprechenden Veränderung der Lebensmittelproduktion, -verteilung und -konsums unter Einbeziehung aller Akteure der Nahrungskette.
Eine Umstellung auf eine pflanzliche Ernährung mit weniger rotem und verarbeitetem Fleisch, weniger Salz, Zucker, gesättigten und Transfetten und Zusatzstoffen, mit mehr Vollkorngetreide, Obst und Gemüse, Neben der Effizienz der Verarbeitung und der Reduzierung von Verlusten und Verschwendung entlang der Lebensmittelversorgungsketten sind Hülsenfrüchte und Nüsse erforderlich. Gegebenenfalls sollten die Aktivitäten auf den Ergebnissen vergangener und laufender Forschungsprojekte aufbauen und diese erweitern und mit einschlägigen Initiativen zusammenarbeiten.
Die Vorschläge sollen folgende FuI-Aktivitäten umfassen:
- Entwicklung und Optimierung neuer effizienter Methoden/Prozesse zur Reduzierung von Kosten (z. B. Energie, Wasser, Lebensmittelrohstoffe) und Auswirkungen auf die Umwelt, um minimal verarbeitete funktionelle Lebensmittelzutaten und Lebensmittelprodukte herzustellen und ihre Ernährung zu bewerten, sensorische, strukturelle und funktionelle Eigenschaften zur Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens, einschließlich der Werte, die das pflanzliche/produzierende Mikrobiom für die Ernährungseigenschaften und seine Auswirkungen auf das menschliche Darmmikrobiom liefert.
- Entwicklung neuer gesunder, nachhaltiger, diversifizierter, minimal verarbeiteter, neu formulierter, schmackhafter und erschwinglicher Lebensmittelprodukte und Bewertung ihrer ernährungsphysiologischen, strukturellen, sensorischen und funktionellen Eigenschaften, um die Gesundheit und das Wohlbefinden zu verbessern und den Ernährungsstatus zu verbessern.
- Nachweis der Sicherheit der entwickelten Lebensmittel gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit ihrem Inverkehrbringen und Generierung relevanter Daten für die Zulassung vor dem Inverkehrbringen
- Untersuchen, bewerten und entwickeln Sie verbesserte prädiktive realistische Modelle zur Quantifizierung der Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit (Risiken/Nutzen) von Verarbeitungs- und Lebensmittelzutaten (und/oder deren Mischung).
- Untersuchung und Optimierung der Rolle der Lebensmittelmatrixstruktur, um bestimmte Inhaltsstoffe unserem Verdauungssystem zur Verfügung zu stellen oder nicht (im Falle einer Kalorienkontrolle), um die gewünschten gesundheitlichen Auswirkungen zu erreichen/ nicht übertragbare (nichtübertragbare) zu bekämpfen.
- Gewährleistung der gesellschaftlichen Akzeptanz und des Konsumenteneinkaufes neuer Lebensmittelprodukte und -prozesse unter Einbeziehung der Verbraucher*innen in allen Phasen des Produktentwicklungsprozesses.
Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz umsetzen und eine angemessene Beteiligung von Hochschulen, Forschungs- und Technologieorganisationen, Lebensmittelunternehmen und anderen relevanten Akteuren der Wertschöpfungskette sicherstellen sowie die Analyse von Geschlecht und Geschlecht berücksichtigen.
Die Vorschläge könnten die Zusammenarbeit mit der Forschungsinfrastruktur der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission (Nanobiotechnologie-Labor) und ihre Expertise an der Schnittstelle zwischen den Forschungsaktivitäten und regulatorischen Aspekten berücksichtigen. In diesem Zusammenhang wird die GFS die Zusammenarbeit mit jedem erfolgreichen Vorschlag in Betracht ziehen, und diese Zusammenarbeit sollte gegebenenfalls nach der Genehmigung des Vorschlags eingerichtet werden.
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Erwartete Ergebnisse
Die Vorschläge sollten auch die ernährungsphysiologischen, strukturellen und funktionellen Eigenschaften von Rohstoffen optimieren, um den Nutzen für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bürger*innen der EU und der assoziierten Länder zu verbessern und die Auswirkungen auf Umwelt/Klima gering zu halten. Dies wird zur Transformation der Ernährungssysteme beitragen, um gemeinsame Vorteile für das Klima, die biologische Vielfalt, die ökologische Nachhaltigkeit und die Kreislaufwirtschaft, die Umstellung auf gesunde und nachhaltige Ernährung, sichere Lebensmittel, die Verringerung der Nahrungsmittelarmut und die Stärkung der Gemeinschaften zu erzielen, und florierende Unternehmen.
Die Projektergebnisse sollen zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Neues Wissen, das die Lebensmittelindustrie bei der Gestaltung neuer gesunder und nachhaltiger Lebensmittelprodukte und -prozesse zur Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Bürger der EU und der assoziierten Länder mit geringen Auswirkungen auf Umwelt/Klima nutzen kann.
- Ausrichtung der Ziele von Verbraucher*innen und Anbieter*innen von Lebensmittellösungen mit gesünderen, schmackhafteren, minimal verarbeiteten, erschwinglicheren und nachhaltigeren Lebensmitteln.
- Neue Markt- und Beschäftigungsmöglichkeiten für nachhaltige Lebensmittel-KMUs und Industrien.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Förderung ausgewählten Konsortiums teilnehmen.
Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz anwenden. Siehe Definition des Multi-Akteur-Ansatzes in der Einführung zum Arbeitsprogramm.
Die Aktivitäten sollten bis zum Ende des Projekts TRL 4-5 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2(959kB)
Kontakt
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