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Call-Eckdaten
Bürger*innenwissenschaft als Chance für den Übergang zu nachhaltigen Ernährungssystemen
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 2: Faire, gesunde und umweltverträgliche Lebensmittelsysteme von der Primärproduktion bis zum Konsum
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-FARM2FORK-01-6
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema steht im Einklang mit den europäischen Green-Deal-Prioritäten und der Farm-to-Fork-Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Ernährungssystem sowie mit den Klimazielen der EU für 2030 und 2050. Dies wird zu den Prioritäten von Food 2030 beitragen: Ernährung für nachhaltige gesunde Ernährung, Klima, Umwelt, Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz, Innovation und Stärkung der Gemeinden und florierende Unternehmen. Datengetriebene Lösungen in Lebensmittelsystemen kommen auch der europäischen Open-Data-Richtlinie zugute, um öffentliche Daten und geplante Datenräume zu teilen und eine Grundlage für den Einsatz von KI als Wegbereiter der europäischen Green-Deal-Ziele zu schaffen.
Call-Ziele
Derzeit sind die Verbraucher*innen skeptisch, Daten zu teilen, zumindest gegenüber der Regierung. Da mehr datengesteuerte Entscheidungen erforderlich sind, bietet die Einbeziehung der Bürger*innen in die Forschung durch die Bereitstellung von Daten über ihre Praktiken, Entscheidungen und Einstellungen gegenüber dem Ernährungssystem das Potenzial für ein direkteres Engagement der Bürger bei der Transformation der Ernährungssysteme. Der Ansatz ermöglicht den Austausch von Ideen, Lösungen und Meinungen, um verantwortungsvolle Forschung und Innovation (RRI) bei der Förderung einer nachhaltigen Transformation des Lebensmittelsystems zu fördern.
Citizen’s Science ist ein schnell wachsender Forschungs- und Innovationsmodus, der eine verbesserte Transformation des Ernährungssystems durch Engagement, Vertrauen und Transparenz ermöglichen kann. Sie kann relevante private relevante Daten nutzen, um eine Bestandsaufnahme des aktuellen Verhaltens der Bürger*innen gegenüber dem Ernährungssystem zu machen, einschließlich Aspekten wie Lebensmittelverzehr, Marketing und Einfluss der Lebensmittelumwelt, Gesundheit, Mobilität, Regionalität/ Lokalität, Erzeugung und Bewirtschaftung von Lebensmittelabfällen usw. durch Nutzung kollektiver Intelligenz.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie alle folgenden Punkte berücksichtigen:
- Erforschung des Potenzials von ,Citizen’s Science' im Bereich der Ernährungssysteme durch Einbeziehung und Befähigung der Bürger*innen bei der Nutzung und Bereitstellung von Daten und Technologien, um integrative Lösungen zur Förderung der Transformation des nachhaltigen Ernährungssystems durch Förderung eines nachhaltigen Nahrungsmittelverbrauchs zu gewährleisten, Verringerung der Lebensmittelverschwendung und Schaffung eines widerstandsfähigen Nahrungsmittelsystems;
- Identifizierung der Herausforderungen und Treiber, die die Bürger*innen dazu ermutigen, Daten auszutauschen, um eine integrative Transformation des Ernährungssystems zu gewährleisten;
- Entwicklung und Erprobung von Instrumenten unter Verwendung von Daten und Technologien zur Verbesserung der Aufnahme gesunder und nachhaltiger Ernährung und zur Förderung der Transformation eines nachhaltigen Ernährungssystems;
- Untersuchen, welche Datentypen am nützlichsten zu teilen sind (Verhaltensdaten, Daten von privaten Anbietern, wie Daten, die von relevanten Apps gesammelt werden, angegebene Daten...etc.) und wie Daten sinnvoll harmonisiert werden können, um Daten für die Transformation des Lebensmittelsystems durch verschiedene Akteure zu verwenden, und welche Tools am besten zum Einsatz kommen, wie zum Beispiel Künstliche Intelligenz (KI) bei der Analyse, wie Verbraucherdaten anonymisiert und sicher gemäß den Regeln der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geteilt werden können;
- Konkrete Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass die im Rahmen dieses Projekts produzierten Daten FAIR (Findable, Accessible, Interoperable and Re-usable) sind, insbesondere im Kontext von Echtzeit-Datenfeeds, und Workflows untersuchen, die "FAIR-by-design" bieten können Daten, d. h. Daten, die FAIR von ihrer Generation sind;
- Die Vorschläge sollten eine dedizierte Aufgabe, geeignete Ressourcen und einen Plan enthalten, wie sie mit anderen Projekten zusammenarbeiten werden, die im Rahmen dieses und des Themas gefördert werden HORIZON-CL6-2022-GOVERNANCE-01-10 "Pilotierungsansätze und -instrumente, um die Bürger in die Lage zu versetzen, ihre "Datenrechte" auszuüben im Bereich Ernährung und Ernährung" und HORIZON-WIDERA-2021-ERA-01-60: "Ein Netzwerk zum Kapazitätsaufbau und zur Vermittlung, um Citizen Science zu einem integralen Bestandteil des Europäischen Forschungsraums zu machen";
- Die Vorschläge werden ermutigt, mit Stakeholdern wie der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission zusammenzuarbeiten. Die GFS kann Fachwissen darüber bereitstellen, wie die Beziehungen zwischen Wissenschaftlern und europäischen politischen Entscheidungsträgern gestärkt und die Forschung und Zusammenarbeit im Bereich der Ernährungssystemwissenschaft gefördert werden können.
- Personenbezogene Daten über Lebensmittel mit anderen Bereichen wie Mobilität und Gesundheit zu verbinden und Synergien zu identifizieren; Projekte sollen die Daten und Dienste nutzen, die über europäische Forschungsinfrastrukturen verfügbar sind, die im Rahmen der European Open Science Cloud verbunden sind, und gegebenenfalls Synergien mit dem Datenraum für Smart Communities schaffen und offene Standards und technische Spezifikationen nutzen, beispielsweise die Mindestinteroperabilitätsmechanismen (MIMs Plus);
- Die Vorschläge müssen den 'Multi-Akteurs-Ansatz' umsetzen und eine angemessene Einbeziehung der Bürger*innen/Zivilgesellschaft sicherstellen, zusammen mit Wissenschaft/Forschung, Industrie/KMU und Regierung/Behörden und soziale Innovation als Lösung in dietechnische Schnittstelle und erfordert sozialen Wandel, neue soziale Praktiken und soziale Eigenverantwortung;
- Dieses Thema sollte den effektiven Beitrag von Sozial-und Geisteswissenschaften beinhalten.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projektergebnisse sollen zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Besseres Verständnis des Ernährungsverhaltens der Bürger*innen, der Faktoren, die Entscheidungen beeinflussen, und der Faktoren, die Verhaltensänderungen in integrativer Weise zu gesunden und nachhaltigen Ernährungspraktiken ermöglichen würden;
- Beitrag zu positiven Veränderungen im individuellen Verhalten hin zu einem gesunden und nachhaltigen Konsum von Lebensmitteln und einer nachhaltigen Transformation des Ernährungssystems.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz anwenden. Siehe Definition des Multi-Akteur-Ansatzes in der Einführung zum Arbeitsprogramm.
Die Aktivitäten sollten bis zum Ende des Projekts TRL 3-5 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2(959kB)
Kontakt
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