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Call-Eckdaten
Innovative zirkuläre Lösungen für Möbel
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 3: Sektoren der Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-CircBio-01-3
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ein erfolgreicher Vorschlag wird zu folgenden Auswirkungen auf die Destination beitragen: i) Verbesserung der industriellen Nachhaltigkeit, der Wettbewerbsfähigkeit und der Unabhängigkeit von Ressourcen in Europa und ii) Verbesserung des Nutzens für Verbraucher*innen und Bürger*innen.
Call-Ziele
Die EU-Möbelindustrie, die überwiegend aus KMU besteht, beschäftigt rund eine Million europäische Arbeitnehmer*innen und stellt etwa ein Viertel der weltweiten Möbel her, was einem Markt von 84 Milliarden Euro entspricht, was einem EU28-Verbrauch von ~10,5 Millionen Tonnen Möbeln pro Jahr entspricht. Trotz eines bemerkenswerten Wissens und Bewusstseins über die CE-Prinzipien zeigen Analysen im Rahmen von Luxusmöbeln, dass die Beteiligung von Möbelunternehmen an CE-Praktiken, insbesondere in Bezug auf Wiederverwendungs- und Recyclingmaßnahmen, gezeigt wird, Nach den Ergebnissen eines von der EU finanzierten Vorhabens 180 machen Möbelabfälle in der EU mehr als 4 % des gesamten Abfallstroms aus. Es wird angenommen, dass Abfälle aus kommerziellen Quellen 18% der gesamten Möbelabfallerzeugung in der gesamten Branche ausmachen. Der jährliche Gesamtabfall von Möbeln in der EU beträgt 10,78 Millionen Tonnen. Laut Statistiken der Europäischen Föderation der Möbelhersteller werden 80% bis 90% der EU-Möbelabfälle in MSW verbrannt oder auf Deponien entsorgt, wobei ~10% recycelt werden. Die Wiederverwendungsaktivität im Sektor gilt als gering. Wo Wiederverwendung stattfindet, geschieht dies meist durch kommerzielle Second-Hand-Shops, Social-Enterprise-Unternehmen oder Wohltätigkeitsorganisationen.
Sechs Schlüsselzyklen können hervorgehoben werden, um Möbel zirkulärer zu machen. Alle Vorschläge sollten auf mehrere dieser Zyklen abzielen:
- Wartung - vorbeugende Wartung zur Maximierung der Produktlebensdauer, z. B. bleibt ein Stuhl ein Stuhl;
- Reparatur - korrigierende Wartung, z.B. ein Stuhl bleibt ein Stuhl;
- Wiederverwendung - Umverteilung von Produkten durch Eigentümerwechsel, z.B. ein Stuhl bleibt ein Stuhl;
- Aufarbeitung oder Aufarbeitung von Produkten zur Optimierung der Lebensdauer, z. B. durch Größenänderung eines Schreibtischs oder Änderung des Aussehens eines Stuhls durch Neubepolsterung zur Verlängerung der Lebensdauer von Mode oder Größenänderung von Schreibtischen;
- Umfunktionieren - Funktionalität des Produkts ändern, z.B. ein Schreibtisch wird zum Tisch;
- Recycling - Rückgewinnung des Wertes von Komponenten und Materialien für Rohstoffe als Sekundärmaterialien in neuen Produkten.
Die wichtigsten Strategien zur Erreichung des zirkulären Übergangs sind zirkuläres Design, einschließlich der intelligenten Verwendung biobasierter Materialien, eine Verlagerung von Produkten zu Dienstleistungen, eine verlängerte Produktlebensdauer durch Design, sichere und zirkuläre Materialauswahl, erhöhte Materialeffizienz und modulares Design. Es ist offensichtlich, dass Kreislaufkonzepte in der Designphase von Produkten verankert werden müssen und auf den/die Nutzer*in abzielen. Alle Vorschläge sollten daher bis zu einem gewissen Grad auf Strategien zur Kreislaufgestaltung eingehen.
Die Projekte sollten in großem Maßstab innovative Lösungen und Designs für mehr Qualität, Ungiftigkeit und Haltbarkeit von sekundären und erneuerbaren Materialien sowie einen erhöhten Anteil an sekundären und erneuerbaren Materialien in neuen Produkten demonstrieren und einsetzen. Die Projekte sollten erhöhte Verwertungs-, Recycling- und Upcycling-Raten und eine höhere Aufnahme von Sekundärmaterialien für hochwertige Anwendungen aufweisen. Die Projekte sollten auch zirkuläre Geschäftspraktiken demonstrieren, insbesondere bei der Übernahme von Reparatur und Wiederverwendung, Wiederaufbereitung, Produkt-Service-Systemen und während der gesamten Lebensdauer von Produkten oder Dienstleistungen. Um dies zu erreichen, müssen Zielgröße, Wirtschaftlichkeit, Kosteneffizienz und gesellschaftliche Akzeptanz adressiert werden. Um die Hindernisse für diesen Übergang abzubauen, ist es wichtig, dass die Vorschläge die verschiedenen Perspektiven aller relevanten Akteure einbeziehen und ansprechen, z. B. Hersteller, Einzelhändler, Verbraucher und zivilgesellschaftliche Organisationen (CSOs). Die Vorschläge sollten den Einsatz digitaler Lösungen (einschließlich Technologien wie KI, Robotik, IoT und Blockchain) insbesondere im Hinblick auf die Implementierung des digitalen Produktpasses berücksichtigen und ihre Vorteile für eine erhöhte Zirkularität aufzeigen. Sie sollten auch dazu beitragen, harmonisierte und robuste Methoden zur Bewertung der Menge des Recyclinggehalts in sektoralen Produkten zu entwickeln, was für eine zukünftige Überprüfung der grünen Angaben durch Behörden und Verbraucherorganisationen von entscheidender Bedeutung ist. Die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen sollten unter Berücksichtigung des Lebenszyklus als Produkt-, Organisations- und Verbrauchsfußabdruck unter Verwendung der von der Europäischen Kommission entwickelten Methoden bewertet werden (Product Environmental Footprint, PEF, sollte für die Bewertung der Umweltauswirkungen verwendet werden) und durch Kalkulationsmethoden und eine dynamische Ökobilanz; relevante Daten sollten in die Europäische Plattform für Ökobilanzen eingespeist werden Einhaltung der spezifischen Anforderungen an den Environmental Footprint. Die funktionale Leistung von Technologien und Sekundärmaterialien kann im Rahmen des EU-Umwelttechnologienachweises (ETV) bewertet werden. In Anbetracht der Mikroplastik- und Mikrofaserverschmutzung und der gefährlichen Substanzen, die in den gezielten Abfallströmen vorhanden sind, ist ihre Entfernung aus den für die betreffenden Produkte verwendeten Materialien sowie aus dem zurückgewonnenen Material neben derumweltschädliche Produktions- und Verbrauchsverfahren. Die Dekontaminationsstufen müssen angemessen angegangen und die Akkumulation verhindert werden. Die Vorschläge sollten den Ansatz von Safe and Sustainable by Design (SSbD) vollständig berücksichtigen. Alle Ergebnisse sollten nach Möglichkeit mit quantitativen Indikatoren und Zielen validiert werden.
Die Vorschläge sollten auch politische Empfehlungen für eine erhöhte Garantie und eine kaskadierende Nutzung enthalten. Sie sollten auch für die Entwicklung von Schulungsmaterialien sorgen, um die Arbeitnehmer in dieser Berufsgruppe mit den richtigen Fähigkeiten auszustatten, um die entwickelten neuen Technologien einzusetzen. Die Vorschläge sollten die Entwicklung von Lernressourcen für die aktuelle und zukünftige Generation von Mitarbeitern berücksichtigen, mit der Möglichkeit, sie in bestehende Lehrpläne und Module für Bachelor- und Lifelong-Learning-Programme zu integrieren. Die Projekte sollten Beiträge zu einschlägigen Standards oder bewährten Verfahren liefern.
Soziale Innovation wird empfohlen, wenn die Lösung an der sozio-technischen Schnittstelle liegt und soziale Veränderungen, neue soziale Praktiken, soziale Eigenverantwortung oder Marktakzeptanz erfordert.
In dem Maße, in dem die vorgeschlagenen Lösungen die Rolle des Verbrauchers und der Verbraucherin berücksichtigen, sollten die Vorschläge einen Beitrag zu den Zielen leisten und mit den Diensten der Circular Cities and Regions Initiative (CCRI) der Europäischen Kommission zusammenarbeiten. Gemeinsame Aktivitäten mit CCRI-Projekten werden gefördert.
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Erwartete Ergebnisse
Die Ergebnisse der Vorschläge sollen zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Verstärkter Einsatz und nachgewiesene Vorteile fortschrittlicher digitaler Lösungen (z. B. durch KI, Robotik, IoT, Blockchain) in Kreislaufunternehmen, einschließlich Abfallwirtschaft und Recycling
- Entstehung neuer Wertschöpfungsketten durch Upcycling, Recycling und/oder biobasierte Nutzung;
- Ressourcen, z. B. durch industrielle Symbiose, mit besonderem Augenmerk auf KMU;
- Erhöhte Recyclingquoten und Upcycling zu neuen höherwertigen Produkten;
- Erhöhte Aufnahme von recyceltem und/oder nachwachsendem Material;
- Verstärkte Bereitstellung und Marktakzeptanz des Kreislaufdesigns, einschließlich Design für einfache Wartung, Reparatur, Wiederaufbereitung und Recycling;
- Erhöhung der Wiederverwendungs-, Sanierungs- und Wiederaufbereitungsraten und Verbreitung neuer zirkulärer Geschäftspraktiken, insbesondere bei der Übernahme von Reparatur, Wiederverwendung, Sanierung und Wiederaufbereitung;
- Steigerung der Ressourceneffizienz entlang und über Wertschöpfungsketten hinweg, was zu einer messbaren Reduzierung der Treibhausgasemissionen, der Freisetzung von Mikroplastik, anderer Umweltverschmutzung und der Verwendung gefährlicher Substanzen sowie zu einer Zunahme des Kohlenstoffabbaus führt.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollten bis zum Ende des Projekts TRL 6-8 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3(762kB)
Kontakt
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