Erwartete Ergebnisse | In dem Programm werden die folgenden (nicht vollständige Liste) Maßnahmen vorgeschlagen:
P1: Grenzüberschreitende Innovationspotenziale aktivieren
- SO 1.1: Forschung und Innovation
- Vernetzung von Innovationsakteuren zur Beförderung einer stärkeren grenzüberschreitende Wahrnehmung der Innovationslandschaft. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
- Cluster und Branchennetzwerke grenzüberschreitend vernetzen,
- bestehende Kooperationspotenziale analysieren sowie gemeinsame Strategien ableiten und umsetzen,
- den grenzüberschreitenden Wissens- und Technologietransfer unterstützen,
- die Zusammenarbeit grenzüberschreitender Innovationsökosysteme befördern, wie zum Beispiel Start-up-Initiativen oder Gründer*innennetzwerke,
- die grenzüberschreitende Kooperation in der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung stärken, zum Beispiel bei der Verbesserung des Zugangs zu Förderprogrammen oder der grenzüberschreitenden Nutzung der Forschungsinfrastruktur,
- gemeinsam grenzüberschreitende Innovationsansätze international vermarkten.
- Ausarbeitung und Umsetzung innovativer, grenzüberschreitender Lösungen. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
- gut mit den maßgeblichen Innovationsstrategien korrespondieren,
- einen innovativen Charakter haben,
- einen erkennbaren Beitrag zur Stärkung von Unternehmen im Programmraum leisten,
- Partner aus Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft gemäß des Triple Helix-Modells einbinden.
P2: Gemeinsam die Folgen des Klimawandels bewältigen und die Natur bewahren
- SO 2.1: Anpassung an den Klimawandel
- Grenzüberschreitende Vernetzung und Wissenstransfer von Einrichtungen und Organisationen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die für Maßnahmen zur Klimawandelanpassung die thematisch im Programmraum verantwortlichen bzw. davon betroffenen Akteure zusammenführen.
- Erarbeitung und Umsetzung grenzüberschreitender Strategien, Konzepte und Aktionspläne zur Anpassung an den Klimawandel. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
- den Klimawandel und seine Auswirkungen sowie den Klimaschutz analysieren,
- die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Klimaanpassung untersuchen,
- gemeinsame Strategien und daraus abgeleitete Konzepte und Aktionspläne erarbeiten.
- Grenzüberschreitende Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von gemeinsamen Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel einschließlich ökosystembasierter Ansätze sowie alternativer vorbeugender Maßnahmen. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
- ökosystembasierte Ansätze, wie die Renaturierung von Feuchtgebieten und Mooren umsetzen,
- Maßnahmen zur Katastrophenprävention durchführen,
- weitere vorbeugende Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel entwickeln, erproben und umsetzen,
- die Anpassung der Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen an den Klimawandel, z. B. in der Wasser- Forst- oder Landwirtschaft zum Ziel haben.
- Stärkung der grenzüberschreitenden Einsatzbereitschaft des Katastrophenschutzes zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels einschließlich der Vorbereitung zuständiger Verwaltungen und Einsatzkräfte auf grenzüberschreitende Einsätze durch gemeinsame Aus- und Fortbildungen und Übungen. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
- die Einsatzbereitschaft zuständiger Verwaltungen und Einsatzkräfte im grenzüberschreitenden Kontext erhöhen,
- gemeinsame Aktionspläne erarbeiten sowie gemeinsame Aus- und Fortbildungsmaßnahmen und Übungen auf dem Gebiet des grenzüberschreitenden Katastrophenschutzes durchführen.
- 5. Grenzüberschreitende Sensibilisierung von Bevölkerung, Unternehmen und Verwaltungen. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die gemeinsame Bildungsangebote im Bereich der nachhaltigen Entwicklung zum Wissensaufbau sowie zur Bewusstseinsbildung im Hinblick auf den Klimawandel erarbeiten und durchführen.
- SO 2.2: Naturschutz und Biodiversität
- Erhöhung des Bewusstseins für eine nachhaltige Entwicklung und den Wert der Biodiversität. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
- den fachlichen Austausch und die Vernetzung von Naturschutzverwaltungen, -organisationen und -experten befördern,
- gemeinsam durchgeführte Aktionen, Kampagnen und Angebote im Bereich der Bildung für nachhaltige Entwicklung durchführen.
- Erarbeitung und Umsetzung grenzüberschreitender Strategien, Konzepte und Aktionspläne zur Anpassung an den Klimawandel. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
- den Klimawandel und seine Auswirkungen sowie den Klimaschutz analysieren,
- die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Klimaanpassung untersuchen,
- gemeinsame Strategien und daraus abgeleitete Konzepte und Aktionspläne erarbeiten.
P3: Bessere grenzüberschreitende Teilhabe durch Sprache, Kultur und Tourismus ermöglichen
- SO 3.1: Bildung
- Erwerb der Nachbarsprache und interkultureller Kompetenzen sowie weiterer für die Förderung des grenzüber-schreitenden Berufs-lebens erforderlicher Kompetenzen einschließlich von Maßnahmen, die das Interesse an der Nachbarsprache erhöhen. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
- gemeinsame, auch bilinguale Bildungskomponenten an Einrichtungen der vorschulischen, schulischen, beruflichen und tertiären Bildung sowie des lebenslangen Lernens aufbauen,
- berufsbegleitende Angebote, z.B. Erwerb der Nachbarsprache oder relevanter länderspezifischer Fachkenntnisse entwickeln und umsetzen,
- die für die Durchführung grenzüberschreitender Bildungsangebote erforderliche technische und insbesondere digitale Ausstattung anschaffen,
- das Interesse an der Nachbarsprache erhöhen, wie z.B. Sprachlernkampagnen.
- Entwicklung digitaler grenzüberschreitender Lern- und Bildungs-plattformen. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
- den Zugang zu grenzübergreifend nutzbaren Bildungsangeboten verbessern,
- die ortsunabhängige Nutzung von Bildungsangeboten im Programmraum unterstützen,
- bestehende digitale Plattformen ergänzen.
- SO 3.2: Kultur und nachhaltiger Tourismus
- Entwicklung und Vermarktung grenzüberschreitender kultureller und nachhaltiger touristischer Angebote und Produkte einschließlich der Organisation und Durchführung grenzüberschreitender, öffentlicher Veranstaltungen zur ganzheitlichen Bewerbung grenzüberschreitender touristischer und kultureller Angebote. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
- die Anzahl und den Zugang zu grenzüberschreitenden Angeboten erhöhen, sowie mehrsprachig sind,
- Kultur und Geschichte des Nachbarlandes einer breiten Öffentlichkeit vermitteln, z.B. durch Aufarbeitung in gemeinsamen Ausstellungen oder sonstigen außerschulischen Informationsangeboten,
- soziale Innovationen unterstützen (z.B. grenzüberschreitende Vermarktung regionaltypischer Produkte in Gastronomie und Kunsthandwerk,
- grenzüberschreitende thematische Angebote, Unterstützung lokaler Tourismusanbieter bei der Erarbeitung und Vermarktung grenzüberschreitender Angebote),
- grenzüberschreitende Angebote und Produkte im Gesundheitstourismus entwickeln,
- Investitionen in die grenzüberschreitende Verknüpfung touristischer Wegeinfrastrukturen, insbesondere im Rad- und Wassertourismus. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
- auf der Grundlage lokaler und regionaler Strategien und Konzepte für die nachhaltige, grenzüberschreitende touristische Entwicklung identifizierte Lücken zwischen vorhandenen touristischen Wegenetzen schließen,
- durch den Auf- und Ausbau von Wegeleitsystemen die daran angeschlossenen touristischen und kulturellen Stätten für Besuchende aus dem Nachbarland erschließen.
- Investitionen in den Erhalt des gemeinsamen Natur- und Kulturerbes. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die das gemeinsame Natur- und Kulturerbe erhalten und besser sichtbar machen.
- Entwicklung gemeinsamer innovativer digitaler Lösungen im Zusammenhang mit Tourismus und Kultur. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
- die Information und Buchung grenzüberschreitender touristischer und kultureller Angebote erleichtern,
- das Kultur- und Naturerbe besser erlebbar machen (zum Beispiel durch bi- oder multilinguale, mobile oder digitale Reise-, Museumsführer oder Karten).
- Vernetzung von Tourismusorganisationen, touristischen Leistungsträgern und lokalen Initiativen zur Förderung von grenzüberschreitender Kultur und Tourismus (einschl. Aufbau und Verknüpfung von digitalen Angebotsplattformen) und grenzüberschreitender Wissens- und Kompetenzaustausch. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
- die Vernetzung von Tourismusorganisationen und touristischen Leistungsträgern zum Ziel haben (z.B. durch Aufbau und Verknüpfung von digitalen Angebotsplattformen),
- die Vermarktung von Angeboten über neue grenzüberschreitende oder bereits etablierte, grenzüberschreitend erweiterte Angebotsplattformen stärken,
- den grenzüberschreitenden Wissens- und Kompetenzaustausch im Bereich Kultur und nachhaltigem Tourismus fördern.
P4: Vertrauen stärken, grenzüberschreitende Entwicklung gemeinsam gestalten
- SO 4.1: Kapazitäten für Kooperation
- Erarbeitung von gemeinsamen Strategien und Analysen zur grenzüberschreitenden Entwicklung in allen Lebensbereichen. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
- die Erarbeitung von grenzüberschreitenden Strategien und Aktionsplänen insbesondere in den Bereichen grenzüberschreitender Nahverkehr/Mobilität, Beschäftigung sowie Raumplanung und Raumentwicklung oder Sicherheit zum Inhalt haben,
- valide, entscheidungsrelevante Informationen zum Beispiel bei der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumbeobachtung erheben, aufarbeiten und bereitstellen,
- rechtlich-administrative Hemmnisse beseitigen.
- Bereitstellung transparenter Sachinformationen und Beratung von Bewohner*innen, Unternehmen und Verwaltungen zu grundlegenden Fragen des grenzüberschreitenden Alltags- und Wirtschaftslebens. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
- konkrete Hilfestellungen für Aktivitäten der Bürger*innen und Unternehmen im Nachbarland anbieten,
- entsprechende Beratungsangebote entwickeln und durchführen,
- sachdienliche Informationen für Bürger*innen oder Unternehmen ausarbeiten,
- dauerhafte organisatorische Strukturen aufbauen.
- SO 4.2: Vertrauen stärken
- Gemeinsam vorbereitete und durchgeführte öffentliche Veranstaltungen. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die gemeinsame öffentliche Veranstaltungen vorbereiten und durchführen, um grenzüberschreitende Initiativen und Aktivitäten einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren und für ein vertrauensvolles Miteinander zu werben.
- Grenzüberschreitende Begegnungen und Erfahrungsaustausch von Akteuren der Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
- den grenzüberschreitenden Erfahrungsaustausch sowie Begegnungen zur Kontaktherstellung zwischen deutschen und polnischen Akteuren der Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung zum Ziel haben,
- Vorurteile abbauen, das gegenseitige Verständnis stärken und mehr Interesse füreinander wecken, zum Beispiel an der Kultur des Nachbarlandes.
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