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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines, von Förderprogrammen finanzierten, Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

    Organisationstyp
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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Programms.

    Förderregion/Länder
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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jedes Programm wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Programmen zu erleichtern.

    Themen
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    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

    Stichwort
    Auswahl förderfähigen EinrichtungenAlles zurücksetzen
    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    ...

    ...

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    ...

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    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

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    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Programm-Eckdaten

Interreg Bayern-Österreich

Übergeordnetes ProgrammEuropäischer Fonds für regionale Entwicklung
Link zum Programmwww.interreg-bayaut.net

Programm-Inhalte

Kurzbeschreibung

Das Programm INTERREG VI-A Programm Bayern – Österreich 2021-2027 verfolgt die Strategie einer innovativen, zukunftsfähigen Wirtschaft, einer resilienten Umwelt, eines nachhaltigen Tourismus sowie einer integrierten Regionalentwicklung – eingebettet in eine gemeinsame grenzüberschreitende INTERREG Governance.

Programm-Ziele

Die Programmarchitektur umfasst 5 Prioritäten (PA), die sich auf insgesamt 7 Spezifische Ziele thematisch unterteilen:

  • Priorität 1: Zukunftsfähige Wirtschaft
    • Ziel 1: Innovatives und zugängliches grenzüberschreitendes Wissenssystem
    • Ziel 2: Zukunftsfähige und kompetente Unternehmenslandschaft
  • Priorität 2: Resiliente Umwelt
    • Ziel 3: Proaktiver Umgang mit Klimawandel und Klimaanpassung
    • Ziel 4: Schutz, Verbesserung und Erneuerung der Biodiversität
  • Priorität 3: Nachhaltiger Tourismus
    • Ziel 5: Nachhaltige und integrierte Tourismusentwicklung
  • Priorität 4: Integrierte Regionalentwicklung
    • Ziel 6: Integrierte territoriale Entwicklung zur Sicherung der Lebensqualität
  • Priorität 5: Grenzüberschreitende Governance
    • Ziel 7: Gemeinsamer Abbau von Grenzhindernissen

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Erwartete Ergebnisse

Ziel 1: Innovatives und zugängliches grenzüberschreitendes Wissenssystem

Die FuEuI-Kraft soll unter Nutzung des Potenzials der gesamten Region und möglicher Synergien weiter gestärkt werden. Um Impulse für Neues zu setzen sollen die regionalen Wissenssysteme den Unternehmen zugänglich gemacht werden. Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sollen davon profitieren und stärker am Innovationsprozess partizipieren. Durch den grenzüberschreitenden Ansatz können Potenziale vervielfältigt, Synergien genutzt und für die regionale Wirtschaft bedarfsorientiert in Wert gesetzt werden. Es sollen langfristige Netzwerke entstehen und die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen in Europa und international sichergestellt werden. Die im Rahmen dieses INTERREG-Programmes umzusetzenden Projekte werden als Ergänzung zu Pfeiler II von Horizont Europa und den IBW-Programmen in Österreich und Bayern verstanden. Im Mittelpunkt stehen eine gemeinsame, grenzüberschreitende Vertiefung und (Weiter-)Entwicklung regionaler Technologiefelder sowie die verbesserte Zugänglichkeit und Nutzung der (halb-)öffentlichen FuEuI-Kapazitäten für unternehmerische Innovationsaktivitäten. Insgesamt müssen die zu fördernden Projekte einen Beitrag zur Entwicklung der FuEuI-Aktivitäten im Programmraum leisten.

Ziel 2: Zukunftsfähige und kompetente Unternehmenslandschaft im Programmraum

Ergänzend zum Wissenssystem ist auch die unternehmerische Kapazität abzusichern. In diesem Sinne sollen unternehmerische Kompetenzen für Innovation, Spezialisierung, Agilität und Resilienz die Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft im Programmraum sichern. Anwendungsorientierte Tools und Angebote sollen das Unternehmertum und die betrieblichen Kompetenzen zur erfolgreichen Bewältigung aktueller Herausforderungen stärken. Vor allem Unternehmen und Organisationen sollen davon profitieren und sich auf europäischer und internationaler Ebene zukunftsfähig aufstellen. Bei den zu fördernden Projekten in diesem Spezifischen Ziel ist der grenzüberschreitende Ansatz besonders wichtig, um Erfahrungen auszutauschen, Ressourcen zu bündeln und kritische Massen (bspw. für Tools zum Umgang mit Big Data, Entrepreneurship-Initiativen, Startup-Labore u.a.) zu erreichen. Es sollen gemeinsam Pilotanwendungen und -schulungen, speziell zum Kompetenzaufbau in der regionalen Unternehmenslandschaft zu den Stoßrichtungen Digitale Transformation, umwelt- und klimafreundliche Unternehmen, Fachkräftemangel und Weiterbildung sowie Förderung des Unternehmertums entwickelt und umgesetzt werden. In den Projekten sollen grenzüberschreitend Erfahrungen ausgetauscht, Potentiale (Knowhow) genutzt, bestehende Initiativen ausgeweitet und übertragen sowie neue Angebote gemeinsam aufgebaut werden.

Ziel 3: Proaktiver Umgang mit Klimawandel und Klimaanpassung

Das Förderprogramm eröffnet Spielräume, um sich grenzüberschreitend in den verschiedenen Gebieten und Sektoren des Programmraums proaktiv mit den Fragen des Klimawandels auseinanderzusetzen und gemeinsam Möglichkeiten verstärkter Anpassungsaktivitäten aufzugreifen. Hierzu müssen gemeinsam die Handlungsbereiche für den sensiblen Programmraum über die Grenze hinweg thematisiert und notwendige Anpassungsstrategien an die veränderten klimatischen Bedingungen erarbeitet werden. Ebenso sollen Maßnahmen zu Risikoprävention und ein funktionierendes Katastrophenmanagement im eintretenden Krisenfall etabliert werden. Projekte, die im Spezifischen Ziel 3 unterstützt werden, sollen die Anpassungsfähigkeit bzw. Resilienz von natürlichen und technischen Systemen im Programmraum stärken sowie die sich aus dem Klimawandel ergebenden Risiken und Gefährdungen für den Menschen, Siedlungen und Infrastrukturen im Programmraum minimieren. Auch sollen die Schäden eintretender Naturkatastrophen insbesondere im Berggebiet und entlang der Flüsse durch ein konzertiertes, grenzüberschreitendes Vorgehen möglichst gering gehalten werden.

Ziel 4: Schutz, Verbesserung und Erneuerung der Biodiversität im Grenzraum

Es gilt die Vielfalt an Naturräumen, Natur- und Kulturlandschaften durch integrierte Ansätze zu schützen und ihre Ökosystemdienstleistungen zu sichern bzw. wiederherzustellen sowie die Zusammenarbeit von Verwaltungen und sonstiger Akteure in den verschiedenen Schutzgebieten und Biotopen im Programmraum zu verbessern. Ziel ist also die Naturräume, Natur- und Kulturlandschaften sowie die Biodiversität im Programmraum nicht nur zu schützen, sondern zu verbessern und gemeinsam Erneuerungspotenziale auszuloten und umzusetzen. Es stehen Projekte im Vordergrund, die das gemeinsame Management und die Zusammenarbeit von Schutzgebieten und Biotopen oder deren Vernetzung forcieren. Des Weiteren werden Projekte unterstützt, die integrierte Ansätze im Naturschutz und der Landes- und Biotoppflege sowie konkrete Lebensraum-, Boden- und Artenschutzprojekte beinhalten. Auch eine gemeinsame Wissensgewinnung, -vermittlung und Bewusstseinsbildung können Themen für Projekte sein.

Ziel 5: Nachhaltige und integrierte Tourismusentwicklung

Es gilt gemeinsame Lösungen zu entwickeln, um den Tourismus resilient, sozial- und umweltverträglich sowie integriert weiterzuentwickeln. So soll der Tourismus als Wirtschafts- und Beschäftigungsmotor im Programmraum gestärkt, Arbeitsplätze im Tourismus langfristig gesichert und auf eine wirtschaftliche Erholung in den direkt wie indirekt abhängigen Wirtschaftsbereichen hingewirkt werden. Gleichzeitig ist eine Reduktion potentieller (Nutzungs-)Konflikte anzustreben. Um diese Ziele erreichen zu können, sollen zu fördernde Projekte eine (Weiter-)Entwicklung grenzüberschreitender touristischer Angebote zur Diversifizierung, Nachhaltigkeit und Resilienz in den Fokus stellen. Im Rahmen gemeinsamer Projekte sollen touristische Angebote neu entwickelt sowie bestehende Initiativen weiterentwickelt werden. Auch Projekte, die gemeinsame Strategien oder Aktionspläne für programmraumspezifische Herausforderungen entwickeln, werden unterstützt. Diese sollen problemlösungsorientiert sein und konkrete Risiken und Herausforderungen im funktionalen Tourismusraum adressieren, was weniger durch neue Angebote als vielmehr durch Vernetzung, Koordination, den Erwerb neuer Kompetenzen sowie durch die konkrete (Um-)Gestaltung von Rahmenbedingungen geschieht.

Ziel 6: Integrierte territoriale Entwicklung zur Sicherung der Lebensqualität

Ziel im SZ 6 ist durch eine integrierte regionale Entwicklung die Lebensqualität vor Ort zu sichern und zu verbessern. Daher wird die Arbeit der sechs Euregios zur Umsetzung der Euregionalen Strategien in den funktionalen Teilregionen des Programmraums gefördert. Hierzu soll mittels grenzüberschreitenden Projekten den (teil-)regionalen Herausforderungen in den jeweiligen Schwerpunktthemen begegnet werden.

Ziel 7: Gemeinsamer Abbau von Grenzhindernissen

Das Spezifische Ziel 7 stellt den Abbau bestehender Barrieren und Grenzhindernisse in den Fokus um die Leistungsfähigkeit und Kapazitäten des Governance-Settings im Programmraum zu stärken. So soll das Zusammenleben und -arbeiten im Alltag der Grenzregionen durch Begegnungsmaßnahmen und langfristig angelegte grenzüberschreitende Kooperationen verbessert und die Nutzung vorliegender gemeinsamer Potenziale im Programmraum erleichtert werden.

Die zu fördernden Projekte müssen aktiv zum Abbau der genannten Hindernisse beitragen und sich in einer der drei folgenden Stoßrichtungen einfügen:

  • Förderung von Begegnungsmaßnahmen (People2People-Projekte): Durch die Unterstützung von lokalen bzw. kleinregionalen Begegnungsmaßnahmen soll der europäische Gedanke der grenzüberschreitenden Integration für BürgerInnen in Bereichen ihres täglichen Lebens erlebbar gemacht werden. Der Fokus derartiger Kleinstprojekte (bis 5.000 € Gesamtkosten) liegt auf gemeinsamen Veranstaltungen, Treffen und Austauschmöglichkeiten. Primäre AnsprechpartnerInnen für Kleinstprojekte sind die Euregios im Programmgebiet.
  • Abbau von rechtlich-administrativen Grenzhindernissen („Border Obstacles“): Mittels Projekten sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um den Grenzhindernissen aktiv zu begegnen und in Folge das Potenzial der Grenzregion durch Zusammenarbeit besser ausschöpfen zu können. Grundlage für Projekte sind die Themenbereiche des „Border Obstacles“-Papers des INTERREG-Programms, in welche sie sich einfügen müssen.
  • Förderung von strukturellen „Governance-Projekten“: Ziel der Projekte ist es, gemeinsame Strukturen aufzubauen und zu etablieren, die einen dauerhaft, langfristig grenzüberschreitenden Charakter aufweisen. Wichtig ist, dass mit Projektende eine verpflichtende Kooperationserklärung vorliegt.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länderDeutschland, Österreich
förderfähige Einrichtungen
Partner*innen
Forschungseinrichtung inkl. Universität,  Kleines und mittleres Unternehmen (KMU),  Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ),  Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO),  Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert),  Aus- und Weiterbildungseinrichtung
verpflichtende PartnerschaftJa
Projektpartnerschaft

Kein Projekt kann von einer einzelnen Organisation durchgeführt werden; es müssen mindestens zwei Partner sein – mindestens einer aus Bayern und einer aus Österreich. 

Jedes Projekt muss klar die Kooperation der Projektpartner darlegen - dies wird mittels der vier Kooperationskriterien geprüft, von den vier Kriterien müssen mindestens drei erfüllt werden:

  • Gemeinsame Vorbereitung (verpflichtend)
  • Gemeinsame Umsetzung (verpflichtend)
  • Gemeinsame Finanzierung
  • Gemeinsames Personal
weitere Förderkriterien

Vor der formalen Antragstellung ist die zuständige Regionale Koordinierungsstelle zwingend über die Projektidee zu informieren, um eine erste unverbindliche Einschätzung der Förderfähigkeit des Projekts vorzunehmen. Hierzu muss eine Projektskizze erstellt und abgeschickt werden. Die formale Antragstellung erfolgt dann im elektronischen Monitoring System des Programms (Jems).

Ein Projekt kann nur dann gefördert werden, wenn es einer der im Kooperationsprogramm genannten Prioritätsachsen und einem dazugehörigen Spezifischen Ziel entspricht sowie die relevanten Programmstrategien (Euregio-Strategie und Tourismusstrategie) berücksichtigt. Ebenfalls muss jedes Projekt einer für das jeweilige Spezifische Ziel festgelegten Interventionskategorie zugeordnet werden können.

Das Programmgebiet setzt sich aus folgenden NUTS-III-Regionen zusammen:

ÖSTERREICH: Innviertel, Linz-Wels, Mühlviertel, Traunviertel, Lungau, Pinzgau-Pongau, Salzburg und Umgebung, Außerfern, Innsbruck, Osttirol, Tiroler Oberland, Tiroler Unterland, Bludenz-Bregenzer Wald, Rheintal-Bodenseegebiet

BAYERN: Kreisfreie Stadt Rosenheim, Landkreis Rosenheim, Altötting, Berchtesgadener Land, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Mühldorf am Inn, Traunstein, Weilheim-Schongau, kreisfreie Stadt Landshut, Landkreis Landshut, kreisfreie Stadt Passau, Landkreis Passau, Deggendorf, Freyung-Grafenau, Regen, Rottal-Inn, Dingolfing-Landau, kreisfreie Stadt Kaufbeuren, kreisfreie Stadt Kempten (Allgäu), kreisfreie Stadt Memmingen, Lindau (Bodensee), Ostallgäu, Unterallgäu, Oberallgäu

Zusatzinformationen

Themen Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen,  Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität,  Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft ,  Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT ,  Energieeffizienz, Erneuerbare Energie ,  Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit,  Justiz, Sicherheit & Schutz,  Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement,  Kulturerbe, Kunst & Kultur, Tourismus,  Ländliche & Städtische Entwicklung/Planung
Relevanz für EU-MakroregionEUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Programm-Dokumente Interreg Bayern-Österreich 2021-2027 Programm DE (302kB)
KontaktINTERREG VI-A Bayern-Österreich 2021-2027 Gemeinsames Sekretariat
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