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Call-Eckdaten
Biodruck lebender Zellen für die regenerative Medizin
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 1 - Ziel 5: Erschließung des vollen Potenzials neuer Werkzeuge, Technologien und digitaler Lösungen für eine gesunde Gesellschaft
Call Nummer
HORIZON-HLTH-2024-TOOL-11-02
Termine
Öffnung
26.10.2023
Deadline
11.04.2024 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 25.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 6.000.000,00 und € 8.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema zielt darauf ab, Aktivitäten zu unterstützen, die einen oder mehrere erwartete Auswirkungen des Ziels ermöglichen oder dazu beitragen 5 "Das volle Potenzial neuer Tools, Technologien und digitaler Lösungen für eine gesunde Gesellschaft erschließen". Die Vorschläge sollten sich auf den Biodruck lebender Zellen für die regenerative Medizin konzentrieren.
Call-Ziele
Regenerative Medizin ist ein Zweig der translationalen Forschung in Tissue Engineering und Molekularbiologie, der sich mit dem "Prozess des Ersetzens, Engineering oder der Regeneration menschlicher Zellen, Gewebe oder Organe zur Wiederherstellung oder Wiederherstellung der normalen Funktion" beschäftigt. 3D-Druck im Allgemeinen gilt als fortschrittliche Fertigungstechnik und der 3D-Druck von nicht lebensfähigen Biomaterialien als Gerüst für das Zellwachstum oder als Struktur für medizinische Geräte wird bereits breit eingesetzt.
Die Biodrucktechnologie mit lebenden Zellen befindet sich jedoch noch in einem frühen Entwicklungsstadium, hat jedoch ein enormes Potenzial für Tissue Engineering, Arzneimitteltests und andere biomedizinische Anwendungen. Gewebespezifischer funktioneller 3D-Bio-Druck ist ein neuer Ansatz für Transplantationsanwendungen in der regenerativen Medizin, der sich auf die Herstellung von Geweben und Organen in Bezug auf die gewünschte Form und Funktion sowie deren Abgabe und Anwendung in vivo stützt. "In-situ-Bio-Druck", bekannt als Drucken von Zellen und Biomaterialien direkt auf oder in einem Patienten oder 4D-Bio-Druck, der eine "Zeit"-Variable einführt, die es 3D-gedruckten Materialien ermöglicht, Form oder Funktion zu ändern, wenn externe Reize angewendet werden, sind neue Entwicklungen, die mit mehreren zusätzlichen Herausforderungen konfrontiert sind.
Trotz einiger Erfolge des 3D-Biodrucks mit dünnem Gewebe bleiben dickes Gewebe und komplexe Organe ein Engpass, da es schwierig ist, ihre metabolischen Bedürfnisse ausreichend nachzuahmen, und die wissenschaftlichen Erkenntnisse über ihre intime Architektur und das Zusammenspiel mit anderen Geweben sind nicht ausreichend aufgeklärt. Neben diesen Einschränkungen fehlen standardisierte Herstellungsprotokolle und standardisierte Bio-Tintenformulierungen mit einstellbaren Eigenschaften, instabiles zelluläres Verhalten, Materialbiokompatibilität und Bedruckbarkeit usw. Zusammengenommen 3D-Bio-Der Druck ist mit mehreren Herausforderungen konfrontiert, die derzeit seine großflächige Bereitstellung behindern.
Um diese Herausforderungen zu bewältigen, sollten Forschende in multidisziplinären Teams mit Ingenieur*innen, biomedizinischen Wissenschaftler*innen, Zellbiolog*innen und Ärzt*innen zusammenarbeiten und die Vorschläge sollten die meisten der folgenden Aktivitäten abdecken:
- Entwicklung der besten Biodruckstrategie für mindestens einen Gewebetyp dank eines besseren Verständnisses der Verbindungen der verschiedenen Zelltypen innerhalb des ausgewählten Gewebes oder Organs
- Entwicklung oder Verbesserung bestehender Geräte, die in der Lage sind, Bio-Konstrukte mit höherer Auflösung in kürzerer Zeit unter Verwendung verschiedener Biomaterialien und verschiedener Zelltypen zu drucken
- Abdeckung alle Schritte der Bio-Printing-Suite, einschließlich Zellsammlung, Zelldifferenzierung und -expansion, Bildgebung, Modellierung, Bio-Tintenformulierung, tatsächlicher Bio-Druck, Nährstoffversorgung, Prozessüberwachung und Zellkonstruktionslieferung am Zielort
- Scale-up der gewählten Bio-Drucktechnologie zu einem GMP-konformen Herstellungsprozess
- Kombination von verschiedenen Bio-Drucktechnologien, um voll funktionsfähige synthetische Konstrukte aus komplexen Geweben oder Organen zu erhalten.
Regulatorische Kenntnisse auf diesem Gebiet sind erwünscht und sollten durch Kontakte mit relevanten nationalen oder internationalen europäischen Regulierungsbehörden dokumentiert werden.
Der gewählte medizinische Bereich (Gewebe, Organ, Zustand) sollte ordnungsgemäß begründet werden. Geschlechtsunterschiede auf zellulärer Ebene sollten berücksichtigt werden.
Vorklinische Phase und frühe klinische Entwicklung sind förderfähig. Die Beteiligung von KMU wird gefördert.
Antragstellende, die beabsichtigen, klinische Studien aufzunehmen, sollten anhand des im Einreichungssystem bereitgestellten Musters Einzelheiten zu ihren klinischen Studien im entsprechenden Anhang angeben. Siehe Definition der klinischen Studien in der Einführung zu diesem Teil des Arbeitsprogramms.
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Erwartete Ergebnisse
Die Vorschläge zu diesem Thema sollten darauf abzielen, Ergebnisse zu liefern, die auf mehrere der folgenden erwarteten Ergebnisse ausgerichtet sind und zu diesen beitragen:
- Biomedizinische Wissenschaftler*innen werden auf ganze Bio-Druck-Einheiten zugreifen, um menschliches Gewebe zu regenerieren.
- Verfügbarkeit von großformatigen, bio-gedruckten Geweben für biomedizinische Forschungszwecke für Industrie und Wissenschaft.
- Medizinische Fachkräfte erhalten Informationen über die sichere und effektive Anwendung fortschrittlicher Therapien.
- Gesundheitsdienstleister verfügen über Werkzeuge, die es ihnen ermöglichen, Zustände mit ungedecktem medizinischen Bedarf zu behandeln.
- Einzelne Patient*innen profitieren von einem personalisierten Zugang zu ihrem jeweiligen Gesundheitszustand dank der bio-gedruckten regenerativen Medizin-Lösung.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
In Anerkennung der Öffnung der Programme der US-amerikanischen National Institutes of Health für europäische Forscher ist jede juristische Person mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika berechtigt, Unionsmittel zu erhalten.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben: Die Schwellenwerte für jedes Kriterium sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 5HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 5(481kB)
Kontakt
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