Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
NEWS - Journalismus Partnerschaften - Kooperationen
Förderprogramm
Kreatives Europa - Sektorübergreifender Aktionsbereich
Call Nummer
CREA-CROSS-2024-JOURPART-COLLABORATIONS
Termine
Öffnung
26.10.2023
Deadline
14.02.2024 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Thema 1. "Journalismus-Partnerschaften - Kooperationen" zielt darauf ab, den europäischen Nachrichtenmediensektor nachhaltiger und widerstandsfähiger zu machen, insbesondere durch die Unterstützung grenzüberschreitender Medienkooperationen. Diese Unterstützung soll die Medientransformation, vertrauenswürdige Berichterstattung und Fähigkeiten für Medienschaffende fördern, beispielsweise durch die Entwicklung von Medienproduktionsstandards und neuen Geschäftsmodellen.
Call-Ziele
Die europäischen Nachrichtenmedien spielen in Europa eine entscheidende und wertvolle Rolle. Dennoch stehen sie vor vielfältigen Herausforderungen. Unter anderem durch den digitalen Wandel, den Wechsel der Leser*innen zu Online-Quellen und den Verlust von Werbeeinnahmen durch traditionelle Nachrichtenagenturen, ist die wirtschaftliche Nachhaltigkeit des professionellen Journalismus unter Druck geraten. Viele Medien auf lokaler Ebene sowie diejenigen, die ihren Auftrag im öffentlichen Interesse vor Profiten stellen, mussten schließen, wodurch der Medienpluralismus geschwächt und Risiken für das gute Funktionieren der Demokratie gestellt wurden.
Erwartete Ergebnisse
- Mehr Innovation und Kreativität in Geschäftsmodellen, journalistischen Produktions- und Vertriebsprozessen;
- Zunehmendes Interesse am Journalismus bei verschiedenen sozialen Gruppen, Sprachgruppen und Altersgruppen;
- Steigerung der Lebensfähigkeit professionell produzierter journalistischer Inhalte.
- Verstärkte Medienzusammenarbeit.
- Branchenweite Netzwerke für den Austausch von Best Practices unter Medienschaffenden;
- Wissens-Hubs für Teilbereiche rund um technische Formate (schriftliche/Online-Presse, Radio/Podcasts, TV etc.) und/oder journalistische Genres (Datenjournalismus, allgemeine Themen, Fachjournalismus etc.);
- Erwerb und Verbesserung beruflicher Fähigkeiten durch Journalisten sowie Medienschaffende.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Dieses Thema soll dazu beitragen, dass der europäische Nachrichtenmediensektor nachhaltiger und widerstandsfähiger wird, einschließlich der kleinen Medien. Es ist vorgesehen, Kooperationsprojekte in und zwischen Nachrichtenmedien (Sub-)Sektor und/oder Genre zu unterstützen, die darauf abzielen, die Zusammenarbeit zu verbessern, Medien bei der Anpassung an neue Wirtschafts- und Konsumrealitäten zu unterstützen und systemische Veränderungen in diesem Sektor einzuleiten.
Die vorgeschlagenen Tätigkeiten sollten klar begründet und auf den Bedürfnissen des gewählten (Teil-)Sektors(en) basieren.
Die Aktivitäten können vielfältig sein, solange ihre Relevanz durch eine solide Bedarfsanalyse des Zielsektors/der Zielbranche untermauert wird und die ausgewählten (Unter-)Sektor(en) bei der Bewältigung der identifizierten Herausforderungen unterstützt wird.
Die Projekte müssen sich auf die Entwicklung einer kollaborativen Transformation aus geschäftlicher, technologischer und/oder inhaltlicher Sicht konzentrieren.
Projekte können unter anderem darauf abzielen, bessere Erlös- und Monetarisierungsmodelle, neue Ansätze für die Publikumsentwicklung, Community-Building und Marketing, Entwicklung gemeinsamer professioneller/ technischer Standards, neue Arten von Newsrooms zu entwickeln, Syndizierungsnetzwerke oder andere Modelle zum Austausch von Inhalten/Daten zwischen Nachrichtenmedien in der gesamten EU oder zur Unterstützung kleiner Medienorganisationen. Inhaltlich können sie durch innovative journalistische Kooperationen die Effizienz und Qualität der Berichterstattung steigern. Projekte können innovative Produktionsmethoden und -formate erproben oder auf andere kollaborative Weise zu hochwertigen Medienproduktionsstandards beitragen. Projekte können darauf abzielen, den Austausch von Best Practices unter Journalist*innen zu verbessern und die Arbeitsabläufe für jene Journalismus-Genres zu optimieren, die mehr Zeit und Ressourcen benötigen.
Die Vorschläge können sich auf eine oder mehrere der oben genannten Prioritäten beziehen, sofern relevant und auf der Grundlage der Bedarfsanalyse.
Zu diesem Zweck können Projekte Veranstaltungen, Online-Schulungen und Workshops für Medienschaffende, Austauschprogramme, Mentoring-Programme, Abbildung von Best Practices, branchenweite Entwicklung technischer Standards, Entwicklung von Richtlinien und redaktionellen Standards umfassen, Erstellung von praktischen Leitfäden, Entwicklung und Test von Plattformen und technischen Lösungen zum Austausch von Ideen und bewährten Verfahren, Werbeaktivitäten oder anderen Aktivitäten, die darauf abzielen, die Lebensfähigkeit des Sektors zu erhalten. Der Austausch bewährter Verfahren zwischen Betreibern in Medienmärkten/-ländern/-regionen mit unterschiedlichen und unterschiedlichen Eigenschaften (in Bezug auf Sprachen, Produktionsmengen, Größen, Digitalisierungsstufen usw.) wird gefördert, um das gegenseitige Lernen zu fördern. Die Antragsteller werden ermutigt, Maßnahmen zur Unterstützung von Mediensektoren in Erwägung zu ziehen, denen die Mittel zur Anpassung an das digitale Umfeld fehlen.
Finanzielle Unterstützung Dritter wird in Projekten akzeptiert, die Austauschprogramme für Journalist*innen und andere Medienschaffende, Unterstützung bei Schulungen oder Veranstaltungen, Unterstützung von Journalist*innen und Medien für kollaborative journalistische Projekte vorsehen, Unterstützung bei der Rechtsberatung, Unterstützung bei der Akquisition, Entwicklung oder Wartung technischer Tools für kollaborativen Journalismus, Unterstützung bei Veranstaltungen in diesen Bereichen und/oder Preise für Zusammenarbeit oder Innovation. In solchen Fällen müssen die Antragsteller*innen die Bedingungen festlegen, unter denen diese finanzielle Unterstützung für Dritte erfolgen würde, und einen fairen und transparenten Prozess gewährleisten.
In allen Fällen müssen die Projekte konkrete Ergebnisse enthalten und klare, objektiv überprüfbare und quantifizierbare Leistungsindikatoren für die Halbzeit und das Ende des Projekts festlegen. Die geschätzte Reichweite muss genauer sein als die Summe der verfügbaren Vertriebskanäle und sollte durch einen detaillierten Outreach-Plan sowie einen Interessennachweis der Zielgruppen untermauert werden.
Alle Projekte müssen die allgemein anerkannten professionellen Medienstandards respektieren. Die gewählten Normen sollten im Vorschlag angegeben und mit einer unterzeichneten Erklärung über Normen und Unabhängigkeit (Anhang zum Antragsformular) bestätigt werden. Redaktionelle Partnerschaften müssen mit voller redaktioneller Unabhängigkeit funktionieren.
Alle Partnerschaften sollten den ökologischen Fußabdruck der von ihnen vorgeschlagenen Aktivitäten berücksichtigen und gegebenenfalls die Strategien beschreiben, um einen nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Medienbereich zu gewährleisten.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete)
- Nicht-EU-Länder (aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und bei denen das Abkommen vor der Unterzeichnung des Zuschusses in Kraft tritt - Liste der teilnehmenden Länder)
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen und bieten Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Gremien - EU-Gremien (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Organisationen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als 'Alleinbegünstigte' oder 'Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit' teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, sie auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Unternehmen, andernfalls sind ihre Kosten NICHT förderfähig).
Die Gastorganisationen von Creative Europe Desks sind als Koordinator oder Begünstigter bei offenen Ausschreibungen berechtigt, wenn sie Verfahren zur Trennung der Projektmanagement- und Informationsbereitstellungsfunktionen haben und wenn sie in der Lage sind, eine Kostentrennung nachzuweisen (d. h., dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten decken, die durch ihre anderen Zuschüsse abgedeckt werden). Dies setzt Folgendes voraus:
- Verwendung einer analytischen Buchhaltung, die eine Kostenrechnungsführung mit Kostenzuordnungsschlüsseln und Kostenrechnungsschlüsseln ermöglicht UND Anwendung dieser Schlüssel und Codes zur Identifizierung und Trennung der Kosten (d. h. zur Zuweisung an eine der beiden Zuschüsse)
- Erfassung aller tatsächlichen Kosten, die für die Tätigkeiten anfallen, die durch die beiden Zuschüsse abgedeckt werden (einschließlich der indirekten Kosten)
- Aufteilung der Kosten in einer Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.
Begünstigte aus Ländern mit laufenden Verhandlungen (siehe Liste oben) können an der Ausschreibung teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Zuschüsse abgeschlossen werden (rückwirkend, sofern im Abkommen vorgesehen).
weitere Förderkriterien
Die Anträge müssen von einem Konsortium aus mindestens drei Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Unternehmen) eingereicht werden, das folgende Bedingungen erfüllt: mindestens drei unabhängige Einrichtungen aus mindestens drei verschiedenen Ländern, die am Creative Europe-Programm teilnehmen.
Konsortien können gemeinnützige, öffentliche und private Medien (inkl. schriftliche/ Online-Presse, Radio/ Podcasts, TV, etc.) sowie andere Organisationen mit Schwerpunkt auf Nachrichtenmedien umfassen (inkl. Medienverbände, NGOs, journalistische Fonds und Ausbildungsorganisationen mit Fokus auf Medienschaffende etc.).
Für Zuschüsse und Preise ist eine finanzielle Unterstützung Dritter unter folgenden Bedingungen möglich:
- die Aufrufe müssen offen sein, breit veröffentlicht werden und den EU-Standards in Bezug auf Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikt und Vertraulichkeit entsprechen. ;
- die Aufrufe müssen mindestens zwei Monate lang offen bleiben;
- das Ergebnis der Ausschreibung muss auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Vergabedaten, der Projektlaufzeiten und der endgültigen rechtlichen Namen und Länder des Empfängers;
- die Aufrufe müssen eine klare europäische Dimension haben.
- Finanzielle Unterstützung Dritter wird in Projekten akzeptiert, die Austauschprogramme für Journalisten und andere Medienschaffende, Unterstützung bei Schulungen oder Veranstaltungen, Unterstützung von Journalisten und Medien für kollaborative journalistische Produktionen vorsehen, Unterstützung bei der Rechtsberatung, Unterstützung bei der Akquisition, Entwicklung oder Wartung technischer Tools für kollaborativen Journalismus, Unterstützung von Veranstaltungen in diesen Bereichen und/oder Preise für Zusammenarbeit oder Innovation (Thema 1) und die Finanzierungsprogramme für Nachrichtenmedien und unabhängigen Journalismus (Thema 2) eingeführt haben.
- Ihr Projektantrag muss klar darlegen, warum finanzielle Unterstützung für Dritte benötigt wird, wie sie verwaltet wird und eine Liste der verschiedenen Arten von Aktivitäten bereitstellen, für die eine Drittpartei finanzielle Unterstützung erhalten kann. Der Vorschlag muss auch die zu erzielenden Ergebnisse klar beschreiben.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Angebotsseitengrenzen und Layout:
- Teil A, der direkt online auszufüllen ist (Verwaltungsinformationen, zusammengefasstes Budget, anrufspezifische Fragen usw.)
- Teil B, der aus dem Portal-Einreichungssystem heruntergeladen, ausgefüllt und als PDF im System erneut hochgeladen wird
- Teil C direkt online auszufüllen (mit zusätzlichen Projektdaten)
Obligatorische Anhänge und Belege (zum Hochladen):
- Erklärung zu Standards und Unabhängigkeit (vom Koordinator und allen Partnern) (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
Seitenlimit - Teil B: 70 Seiten
Call-Dokumente
Call document CREA-CROSS-2024-JOURPARTCall document CREA-CROSS-2024-JOURPART(719kB)
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren