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Call-Eckdaten
Programm für den Donauraum - Zweite Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
Förderprogramm
Interreg Donauraumprogramm
Call Nummer
DRP-2023-02
Termine
Öffnung
02.11.2023
Deadline
03.04.2024 14:00
Förderquote
80 %
Budget des Calls
€ 38.749.913,00
Link zum Call
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Programm für den Donauraum (DRP) bietet finanzielle Unterstützung für transnationale Projekte, die einen Beitrag leisten zur Entwicklung eines innovativeren, nachhaltigeren und sozialeren Donauraums beitragen. Das Programm wurde im Rahmen des Ziels der territorialen Zusammenarbeit der Europäischen Union konzipiert. Die Einzigartigkeit des Programms besteht darin, dass es eine Plattform bietet für Zusammenarbeit in strategischen Bereichen zwischen EU-Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Ländern im Donauraum.
Call-Ziele
Das DRP unterstützt die politische Integration im Donauraum durch Projekte, die sich mit den wichtigsten Herausforderungen und Chancen der Region in spezifischen Handlungsfeldern unterhalb der EU-Ebene (ohne Überschneidungen mit den Bemühungen um politische Integration auf EU-Ebene) und oberhalb der nationalen Ebene befassen. Transnationale Projekte sollten die nationale, regionale und lokale Politik beeinflussen (politischer Impulsgeber).
Um ein höheres Maß an territorialer Integration des sehr heterogenen Donauraums zu erreichen, wird das transnationale Kooperationsprogramm als politischer Impulsgeber fungieren, der darauf abzielt, die gemeinsamen Herausforderungen und Bedürfnisse zu bewältigen, die sich aus spezifischen Politikfeldern ergeben. Daher wird von der transnationalen Zusammenarbeit erwartet, dass sie durch die Entwicklung und praktische Umsetzung von politischen Rahmenwerken, Instrumenten und Dienstleistungen greifbare Ergebnisse liefert. Zu diesem Zweck zielt das Programm auf die Förderung konkreter Pilotinvestitionen ab.
Die Aufforderung richtet sich an Vorschläge für Projekte, die auf die folgenden Programmschwerpunkte und spezifischen Ziele ausgerichtet sind:
Priorität 2: Ein grünerer, kohlenstoffarmer Donauraum
- SO2.2: Förderung der Anpassungskapazitäten an den Klimawandel im Donauraum und des Katastrophenmanagements auf transnationaler Ebene in Bezug auf Umweltrisiken unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen
- SO2.3: Nachhaltiges, integriertes, transnationales Wasser- und Sedimentmanagement im Donaueinzugsgebiet, das eine gute Qualität und Quantität der Gewässer und des Sedimenthaushalts gewährleistet
- SO2.4: Schutz und Erhalt der Biodiversität in ökologischen Korridoren und Ökoregionen von transnationaler Bedeutung im Donauraum
Priorität 3: Ein sozialerer Donauraum
- SO3.1: Zugängliche, integrative und effektive Arbeitsmärkte
- SO3.2: Zugängliche und integrative Qualitätsdienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen
- SO3.3: Stärkung der Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus für wirtschaftliche Entwicklung, soziale Eingliederung und soziale Innovation
Priorität 4: Eine bessere Governance der Zusammenarbeit
- SO4.2: Stärkung der institutionellen Kapazitäten für die territoriale und makroregionale Governance
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Für jedes Projekt ist ein federführender Partner (LP) zu benennen, der für die Vorbereitung und Einreichung des Antragsformulars als Hauptantragsteller verantwortlich ist. Wird das Projekt genehmigt, übernimmt der federführende Partner die volle Verantwortung für das Management, die Kommunikation, die Umsetzung und die Koordinierung der Aktivitäten zwischen den beteiligten Partnern. Der Lead Partner trägt die rechtliche Verantwortung für die gesamte Partnerschaft. Der federführende Partner ist auch das Bindeglied zwischen dem Projekt und der Verwaltungsbehörde/dem Gemeinsamen Sekretariat (MA/JS) des Programms.
Die folgenden Arten von Einrichtungen können federführende Partner sein:
- Lokale, regionale, nationale öffentliche Einrichtungen/ Einrichtungen des öffentlichen Rechts (einschließlich EVTZ im Sinne von Artikel 2 Absatz 16 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)
- Internationale Organisationen
- Private, gemeinnützige (non-profit) Einrichtungen
Die LP können entweder aus DRP-EU-Mitgliedstaaten oder aus DRP-Nicht-EU-Partnerstaaten kommen. In der 1. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen können Antragsteller aus der Ukraine nur als Projektpartner teilnehmen.
AUSNAHME: An der 2. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen können Antragsteller aus der Ukraine nur als Projektpartner teilnehmen.
An jedem Projekt müssen mindestens drei Finanzierungsprojektpartner aus drei verschiedenen Ländern des Programmgebiets beteiligt sein: der federführende Partner und mindestens zwei Projektpartner. Mindestens ein Projektpartner muss im Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaates des Programmgebiets ansässig sein. Die Beteiligung von Projektpartnern aus Nicht-EU-Ländern wird vom Programm ausdrücklich unterstützt und unterliegt einer Qualitätsbewertung.
Antragsteller, die außerhalb des Programmgebiets, aber innerhalb der EU ansässig sind, können im Rahmen des zweiten Aufrufs keine Förderung als Projektpartner beantragen.
weitere Förderkriterien
Das Programm erstreckt sich auf 14 Länder, von denen 9 EU-Mitgliedstaaten sind (Österreich, Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Ungarn, Deutschland: Baden Württemberg und Bayern, Rumänien, Slowakei und Slowenien) und 5 Nicht-EU-Partnerstaaten (Bosnien und Herzegowina, Republik Moldau, Montenegro, Serbien und Ukraine mit vier Provinzen: Czernowetzka Oblast, Iwano-Frankiwiska Oblast, Zakarpatska Oblast, Odessa Oblast). In der Regel werden EU-Mittel nur an Projektpartner vergeben, die sich im Programmgebiet befinden. Ausnahmen für die geografische Förderfähigkeit sind in Abschnitt II.1.3 des DRP-Antragstellerhandbuchs ausführlich beschrieben.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die 2. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen des Programms für den Donauraum erfolgt nach einem einstufigen Verfahren, bei dem die Antragsteller ein Antragspaket mit einem vollständig ausgefüllten Antragsformular (AF) einreichen müssen. Das Antragsformular (AF) muss bis zum 29. März 2024, 14:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit (MEZ), beim gemeinsamen Sekretariat über Jems eingereicht werden.
Die folgenden Dokumente, die Teil des Antragspakets sind, müssen bis zum 29. März eingereicht werden:
- Online-Antragsformular
- Erklärung über die Kofinanzierung (für alle direkt finanzierten Partner)
- Erklärung über staatliche Beihilfen (für alle direkt finanzierten Partner)
- Partnerschaftsvereinbarung
- Erklärung für internationale Organisationen (nur falls zutreffend)
- Erklärung des assoziierten strategischen Partners (ASP) (nur falls zutreffend)
- LP-Bestätigung und Unterschrift
Die aufgelisteten Anhänge des AF sind vom gesetzlichen Vertreter der jeweiligen Einrichtung zu unterzeichnen, ggf. abzustempeln und die eingescannten Versionen der einzelnen Dokumente sind in den Abschnitt Antragsanhänge in JEMS hochzuladen.
Die offizielle Sprache des Programms ist Englisch. Daher wird die gesamte Kommunikation zwischen den Bewerbern und dem MA/JS in Englisch abgewickelt. Die Angaben im Bewerbungsformular sowie die offizielle Korrespondenz sind entsprechend zu übermitteln.
Verfügbare Interreg-Mittel pro Priorität und indikative Zuweisung pro spezifischem Ziel in EUR:
- Priorität 2: Ein grünerer, kohlenstoffarmer Donauraum: €15.339.422,00
- SO 2.2: € 5.960.525,00
- SO 2.3: € 4.524.737,00
- SO 2.4: € 4.854.160,00
- Priorität 3: Ein sozialerer Donauraum: € 15.228.726,00
- SO 3.1: € 4.563.214,00
- SO 3.2: € 4.563.214,00
- SO 3.3: € 6.102.298,00
- Priorität 4 Bessere Verwaltung der Zusammenarbeit: € 8.181.765,00
- SO 4.2: € 8.181.765,00
Call-Dokumente
Kontakt
Website
Interreg Danube Region Programme - Joint Secretariat
+36 1 795 4082
simona.ene@interreg-danube.eu
Website
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