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Call-Eckdaten
Kollaborative Intelligenz - das Beste aus Maschine und Mensch (AI Data and Robotics Partnership)
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 4 - Ziel 6: Eine menschenzentrierte und ethische Entwicklung von digitalen und industriellen Technologien
Call Nummer
HORIZON-CL4-2024-HUMAN-01-07
Termine
Öffnung
15.11.2023
Deadline
19.03.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 20.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projekte sollten sich auf die Erforschung der nächsten Generation der kollaborativen KI konzentrieren, einschließlich Simulationen und Experimenten (mit und ohne Menschen in der Schleife), und die Zusammenarbeit und Interaktion zwischen Mensch und Maschine vorantreiben.
Call-Ziele
Die FuI-Prioritäten erfordern Arbeit auf verschiedenen Ebenen, darunter sowohl Grundlagenforschung als auch gut untersuchte Pilotbemühungen, die sich auf wirkungsvolle Projekte konzentrieren, Bereitstellung einer kritischen Masse an Fachwissen und Investitionen, um das Potenzial für mehr als einen großen Anwendungssektor aufzuzeigen.
Die Forschung sollte sich auf folgende Aspekte konzentrieren:
- Grundlagenforschung zur nächsten Generation kollaborativer KI, die Exzellenz, kritische Masse und neue Ansätze sowie quantitativ nachgewiesene Verbesserungen in den Ebenen der Mensch-Maschine-Zusammenarbeit bringt.
- Simulationen und Experimente (mit und ohne Menschen in der Schleife), um die Konsequenzen verschiedener Interventionen zu erforschen und/oder die Designansätze zu erforschen, die bei der Entscheidungsfindung helfen.
- Integration von Fortschritten aus [effektiver, effizienter, antizipativer, multimodaler] Mensch-Computer-Interaktion und aus [inkrementellen, kontinuierlich erlernten oder antizipativen] automatischen Denksystemen, um neue Generationen kollaborativer KI zu schaffenSysteme, die den menschlichen Bedürfnissen besser und natürlicher dienen. Die Mittel der Zusammenarbeit können das gesamte Spektrum multimodaler Reize abdecken: Lingual, Bild, Video, Ton und andere Formen der Interaktion, was auch immer im Interaktionsprozess am besten geeignet ist
- Förderung der Mensch-Maschine-Kollaboration und -Interaktion - operationell für eine breite Palette von KI-Reasoning-Systemen und anwendbar auf eine breite Palette von Anwendungsbereichen von KI.
Mindestens ein Vorschlag wird mit Fokus auf Mensch-Maschine-Kollaboration und Interaktion ausgewählt und mindestens ein Vorschlag mit Fokus auf kollaborative Entscheidungsfindung. In den Vorschlägen sollte klar angegeben werden, auf welchen der beiden Bereiche sie sich beziehen.
Multidisziplinäre Forschungsaktivitäten sollten alle folgenden Aspekte abdecken:
- Die Vorschläge sollten angemessene Expertise in den Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) beinhalten, einschließlich Wissen über Gender und intersektionale Ungleichheiten.
- Die Forschung sollte auf bestehenden Standards aufbauen oder zur Standardisierung beitragen. Die Interoperabilität für den Datenaustausch sollte angegangen werden, insbesondere durch die Umsetzung der FAIR-Datengrundsätze und die Annahme standardisierter und disziplinorientierter Metadatenschemata und Ontologien.
- Es wird erwartet, dass die Vorschläge Aufgaben und Ressourcen für die Zusammenarbeit mit der Open-Innovation-Herausforderung im Rahmen von HORIZON-CL4-2023-HUMAN-01-04 zum Thema Erklärbarkeit und Robustheit bereitstellen. Von den an den Vorschlägen beteiligten Forschungsteams wird erwartet, dass sie sich an den jeweiligen Innovation Challenges beteiligen.
- Projekte sollten auch auf bestehenden Projekten aufbauen oder eine Zusammenarbeit suchen und Synergien mit anderen relevanten europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen, Förderprogrammen und Plattformen entwickeln.
- Beitrag dazu, dass KI- und Roboterlösungen die Anforderungen vertrauenswürdiger KI erfüllen, basierend auf der Einhaltung der ethischen Grundsätze, der Grundrechte einschließlich kritischer Aspekte wie Robustheit, Sicherheit und Zuverlässigkeit im Einklang mit dem europäischen Ansatz für KI. Ethische Grundsätze müssen bereits in einem frühen Stadium der Entwicklung und des Designs angenommen werden, und gegebenenfalls sollte Geschlechtersensibilität berücksichtigt werden.
Es wird erwartet, dass alle Vorschläge Mechanismen zur Bewertung und Demonstration von Fortschritten enthalten (mit qualitativen und quantitativen KPIs, Benchmarking und Fortschrittsüberwachung sowie illustrativen Anwendungsfällen, die einen konkreten potenziellen Mehrwert aufzeigen)und mit der europäischen FuE-Gemeinschaft über die KI-on-Demand-Plattform oder die digitale Industrieplattform für Robotik, öffentliche Gemeinschaftsmittel zu teilen, um die Wiederverwendung der Ergebnisse entweder durch Entwickler oder zur Aufnahme zu maximieren und die Effizienz der Finanzierung zu optimieren; Verbesserung des europäischen KI-, Daten- und Robotik-Ökosystems durch den Austausch von Ergebnissen und bewährten Verfahren.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projekten wird erwartet, dass sie zu mindestens einem der folgenden Ergebnisse beitragen:
- Nachweis des Werts der Mensch-Maschine-Kollaboration und -Interaktion durch verbesserte Effektivität, Intuitivität, Effizienz, Vollständigkeit, Grenzen der Wissensanzeige und andere objektive oder quantifizierbare subjektive Maße.
- Nachweis, wie die kollaborative Entscheidungsfindung die menschliche Entscheidungsfindung übertrifft und dass die kollaborativen Entscheidungen alle Phasen der Entscheidungsfindung abdecken (dass sie auf einer verbesserten Abdeckung von Daten- und Wissensquellen, auf einer verbesserten analytischen Fähigkeit zur Entscheidungsfindung vom Input zum Output und auf einer gut kommunizierten Entscheidung beruhen).
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Positionsbestimmungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitbestimmungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bei TRL 2-3 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 4-5 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 6(807kB)
Kontakt
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