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Call-Eckdaten
Erleichterung des Engagements in der globalen IKT-Normungsentwicklung
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 4 - Ziel 6: Eine menschenzentrierte und ethische Entwicklung von digitalen und industriellen Technologien
Call Nummer
HORIZON-CL4-2024-HUMAN-01-61
Termine
Öffnung
15.11.2023
Deadline
19.03.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projekte sollten Informationen über globale sektorale IKT-Normungsökosysteme und das Engagement europäischer Interessengruppen im globalen Normungsumfeld weitergeben.
Call-Ziele
Diese Maßnahme wird zu den in der EU-Normungsstrategie genannten Zielen und zur Erreichung der Ziele des Europäischen Grünen Deals und der Digitalen Dekade Europas beitragen, insbesondere zur Unterstützung der führenden Position der EU bei globalen Standardsals Vorreiter für Schlüsseltechnologien und zur Förderung der Grundwerte der EU, indem die europäischen Akteure bei der Entwicklung offener technischer Spezifikationen und Standards unterstützt und befähigt werden, um die europäische Wettbewerbsfähigkeit und Souveränität zu stärken, Förderung europäischer Werte und Ethik sowie Stärkung der Aufnahme, Skalierbarkeit und sektorenübergreifenden Interoperabilität ihrer technologischen Lösungen. Diese Maßnahme wird unter anderem die Bemühungen der Kommission unterstützen, die kritischen Probleme im Zusammenhang mit dem Internet, vertrauenswürdigen und gesicherten Chips oder Datenstandards, wie in der EU-Normungsstrategie beschrieben, anzugehen.
Ziel ist es, die Präsenz von Expert*innen der EU und der assoziierten Staaten in der globalen IKT-Normungsszene durch die Einrichtung einer Beobachtungsstelle für IKT-Normung und einer Einrichtung zur Unterstützung der Beteiligung wichtiger europäischer Spezialist*innen zu verstärken (insbesondere von KMU, gesellschaftlichen Akteuren und Hochschulen) in wichtigen internationalen und globalen Standardentwicklungsorganisationen. Das Projekt sollte insbesondere Maßnahmen im Zusammenhang mit Themen im Rollplan für die IKT-Standardisierung sowie im Zusammenhang mit der Internetstandardisierung vorsehen.
Die Maßnahme wird auch zum Ziel der Förderung innovativer EU-Innovationen beitragen, die rechtzeitige Standards fördern, indem sie mit anderen von der EU finanzierten Projekten koordiniert wird und Maßnahmen, die mit ihren Ergebnissen zur IKT-Standardisierung beitragen können, sowie mit von der EU unterstützten PPPs und gemeinsamen Unternehmen, die nach Synergien suchen.
Um diese Ziele zu erreichen, sollten Vorschläge unter diesem Thema vorsehen:
- Landschafts- und Lückenanalyse der internationalen IKT-Standardisierung, einschließlich der Identifizierung von Sektoren und Bereichen, insbesondere im Bereich der Internetstandardisierung, Quantennetzwerk, IoT, 6G-Mobilkommunikation, Daten, Edge Computing, künstliche Intelligenz, eGovernment, Blockchain / DLT, Cybersicherheit, Smart Cities & Communities, Rechenzentren, vertrauenswürdige Chips, Robotik, Zertifizierung nach Kreislaufwirtschaft usw.
- Einrichtung einer Managementeinrichtung zur Unterstützung der Beiträge und der Leitung (z. B. Vorsitz in technischen Ausschüssen, Einberufungspositionen) europäischer Spezialist*innen (einschließlich KMU und Hochschulen) bei Aktivitäten in Bezug auf internationale Standardisierung, einschließlich globaler IKT-SDOs, Foren und Konsortien.
- Gegebenenfalls finanzielle Unterstützung der Durchführung von Normungstreffen und Workshops in Europa, um die Teilnahme europäischer Expert*innen zu erleichtern;
- Erleichterung eines Vorausschau-Ausschusses, der sich mit den einschlägigen laufenden Entwicklungen in der EU und den von den nationalen Mitgliedstaaten finanzierten FuI-Projekten befasst, insbesondere mit Projekten, die Normungsergebnisse ermittelt haben oder mit potenziellen relevanten Ergebnissen zur Normung beitragen, einschließlich anderer Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen sowie einschlägiger europäischer Partnerschaften,
- Förderung der Relevanz und des Nutzens der IKT-Standardisierung, insbesondere für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie, Förderung von Nachhaltigkeit, Souveränität, Green Deal, Werten und Ethik. Der Vorschlag wird auch Maßnahmen, einschließlich der Entwicklung von Instrumenten und Materialien, zur Förderung der Bildung im Bereich der IKT-Standardisierung, umfassen;
Der Vorschlag sollte die bisherigen Aktivitäten der Beobachtungsstelle und der Einrichtungen für die Finanzierung von Experten im Rahmen der Themen ICT-40-2017 des StandICT.eu-Projekts und ICT-45-2020 des StandICT.eu2023-Projekts berücksichtigen (siehe http://www.standict.eu).
Um die erwarteten Ergebnisse zu erreichen, wird die internationale Zusammenarbeit stark gefördert.
Bei diesem Thema ist die Integration der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollen zu den folgenden Ergebnissen beitragen:
- Einrichtung einer Fazilität zur Unterstützung der Teilnahme europäischer Fachleute an internationalen Organisationen zur Entwicklung von IKT-Normen (SDOs) sowie an globalen Foren und Konsortien, was den Einfluss Europas auf die IKT-Normung erhöhen dürfte, einschließlich der Vertretung in Führungs- und Schlüsselpositionen, um die Einbeziehung europäischer Anforderungen, Werte und Interessen in die IKT-Normung zu fördern;
- Entwicklung und Aktualisierung der sektoralen IKT-Normungslandschaft und Lückenanalyse des IKT-Normungsbedarfs zur Unterstützung der EU-Politik, wie im fortlaufenden Plan für die IKT-Normung dargelegt;
- Zusammenarbeit, Synchronisierung und Kapazitätsaufbau mit anderen ähnlichen Initiativen oder europäischen Akteuren, einschließlich von EU- (und nationalen) finanzierten F&I-Projekten; Bereitstellung eines Forums für die vorausschauende Analyse in verschiedenen Sektoren;
- Schärfung des Bewusstseins für die Entwicklung der IKT-Normung;
- Finanzielle Unterstützung von Normungstreffen internationaler SDOs und globaler Foren und Konsortien in Europa, so dass europäische Akteure leichtere Teilnahmebedingungen haben.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Positionsbestimmungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitbestimmungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Die Begünstigten können Dritte finanziell unterstützen. Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen gewährt werden, wobei der Höchstbetrag für jeden Dritten 50 000 EUR beträgt, so dass ein Begünstigter einen Antrag in vollem Umfang prüfen kann.
Da der Hauptzweck der Aktion darin besteht, Experten aus der EU und den assoziierten Ländern in der globalen IKT-Normungsszene zu unterstützen, sollten mindestens 70 % des gesamten beantragten EU-Beitrags für die finanzielle Unterstützung Dritter verwendet werden, die im Rahmen offener Aufforderungen ausgewählt werden. Die finanzielle Unterstützung für diese Fachleute sollte in der Regel in der Größenordnung von 1.000 - 10.000 EUR liegen, indem finanzielle Unterstützung für Dritte (FSTP) verwendet wird.
Die Begünstigten werden den Prozess der Auswahl von Spezialisten durch offene Ausschreibungen festlegen. Sie legen auch den Prozess fest, der zur Auswahl eines Pools von Bewerter*innen führt, die die im Rahmen der offenen Aufforderungen eingegangenen Bewerbungen mit Hilfe von FSTP bewerten werden.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 6(807kB)
Kontakt
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