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Call-Eckdaten
Rechte des Kindes und Beteiligung der Kinder
Förderprogramm
Programm Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte
Call Nummer
CERV-2024-CHILD
Termine
Öffnung
15.11.2023
Deadline
26.03.2024 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 1.806.441,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
min. € 100.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zielt darauf ab, auf die aktuellen Bedürfnisse und Herausforderungen von Kindern in der EU zu reagieren. In dieser Aufforderung wird den Rechten von Kindern mit besonderen Bedürfnissen und Gefährdungen besondere Aufmerksamkeit gewidmet, einschließlich derjenigen, die vor der russischen Aggression gegen die Ukraine geflohen sind.
Call-Ziele
Der Schwerpunkt dieser Aufforderung liegt auf der Umsetzung der Maßnahmen und Empfehlungen auf EU-, nationaler und lokaler Ebene, die in den einschlägigen Bereichen der EU-Kinderrechtsstrategie festgelegt sind. Die Projekte können national oder transnational sein. Transnationale Projekte sind besonders erwünscht.
Die Projekte müssen sich mit den folgenden Themen/Schwerpunkten befassen:
- Psychische Gesundheit von Kindern
- Verankerung der Perspektive der Rechte des Kindes in Maßnahmen auf nationaler und lokaler Ebene
- Engagement und Beteiligung von Kindern
- Verständnis der demokratischen Rechte, die in der Kindheit beginnen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Sensibilisierung der Kinder für ihr Recht, sich zu beteiligen und ihre Stimme zu erheben;
- Kinderbeteiligungsmechanismen integrativ und systemisch gestalten;
- Umsetzung der Maßnahmen und Empfehlungen der EU-Kinderrechtsstrategie;
- Verbesserung des Aufbaus von Kapazitäten, des Austauschs bewährter Praktiken und der Schulung über die Rechte und Bedürfnisse von Kindern;
- Festlegung von Leitlinien und Orientierungshilfen und Verbesserung der Datenerhebung;
- Verbesserung der Zuweisung, Planung und Überwachung von Ressourcen und Mitteln zur Förderung und zum Schutz der Rechte des Kindes;
- Sensibilisierung für und Investitionen in den Aufbau von Kapazitäten;
- Bereitstellung angemessener Unterstützung für besonders gefährdete Kinder.
Erwartete Ergebnisse
Die Aktivitäten können Folgendes umfassen:
- Gegenseitiges Lernen, Schulungen, Austausch von bewährten Verfahren, Zusammenarbeit und Vernetzung;
- Verbreitung und Sensibilisierung, einschließlich sozialer Medien oder Pressekampagnen;
- Kapazitätsaufbau und Schulungsmaßnahmen für nationale, regionale und lokale Behörden;
- Schulungsaktivitäten und Sensibilisierungsveranstaltungen für Kinder;
- Entwurf und Umsetzung von Protokollen, Entwicklung von Arbeitsmethoden und Instrumenten.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Montenegro (Црна Гора), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden:
a) Hauptantragsteller und Mitantragsteller müssen juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen) oder eine internationale Organisation sein.
b) Der Hauptantragsteller muss eine gemeinnützige Organisation sein. Organisationen, die einen Erwerbszweck verfolgen, können sich nur in Partnerschaft mit öffentlichen Einrichtungen oder privaten gemeinnützigen Organisationen bewerben.
c) Die Antragsteller müssen ihren formellen Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG);
- Nicht-EU-Länder: Länder, die mit dem CERV-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder).
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen und bieten Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Gremien - EU-Gremien (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Organisationen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als 'Alleinbegünstigte' oder 'Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit' teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, sie auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Unternehmen, andernfalls sind ihre Kosten NICHT förderfähig).
Programm-Kontaktstellen sind als Koordinator oder Begünstigter bei offenen Ausschreibungen berechtigt, wenn sie Verfahren zur Trennung der Projektmanagement- und Informationsbereitstellungsfunktionen haben und wenn sie in der Lage sind, eine Kostentrennung nachzuweisen (d. h., dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten decken, die durch ihre anderen Zuschüsse abgedeckt werden). Dies setzt Folgendes voraus:
- Verwendung einer analytischen Buchhaltung, die eine Kostenrechnungsführung mit Kostenzuordnungsschlüsseln und Kostenrechnungsschlüsseln ermöglicht UND Anwendung dieser Schlüssel und Codes zur Identifizierung und Trennung der Kosten (d. h. zur Zuweisung an eine der beiden Zuschüsse)
- Erfassung aller tatsächlichen Kosten, die für die Tätigkeiten anfallen, die durch die beiden Zuschüsse abgedeckt werden (einschließlich der indirekten Kosten)
- Aufteilung der Kosten in einer Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.
Begünstigte aus Ländern mit laufenden Verhandlungen (siehe Liste oben) können an der Ausschreibung teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Zuschüsse abgeschlossen werden (rückwirkend, sofern im Abkommen vorgesehen).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens 2 Antragstellenden (Begünstigte; keine verbundenen Einrichtungen oder assoziierten Partner) eingereicht werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Seitenbegrenzung und Layout des Vorschlags:
- Teil A ist direkt online auszufüllen (administrative Informationen, zusammengefasster Finanzplan, aufrufspezifische Fragen usw.)
- Teil B ist vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen
- Teil C C (KPI) (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten einschließlich obligatorischer Indikatoren
obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle/-berechnung
unterstützende Dokumente:
- Lebenslauf (Standard) des Kernprojektteams
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (nur Koordinatoren)
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
- Für Teilnehmer mit Aktivitäten, an denen Kinder beteiligt sind: ihre Kinderschutzpolitik (Child Protection Policy, CPP), die die vier in den Keeping Children Safe Child Safeguarding Standards beschriebenen Bereiche abdeckt. Im Antrag sollte deutlich angegeben werden, welche(r) Partner direkt mit Kindern arbeiten wird/werden.
Seitenbegrenzung - Teil B: 70 Seiten
Der Zuschuss wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt.
Call-Dokumente
Call document CERV-2024-CHILDCall document CERV-2024-CHILD(572kB)
Kontakt
+43 1 531 15–202907
ernst.holzinger@bka.gv.at
Website
CERV Contact Points 2021-2027
Website
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