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Call-Eckdaten
Fortschrittliche nachhaltige und sichere Vorverarbeitungstechnologien für das Recycling von Altbatterien (Batt4EU-Partnerschaft)
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 5 - Ziel 2: Sektorenübergreifende Lösungen für die Klimawende
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D2-01-01
Termine
Öffnung
07.12.2023
Deadline
18.04.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 16.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 8.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Der Vorbehandlungsprozess ist der erste und unverzichtbare Schritt beim Recycling von Lithium-Ionen-Batterien (LIBs), der die Recyclingrate der verbrauchten Geräte und die Gewinnungsrate der hochwertigen Metalle in den nachfolgenden metallurgischen Prozessen erheblich beeinflusst. Die Batterien enthalten auch giftige Chemikalien, die im Sinne des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit präventiv abgetrennt werden sollten. Darüber hinaus tragen die Vorbehandlungsverfahren auch zur Verringerung des Schrottvolumens bei und ermöglichen die Trennung der Batteriekomponenten.
Call-Ziele
Die derzeitigen EOL-LIB-Recyclingtechnologien konzentrieren sich auf die Verbesserung der Rückgewinnungseffizienz von Kobalt, dem wertvollsten Material. Es müssen jedoch auch andere Inhaltsstoffe von No-Co-Batterien in einem Schritt extrahiert werden, um Recyclingverfahren mit wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Perspektiven zu entwickeln. Dazu gehören z. B. Kunststoffe mit geringer Dichte, Metallschalen und -folien, Bindemittel, Separatoren, organische Lösungsmittel, Li-Zellen und aktive Anodenmaterialien. Erfolgreiche Trennverfahren haben das Potenzial, die Bestandteile der Zielmaterialien anzureichern und den Gewinn für das Recycling zu verbessern.
In den letzten Jahren wurden mehrere Vorbehandlungsverfahren zumindest im Labormaßstab getestet (in der Regel mechanische, thermische und chemische Optionen). Ziel ist die Entwicklung und Integration neuer fortschrittlicher Vorbehandlungskonzepte, die effizientere und sicherere Technologien für das Recycling von EoL-LIBs ermöglichen. Es sollen erhebliche Verbesserungen in Bezug auf die ökologische und wirtschaftliche Tragfähigkeit der Prozesse und die Kreislaufwirtschaft erzielt werden, um die Nachhaltigkeitslücken bei der Vorbehandlung der gesamten Batterie-Rezyklate zu schließen.
Es wird erwartet, dass die folgenden Vorbehandlungskonzepte behandelt werden:
- Batteriesortierung auf Komponentenebene, die effizienter und genauer sein sollte, einschließlich Empfehlungen für die Standardisierung der Kennzeichnung von Batteriekomponenten, da die physikalischen Konfigurationen, Zellentypen und Chemien sehr unterschiedlich sind, mit dem Ziel der Wiederverwendung der geeigneten Komponenten.
- Fortschrittliche Vorverarbeitungsmethoden, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) physikalische, mechanische, trockene, thermische und wässrige Vorbehandlungsmethoden, die eine verbesserte Vorkonzentration ermöglichen und gleichzeitig die Abfallnebenprodukte so weit wie möglich minimieren.
- Prozessgestaltung, die die Rückgewinnung und Aufwertung von Anodenmaterialien ermöglicht.
- Elektrolytaufwertung durch die Entwicklung nachhaltiger und sicherer Verfahren zur Rückgewinnung von Li-Salzen.
- Trennung aller strategischen Batteriematerialien, die in bestehende/innovative Recyclingprozesse integriert werden sollten, um die potenziellen Auswirkungen von Verunreinigungen zu mindern.
- Rückgewinnung von Elektrodenstromabnehmern (Al und Cu), die durch die Entwicklung effizienterer Methoden zur Abtrennung der Metallfolien von den Elektrodenmaterialien und die leichtere Entfernung des organischen Bindemittels verbessert werden sollte.
- Andere rückgewinnbare nicht-aktive Materialien aus der EoL-Batterie (Lösungsmittel wie EC, DEC, DMC, Bindemittel, Separator).
- Vorabbewertung von Konzepten hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit über den gesamten Lebenszyklus und ihrer Auswirkungen auf die Sicherheit sowie Untersuchung von technisch-wirtschaftlichen Gesamtlösungen für Rückgewinnungssysteme, um Kosten, Umweltauswirkungen und Systemverluste zu minimieren.
Die Pläne für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse von Vorschlägen, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten ein überzeugendes Geschäftskonzept und eine solide Nutzungsstrategie enthalten, wie in der Einleitung zu diesem Ziel beschrieben. Die Verwertungspläne sollten vorläufige Pläne für die Skalierbarkeit, die Kommerzialisierung und den Einsatz umfassen (Durchführbarkeitsstudie, Geschäftsplan).
Die Vorbehandlung sollte gemäß den Grundsätzen der Abfallhierarchie ein zweites Leben nicht behindern.
Das Thema wird Erkenntnisse liefern, die für die laufende Forschung und Innovation zu neuen Recyclingverfahren und -konzepten im Rahmen des Themas HORIZON-CL5-2023-D2-01-02 von Nutzen sein können.
Die Projekte können mit den Aktivitäten der Koordinierungs- und Unterstützungsaktion unter dem Thema HORIZON-CL5-2022-D2-01-08 zusammenarbeiten und/oder zu diesen beitragen.
Die Vorschläge könnten die Einbeziehung der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission in Betracht ziehen, deren Beitrag darin bestehen könnte, einen zusätzlichen Nutzen in Bezug auf verschiedene Aspekte der Nachhaltigkeit von Batterien zu erbringen.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für Batterien (Batt4EU) umgesetzt. Daher wird von den Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft für Batterien (Batt4EU) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projekten wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Eine stärkere, widerstandsfähigere und wettbewerbsfähigere europäische Wirtschaftsbasis, die für den grünen und digitalen Wandel gerüstet ist, indem die strategischen Abhängigkeiten bei kritischen Rohstoffen durch die Förderung einer Kreislaufwirtschaft verringert werden.
- Die Ausrichtung der EU-Batterieindustrie auf das Zero-Waste-Konzept durch die Entwicklung ganzheitlicher, material- und energieeffizienter Recyclingprozesse, die den Anteil der zurückgewonnenen Masse erhöhen können, und durch die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Recyclern und Batterieherstellern durch eine vertikale Integrationsstrategie in den Fällen, in denen die Wiederverwendung von Batterien und/oder Komponenten keine praktikable Option ist.
- Die Kreislauffähigkeit von Batteriematerialien, bei der auch nichtmetallische Elemente (Elektrolyt, Lösungsmittel, Salze und Polymere) wiederverwendet werden (als Rohstoffe oder wertvolle Chemikalien). Der "Cradle-to-Cradle"-Ansatz wird durch die Vorbehandlung von Abfällen durch sichere und nachhaltige Trennung und Rückgewinnung berücksichtigt.
- Umweltfreundliche Verfahren für die Batterievorbehandlung (Vorbehandlung und Trennung) der Hauptelemente, um den CO2-Fußabdruck und andere Emissionen der recycelten Materialien zu verringern.
- Sichere Technologien zur Verbesserung der Rückgewinnungsausbeute, Erhöhung der Qualität und des Reinheitsgrads der recycelten/zurückgewonnenen Materialien, verbesserte Entfernung von Verunreinigungen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 5 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 2(646kB)
Kontakt
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