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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Förderregion
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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
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    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Kulturerbe- und Kunstprojekte, die das Kultur- und Naturerbe schützen, fördern und aufwerten, die Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise steigern und Objekte, Dienstleistungen und Produkte des Kultur- und Naturerbes verbessern und entwickeln. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Deadline abgelaufen

Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.

Call-Eckdaten

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Förderung der Geschlechtergleichstellung

Förderprogramm

Programm Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte

Call Nummer

CERV-2024-GE

Termine

Öffnung
12.12.2023

Deadline
29.02.2024 17:00

Förderquote

90%

Budget des Calls

€ 10.100.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

min. € 100.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Ziel des Aufrufs ist die Unterstützung, Förderung und Umsetzung umfassender politischer Maßnahmen zur Förderung der uneingeschränkten Wahrnehmung der Rechte von Frauen, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, des gleichen Entgelts für Frauen und Männer, des Empowerments von Frauen und des Gender Mainstreaming.

Call-Ziele

Der Aufruf konzentriert sich auf zwei Prioritäten:

  • Bekämpfung der Ursachen des geschlechtsspezifischen Betreuungsgefälles durch Förderung eines geschlechtertransformativen Ansatzes und Infragestellung von Geschlechterstereotypen mit dem Ziel, die Förderung familienfreundlicher Praktiken in Unternehmen zu unterstützen und die Inanspruchnahme der neuen Rechte im Rahmen der Richtlinie über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch Frauen und Männer zu fördern; Vorbeugung/Schutz vor jeglicher Form der Benachteiligung und Diskriminierung von Frauen während und nach der Schwangerschaft sowie von Frauen und Männern, die Urlaub aus familiären Gründen und flexible Arbeitsregelungen in Anspruch genommen haben; Sensibilisierung für den Wert der Betreuungsarbeit durch Reflexion über die Wertschätzung der für die Betreuungsarbeit erforderlichen Fähigkeiten; und Infragestellung von Geschlechterstereotypen, die die traditionelle Arbeitsteilung aufrechterhalten.
  • Unterstützung der Umsetzung der Bestimmungen der Entgelttransparenzrichtlinie mit dem Ziel, die für die Umsetzung der Bestimmungen der Entgelttransparenzrichtlinie zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten (möglicherweise in Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Stellen, privaten Organisationen oder internationalen Organisationen) bei der Entwicklung nationaler Leitlinien und/oder Instrumente für geschlechtsspezifische Arbeitsbewertungs- und Klassifizierungssysteme und bei der Sensibilisierung der Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter in ihren jeweiligen Ländern für diese Leitlinien und/oder Instrumente zu unterstützen.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Bekämpfung der Ursachen des geschlechtsspezifischen Betreuungsgefälles durch einen geschlechtsspezifischen Ansatz und das Hinterfragen von Geschlechterstereotypen

  • Verbesserte Kenntnisse über die geschlechtsspezifische Betreuungslücke und über Möglichkeiten, geschlechtsspezifische Stereotypen in Bezug auf Betreuung und Arbeit zu überwinden;
  • Verbesserung der Kenntnisse und des Bewusstseins für potenzielle Hindernisse für die Gleichstellung
  • Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Hindernisse für eine gleichberechtigte Aufteilung von Pflege- und Hausarbeit sowie der Hindernisse für die Inanspruchnahme von Familienurlaub und familienfreundlichen Arbeitszeitregelungen;
  • Sensibilisierung für politische Maßnahmen und Beispiele für bewährte Praktiken, die zu einer größeren Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz und zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für berufstätige Frauen und Männer im gesamten Lebensverlauf führen, sowie für Beispiele für bewährte Praktiken in Unternehmen und Behörden;
  • Verbesserte Kenntnisse über die Arbeitsbedingungen in der Pflege und über den Wert der Pflegearbeit;
  • Verbesserte Sensibilisierung für politische Maßnahmen und Beispiele guter Praxis, die zu nachhaltigeren Arbeitsbedingungen in der Pflege führen und die Geschlechtersegregation im Pflegesektor bekämpfen;
  • Letztlich führt dies zu einer besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für Frauen und Männer im Laufe des Lebens, zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Betreuungsgefälles und zu mehr Gleichstellung.

Unterstützung der Umsetzung der Bestimmungen der Entgelttransparenzrichtlinie

  • Einführung von geschlechtersensiblen Instrumenten und Methoden für transparente Entgeltsysteme und die Aufdeckung von direkter oder indirekter Entgeltdiskriminierung aufgrund des Geschlechts im Zusammenhang mit der Unterbewertung von Tätigkeiten, die typischerweise von Frauen ausgeführt werden, und Korrektur;
  • Stärkung des Bewusstseins für den Zweck und den Nutzen geschlechtsneutraler Arbeitsbewertungs- und Klassifizierungssysteme;
  • Verbesserung der Kenntnisse und des Fachwissens für Verhandlungen über gleiches Entgelt und die Anwendung geschlechtsneutraler Arbeitsplatzbewertungssysteme;
  • Infragestellung traditioneller, veralteter, intransparenter Kriterien für die Bewertung und den Vergleich des Wertes von Arbeit, die nicht geschlechtsneutral sind und somit die berufliche Segregation und die ungleiche Bezahlung aufgrund des Geschlechts verstärken.

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Erwartete Ergebnisse

Bekämpfung der Ursachen des geschlechtsspezifischen Betreuungsgefälles durch einen geschlechtsspezifischen Ansatz und das Hinterfragen von Geschlechterstereotypen:

  • Entwicklung neuer Ansätze zur Förderung des Modells der Doppelverdiener und -betreuer und zum Abbau von Geschlechterstereotypen;
  • Aufbau von Kapazitäten und Schulung, u. a. von Personalverantwortlichen, Vertreter*innen von Behörden, Sozialpartnern und anderen betroffenen Stakeholdern, auch aus Organisationen der Zivilgesellschaft;
  • Gegenseitiges Lernen, Austausch von bewährten Verfahren, Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Stakeholdern;
  • Verbreitung von Informationen und Sensibilisierung, auch über soziale Medien oder Pressekampagnen.

Praktische Projekte, die spezifische Maßnahmen entwickeln und umsetzen und die Zielgruppe einbeziehen, werden bevorzugt. Gegebenenfalls sollten sich die Antragstellenden um eine aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Gestaltung und Durchführung der Aktivitäten bemühen.

Unterstützung der Umsetzung der Bestimmungen der Entgelttransparenzrichtlinie

  • Entwicklung von Leitlinien, Instrumenten und Checklisten für die Bewertung und den Vergleich von gleichem Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit innerhalb desselben Arbeitgebers, einschließlich der Einführung von geschlechtsneutralen Arbeitsplatzbewertungs- und Klassifizierungssystemen, zur Verwendung durch öffentliche und private Arbeitgeber und allgemeiner durch die Sozialpartner im Rahmen von Tarifverhandlungen;
  • Entwicklung und Durchführung von Schulungsprogrammen zum Aufbau von Kapazitäten bei Arbeitgebern und Sozialpartnern zur Bewertung von gleichem Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit und zur Einführung geschlechtsneutraler Arbeitsplatzbewertungs- und Klassifizierungssysteme;
  • Förderung geschlechtsneutraler Arbeitsbewertungs- und Klassifizierungssysteme;
  • Überwachung der Umsetzung des Konzepts der gleichwertigen Arbeit durch die Bewertung bestehender Arbeitsplatzbewertungs- und Entgeltklassifizierungssysteme der Arbeitgeber und der von den Sozialpartnern verwendeten Systeme und Empfehlung von Änderungen, wenn diese erforderlich sind, um dem Grundsatz des gleichen Entgelts und geschlechtsneutralen Kriterien zu entsprechen.

Bevorzugt werden praxisnahe Projekte, die konkrete Maßnahmen entwickeln und umsetzen und die Zielgruppe einbeziehen.


Bei beiden Prioritäten wird erwartet, dass die Konzeption und Durchführung der Projekte die Gleichstellung der Geschlechter und die Nichtdiskriminierung als Querschnittsaufgabe fördert. Die Antragstellenden sollten ihrem Vorschlag eine geschlechtsspezifische Analyse beifügen, die geschlechtsspezifische Bedürfnisse und Risiken aufzeigt. In Anbetracht des spezifischen Anwendungsbereichs der Aufforderung wird erwartet, dass die Projekte keine unbeabsichtigten negativen Auswirkungen auf eines der beiden Geschlechter haben, dass sie bei ihren Aktivitäten keine geschlechtsspezifischen Stereotypen reproduzieren und dass sie über den grundlegenden "Do no Harm"-Ansatz hinausgehen.

Die Gleichstellungsperspektive sollte auch bei der Gestaltung des "Formats" von Aktivitäten wie gegenseitigem Lernen, Empowerment, Sensibilisierung und möglichen Schulungsaktivitäten berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass sie eine ausgewogene Beteiligung von Frauen, Männern, Mädchen und Jungen ermöglichen und geschlechtssensible Ansätze fördern. Zur Förderung geschlechtsneutraler Arbeitsbewertungs- und Klassifizierungssysteme wird den Antragstellenden empfohlen, besonders auf geschlechtsspezifische Vorurteile zu achten, die sich aus historischen Daten ergeben könnten.

Die Projekte können national oder transnational sein. Transnationale Projekte sind besonders erwünscht.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Montenegro (Црна Гора), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Nein

Projektpartnerschaft

Um im Rahmen der ersten Priorität (Bekämpfung der Ursachen des geschlechtsspezifischen Betreuungsdefizits durch einen geschlechtertransformativen Ansatz und Infragestellung von Geschlechterstereotypen) förderfähig zu sein, müssen die Zuschussanträge alle folgenden Kriterien erfüllen:

  • Die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) müssen
    • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen);
    • eine internationale Organisation sein oder ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
      • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
      • Nicht-EU-Länder: - Länder, die mit dem CERV-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
  • Organisationen mit Gewinnerzielungsabsicht können sich nur in Partnerschaft mit öffentlichen Einrichtungen oder privaten gemeinnützigen Organisationen bewerben;
  • Die Aktivitäten müssen in einem der förderfähigen Länder durchgeführt werden;
  • Die Höchstdauer der Maßnahme beträgt 24 Monate;
  • Der beantragte EU-Zuschuss darf nicht weniger als 100 000 EUR betragen;
  • Das Projekt kann entweder national oder transnational sein;
  • An dem Antrag müssen mindestens zwei Antragstellende beteiligt sein (Hauptantragstellender und mindestens ein Mitantragstellender, bei dem es sich nicht um eine verbundene Einrichtung oder einen assoziierten Partner handelt).

Um im Rahmen der zweiten Priorität (Unterstützung der Umsetzung der Bestimmungen der Entgelttransparenzrichtlinie) förderfähig zu sein, müssen die Zuschussanträge alle folgenden Kriterien erfüllen:

  • Hauptantragstellende müssen nationale Behörden der EU sein, die für die Umsetzung der Bestimmungen der Entgelttransparenzrichtlinie zuständig sind (z. B. das zuständige Ministerium oder eine nationale Agentur); pro Mitgliedstaat ist nur ein Antrag zulässig;
  • Mitantragstellende (falls vorhanden) müssen internationale Organisationen oder öffentliche Einrichtungen oder private Organisationen sein, die offiziell in einem der förderfähigen Länder ansässig sind, d.h.:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
    • Nicht-EU-Länder: - Länder, die mit dem CERV-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
  • Die Aktivitäten müssen in einem der förderfähigen Länder durchgeführt werden;
  • Die Höchstdauer der Maßnahme beträgt 24 Monate;
  • Der beantragte EU-Zuschuss darf nicht weniger als 100 000 EUR betragen;
  • Das Projekt kann entweder national oder transnational sein;
  • An dem Antrag können eine oder mehrere Organisationen beteiligt sein (Hauptantragstellender und Mitantragstellende).

weitere Förderkriterien

Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).

Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.

Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen und bieten Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.

EU-Gremien - EU-Gremien (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.

Organisationen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als 'Alleinbegünstigte' oder 'Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit' teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, sie auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Unternehmen, andernfalls sind ihre Kosten NICHT förderfähig).

Zusatzinformationen

Themen

Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, 
Gesundheit, Soziales, Sport, 
Gleichberechtigung, Menschen mit Behinderungen, Menschenrechte, Soziale Inklusion, 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

zwischen 12 und 24 Monate

Zusätzliche Informationen

Seitenbegrenzung und Layout des Vorschlags:

  • Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und das zusammengefasste Budget für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
  • Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)

Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):

  • Detaillierte Budgettabelle/Kalkulator (Vorlage im Portal Submission System verfügbar - muss im Format .xlsx ausgefüllt wieder hochgeladen werden)
  • Lebenslauf (Standard) des Kernprojektteams
  • Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (nur für Koordinatoren)
  • Liste früherer Projekte des Koordinators (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage verfügbar in Teil B)
  • Für Teilnehmer mit Aktivitäten, an denen Kinder beteiligt sind: ihre Kinderschutzpolitik (Child Protection Policy, CPP), die die vier in den Keeping Children Safe Child Safeguarding Standards beschriebenen Bereiche abdeckt. Im Antrag sollte deutlich angegeben werden, welche(r) Partner direkt mit Kindern/Minderjährigen arbeiten werden.

Seitenbegrenzung - Teil B: 45 Seiten

Der Zuschuss wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt.

Kontakt

CERV Contact Points 2021-2027
Website

CERV Nationale Kontakstelle Österreich
+43 1 531 15–202907
ernst.holzinger@bka.gv.at
Website

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