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Call-Eckdaten
Jean-Monnet-Netz für Außenpolitik: EU-Lateinamerika
Förderprogramm
Erasmus+ - Jean Monnet Aktionen
Call Nummer
ERASMUS-JMO-2024-NETWORKS-HEI-NON-EU-LATIN-AMERICA
Termine
Öffnung
30.11.2023
Deadline
01.02.2024 17:00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 1.200.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Große thematische Netze im Hochschulbereich (in diesem Jahr werden vorläufig ein Netz zu EU-internen Fragen und zwei Netze zu außenpolitischen Fragen, die sich mit spezifischen Prioritäten befassen, unterstützt) haben als Hauptziel die Sammlung, den Austausch und die Diskussion von Forschungsergebnissen, Kursinhalten und Erfahrungen sowie Produkten (Studien, Artikel usw.) zwischen den Partnern. Jedes Netzwerk wird ein Instrument einrichten, das es den Partnern ermöglicht, ihre akademischen Arbeiten auszutauschen und Peer-Reviews durchzuführen sowie die eingestellten Dokumente zu kommentieren. Der Koordinator des Netzes wird regelmäßig eine Auswahl der innovativsten und interessantesten Ergebnisse treffen, die der Kommission vorgelegt werden.
Call-Ziele
Ziel der thematischen Netze ist es, ein regelmäßiges Feedback (z. B. in Form eines Online-Newsletters) über die fortschrittlichsten und innovativsten Praktiken in diesem Bereich zu geben, um die Debatte zu unterstützen und einen Mehrwert zu schaffen.
Jean-Monnet-Netze in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung werden die Schaffung und Entwicklung von Netzen von Schulen und Berufsbildungseinrichtungen fördern, die den Austausch bewährter Verfahren, die Weitergabe von Erfahrungen sowohl in Bezug auf Inhalte als auch auf Methoden und den Aufbau von Kenntnissen in der Vermittlung europäischer Themen zum Ziel haben. Die Netzwerke sollten sich insbesondere darauf konzentrieren, den Lernenden Fakten und Wissen über die EU auf innovative und kreative Weise zu vermitteln.
Die Aufforderung richtet sich an Schulen und Berufsbildungseinrichtungen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Netze im Hochschulbereich werden die akademische und öffentliche "Debatte über Fragen der europäischen Integration" gemäß Artikel 8 der Erasmus+-Verordnung unterstützen, indem sie Forschungsergebnisse, Inhalte von Kursen und Erfahrungen sowie Produkte (Studien, Artikel usw.) sammeln, austauschen und unter den Partnern diskutieren. Indem sie der Kommission regelmäßig die innovativen und interessanten Ergebnisse der Zusammenarbeit der Netze zur Verfügung stellen, tragen die Netze zur politischen Entscheidungsfindung der Kommission bei, indem sie Nachweise und neue Erkenntnisse über die politischen Entwicklungen der thematischen Prioritäten der Aufforderungen liefern.
Die Netzwerke für Außenpolitik tragen auch zum Aufbau von Kapazitäten afrikanischer und lateinamerikanischer Hochschuleinrichtungen im Bereich der EU-Studien und EU-bezogener Lehrprogramme bei.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Koordinatoren und Partner, Begünstigte und ggf. verbundene Einrichtungen):
- eine Hochschuleinrichtung mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittland sein, oder
- eine Hochschuleinrichtung mit Sitz in einem der folgenden nicht mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittländer sein: Lateinamerikanische Länder (Region 10); karibische Länder (Region 11) können ebenfalls teilnehmen, jedoch nicht als Koordinator.
Hochschuleinrichtungen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittland müssen im Besitz eines gültigen ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung) sein.
Einrichtungen aus Belarus (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) können nicht an dieser Aktion teilnehmen.
Hinweis: Die benannten europäischen Einrichtungen (die in der Verordnung über das Programm Erasmus+ aufgeführt sind), die ein Ziel von europäischem Interesse verfolgen, sind im Rahmen dieser Aktion nicht antragsberechtigt.
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von mindestens 12 Antragstellern eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- Mindestens 5 Einrichtungen aus 5 verschiedenen Ländern der Region Lateinamerika (Region 10);
- Der Koordinator muss seinen Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittland haben.
- Für die Zusammensetzung des Konsortiums zählen nur die Begünstigten (nicht die angeschlossenen Einrichtungen).
weitere Förderkriterien
Diese Aktion folgt einem Pauschalfinanzierungsmodell. Die Höhe des einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets der vom Antragsteller vorgeschlagenen Maßnahme festgelegt. Die Bewilligungsbehörde legt den Pauschalbetrag für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Vorschlags, der Bewertungsergebnisse, der Finanzierungssätze und des in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen festgelegten Höchstbetrags fest.
Zusatzinformationen
Themen
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Jeder Antragsteller muss wie folgt registriert werden:
- Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich Antragsteller, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner im Portal für Finanzierungs- und Ausschreibungsmöglichkeiten (FTOP) registrieren und einen Teilnehmeridentifizierungscode (PIC) erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits durch ihre Teilnahme an anderen EU-Programmen einen PIC erhalten haben, müssen sich nicht erneut registrieren. Der PIC, den sie bei einer früheren Registrierung erhalten haben, gilt auch für Anträge im Rahmen von Erasmus+;
- Für Aktionen, die von Nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern noch nicht geschehen, über das Organisationsregistrierungssystem https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps registrieren lassen und eine Organisations-ID erhalten.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge enthalten. Lediglich Flüchtigkeitsfehler können nach Ablauf der Einreichungsfrist auf Antrag der Verwaltungsagentur in hinreichend begründeten Fällen korrigiert werden.
Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über das Funding & Tenders Portal Electronic Submission System eingereicht werden: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home. Die Anträge (einschließlich Anhängen und Belegen) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen, falls vorhanden) mit zusätzlichen Projektdaten
Der Umfang der Anträge (Teil B) ist bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen mit geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) auf 40 Seiten, bei Aufforderungen für Finanzhilfen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) auf 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen auf 70 Seiten begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind.
Call-Dokumente
Erasmus+ Programmleitfaden 2023 - DEErasmus+ Programmleitfaden 2023 - DE(5553kB)
Erasmus+ Programme Guide 2023-ENErasmus+ Programme Guide 2023-EN(835kB)
Kontakt
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