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Call-Eckdaten
Europäische Stadtinitative - Innovative Maßnahmen - 1. Aufforderung
Förderprogramm | Europäische Stadtinitiative - Innovative Maßnahmen | |
Call Nummer | EUI-IA-2022-01 | |
Termine | Öffnung 10.10.2022 | Deadline 19.01.2023 14:00 |
Förderquote | 80 % | |
Budget des Calls | € 50.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | max. € 5.000.000,00 EFRE-Kofinazierung | |
Link zum Call | www.urban-initiative.eu | |
Link zur Einreichung | eep.urban-initiative.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Mit der ersten EUI-IA-Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen werden Projekte finanziert, die greifbare, reale Beispiele für Interventionen des Neuen Europäischen Bauhauses (NEB) liefern, die die drei NEB-Kernwerte Nachhaltigkeit, Inklusivität und Ästhetik bis zu einem Höchstmaß an Ambition gemäß dem im NEB-Kompass vorgeschlagenen Rahmen integrieren. |
Call-Ziele | Die Aufforderung ist hinsichtlich der Art der erwarteten Vorschläge nicht bindend. Die Städte werden jedoch aufgefordert, die folgenden vier Themen in Betracht zu ziehen, die das größte Potenzial haben, innovative Lösungen hervorzubringen und einen deutlichen Demonstrationseffekt zu erzielen, um die Nutzung der Kohäsionspolitik in städtischen Gebieten zu inspirieren:
Die Aufforderung wird unsere Fähigkeit unter Beweis stellen, aktuelle städtische Herausforderungen in Chancen umzuwandeln und sie durch integrierte Lösungen anzugehen, indem wir den European Green Deal in innovative Maßnahmen umsetzen, die die Bürger in die Lage versetzen, den Wandel hin zu grünen und integrativen Städten, Gemeinden und lokalen Gemeinschaften anzuführen. weiterlesen |
Erwartete Effekte und Auswirkungen | Die Projekte sollten aus partizipatorischen und transdisziplinären lokal verankerten Prozessen hervorgehen und durch diese umgesetzt werden. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die EUI-IA fordert von uns den Beweis, dass wir in der Lage sind, gegenwärtige städtische Herausforderungen in Chancen zu verwandeln, sie durch integrierte Lösungen anzugehen und den Europäischen Grünen Deal in innovative Maßnahmen umzusetzen, welche die Bürger befähigen, den Wandel hin zu grünen und inklusiven (Klein-)Städten und lokalen Gemeinschaften anzuführen. Schwerpunkt der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die EUI-IA sind die Bereiche mit dem größten kohäsionspolitischen Inspirationspotenzial. Ziel der Aufforderung ist es daher, Vorreiter für die Transformation von Orten im Sinne des Neuen Europäischen Bauhauses zu ermitteln und kohäsionspolitische Programme auf breiterer Ebene in der gesamten EU zu mobilisieren. Die Europäische Kommission möchte Ausgewogenheit bei den ausgewählten Projekten erreichen, d. h. dass die Projekte höchsten Qualitätsstandards entsprechen und zugleich die geografische, räumliche und demografische Vielfalt der europäischen Städte widerspiegeln sollen. weiterlesen |
Erwartete Ergebnisse | Die Projektvorschläge werden unter anderem danach bewertet, ob sie glaubwürdige Ergebnisse erzielen können und ob ihre Methodik zur Messung dieser Ergebnisse fundiert ist. Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die EUI-IA werden die städtischen Behörden insbesondere aufgefordert, selbst Indikatoren festzulegen, die in integrierter Weise alle miteinander verbundenen Transformationen des Neuen Europäischen Bauhauses erfassen, in welche die Projekte zu investieren beabsichtigen. In ihren Anträgen können sich die städtischen Behörden auf die unten aufgeführten Indikatoren beziehen, sofern diese für ihre Projektideen relevant sind. Die Liste ist weder präskriptiv noch erschöpfend. Sie enthält Indikatoren, die nicht spezifisch für das Neue Europäische Bauhaus sind, aber bei der Festlegung greifbarer Ergebnisse hilfreich sein können. Sie sollte durch projektspezifische Indikatoren ergänzt werden, anhand derer sich beispielsweise die Qualität der Prozesse oder den Grad der Zufriedenheit der Betroffenen bewerten lässt. Den städtischen Behörden steht es frei, unter Berücksichtigung der aufgeführten Indikatoren eigene projektspezifische Indikatoren festzulegen, um die Veränderungen, die ihr Projekt bewirken kann, möglichst eindeutig und überzeugend darzustellen. Die vorgeschlagenen Indikatoren sollten die drei Dimensionen des Neuen Europäischen Bauhauses und die damit verbundenen Grundsätze der Partizipation, der Transdisziplinarität und des Engagements auf mehreren Ebenen sinnvoll abdecken. Sie sollten die Grundlage für die Erfassung des Grades der Beteiligung, der Befähigung und der Eigenverantwortung der lokalen Gemeinschaft sowie der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Disziplinen und des Grads der bereichsübergreifenden Integration der vorgeschlagenen Projekte bilden. Outputindikatoren
Ergebnisindikatoren
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Die folgenden Behörden können eine Unterstützung für die Realisierung innovativer Maßnahmen im Rahmen der EUI beantragen:
Im Rahmen von EUI-IA wird erwartet, dass die federführende städtische Behörde unmittelbar an den Experimentiertätigkeiten beteiligt ist und eine strategische Führungsrolle bei der Entwicklung des im Rahmen der EUI-IA durchgeführten Projekts übernimmt, indem sie zugunsten der technischen, wissenschaftlichen und finanziellen Tragfähigkeit des Projekts eine starke Projektpartnerschaft aufbaut und anführt. Die Projektpartnerschaft umfasst:
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weitere Förderkriterien | Zusätzlich zu den oben beschriebenen Grundsätzen für die einzelnen Kategorien förderfähiger städtischer Behörden gelten die folgenden Voraussetzungen für alle förderfähigen städtischen Behörden im Rahmen der EUI-IA:
Agenturen und Unternehmen (z. B. in den Bereichen Energie-/Abfallwirtschaft, wirtschaftliche Entwicklung, Tourismusförderung usw.), die vollständiges oder teilweises Eigentum der Gemeinde-/Stadtverwaltung sind, gelten nicht als lokale Verwaltungseinheiten und folglich nicht als förderfähige städtische Behörden. Diese Organisationen können jedoch als Partner für die Projektdurchführung in die Partnerschaft einbezogen werden (nähere Informationen zu den Rollen und Zuständigkeiten der Partner für die Projektdurchführung finden sich im Leitfaden zur EUI-IA, Kapitel 2.1.2 „Typology of the European Urban Initiative – Innovative Actions Partners“ [„Typologie der Partnerschaften im Rahmen der Europäischen Stadtinitiative – Innovative Maßnahmen“]). Bitte beachten Sie, dass im Falle von Vereinigungen oder Zusammenschlüssen von städtischen Behörden, die rechtlich als organisierte Agglomerationen anerkannt werden (Kategorie 2 der förderfähigen Behörden, siehe weiter oben), die Einrichtung, einschließlich aller anderen beteiligten städtischen Behörden, im Rahmen der EUI-IA als eine einzige städtische Behörde betrachtet wird und die Agglomeration daher als federführende städtische Behörde anzugeben ist. Im Falle von Vereinigungen oder Zusammenschlüssen von städtischen Behörden, die rechtlich nicht als organisierte Agglomerationen anerkannt werden (Kategorie 3 der förderfähigen Behörden, siehe weiter oben), müssen die beteiligten städtischen Behörden eine Gemeinde als federführende städtische Behörde benennen und die anderen Gemeinden als assoziierte städtische Behörden angeben. |
Zusatzinformationen
Themen |
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, Kreislaufwirtschaft, Natürliche Ressourcen, Kulturerbe, Kunst & Kultur, Tourismus, Ländliche & Städtische Entwicklung/Planung |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
Projektlaufzeit | max. 3,5 Jahre |
Call-Dokumente | Terms Of Reference - EUI-IA - 1st Call - DE (448kB) Terms Of Reference - EUI-IA - 1st Call - EN (419kB) |
Kontakt | European Urban Initiative (EUI) Permanent Secretariat +33 (0)3 61 76 59 34 info@urban-initiative.eu Website |
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