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Call-Eckdaten
Europäische Stadtinitative - Innovative Maßnahmen - 1. Aufforderung
Förderprogramm
Europäische Stadtinitiative - Innovative Maßnahmen
Call Nummer
EUI-IA-2022-01
Termine
Öffnung
10.10.2022
Deadline
19.01.2023 14:00
Förderquote
80 %
Budget des Calls
€ 50.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 5.000.000,00 EFRE-Kofinazierung
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit der ersten EUI-IA-Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen werden Projekte finanziert, die greifbare, reale Beispiele für Interventionen des Neuen Europäischen Bauhauses (NEB) liefern, die die drei NEB-Kernwerte Nachhaltigkeit, Inklusivität und Ästhetik bis zu einem Höchstmaß an Ambition gemäß dem im NEB-Kompass vorgeschlagenen Rahmen integrieren.
Call-Ziele
Die Aufforderung ist hinsichtlich der Art der erwarteten Vorschläge nicht bindend. Die Städte werden jedoch aufgefordert, die folgenden vier Themen in Betracht zu ziehen, die das größte Potenzial haben, innovative Lösungen hervorzubringen und einen deutlichen Demonstrationseffekt zu erzielen, um die Nutzung der Kohäsionspolitik in städtischen Gebieten zu inspirieren:
- Bauen und Renovieren im Geiste der Kreislaufwirtschaft und der Kohlenstoffneutralität
- Erhaltung und Umgestaltung des kulturellen Erbes
- Anpassung und Umgestaltung von Gebäuden für erschwingliche Wohnlösungen
- Wiederbelebung städtischer Räume
Die Aufforderung wird unsere Fähigkeit unter Beweis stellen, aktuelle städtische Herausforderungen in Chancen umzuwandeln und sie durch integrierte Lösungen anzugehen, indem wir den European Green Deal in innovative Maßnahmen umsetzen, die die Bürger in die Lage versetzen, den Wandel hin zu grünen und integrativen Städten, Gemeinden und lokalen Gemeinschaften anzuführen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Projekte sollten aus partizipatorischen und transdisziplinären lokal verankerten Prozessen hervorgehen und durch diese umgesetzt werden.
Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die EUI-IA fordert von uns den Beweis, dass wir in der Lage sind, gegenwärtige städtische Herausforderungen in Chancen zu verwandeln, sie durch integrierte Lösungen anzugehen und den Europäischen Grünen Deal in innovative Maßnahmen umzusetzen, welche die Bürger befähigen, den Wandel hin zu grünen und inklusiven (Klein-)Städten und lokalen Gemeinschaften anzuführen. Schwerpunkt der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die EUI-IA sind die Bereiche mit dem größten kohäsionspolitischen Inspirationspotenzial. Ziel der Aufforderung ist es daher, Vorreiter für die Transformation von Orten im Sinne des Neuen Europäischen Bauhauses zu ermitteln und kohäsionspolitische Programme auf breiterer Ebene in der gesamten EU zu mobilisieren.
Die Europäische Kommission möchte Ausgewogenheit bei den ausgewählten Projekten erreichen, d. h. dass die Projekte höchsten Qualitätsstandards entsprechen und zugleich die geografische, räumliche und demografische Vielfalt der europäischen Städte widerspiegeln sollen.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projektvorschläge werden unter anderem danach bewertet, ob sie glaubwürdige Ergebnisse erzielen können und ob ihre Methodik zur Messung dieser Ergebnisse fundiert ist.
Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die EUI-IA werden die städtischen Behörden insbesondere aufgefordert, selbst Indikatoren festzulegen, die in integrierter Weise alle miteinander verbundenen Transformationen des Neuen Europäischen Bauhauses erfassen, in welche die Projekte zu investieren beabsichtigen.
In ihren Anträgen können sich die städtischen Behörden auf die unten aufgeführten Indikatoren beziehen, sofern diese für ihre Projektideen relevant sind. Die Liste ist weder präskriptiv noch erschöpfend. Sie enthält Indikatoren, die nicht spezifisch für das Neue Europäische Bauhaus sind, aber bei der Festlegung greifbarer Ergebnisse hilfreich sein können. Sie sollte durch projektspezifische Indikatoren ergänzt werden, anhand derer sich beispielsweise die Qualität der Prozesse oder den Grad der Zufriedenheit der Betroffenen bewerten lässt.
Den städtischen Behörden steht es frei, unter Berücksichtigung der aufgeführten Indikatoren eigene projektspezifische Indikatoren festzulegen, um die Veränderungen, die ihr Projekt bewirken kann, möglichst eindeutig und überzeugend darzustellen. Die vorgeschlagenen Indikatoren sollten die drei Dimensionen des Neuen Europäischen Bauhauses und die damit verbundenen Grundsätze der Partizipation, der Transdisziplinarität und des Engagements auf mehreren Ebenen sinnvoll abdecken. Sie sollten die Grundlage für die Erfassung des Grades der Beteiligung, der Befähigung und der Eigenverantwortung der lokalen Gemeinschaft sowie der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Disziplinen und des Grads der bereichsübergreifenden Integration der vorgeschlagenen Projekte bilden.
Outputindikatoren
- Neu geschaffene Produkte und Dienstleistungen (Maßeinheit: neue Produkte/Dienstleistungen);
- Unterstützte Infrastruktur (neu, renoviert, umgewandelt oder modernisiert) (Maßeinheit: unterstützte Infrastrukturen);
- Neu geschaffene und/oder unterstützte Ausrüstung (Maßeinheit: neue Ausrüstung);
- Unterstützte Personen (geschult, weitergebildet, begleitet oder unterstützt) (Maßeinheit: Personen);
- Wohnungen mit verbesserter Gesamtenergieeffizienz (Maßeinheit: Wohnungen);
- Öffentliche Gebäude mit verbesserter Gesamtenergieeffizienz (Maßeinheit: Quadratmeter);
- grüne Infrastruktur, die aus anderen Gründen als der Anpassung an den Klimawandel unterstützt wird (Maßeinheit: Hektar);
- Fläche des unterstützten sanierten Geländes (Maßeinheit: Hektar);
- Kapazität neuer oder modernisierter Sozialwohnungen (Maßeinheit: Personen);
- An der Vorbereitung und Durchführung des Projekts beteiligte Interessenträger (Maßeinheit: Teilnahmen von Interessenträgern);
- An der Vorbereitung und Durchführung des Projekts beteiligte Bürger (Maßeinheit: Personen);
- Geschaffene oder sanierte Freiflächen in städtischen Gebieten (Maßeinheit: Quadratmeter).
Ergebnisindikatoren
- In unterstützten Einrichtungen geschaffene Arbeitsplätze (Maßeinheit: jährliche Vollzeitäquivalente);
- Nutzer von neuen und verbesserten digitalen Dienstleistungen, Produkten und Prozessen (Maßeinheit: Nutzer/Jahr);
- Geschätzte Treibhausgasemissionen (Maßeinheit: Tonnen CO2eq/Jahr);
- Getrennt gesammelter Abfall (Maßeinheit: Tonnen/Jahr);
- Verwerteter Abfall (Maßeinheit: Tonnen/Jahr);
- Als Rohstoffe verwendeter Abfall (Maßeinheit: Tonnen/Jahr);
- Sanierte Flächen, die für Grünflächen, Sozialwohnungen, wirtschaftliche oder andere Aktivitäten genutzt werden (Maßeinheit: Hektar);
- Nutzer modernisierter Sozialwohnungen und/oder von in Sozialwohnungen umgebauten Gebäuden (Maßeinheit: Nutzer/Jahr);
- Besucher von erhaltenen und/oder umgestalteten Kulturerbestätten (Maßeinheit: Besucher/Jahr);
- Anteil der Kreativsektoren vertretenden Interessenträger an der Partnerschaft (Maßeinheit: Prozentsatz der kreativen Interessenträger unter den Partnern);
- Grad der erreichten Beteiligung bei der Einbindung lokaler Gemeinschaften – Information, Konsultation, Mitgestaltung, Mitentscheidung (Maßeinheit: Anteil der beteiligten lokalen Bevölkerung in Prozent).
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die folgenden Behörden können eine Unterstützung für die Realisierung innovativer Maßnahmen im Rahmen der EUI beantragen:
- Kategorie 1: alle städtischen Behörden einer lokalen Verwaltungseinheit, die nach dem Grad ihrer Verstädterung (DEGURBA) von Eurostat als Stadt, kleinere Stadt oder Vorort definiert ist (DEGURBA Code 1 oder DEGURBA Code 2 bei Eurostat) und mindestens 50 000 Einwohner zählt.
- Kategorie 2: eine Vereinigung oder ein Zusammenschluss von städtischen Behörden, die rechtlich als organisierte Agglomeration bestehend aus lokalen Verwaltungseinheiten anerkannt werden, wobei die Mehrheit (mind. 51 %) der Einwohner in lokalen Verwaltungseinheiten lebt, die nach dem Grad ihrer Verstädterung (DEGURBA) von Eurostat als Städte, kleinere Städte oder Vororte definiert sind (DEGURBA Code 1 oder DEGURBA Code 2), und die Einwohnerzahl zusammengenommen mindestens 50 000 beträgt.
- Kategorie 3: eine Vereinigung oder ein Zusammenschluss von städtischen Behörden, die rechtlich nicht als organisierte Agglomeration anerkannt werden, wobei alle beteiligten städtischen Behörden (federführende städtische Behörde und assoziierte städtische Behörden) lokale Verwaltungseinheiten sind, die nach dem Grad ihrer Verstädterung (DEGURBA) von Eurostat als Städte, kleinere Städte oder Vororte definiert sind (DEGURBA Code 1 oder DEGURBA Code 2), wobei die Einwohnerzahl zusammengenommen (federführende städtische Behörde und assoziierte städtische Behörden) mindestens 50 000 beträgt.
Im Rahmen von EUI-IA wird erwartet, dass die federführende städtische Behörde unmittelbar an den Experimentiertätigkeiten beteiligt ist und eine strategische Führungsrolle bei der Entwicklung des im Rahmen der EUI-IA durchgeführten Projekts übernimmt, indem sie zugunsten der technischen, wissenschaftlichen und finanziellen Tragfähigkeit des Projekts eine starke Projektpartnerschaft aufbaut und anführt.
Die Projektpartnerschaft umfasst:
- Partner für die Projektdurchführung – wichtige Einrichtungen und Organisationen, die zur Durchführung des Projekts beitragen können und eine aktive Rolle bei der Durchführung und Finanzierung der Projektaktivitäten übernehmen, indem sie einen finanziellen Beitrag zum Projekt leisten (der Anteil des Budgets, der von einem Projektpartner sichergestellt wird, d. h. die Kofinanzierungsrate);
- Transferpartner – Städte, die daran interessiert sind, aus den Experimentiertätigkeiten zu lernen und die innovative Lösung nachzuahmen; dazu verfolgen sie die Projektdurchführung und bieten den federführenden städtischen Behörden eine Außensicht in Bezug auf die Übertragbarkeit und Nachahmbarkeit der erprobten innovativen Lösung;
- (ggf.) eine oder mehrere assoziierte städtische Behörde/n.
weitere Förderkriterien
Zusätzlich zu den oben beschriebenen Grundsätzen für die einzelnen Kategorien förderfähiger städtischer Behörden gelten die folgenden Voraussetzungen für alle förderfähigen städtischen Behörden im Rahmen der EUI-IA:
- Alle städtischen Behörden müssen in einem EU-Mitgliedstaat ansässig sein.
- Ausschließlich die oben definierten förderfähigen städtischen Behörden dürfen im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die EUI-IA ein Antragsformular einreichen. Antragsformulare, die von einem Partner für die Projektdurchführung eingereicht werden, sind nicht förderfähig.
- Städtische Behörden (wie oben definiert) können in Projektvorschlägen ausschließlich als federführende städtische Behörden und/oder als assoziierte städtische Behörden aufgeführt werden. Die Kategorie „Partner für die Projektdurchführung“ ist ausschließlich Einrichtungen und/oder Organisationen vorbehalten, die im Rahmen der EUI-IA nicht als städtische Behörden gelten.
- Sofern innovative Lösungen einen städtische und ländliche Regionen übergreifenden Ansatz oder einen funktionalen Gebietsansatz erfordern, können lokale Verwaltungseinheiten, die nach dem Grad ihrer Verstädterung als ländliche Gebiete (DEGURBA Code 3 bei Eurostat) klassifiziert sind, als Partner für die Projektdurchführung einbezogen werden. Bitte beachten Sie, dass ihre Einwohnerzahl bei der Ermittlung der Mindestförderfähigkeitsschwelle von 50 000 nicht berücksichtigt wird. Die Einbeziehung von als ländliche Gebiete klassifizierten lokalen Verwaltungseinheiten ist im Antragsformular eindeutig zu erläutern und zu begründen.
- Eine städtische Behörde bzw. eine organisierte Agglomeration kann pro Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nur an einem Projektvorschlag beteiligt sein (dies gilt auch dann, wenn Projektvorschläge zu unterschiedlichen Themen derselben Aufforderung eingereicht werden). Diese Vorschrift gilt auch für assoziierte städtische Behörden (eine Gemeinde kann stets nur an einem Projektvorschlag beteiligt sein, und zwar gleich, ob als federführende städtische Behörde oder als assoziierte städtische Behörde).
- Städtische Behörden, die bereits im Rahmen eines genehmigten Projekts einer früheren Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen der EUI-IA gefördert werden, können für die gesamte Laufzeit der Initiative kein weiteres Antragsformular zum selben Thema einreichen.
- Städtische Behörden müssen die Vorschriften bezüglich des Ausschlusses vom Zugang zu Finanzierung einhalten (nähere Informationen finden sich weiter unten in Abschnitt 8.5 „Ausschlusskriterien für Antragsteller“ und im Leitfaden zur EUI-IA, Kapitel 3.3 „Exclusion criteria for grant applicants“ [„Ausschlusskriterien für Antragsteller“]).
Agenturen und Unternehmen (z. B. in den Bereichen Energie-/Abfallwirtschaft, wirtschaftliche Entwicklung, Tourismusförderung usw.), die vollständiges oder teilweises Eigentum der Gemeinde-/Stadtverwaltung sind, gelten nicht als lokale Verwaltungseinheiten und folglich nicht als förderfähige städtische Behörden. Diese Organisationen können jedoch als Partner für die Projektdurchführung in die Partnerschaft einbezogen werden (nähere Informationen zu den Rollen und Zuständigkeiten der Partner für die Projektdurchführung finden sich im Leitfaden zur EUI-IA, Kapitel 2.1.2 „Typology of the European Urban Initiative – Innovative Actions Partners“ [„Typologie der Partnerschaften im Rahmen der Europäischen Stadtinitiative – Innovative Maßnahmen“]).
Bitte beachten Sie, dass im Falle von Vereinigungen oder Zusammenschlüssen von städtischen Behörden, die rechtlich als organisierte Agglomerationen anerkannt werden (Kategorie 2 der förderfähigen Behörden, siehe weiter oben), die Einrichtung, einschließlich aller anderen beteiligten städtischen Behörden, im Rahmen der EUI-IA als eine einzige städtische Behörde betrachtet wird und die Agglomeration daher als federführende städtische Behörde anzugeben ist. Im Falle von Vereinigungen oder Zusammenschlüssen von städtischen Behörden, die rechtlich nicht als organisierte Agglomerationen anerkannt werden (Kategorie 3 der förderfähigen Behörden, siehe weiter oben), müssen die beteiligten städtischen Behörden eine Gemeinde als federführende städtische Behörde benennen und die anderen Gemeinden als assoziierte städtische Behörden angeben.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
max. 3,5 Jahre
Call-Dokumente
Terms Of Reference - EUI-IA - 1st Call - DETerms Of Reference - EUI-IA - 1st Call - DE(448kB)
Terms Of Reference - EUI-IA - 1st Call - ENTerms Of Reference - EUI-IA - 1st Call - EN(419kB)
Kontakt
+33 (0)3 61 76 59 34
info@urban-initiative.eu
Website
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