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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Förderregion
  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Kulturerbe- und Kunstprojekte, die das Kultur- und Naturerbe schützen, fördern und aufwerten, die Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise steigern und Objekte, Dienstleistungen und Produkte des Kultur- und Naturerbes verbessern und entwickeln. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Deadline abgelaufen

Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.

Call-Eckdaten

Europäische Stadtinitative - Innovative Maßnahmen - 1. Aufforderung

Förderprogramm

Europäische Stadtinitiative - Innovative Maßnahmen

Call Nummer

EUI-IA-2022-01

Termine

Öffnung
10.10.2022

Deadline
19.01.2023 14:00

Förderquote

80 %

Budget des Calls

€ 50.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

max. € 5.000.000,00 EFRE-Kofinazierung

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Mit der ersten EUI-IA-Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen werden Projekte finanziert, die greifbare, reale Beispiele für Interventionen des Neuen Europäischen Bauhauses (NEB) liefern, die die drei NEB-Kernwerte Nachhaltigkeit, Inklusivität und Ästhetik bis zu einem Höchstmaß an Ambition gemäß dem im NEB-Kompass vorgeschlagenen Rahmen integrieren.

Call-Ziele

Die Aufforderung ist hinsichtlich der Art der erwarteten Vorschläge nicht bindend. Die Städte werden jedoch aufgefordert, die folgenden vier Themen in Betracht zu ziehen, die das größte Potenzial haben, innovative Lösungen hervorzubringen und einen deutlichen Demonstrationseffekt zu erzielen, um die Nutzung der Kohäsionspolitik in städtischen Gebieten zu inspirieren:

  • Bauen und Renovieren im Geiste der Kreislaufwirtschaft und der Kohlenstoffneutralität
  • Erhaltung und Umgestaltung des kulturellen Erbes
  • Anpassung und Umgestaltung von Gebäuden für erschwingliche Wohnlösungen
  • Wiederbelebung städtischer Räume

Die Aufforderung wird unsere Fähigkeit unter Beweis stellen, aktuelle städtische Herausforderungen in Chancen umzuwandeln und sie durch integrierte Lösungen anzugehen, indem wir den European Green Deal in innovative Maßnahmen umsetzen, die die Bürger in die Lage versetzen, den Wandel hin zu grünen und integrativen Städten, Gemeinden und lokalen Gemeinschaften anzuführen.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Die Projekte sollten aus partizipatorischen und transdisziplinären lokal verankerten Prozessen hervorgehen und durch diese umgesetzt werden.

Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die EUI-IA fordert von uns den Beweis, dass wir in der Lage sind, gegenwärtige städtische Herausforderungen in Chancen zu verwandeln, sie durch integrierte Lösungen anzugehen und den Europäischen Grünen Deal in innovative Maßnahmen umzusetzen, welche die Bürger befähigen, den Wandel hin zu grünen und inklusiven (Klein-)Städten und lokalen Gemeinschaften anzuführen. Schwerpunkt der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die EUI-IA sind die Bereiche mit dem größten kohäsionspolitischen Inspirationspotenzial. Ziel der Aufforderung ist es daher, Vorreiter für die Transformation von Orten im Sinne des Neuen Europäischen Bauhauses zu ermitteln und kohäsionspolitische Programme auf breiterer Ebene in der gesamten EU zu mobilisieren.

Die Europäische Kommission möchte Ausgewogenheit bei den ausgewählten Projekten erreichen, d. h. dass die Projekte höchsten Qualitätsstandards entsprechen und zugleich die geografische, räumliche und demografische Vielfalt der europäischen Städte widerspiegeln sollen.

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Erwartete Ergebnisse

Die Projektvorschläge werden unter anderem danach bewertet, ob sie glaubwürdige Ergebnisse erzielen können und ob ihre Methodik zur Messung dieser Ergebnisse fundiert ist.

Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die EUI-IA werden die städtischen Behörden insbesondere aufgefordert, selbst Indikatoren festzulegen, die in integrierter Weise alle miteinander verbundenen Transformationen des Neuen Europäischen Bauhauses erfassen, in welche die Projekte zu investieren beabsichtigen.

In ihren Anträgen können sich die städtischen Behörden auf die unten aufgeführten Indikatoren beziehen, sofern diese für ihre Projektideen relevant sind. Die Liste ist weder präskriptiv noch erschöpfend. Sie enthält Indikatoren, die nicht spezifisch für das Neue Europäische Bauhaus sind, aber bei der Festlegung greifbarer Ergebnisse hilfreich sein können. Sie sollte durch projektspezifische Indikatoren ergänzt werden, anhand derer sich beispielsweise die Qualität der Prozesse oder den Grad der Zufriedenheit der Betroffenen bewerten lässt.

Den städtischen Behörden steht es frei, unter Berücksichtigung der aufgeführten Indikatoren eigene projektspezifische Indikatoren festzulegen, um die Veränderungen, die ihr Projekt bewirken kann, möglichst eindeutig und überzeugend darzustellen. Die vorgeschlagenen Indikatoren sollten die drei Dimensionen des Neuen Europäischen Bauhauses und die damit verbundenen Grundsätze der Partizipation, der Transdisziplinarität und des Engagements auf mehreren Ebenen sinnvoll abdecken. Sie sollten die Grundlage für die Erfassung des Grades der Beteiligung, der Befähigung und der Eigenverantwortung der lokalen Gemeinschaft sowie der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Disziplinen und des Grads der bereichsübergreifenden Integration der vorgeschlagenen Projekte bilden.

Outputindikatoren

  • Neu geschaffene Produkte und Dienstleistungen (Maßeinheit: neue Produkte/Dienstleistungen);
  • Unterstützte Infrastruktur (neu, renoviert, umgewandelt oder modernisiert) (Maßeinheit: unterstützte Infrastrukturen);
  • Neu geschaffene und/oder unterstützte Ausrüstung (Maßeinheit: neue Ausrüstung);
  • Unterstützte Personen (geschult, weitergebildet, begleitet oder unterstützt) (Maßeinheit: Personen);
  • Wohnungen mit verbesserter Gesamtenergieeffizienz (Maßeinheit: Wohnungen);
  • Öffentliche Gebäude mit verbesserter Gesamtenergieeffizienz (Maßeinheit: Quadratmeter);
  • grüne Infrastruktur, die aus anderen Gründen als der Anpassung an den Klimawandel unterstützt wird (Maßeinheit: Hektar);
  • Fläche des unterstützten sanierten Geländes (Maßeinheit: Hektar);
  • Kapazität neuer oder modernisierter Sozialwohnungen (Maßeinheit: Personen);
  • An der Vorbereitung und Durchführung des Projekts beteiligte Interessenträger (Maßeinheit: Teilnahmen von Interessenträgern);
  • An der Vorbereitung und Durchführung des Projekts beteiligte Bürger (Maßeinheit: Personen);
  • Geschaffene oder sanierte Freiflächen in städtischen Gebieten (Maßeinheit: Quadratmeter).

Ergebnisindikatoren

  • In unterstützten Einrichtungen geschaffene Arbeitsplätze (Maßeinheit: jährliche Vollzeitäquivalente);
  • Nutzer von neuen und verbesserten digitalen Dienstleistungen, Produkten und Prozessen (Maßeinheit: Nutzer/Jahr);
  • Geschätzte Treibhausgasemissionen (Maßeinheit: Tonnen CO2eq/Jahr);
  • Getrennt gesammelter Abfall (Maßeinheit: Tonnen/Jahr);
  • Verwerteter Abfall (Maßeinheit: Tonnen/Jahr);
  • Als Rohstoffe verwendeter Abfall (Maßeinheit: Tonnen/Jahr);
  • Sanierte Flächen, die für Grünflächen, Sozialwohnungen, wirtschaftliche oder andere Aktivitäten genutzt werden (Maßeinheit: Hektar);
  • Nutzer modernisierter Sozialwohnungen und/oder von in Sozialwohnungen umgebauten Gebäuden (Maßeinheit: Nutzer/Jahr);
  • Besucher von erhaltenen und/oder umgestalteten Kulturerbestätten (Maßeinheit: Besucher/Jahr);
  • Anteil der Kreativsektoren vertretenden Interessenträger an der Partnerschaft (Maßeinheit: Prozentsatz der kreativen Interessenträger unter den Partnern);
  • Grad der erreichten Beteiligung bei der Einbindung lokaler Gemeinschaften – Information, Konsultation, Mitgestaltung, Mitentscheidung (Maßeinheit: Anteil der beteiligten lokalen Bevölkerung in Prozent).

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Die folgenden Behörden können eine Unterstützung für die Realisierung innovativer Maßnahmen im Rahmen der EUI beantragen:

  • Kategorie 1: alle städtischen Behörden einer lokalen Verwaltungseinheit, die nach dem Grad ihrer Verstädterung (DEGURBA) von Eurostat als Stadt, kleinere Stadt oder Vorort definiert ist (DEGURBA Code 1 oder DEGURBA Code 2 bei Eurostat) und mindestens 50 000 Einwohner zählt.
  • Kategorie 2: eine Vereinigung oder ein Zusammenschluss von städtischen Behörden, die rechtlich als organisierte Agglomeration bestehend aus lokalen Verwaltungseinheiten anerkannt werden, wobei die Mehrheit (mind. 51 %) der Einwohner in lokalen Verwaltungseinheiten lebt, die nach dem Grad ihrer Verstädterung (DEGURBA) von Eurostat als Städte, kleinere Städte oder Vororte definiert sind (DEGURBA Code 1 oder DEGURBA Code 2), und die Einwohnerzahl zusammengenommen mindestens 50 000 beträgt.
  • Kategorie 3: eine Vereinigung oder ein Zusammenschluss von städtischen Behörden, die rechtlich nicht als organisierte Agglomeration anerkannt werden, wobei alle beteiligten städtischen Behörden (federführende städtische Behörde und assoziierte städtische Behörden) lokale Verwaltungseinheiten sind, die nach dem Grad ihrer Verstädterung (DEGURBA) von Eurostat als Städte, kleinere Städte oder Vororte definiert sind (DEGURBA Code 1 oder DEGURBA Code 2), wobei die Einwohnerzahl zusammengenommen (federführende städtische Behörde und assoziierte städtische Behörden) mindestens 50 000 beträgt.

Im Rahmen von EUI-IA wird erwartet, dass die federführende städtische Behörde unmittelbar an den Experimentiertätigkeiten beteiligt ist und eine strategische Führungsrolle bei der Entwicklung des im Rahmen der EUI-IA durchgeführten Projekts übernimmt, indem sie zugunsten der technischen, wissenschaftlichen und finanziellen Tragfähigkeit des Projekts eine starke Projektpartnerschaft aufbaut und anführt.

Die Projektpartnerschaft umfasst:

  • Partner für die Projektdurchführung – wichtige Einrichtungen und Organisationen, die zur Durchführung des Projekts beitragen können und eine aktive Rolle bei der Durchführung und Finanzierung der Projektaktivitäten übernehmen, indem sie einen finanziellen Beitrag zum Projekt leisten (der Anteil des Budgets, der von einem Projektpartner sichergestellt wird, d. h. die Kofinanzierungsrate);
  • Transferpartner – Städte, die daran interessiert sind, aus den Experimentiertätigkeiten zu lernen und die innovative Lösung nachzuahmen; dazu verfolgen sie die Projektdurchführung und bieten den federführenden städtischen Behörden eine Außensicht in Bezug auf die Übertragbarkeit und Nachahmbarkeit der erprobten innovativen Lösung;
  • (ggf.) eine oder mehrere assoziierte städtische Behörde/n.

weitere Förderkriterien

Zusätzlich zu den oben beschriebenen Grundsätzen für die einzelnen Kategorien förderfähiger städtischer Behörden gelten die folgenden Voraussetzungen für alle förderfähigen städtischen Behörden im Rahmen der EUI-IA:

  • Alle städtischen Behörden müssen in einem EU-Mitgliedstaat ansässig sein.
  • Ausschließlich die oben definierten förderfähigen städtischen Behörden dürfen im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die EUI-IA ein Antragsformular einreichen. Antragsformulare, die von einem Partner für die Projektdurchführung eingereicht werden, sind nicht förderfähig.
  • Städtische Behörden (wie oben definiert) können in Projektvorschlägen ausschließlich als federführende städtische Behörden und/oder als assoziierte städtische Behörden aufgeführt werden. Die Kategorie „Partner für die Projektdurchführung“ ist ausschließlich Einrichtungen und/oder Organisationen vorbehalten, die im Rahmen der EUI-IA nicht als städtische Behörden gelten.
  • Sofern innovative Lösungen einen städtische und ländliche Regionen übergreifenden Ansatz oder einen funktionalen Gebietsansatz erfordern, können lokale Verwaltungseinheiten, die nach dem Grad ihrer Verstädterung als ländliche Gebiete (DEGURBA Code 3 bei Eurostat) klassifiziert sind, als Partner für die Projektdurchführung einbezogen werden. Bitte beachten Sie, dass ihre Einwohnerzahl bei der Ermittlung der Mindestförderfähigkeitsschwelle von 50 000 nicht berücksichtigt wird. Die Einbeziehung von als ländliche Gebiete klassifizierten lokalen Verwaltungseinheiten ist im Antragsformular eindeutig zu erläutern und zu begründen.
  • Eine städtische Behörde bzw. eine organisierte Agglomeration kann pro Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nur an einem Projektvorschlag beteiligt sein (dies gilt auch dann, wenn Projektvorschläge zu unterschiedlichen Themen derselben Aufforderung eingereicht werden). Diese Vorschrift gilt auch für assoziierte städtische Behörden (eine Gemeinde kann stets nur an einem Projektvorschlag beteiligt sein, und zwar gleich, ob als federführende städtische Behörde oder als assoziierte städtische Behörde).
  • Städtische Behörden, die bereits im Rahmen eines genehmigten Projekts einer früheren Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen der EUI-IA gefördert werden, können für die gesamte Laufzeit der Initiative kein weiteres Antragsformular zum selben Thema einreichen.
  • Städtische Behörden müssen die Vorschriften bezüglich des Ausschlusses vom Zugang zu Finanzierung einhalten (nähere Informationen finden sich weiter unten in Abschnitt 8.5 „Ausschlusskriterien für Antragsteller“ und im Leitfaden zur EUI-IA, Kapitel 3.3 „Exclusion criteria for grant applicants“ [„Ausschlusskriterien für Antragsteller“]).

Agenturen und Unternehmen (z. B. in den Bereichen Energie-/Abfallwirtschaft, wirtschaftliche Entwicklung, Tourismusförderung usw.), die vollständiges oder teilweises Eigentum der Gemeinde-/Stadtverwaltung sind, gelten nicht als lokale Verwaltungseinheiten und folglich nicht als förderfähige städtische Behörden. Diese Organisationen können jedoch als Partner für die Projektdurchführung in die Partnerschaft einbezogen werden (nähere Informationen zu den Rollen und Zuständigkeiten der Partner für die Projektdurchführung finden sich im Leitfaden zur EUI-IA, Kapitel 2.1.2 „Typology of the European Urban Initiative – Innovative Actions Partners“ [„Typologie der Partnerschaften im Rahmen der Europäischen Stadtinitiative – Innovative Maßnahmen“]).

Bitte beachten Sie, dass im Falle von Vereinigungen oder Zusammenschlüssen von städtischen Behörden, die rechtlich als organisierte Agglomerationen anerkannt werden (Kategorie 2 der förderfähigen Behörden, siehe weiter oben), die Einrichtung, einschließlich aller anderen beteiligten städtischen Behörden, im Rahmen der EUI-IA als eine einzige städtische Behörde betrachtet wird und die Agglomeration daher als federführende städtische Behörde anzugeben ist. Im Falle von Vereinigungen oder Zusammenschlüssen von städtischen Behörden, die rechtlich nicht als organisierte Agglomerationen anerkannt werden (Kategorie 3 der förderfähigen Behörden, siehe weiter oben), müssen die beteiligten städtischen Behörden eine Gemeinde als federführende städtische Behörde benennen und die anderen Gemeinden als assoziierte städtische Behörden angeben.

Zusatzinformationen

Themen

Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, 
Kreislaufwirtschaft, Natürliche Ressourcen, 
Kulturerbe, Kunst & Kultur, Tourismus, 
Ländliche & Städtische Entwicklung/Planung

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

Projektlaufzeit

max. 3,5 Jahre

Kontakt

European Urban Initiative (EUI) Permanent Secretariat
+33 (0)3 61 76 59 34
info@urban-initiative.eu
Website

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