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Call-Eckdaten
Policy Experiment: Digitale Bildung
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 3 - Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2024-POL-EXP-DIGITAL
Termine
Öffnung
05.12.2023
Deadline
04.06.2024 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 15.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 1.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Projekte zu diesem Thema können verschiedene Bildungssektoren ansprechen oder Bildungsbereiche überbrücken und müssen eine qualitativ hochwertige und integrative digitale Bildung im Einklang mit dem Aktionsplan für digitale Bildung 2021-2027 unterstützen.
Call-Ziele
Die zu diesem Thema eingereichten Vorschläge müssen eine der folgenden Prioritäten umfassen:
- Priorität 1: Aufbau eines Lehrrahmens und politischer Maßnahmen zur Förderung des Geschlechtergleichgewichts bei der Ausübung von IKT-bezogenen Studien und Berufen
- Priorität 2: Digitales Wohlbefinden: In die Praxis umsetzen, was funktioniert
- Priorität 3: Datenkompetenzstrategien in der Primar- und Sekundarstufe II
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Priorität 1: Schaffung eines pädagogischen Rahmens und politischer Maßnahmen zur Förderung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses bei der Aufnahme von IKT-bezogenen Studien und Berufen
- Identifizierung von Schlüsselfaktoren und -akteuren, die den Wunsch von Mädchen nach IKT-Studiengängen und -Berufen in Europa beeinflussen, durch eine Überprüfung bestehender Forschungsarbeiten und eine Bestandsaufnahme der nationalen Initiativen (sowie gegebenenfalls der europäischen und regionalen Initiativen), die derzeit in der EU aktiv sind. Dabei sollten sowohl institutionelle (z. B. Informatik als Schulfach und Verfügbarkeit von geschlechtsspezifischen Lernressourcen) als auch sozioökonomische (z. B. Zugang zu Technologie) und kulturelle Faktoren (z. B. geschlechtsspezifische Vorurteile und Stereotypen) berücksichtigt werden. Zu den Schlüsselakteuren für die Berufsorientierung von Mädchen könnten Eltern, Berufsberater, Lehrer und Erzieher gehören. In diesem Teil können Lücken sowie bewährte Verfahren auf EU-, nationaler, regionaler und lokaler Ebene ermittelt werden, um daraus Lehren zu ziehen;
- Die Arbeiten unter Punkt 1 sollten in die entsprechende Gestaltung und Förderung eines Lehrrahmens für digitale Fähigkeiten und Kompetenzen in der Primar- und Sekundarschulbildung einfließen;
- Die Entwicklung und Erprobung einer politischen Maßnahme, die darauf abzielt, die Ambitionen von Mädchen für IKT-Studien und -Berufe in Europa zu erhöhen. Die Maßnahme kann formale, nicht-formale und informelle Bildung umfassen und sollte ein hohes Potenzial für Skalierbarkeit und Übertragbarkeit in verschiedenen Bildungssystemen aufweisen. Es sollte auf den unter Punkt (1) genannten bewährten Verfahren basieren und darauf abzielen, Mädchen von klein auf mit digitalen Technologien vertraut zu machen, geschlechtsspezifische Vorstellungen von Intelligenz und Eignung zu entkräften sowie Vorbilder und Peer-to-Peer-Lernen zu fördern.
Letztendlich soll das Projekt eine messbare Auswirkung haben, indem es das Phänomen der Unterrepräsentation von Mädchen im Bereich der IKT-Studien entschlüsselt und eine Lösung (politische Intervention) entwirft, die ein hohes Potenzial hat, die Zahl der Mädchen zu erhöhen, deren Berufswahl oder Lernweg in einen IKT-Bereich führt.
Priorität 2: Digitales Wohlbefinden: In die Praxis umsetzen, was funktioniert
- Konzeption und Durchführung eines Projekts, das auf bewährten Praktiken aufbaut und sich darauf konzentriert, wie Schulen das Wohlbefinden in der digitalen Bildung am besten stärken können, und Wege aufzeigt, wie der Einsatz von Technologie beim Lehren, Lernen und Beurteilen das Wohlbefinden in der digitalen Bildung fördern kann. Das Projekt sollte die Diversifizierung der Technologie, den Erwerb digitaler Fertigkeiten und pädagogische Ansätze für das digitale Wohlbefinden berücksichtigen und gleichzeitig die mit einer übermäßigen Nutzung der Technologie verbundenen Risiken im Auge behalten;
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen Schulen, Bildungstechnologieanbietern und der breiteren Öffentlichkeit bei der Frage, wie integrative und hochwertige digitale Bildung zum digitalen Wohlbefinden der Lernenden beiträgt. Bei dieser Zusammenarbeit sollte das einschlägige Fachwissen zusammengeführt werden, um Projekte zu konzipieren und durchzuführen, die die Bedeutung des digitalen Wohlbefindens unterstreichen.
Priorität 3: Strategien für Datenkompetenz in der Grund- und Sekundarschulbildung
- Identifizierung bestehender Strategien zur Datenkompetenz, entweder als eigenständige Maßnahmen oder als Teil der umfassenderen Strategien der Einrichtungen zur digitalen Bildung, und Erläuterung ihres Nutzens in der Grund- und Sekundarschulbildung. Besonderes Augenmerk sollte darauf gelegt werden, ob und wie Lehrer und Erzieher bei der Entwicklung von Datenkompetenz für den Unterricht unterstützt werden. Dies würde bedeuten, dass sie Datenkompetenz für die Verbesserung ihres Unterrichts an sich benötigen und in der Lage sind, diese Fähigkeit für ihre Lernenden als Teil des Unterrichtsprozesses zu entwickeln;
- Kartierung von Datenkompetenzstrategien in nationalen Lehrplänen: Ermitteln Sie insbesondere, in welchem Umfang und auf welche Weise Datenkompetenz in den Lehrplänen der verschiedenen Mitgliedstaaten behandelt wird und wie die Lehrpläne geändert werden, um der Notwendigkeit von Datenkompetenz Rechnung zu tragen.
- Auf der Grundlage der obigen Ausführungen sind bestehende oder erprobte Praktiken in diesem Bereich sowie Herausforderungen oder Lücken zu ermitteln, die es zu schließen gilt. Auf der Grundlage der Bestandsaufnahme sollte Folgendes erarbeitet werden:
- Bewährte Verfahren für die Integration dieser Fähigkeit als Teil der Gesamtstrategie für digitale Bildung in den Mitgliedstaaten und Drittländern, die mit dem Programm assoziiert sind. Die Strategien sollten sich insbesondere darauf konzentrieren, wie Lehrkräfte bei der Entwicklung von Datenkompetenz unterstützt werden können, und zwar sowohl für sich selbst als auch für ihre Lernenden als Teil der pädagogischen Praxis der Lehrkräfte;
- Empfehlungen, die auf europäischer und nationaler Ebene unter Berücksichtigung der Erfolgsfaktoren und Herausforderungen bei der Entwicklung von Datenkompetenz in Lehrplänen oder Praktiken in der Grund- und Sekundarschulbildung behandelt werden könnten.
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Erwartete Ergebnisse
Die wichtigsten Aktivitäten im Rahmen aller drei Prioritäten könnten Folgendes umfassen (nicht vollständige Liste):
- Methodisch solide Forschung und Analyse, die zu einem besseren Verständnis des jeweiligen Themas führen, länderübergreifende Kartierung bestehender Praktiken, Strategien oder Methoden, die groß angelegte sektorale oder sektorübergreifende Ergebnisse hervorbringen;
- Entwicklung und wirksame Durchführung von transnationalen Aktivitäten zum Aufbau von Kapazitäten, wie z. B. Schulungen, Mentor*innenprogramme, institutionelle Anpassungen;
- Analyse politischer Zusammenhänge, Politikforschung, Entwurf politischer Maßnahmen, die eine solide Brücke zwischen Politik und Praxis schlagen;
- Entwurf und Erprobung von Rahmenwerken, Leitlinien, Methoden (einschließlich der Zusammenarbeit verschiedener Interessengruppen und Stakeholder) und Aktivitäten in Bezug auf innovative Lösungen;
- Vorschlag von evidenzbasierten Empfehlungen, die sich an verschiedene Interessengruppen und auf verschiedenen Ebenen, z. B. auf nationaler oder europäischer Ebene, richten können;
- Analyse der Übertragbarkeit der Projektergebnisse und der Nachhaltigkeit der Ergebnisse nach dem Ende des Projekts;
- Verbreitungs- und Vernetzungsveranstaltungen (sektoral oder sektorübergreifend) mit dem Ziel, die Projektarbeit und -ergebnisse weiter bekannt zu machen und die Möglichkeit der Übertragbarkeit in ähnlichen Kontexten zu erhöhen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens drei Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) aus mindestens drei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern eingereicht werden.
Verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner zählen nicht zu den Mindestkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums und können nicht als Koordinator fungieren.
Organisationen aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, können als assoziierte Partner beteiligt sein (nicht als Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen).
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen)
- Rechtspersonen (öffentliche oder private Einrichtungen) sein, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Forschung und Innovation oder in der Arbeitswelt tätig sind;
- Sie müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h. in den Ländern des Programms Erasmus+:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- nicht-EU-Länder: - gelistete EWR-Länder und mit dem Programm Erasmus+ assoziierte Länder (Liste der teilnehmenden Länder)
- Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Erasmus+-Programmländern (siehe oben): Inhaber des ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung).
weitere Förderkriterien
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
- Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden (siehe Liste oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen werden (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in der Vereinbarung vorgesehen ist).
- Antragsteller aus dem Vereinigten Königreich - Die Teilnahme an dem Programm wurde vom Vereinigten Königreich beantragt. Wenn eine Vereinbarung über die Teilnahme vorliegt, können britische Einrichtungen an dieser Aufforderung teilnehmen (gemäß den Bedingungen der Vereinbarung).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen);
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen);
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- Detaillierte Budgettabelle/-berechnung
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Die Finanzhilfe wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt. Das bedeutet, dass ein fester Betrag auf der Grundlage eines Pauschalbetrags oder einer nicht an die Kosten gebundenen Finanzierung erstattet wird.
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