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Call-Eckdaten
Jean-Monnet-Aktionen im Bereich der Hochschulbildung: Lehrstühle
Förderprogramm
Erasmus+ - Jean Monnet Aktionen
Call Nummer
ERASMUS-JMO-2024-CHAIR
Termine
Öffnung
05.12.2023
Deadline
01.02.2024 17:00
Förderquote
80%
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 60.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Lehrstühle sind Lehraufträge mit einer Spezialisierung auf EU-Studien für Universitätsprofessor*innen für eine Dauer von drei Jahren. Ein Jean-Monnet-Lehrstuhl wird nur von einem/einer Professor*in besetzt, der/die mindestens 90 Lehrstunden pro akademischem Jahr anbietet. Der Lehrstuhl kann auch ein Team haben, das die Aktivitäten des Lehrstuhls unterstützt und verstärkt, einschließlich der Bereitstellung zusätzlicher Lehrstunden.
Call-Ziele
Die Jean-Monnet-Aktionen "Lehre und Forschung" werden folgende Aspekte abdecken:
- Förderung von Spitzenleistungen in Lehre und Forschung im Bereich der EU-Studien weltweit und Erleichterung der Karriereentwicklung im Bereich der EU-Studien für die nächste Generation.
- Förderung des Dialogs zwischen der akademischen Welt und der Gesellschaft, einschließlich politischer Entscheidungsträger*innen auf lokaler, regionaler, staatlicher und EU-Ebene, Beamten, Akteuren der Zivilgesellschaft, Vertreter*innen der verschiedenen Bildungsebenen und der Medien.
- Wissen und Erkenntnisse zur Unterstützung der EU-Politik zu generieren und die Rolle der EU in Europa und in einer globalisierten Welt zu stärken.
- eine breitere Öffentlichkeit zu erreichen und das Wissen über die EU in der breiten Gesellschaft zu verbreiten (über die akademische Welt und das Fachpublikum hinaus), um die EU der Öffentlichkeit näher zu bringen.
- sich bemühen, gegenüber Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, als Träger der öffentlichen Diplomatie zu fungieren, die Werte der EU zu fördern und die Sichtbarkeit dessen zu erhöhen, wofür die Europäische Union steht und was sie zu erreichen beabsichtigt.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller eine Hochschuleinrichtung mit Sitz in einem der förderfähigen Länder sein, d. h. in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in einem förderfähigen Drittland, das nicht mit dem Programm assoziiert ist.
Ausnahme: Organisationen aus Weißrussland (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) können nicht an dieser Aktion teilnehmen.
Hochschuleinrichtungen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland müssen Inhaber des ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung) sein.
Es sind nur Anträge von Einzelbewerbern zulässig.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Erasmus-Programmleitfaden.
weitere Förderkriterien
Diese Aktion folgt einem pauschalen Finanzierungsmodell. Dieses Finanzierungsmodell würde es ermöglichen, den Schwerpunkt auf die Ergebnisse und nicht auf den Input zu legen und damit die Qualität und den Grad der Verwirklichung der messbaren Ziele in den Vordergrund zu stellen. Mit den Pauschalbeträgen werden Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Ausrüstungskosten und Kosten für Unteraufträge sowie sonstige Kosten (Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung, Übersetzung) gedeckt.
Die Antragsteller müssen in ihrem Antrag die in den Tabellen des Erasmus+ Programmleitfadens (Seite 398-400) angegebene Höhe des Pauschalbetrags beantragen. In den Tabellen ist der Gesamtpauschalbetrag pro Land angegeben, der der Gesamtzahl der Unterrichtsstunden entspricht.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Jeder Antragsteller muss wie folgt registriert werden:
- Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich Antragsteller, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner im Portal für Finanzierungs- und Ausschreibungsmöglichkeiten (FTOP) registrieren und einen Teilnehmeridentifizierungscode (PIC) erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits durch ihre Teilnahme an anderen EU-Programmen einen PIC erhalten haben, müssen sich nicht erneut registrieren. Der PIC, den sie bei einer früheren Registrierung erhalten haben, gilt auch für Anträge im Rahmen von Erasmus+;
- Für Aktionen, die von Nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern noch nicht geschehen, über das Organisationsregistrierungssystem https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps registrieren lassen und eine Organisations-ID erhalten.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge enthalten. Lediglich Flüchtigkeitsfehler können nach Ablauf der Einreichungsfrist auf Antrag der Verwaltungsagentur in hinreichend begründeten Fällen korrigiert werden.
Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über das Funding & Tenders Portal Electronic Submission System eingereicht werden: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home. Die Anträge (einschließlich Anhängen und Belegen) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen, falls vorhanden) mit zusätzlichen Projektdaten
Der Umfang der Anträge (Teil B) ist bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen mit geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) auf 40 Seiten, bei Aufforderungen für Finanzhilfen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) auf 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen auf 70 Seiten begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind.
Call-Dokumente
Erasmus+ Programmleitfaden 2023 - DEErasmus+ Programmleitfaden 2023 - DE(5553kB)
Erasmus+ Programme Guide 2023-ENErasmus+ Programme Guide 2023-EN(835kB)
Kontakt
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