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Call-Eckdaten
Erasmus Mundus Gemeinsame Masterstudiengänge
Förderprogramm
Erasmus+
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2024-PEX-EMJM-MOB
Termine
Öffnung
05.12.2023
Deadline
15.02.2024 17:00
Budget des Calls
€ 150.100.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Programm Erasmus Mundus Joint Masters (EMJM) unterstützt hochrangige integrierte transnationale Studienprogramme auf Master-Ebene (Stufe 7 der internationalen Standardklassifikation des Bildungswesens ISCED 2011), die von einem internationalen Konsortium von Hochschuleinrichtungen aus verschiedenen Ländern weltweit und gegebenenfalls anderen Partnern aus dem Bildungs- und/oder Nicht-Bildungsbereich mit spezifischem Fachwissen und Interesse an den betreffenden Studienbereichen/Berufsfeldern durchgeführt werden.
Call-Ziele
EMJMs sind Exzellenzprogramme und sollen zur Integration und Internationalisierung des Europäischen Hochschulraums (EHR) beitragen. Die Besonderheit der EMJM liegt in dem hohen Maß an Gemeinsamkeit/Integration zwischen den teilnehmenden Einrichtungen und der Exzellenz ihrer akademischen Inhalte.
Ziel der EMJM ist es, die Attraktivität und Exzellenz der europäischen Hochschulbildung in der Welt zu steigern und Talente nach Europa zu holen, und zwar durch eine Kombination aus
- institutionelle akademische Zusammenarbeit, um europäische Spitzenleistungen in der Hochschulbildung zu präsentieren, und
- individuelle Mobilität für alle Studierenden, die an der EMJM teilnehmen, mit EU-finanzierten Stipendien für die besten Studierenden.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller:
- Rechtspersonen (öffentliche oder private Einrichtungen) sein.
- Hochschuleinrichtungen mit Sitz in einem der förderfähigen Länder sein, d. h. in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in einem förderfähigen Drittland, das nicht mit dem Programm assoziiert ist.
Ausnahme: Organisationen aus Weißrussland (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) können nicht an dieser Aktion teilnehmen.
Hochschuleinrichtungen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland müssen Inhaber des ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung) sein.
Für teilnehmende Hochschuleinrichtungen aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, ist ein ECHE-Zertifikat nicht erforderlich, sie müssen sich jedoch zu dessen Grundsätzen verpflichten.
EMDM sind Projekte mit einem einzigen Begünstigten.
Vereinigungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen, öffentlichen oder privaten Organisationen (einschließlich der ihnen angeschlossenen Einrichtungen), die direkt und aktiv zur Durchführung des Gemeinsamen Erasmus-Mundus-Masterstudiengangs beitragen und ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat, einem mit dem Programm assoziierten Drittstaat oder einem förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittstaat haben, können ebenfalls teilnehmen, jedoch nicht als Koordinator. Darüber hinaus kann das EMJM-Studienprogramm auch von der Beteiligung assoziierter Partner profitieren (fakultativ).
In der Antragsphase müssen die Partner-Hochschulen nachweisen, dass sie die externen Qualitätssicherungsanforderungen ihrer Rechtsordnung für das gemeinsame Programm erfüllt haben. Dies kann entweder (i) aus der erfolgreichen Umsetzung des Europäischen Konzepts für die Qualitätssicherung gemeinsamer Programme resultieren (sofern die nationalen Rechtsvorschriften dies zulassen), (ii) oder auf einer spezifischen Akkreditierung/Evaluierung des gemeinsamen Programms beruhen, (iii) oder für jede nationale Komponente, aus der sich das gemeinsame Programm zusammensetzt.
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens drei Hochschuleinrichtungen (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus drei verschiedenen Ländern eingereicht werden, von denen mindestens zwei verschiedene EU-Mitgliedstaaten und/oder mit dem Programm assoziierte Drittländer sind.
weitere Förderkriterien
Der endgültige Zuschuss wird in der Phase der Abschlussberichterstattung auf der Grundlage der Anzahl der gewährten Stipendien, der Anzahl der eingeschriebenen Studierenden und der tatsächlichen Anzahl der für den individuellen Bedarf zugewiesenen Stückkosten berechnet, sofern der Gesamtbetrag den gewährten Höchstzuschuss nicht übersteigt. Die Projekte können je nach tatsächlichem Bedarf und in Übereinstimmung mit der Finanzhilfevereinbarung flexibel Mittel zwischen Stipendien (mit Ausnahme von Aufstockungsstipendien für bestimmte Regionen der Welt, falls zutreffend) und individuellem Bedarf übertragen. Übertragungen zwischen Haushaltslinien und zwischen Finanzierungsinstrumenten sind nicht zulässig.
Dies geschieht in Form von Einheitskosten pro eingeschriebenem Studierenden und soll einen Teil der Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung des EMJM-Programms decken.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
74 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Jeder Antragsteller muss wie folgt registriert werden:
- Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich Antragsteller, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner im Portal für Finanzierungs- und Ausschreibungsmöglichkeiten (FTOP) registrieren und einen Teilnehmeridentifizierungscode (PIC) erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits durch ihre Teilnahme an anderen EU-Programmen einen PIC erhalten haben, müssen sich nicht erneut registrieren. Der PIC, den sie bei einer früheren Registrierung erhalten haben, gilt auch für Anträge im Rahmen von Erasmus+;
- Für Aktionen, die von Nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern noch nicht geschehen, über das Organisationsregistrierungssystem https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps registrieren lassen und eine Organisations-ID erhalten.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge enthalten. Lediglich Flüchtigkeitsfehler können nach Ablauf der Einreichungsfrist auf Antrag der Verwaltungsagentur in hinreichend begründeten Fällen korrigiert werden.
Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über das Funding & Tenders Portal Electronic Submission System eingereicht werden: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home. Die Anträge (einschließlich Anhängen und Belegen) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen, falls vorhanden) mit zusätzlichen Projektdaten
Der Umfang der Anträge (Teil B) ist bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen mit geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) auf 40 Seiten, bei Aufforderungen für Finanzhilfen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) auf 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen auf 70 Seiten begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind.
Call-Dokumente
Erasmus+ Programmleitfaden 2023 - DEErasmus+ Programmleitfaden 2023 - DE(5553kB)
Erasmus+ Programme Guide 2023-ENErasmus+ Programme Guide 2023-EN(835kB)
Kontakt
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