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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Förderregion
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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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    Stichwort
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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Kulturerbe- und Kunstprojekte, die das Kultur- und Naturerbe schützen, fördern und aufwerten, die Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise steigern und Objekte, Dienstleistungen und Produkte des Kultur- und Naturerbes verbessern und entwickeln. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Deadline abgelaufen

Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.

Call-Eckdaten

Full-Scale-Übungen

Förderprogramm

Fonds des Katastrophenschutzverfahrens der Union

Call Nummer

UCPM-2024-KAPP-EX

Termine

Öffnung
01.02.2024

Deadline
25.04.2024 17:00

Förderquote

90%

Budget des Calls

€ 4.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

zwischen € 500.000,00 und € 1.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Das übergeordnete Ziel ist die Verbesserung der Katastrophenschutzbereitschaft und -reaktion auf alle Arten von Katastrophen innerhalb oder außerhalb der Mitgliedstaaten/Teilnehmerstaaten des Verfahrens durch die Bereitstellung eines Testumfelds und einer Lernmöglichkeit für alle an Katastrophenschutzeinsätzen beteiligten Stakeholder: eine groß angelegte Übung.

Call-Ziele

Das Szenario für die Übungen sollte auf Risikobewertungen aufbauen.

Beispiele können, aber nicht ausschließlich, extreme Wetterbedingungen, Waldbrände, Überschwemmungen, Erdbeben, Tsunamis, Industrierisiken, Unterbrechungen kritischer Infrastrukturen, Meeresverschmutzung, Epidemie-/Gesundheitsrisiken, CBRN und sektorübergreifende Notfälle sein.

Zusätzlich zum Hauptthema werden Querschnittsthemen wie Geschlecht, Alter, Menschen mit Behinderungen, Menschenrechte, ökologische Nachhaltigkeit, umweltfreundliche Wirtschaftspraktiken, Digitalisierung, Widerstandsfähigkeit der Infrastruktur, Schutz des kulturellen Erbes usw. ermutigt, berücksichtigt und einbezogen zu werden, wenn sie relevant sind.

Erwartete Ergebnisse

Die Begünstigten werden ein umfassendes Übungsprojekt in den Mitgliedstaaten konzipieren, planen, durchführen und selbst auswerten.

Das umfassende Übungsprojekt muss die folgenden Elemente und Aktivitäten umfassen:

  • Aktivierung des Mechanismus: Das UCPM muss aktiviert werden, wobei alle beteiligten Verfahren getestet, entwickelt und/oder als Lern- und Erkundungsmöglichkeit genutzt werden müssen.
  • EU-Katastrophenschutzteam: Ein EU-Katastrophenschutzteam muss mindestens während der groß angelegten Feldübung eingesetzt werden, und seine Größe und Zusammensetzung sollte an die Merkmale der Übung angepasst sein (mindestens vier Mitglieder). Das EUCP-Team wird wie bei einem realen Einsatz und unter Berücksichtigung der Funktionsprofile zusammengestellt, d.h. ein*e Teamleiter*in, ein*e stellvertretende*r Teamleiter*in, ein*e ERCC-Verbindungsbeamter (ERCC LO) sowie Koordinierungs- und Bewertungsexpert*innen als Teammitglieder, die eng mit dem Technischen Assistenten-Unterstützungsteam (TAST) zusammenarbeiten.

Die Übungen im Rahmen des Projekts umfassen Einsätze, die dem EUCP-Team gewidmet sind, einschließlich Sitzungen mit den zuständigen Behörden, Bewertungen vor Ort und Aktivitäten zur Erleichterung der Koordinierung der europäischen Hilfe.

  • Einsatz von Modulen und/oder anderen Reaktionskapazitäten (je nach Szenario und Zielsetzung ein vollständiges Team oder eine Notbesetzung).
  • CECIS oder CECIS Meeresverschmutzung: Das Gemeinsame Kommunikations- und Informationssystem für Notfälle (CECIS) wird mindestens bei der Anforderung, dem Angebot und der Annahme von Hilfe durch die Mitgliedstaaten verwendet. Bei Übungen im Zusammenhang mit Meeresverschmutzung ist CECIS Marine Pollution zu verwenden.
  • Nationale Einsatzstrukturen: Die nationale Einsatzstruktur der für den Katastrophenschutz oder die Meeresverschmutzung zuständigen Behörde jedes Antragstellers muss, je nach Übungsszenario, an der Übung als übendes Publikum teilnehmen. Die Beteiligung muss mindestens in Form einer Teilnahme der 24/7 nationalen Kontaktstelle an der Übung erfolgen. Die Beteiligung der Entscheidungsgremien (z. B. für die Ausrufung des nationalen Notstands/Katastrophenfalls und die Aktivierung der UCPM) als Übungspublikum wird dringend empfohlen. Das oben Genannte gilt nicht für internationale Organisationen.
  • EU Host Nation Support Guidelines: Während der Übungen werden die EU-Leitlinien für die Unterstützung des Gastgeberlandes (HNS) umgesetzt und getestet. Die eingerichtete Zelle oder die Verbindungsbeamten, die im Notfall für den HNS zuständig sind, werden als Übungspublikum einbezogen. Andere relevante Fachministerien und Verwaltungen, die am nationalen Notfallmanagement und der Unterstützung des Gastlandes beteiligt sind, werden ebenfalls einbezogen. Ein Thema zu HNS wird in einer Table-Top- und/oder einer Gefechtsstandübung empfohlen.
  • EU-Beobachterprogramm: Mindestens 10 Beobachtende, die im Rahmen des UCPM geschult wurden (mindestens MBC, CMI, TEC oder gleichwertig), werden während der groß angelegten Feldübung am EU-Beobachtendenprogramm teilnehmen. Der Koordinator lädt Beobachtende aus jedem Mitgliedstaat und aus jedem in Frage kommenden Drittland ein. In hinreichend begründeten Fällen kann die Zahl der Beobachtenden mit Genehmigung der Europäischen Kommission erhöht werden. Nach Erhalt der Einladung benennt die zuständige Behörde in jedem Land die Beobachtenden und legt ein Motivationsschreiben und einen Lebenslauf der Kandidat*innen vor. Auf der Grundlage dieser Unterlagen trifft der Koordinator eine Auswahl von mindestens 10 Beobachtenden. Die benannte Person erklärt sich bereit, an den im Rahmen des Programms organisierten Aktivitäten teilzunehmen.
    Die Reise- und Aufenthaltskosten der Beobachtenden ab dem Abfahrtshafen müssen im Budget enthalten sein.
    Leitlinien für das EU-Beobachtendenprogramm:
    • Die Beobachtenden sollten sich an der Übung beteiligen und nicht nur als bloße Beobachtende fungieren.
    • In diesem Zusammenhang können den Beobachtenden Rollen im Übungsspiel zugewiesen werden.
    • Das Konsortium wird den Beobachtenden ein standardisiertes Formular zur Verfügung stellen, um Informationen und Ansichten der Beobachtenden über die Übung zu sammeln. Das EU-Beobachtendenprogramm sieht einen abschließenden Workshop vor der Hot Wash-up-Sitzung vor. In diesem Workshop werden die Ansichten der Beobachtenden über die Übung gesammelt und gemeinsame Schlussfolgerungen gezogen. Diese Schlussfolgerungen werden in der Hot-Wash-up-Sitzung von einem/einer von der Gruppe benannten Sprecher*in vorgetragen.
  • Auswertung: Für das gesamte Übungsprojekt, vom Beginn bis zum Ende des Projekts, d.h. für die vorbereitenden Maßnahmen, die verschiedenen Übungen und die Nachbereitung, muss eine angemessene Evaluierung durchgeführt werden. Mindestens eine Person wird für die Bewertung der Vorbereitungs- und Nachbereitungsaktivitäten benannt. Für die Bewertung der Übungen wird ein Team von Bewerter*innen gebildet, das die verschiedenen Orte, Standorte oder Ebenen der Übung abdecken soll. Am Ende des Projekts wird ein Bewertungsbericht mit den ermittelten Erkenntnissen vorgelegt und über das Wissensnetz der Union für den Katastrophenschutz verbreitet. Der Plan für die Umsetzung der ermittelten Erkenntnisse wird auf der Sitzung zur weiteren Vorgehensweise vorgestellt.
  • Weitere Aktivitäten: Dieses umfassende Übungsprojekt muss die folgenden Aktivitäten umfassen (sofern nicht als fakultativ angegeben):
    • Vorbereitende Maßnahmen:
      • Kick-off Meeting.
      • 1. Planungskonferenz.
      • 2. Planungskonferenz.
      • 3. Planungskonferenz.
      • Workshops, Schulungen, Seminare, etc.
      • Andere Treffen/Konferenzen nach Bedarf.
    • Übungen: Eine obligatorische Feldübung in vollem Umfang zusammen mit mindestens einer vorangegangenen Übung in einem progressiven Ansatz. Diese vorherige Übung kann entweder eine Tischübung, eine Gefechtsstandübung oder beides sein.
      • Table-Top-Übung mit einer Mindestdauer von 8 Stunden.
      • Gefechtsstandübung mit einer Mindestdauer von 8 Stunden.
      • Feldübung in vollem Umfang mit einer Mindestdauer von 36 Stunden.
    • Nachbereitende Aktivitäten:
      • Workshops und Seminare.
      • Way-Forward-Meeting mit Schwerpunkt auf der Umsetzung der ermittelten Erkenntnisse.

Die Merkmale und Richtlinien für jede Aktivität werden im Technischen Leitfaden für UCPM-Übungen im großen Maßstab erläutert.

Die Projekte müssen deutlich zeigen, dass sie die in den jeweiligen Ländern bereits unternommenen Vorbereitungsbemühungen ergänzen. Die Komplementarität muss im Projektvorschlag beschrieben werden (Teil B der Vorschlagsvorlage).

Die Projekte sollten den Kontakt zu anderen einschlägigen laufenden Projekten suchen, um mögliche Synergien zu erzielen und die Ergebnisse von Projekten zu berücksichtigen, die von anderen EU-Förderprogrammen unterstützt werden.

Projektergebnisse wie Berichte, Papiere und Veröffentlichungen sollen über die UCPKN-Online-Plattform zur Verfügung gestellt werden, die die virtuelle Drehscheibe für die Gemeinschaft des Wissensnetzwerks ist, um Informationen zu finden und auszutauschen, bewährte Verfahren vorzustellen, Kontakte und neue Verbindungen zu knüpfen und in Bereichen von gemeinsamem Interesse zusammenzuarbeiten. Gegebenenfalls sollten die Aktivitäten die im Rahmen des Europäischen Nachbarschaftsinstruments und des Instruments für Heranführungshilfe finanzierten Aktivitäten ergänzen.

Nicht förderfähige Aktivitäten

Die folgenden Aktivitäten kommen für eine Finanzierung im Rahmen des Themas "Full-scale exercise" nicht in Betracht:

  • Online-Plattformen: Um Überschneidungen mit der UCPKN-Online-Plattform zu vermeiden, sollten die vorgeschlagenen Projekte die auf der Plattform vorhandenen Funktionen und Tools für ihre Projektaktivitäten nutzen. Falls zutreffend, sollten die Ergebnisse und Aktivitäten mit der UCPKN-Plattform verknüpft werden und nicht die Entwicklung ähnlicher Online-Plattformen wiederholen oder vorhersehen. Es ist möglich, dass mehrere Projektoutputs ausgewählt werden, um in die UCPKN-Online-Plattform integriert zu werden.
  • Vollständige Übungen in den Ländern der östlichen und südlichen Nachbarschaft, die im Rahmen anderer UCPM-Programme finanziert werden können (z.B.: PPRD EAST, IPA CARE).
  • Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Vorschläge müssen von einem Konsortium eingereicht werden, dem mindestens drei Begünstigte aus mindestens drei verschiedenen förderfähigen Staaten angehören.

Ein Antragsteller wird als Koordinator fungieren. Diese Rolle sollte vom Gastgeberland der Maßnahme übernommen werden. Der Koordinator ist für die Verwaltung der Maßnahme, die Vorlage von Berichten und Ergebnissen und die Vermittlung aller Kontakte mit der Kommission zuständig.

Der Koordinator sollte eine öffentliche Einrichtung des Katastrophenschutzes sein.

Internationale Organisationen können sich nur zusätzlich zu den mindestens drei förderfähigen Bewerbern an dem Konsortium beteiligen und können nicht als Koordinator fungieren.

Niedergelassene Einrichtungen werden nicht auf die Mindestanforderungen an das Konsortium angerechnet.

Erinnerung: Nur Einrichtungen aus den Mitgliedstaaten und internationale Organisationen sind förderfähig. Internationale Organisationen können mit Einrichtungen aus den EU-Mitgliedstaaten und den UCPM-Teilnehmerstaaten zusammenarbeiten, können jedoch nicht als federführender Konsortialpartner fungieren, und ihre Teilnahme wird nicht auf die oben genannte "Mindestanzahl von Einrichtungen" angerechnet.

Der Vorschlag muss zeigen, dass alle am Konsortium beteiligten Begünstigten einen sinnvollen Beitrag zum Projekt leisten, der sicherstellt, dass die Mindestkriterien für die Förderfähigkeit erfüllt sind, und dass die Aktivitäten und Ergebnisse gemeinsam und partnerschaftlich entwickelt werden. Alle Vorschläge, unabhängig von der Zusammensetzung des Konsortiums, müssen die Relevanz und den Mehrwert für die UCPM nachweisen.


Anträge werden nur dann als förderfähig angesehen, wenn ihr Inhalt vollständig (oder zumindest teilweise) der Themenbeschreibung entspricht, für die sie eingereicht wurden.

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):

  • Rechtspersonen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • Sie müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d.h.:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
    • Teilnehmende Staaten an der UCPM: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Island, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, die Türkei und die Ukraine.
    • Länder der Europäischen Nachbarschaftspolitik und IPA-Begünstigte sind nicht als Mitglieder des Konsortiums förderfähig, können aber, wenn eine Vereinbarung mit dem Projektkonsortium getroffen wird, mit Teams und
    • Kapazitäten an der Feldstudie teilnehmen. Es gibt separate spezifische EU-Förderprogramme, die den Bedürfnissen dieser Länder Rechnung tragen

Andere Einrichtungen können sich in anderen Rollen am Konsortium beteiligen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw. (siehe Abschnitt 13 der Aufforderung).

weitere Förderkriterien

Besondere Fälle

Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).

Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten für sie nicht.

 

Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.

EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.

Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden (siehe Liste oben), können an der Aufforderung teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen werden (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies im Abkommen vorgesehen ist).

Zusatzinformationen

Themen

Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, 
Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

max. 24 Monate

Zusätzliche Informationen

Vorschläge müssen elektronisch über das Funding & Tenders Portal Electronic Submission System (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders) eingereicht werden. Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Vorschläge (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen nur zur Information).

Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und unterstützenden Dokumente enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält administrative Informationen über die Teilnehmer (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF wieder in das System hochzuladen)
  • Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (als PDF-Dateien hochzuladen/im Teil B enthalten):
    • Detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
    • Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
    • Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (alle Teilnehmer) (gilt nicht für öffentliche Einrichtungen, Behörden der Mitgliedstaaten, internationale Organisationen, private Hochschuleinrichtungen, die seit mehr als 5 Jahren bestehen)
    • Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (eigener Abschnitt in Teil B)
    • Unterstützungsschreiben der zuständigen nationalen Katastrophenschutzbehörde jedes am Konsortium beteiligten Landes, das unmittelbar von den Ergebnissen der Aktion profitieren wird (außer bei Teilnehmern, die selbst die nationale Behörde sind). Es werden nur Schreiben der auf nationaler Ebene zuständigen Katastrophenschutzbehörde akzeptiert. Diese Anforderung gilt auch für Vorschläge, die eine besondere Gefahr betreffen (z. B. Meeresverschmutzung), für die andere Behörden als die nationale Katastrophenschutzbehörde zuständig sein können. Eine Anleitung zu den Informationen, die der nationalen Behörde bei der Beantragung der Genehmigung vorzulegen sind, finden Sie hier (eine spezielle Textvorlage ist im Einreichungssystem verfügbar).

Ihr Antrag muss lesbar, zugänglich und druckbar sein. Die Vorschläge sind auf 50 Seiten (Teil B), ohne Anhänge, begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.

Kontakt

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