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Call-Eckdaten
EURES-Programm für gezielte Mobilität (TMS)
Förderprogramm
Europäischer Sozialfonds+
Call Nummer
ESF-2024-EURES-TMS
Termine
Öffnung
19.03.2024
Deadline
04.06.2024 17:00
Förderquote
95%
Budget des Calls
€ 16.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 6.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Gesamtziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen besteht darin, etwa 4 000 Stellen für mobile Arbeitssuchende, insbesondere für junge Menschen, zu schaffen.
Call-Ziele
Die Aktion zielt darauf ab, schwer zu besetzende Stellen und Arbeitskräftemangel zu beseitigen, wie sie in nationalen/EU-Arbeitsmarktstudien oder anderen Datenquellen ermittelt wurden. Da die Aktion stark ergebnisorientiert ist, kann sie zu Folgendem beitragen
- zur Deckung des Arbeitsmarktbedarfs, insbesondere zur Beseitigung von Ungleichgewichten auf den Arbeitsmärkten sowie von Arbeits- und Qualifikationsdefiziten;
- Verbesserung der Bedingungen für Arbeitsuchende und Arbeitnehmer, die ihr Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU wahrnehmen wollen;
- Besetzung schwer zu besetzender Stellen (entweder in Form von Arbeitsplätzen, Praktika oder Lehrstellen), insbesondere wenn ein spezifischer Arbeitskräftemangel festgestellt wurde;
- Verbesserung des Dienstleistungskatalogs der EURES-Organisationen;
- Förderung von öffentlich-privaten Partnerschaften innerhalb von EURES.
Das EURES-Programm für gezielte Mobilität (TMS) ist eine Arbeitsmarktmaßnahme auf europäischer Ebene, mit der Arbeitskräftemangel und schwer zu besetzende Stellen behoben werden sollen.
Es kombiniert maßgeschneiderte Rekrutierungs-, Matching-, Schulungs- und Vermittlungsdienste mit finanziellen Anreizen. Unterstützungsmaßnahmen können je nach den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes und deren Analyse variieren. Sie sollten Vorkehrungen für Vorstellungsgespräche in einem anderen EU-/EWR-Land, Umzüge, Sprachkurse, die Anerkennung von Qualifikationen sowie Unterstützung bei der Einstellung umfassen. Zu den Endbegünstigten können Arbeitsplatzwechsler, Arbeits-/Praktikums-/Lehrstellensuchende und einstellende Unternehmen, einschließlich KMU, gehören, die direkte finanzielle Unterstützung durch gezielte Zuschüsse erhalten können.
Die vorgeschlagene Maßnahme muss sich auf die in dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen dargelegten allgemeinen Ziele und Tätigkeiten gemäß Anhang I ("Durchführungsleitfaden") beziehen.
Der Vorschlag sollte a) die Vermittlungsziele und b) die ausgewählten Wirtschaftssektoren, die vom Arbeitskräfte-/Fachkräftemangel betroffen sind, zumindest innerhalb des geografischen Geltungsbereichs der am Konsortium beteiligten Länder, klar definieren und begründen.
Im Vergleich zu den vorherigen Ausgaben konzentriert sich diese Aufforderung auf das Thema der Mangelberufe. Die Bewerbungen sollten sich insbesondere darauf konzentrieren, EU-Migranten mit knappen und schwer zu besetzenden Stellen zusammenzubringen.
Die antragstellenden Organisationen müssen auch bereit sein, Informationen und Unterstützung für Staatsangehörige aus anderen EU/EWR-Ländern bereitzustellen, die nicht direkt von ihren jeweiligen Projekten abgedeckt werden.
In den Anträgen sind auch die innovativen Matching-/Recruiting-Methoden zur Identifizierung und Erreichung von Arbeitssuchenden darzulegen - unter Einbeziehung einer nachfrageorientierten Strategie sowie von Arbeitsmarktintegrationsdiensten, finanziellen Unterstützungsmaßnahmen und/oder Ausbildungsprogrammen, die angeboten werden sollen. Die antragstellenden Organisationen können die Aktivitäten, Methoden und Instrumente zur Durchführung ihrer Maßnahmen frei wählen, sofern sie den verbindlichen Rahmen für die Bereitstellung von Hilfe und finanzieller Unterstützung für die Zielgruppen einhalten, der in Anhang I ("Durchführungsleitfaden") festgelegt ist.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Maßnahmen müssen qualitäts- und ergebnisorientiert sein und hochwertige Arbeitsmöglichkeiten und Arbeitsvermittlungsdienste anbieten, um die Fähigkeiten und die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeits-/Praktikums-/Lehrstellensuchenden zu verbessern.
Die antragstellenden Organisationen müssen konsequent darauf hinarbeiten, die besten Ergebnisse bei der Abstimmung zwischen Arbeitsuchenden und Arbeitsangeboten zu erzielen, und dabei die potenziellen langfristigen Auswirkungen der Vermittlungen und die erforderlichen Investitionen berücksichtigen.
Das Gesamtziel der Aufforderung 2024 ist die Finanzierung von 3 bis 4 Projekten, die etwa 4000 (indikative) Vermittlungen für mobile Arbeitsuchende in EU/EWR-Ländern, die nicht ihr Wohnsitzland sind, insbesondere für junge Menschen, ermöglichen.
Aus den im Rahmen dieser Aufforderung eingereichten Anträgen muss das erwartete quantitative Ergebnis in Form von Praktika (Arbeitsplätze und/oder Praktika/Ausbildungsplätze) klar hervorgehen.
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Erwartete Ergebnisse
Die Aktivitäten umfassen die Bereitstellung direkter Dienstleistungen für Arbeitsuchende und Arbeitgebende, einschließlich:
- Information, Matching, Einstellung und Vermittlung; dies kann innovative Ansätze und Matching-/Rekrutierungsmethoden umfassen, um Personen mit besonderen Fähigkeiten, Qualifikationen oder Profilen entsprechend dem Bedarf bestimmter, vom Arbeitskräftemangel betroffener Arbeitsbereiche in einem bestimmten geografischen Gebiet zu ermitteln und zu erreichen.
- Unterstützung vor und nach der Vermittlung (z. B. Erstellung von Profilen und Vorauswahl der Arbeitsuchenden, Bewertung des Ausbildungsbedarfs und der Kompetenzentwicklung, Unterstützung bei der Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche, Bereitstellung von Informationen und Hilfe, Bewältigung von Problemen, die in der Anfangsphase der Beschäftigung auftreten können, regelmäßige Überwachung und Bewertung der Leistung und Zufriedenheit der vermittelten Personen und Arbeitgeber).
- direkte finanzielle Unterstützung für Arbeitssuchende als Beitrag zu den Kosten für Vorstellungsgespräche und Umzugsreisen, Sprachkurse und die Anerkennung von Qualifikationen.
- direkte finanzielle Unterstützung für KMU für Ausbildungsprogramme für neu eingestellte Personen.
Die Aktion zielt darauf ab:
- die Zielgruppen zu erreichen, die über 18 Jahre alt sind und einen Arbeitsplatz, ein Praktikum oder eine Ausbildung in einem anderen EU/EWR-Land suchen;
- Hindernisse für die Arbeitskräftemobilität zu beseitigen, wie z. B. die Kosten für einen Umzug ins Ausland, fehlende Sprachkenntnisse, die Integration mobiler Arbeitnehmender in den Zielländern sowie die Notwendigkeit spezifischer Ausbildungsprogramme;
- zum Abbau von Ungleichgewichten auf dem Arbeitsmarkt beizutragen und schwer zu besetzende Stellen zu besetzen, insbesondere in Sektoren, in denen auf der Grundlage aktueller nationaler/EU-Arbeitsmarktstudien oder anderer relevanter Datenquellen ein Arbeitskräftemangel festgestellt wurde.
Die im Rahmen dieser Aufforderung finanzierten Aktivitäten sollen die Umsetzung der EURES-TMS-Ziele unterstützen, indem sie die Bereitstellung von maßgeschneiderten Arbeitsvermittlungsdiensten, einschließlich innovativer Arbeitsmethoden, gewährleisten:
- Behebung von Arbeitskräfte- und Qualifikationsdefiziten.
- Erleichterung des Matching- und Einstellungsverfahrens zur Unterstützung der Vermittlung von Arbeitssuchenden in hochwertige Arbeitsplätze sowie der Integration mobiler Arbeitskräfte in den Aufnahmeländern.
- Bereitstellung finanzieller Anreize in Übereinstimmung mit Anhang I ("Durchführungsleitfaden").
- Förderung und Verbreitung von Aktivitäten/Ergebnissen, um die Auswirkungen zu maximieren und die Herausforderungen des Arbeitskräftemangels in bestimmten Wirtschaftssektoren zu bewältigen.
Zu diesem Zweck müssen die im Rahmen der Projekte unterstützten Maßnahmen mindestens die folgenden sechs Komponenten umfassen:
- Aufbau einer Partnerschaft zwischen verschiedenen Arbeitsmarktakteuren, die sich auf bestimmte Bereiche der Arbeitsintegration konzentriert und die Eingliederung von Personen in den Arbeitsmarkt erleichtert, um Ungleichgewichte auf dem Arbeitsmarkt und Qualifikationsdefizite zu beseitigen.
- Schaffung von Kooperationsvereinbarungen innerhalb der Partnerschaft zwischen EURES-Mitgliedern/Partnerorganisationen und anderen Arbeitsmarktakteuren, insbesondere privaten Arbeitsvermittlern. Dazu gehören der Austausch von Arbeitsmarktinformationen gemäß Artikel 30 der EURES-Verordnung, die Bereitstellung von Unterstützungsdiensten für Arbeitnehmer oder Arbeitgeber gemäß den Artikeln 12, 23, 24, 25, 26 und 27 der Verordnung, die Förderung von und Sensibilisierung für Beschäftigungsmöglichkeiten sowie die schrittweise Erweiterung des EURES-Netzwerks.
- Bereitstellung von Dienstleistungen für Arbeitsuchende und Arbeitgeber, die zumindest Arbeitsmarktinformationen und Unterstützung bei der Suche nach Angeboten und freien Stellen umfassen, diese mit Arbeitsuchenden abgleichen und die Vermittlung/Einstellung in den von der Aktion erfassten Ländern erleichtern. Die Bereitstellung von Unterstützungsdiensten ist an die Besonderheiten und Bedürfnisse der Zielgruppen sowie an die identifizierten Beschäftigungssektoren anzupassen.
- Identifizierung relevanter Wirtschaftssektoren, die von einem Arbeitskräfte-/Fachkräftemangel betroffen sind, zumindest im geografischen Einzugsbereich der Konsortiumsmitglieder (d. h. in den Ländern, in denen sie niedergelassen sind). Gegebenenfalls kann die Analyse auch auf die regionale Ebene ausgedehnt werden.
- Im Zusammenhang mit den unter Punkt 3) genannten Dienstleistungen Bereitstellung von Maßnahmen und direkter finanzieller Unterstützung sowohl für Arbeitsuchende als auch für KMU, einschließlich der Unterstützung von Ausbildungsprogrammen, wie in Anhang I ("Leitfaden für die Durchführung") festgelegt.
- Entwicklung von Unterstützungsmaßnahmen für Arbeitssuchende und Arbeitgebende nach der Vermittlung.
Zusätzlich können Aktionen die Entwicklung von Dienstleistungen und Maßnahmen gemäß den Punkten 3 und 5 auch für die Vermittlung von Arbeitsuchenden in Praktika und/oder Lehrstellen in einem anderen EU-/EWR-Land unterstützen, in Übereinstimmung mit der EURES-Verordnung und den Anforderungen des Qualitätsrahmens für Praktika.
Unter Berücksichtigung der oben genannten Informationen müssen die Vorschläge:
- Sie müssen sich auf bestimmte Wirtschaftssektoren/Berufe konzentrieren, die zumindest im geografischen Einzugsbereich des Konsortiums von einem Arbeitskräfte-/Fachkräftemangel betroffen sind. Die Antragsteller müssen die ausgewählten und identifizierten Sektoren/Berufe begründen und eine klare Argumentation auf der Grundlage aktueller nationaler/EU-Arbeitsmarktstudien oder anderer relevanter Datenquellen liefern.
- Gegebenenfalls sind quantitative Zielvorgaben für Praktika, Lehrstellen und/oder Praktikumsplätze anzugeben.
- Nennen Sie die Zielgruppen.
- Präsentation von Konzepten, die Möglichkeiten zur Behebung des Arbeitskräftemangels durch Arbeitskräftemobilität beinhalten.
Die grundlegenden Anforderungen des EURES-TMS für Praktika sind in den entsprechenden Abschnitten von Anhang I aufgeführt. Antragstellende, die sich an der Europäischen Allianz für Berufsbildung beteiligen, können auch das Potenzial der Arbeitgeberorganisationen, die die Allianz unterzeichnet haben, untersuchen, um arbeitsplatzbezogene Möglichkeiten für mobile Arbeitssuchende anzubieten.
Die EURES-TMS-Aktion soll den Abbau von Ungleichgewichten auf dem Arbeitsmarkt erleichtern, insbesondere durch die Behebung von Engpässen bei freien Stellen und von Engpässen beim Arbeitskräfteangebot durch wirksame Abhilfestrategien.
Die Auswahl der Länder, Wirtschaftssektoren und Berufe, die im Rahmen dieser Aktion vorrangig behandelt werden, sollte sich an einer umfassenden Analyse der Arbeitsmarktsituation orientieren. Diese Analyse, die auch Abhilfemaßnahmen umfasst, ist entscheidend für die Ermittlung von Engpässen und Überschüssen in den EU/EWR-Ländern und bildet die Grundlage für die Durchführung der Aktion.
Die Quellen für die Nachweise und die Grundlage für diese Auswahl müssen im Vorschlag klar erläutert werden (Formular B, "Beschreibung der Maßnahme").
Das EURES-TMS-Programm unterstützt weder die Rückkehr von Arbeitsuchenden und Arbeitnehmenden in ihr EU/EWR-Herkunftsland oder ihr früheres Wohnsitzland noch das grenzüberschreitende Pendeln, wenn Arbeitnehmende in einem Land arbeiten und in ihren Wohnsitzländern leben.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Montenegro (Црна Гора), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Einrichtungen, Organisationen und Unternehmen können ESF-Fördermittel beantragen, indem sie sich auf einen aktuellen Projektaufruf (Call) bewerben. Privatpersonen können keinen Förderantrag stellen. Sie profitieren über ihre Teilnahme an ESF-geförderten Projekten und Förderprogrammen. Projekte werden anhand von Auswahlkriterien ausgewählt und von den Projektträgern umgesetzt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Detaillierte Budgettabelle/Kalkulator: nicht zutreffend
- Lebensläufe (Kurzbeschreibungen) des Kernprojektteams
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte im Zusammenhang mit der Freizügigkeit der Arbeitnehmer oder EURES in den letzten 3 Jahren) - Vorlage in Teil B verfügbar
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
Call document ESF-2024-EURES-TMSCall document ESF-2024-EURES-TMS(557kB)
Kontakt
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