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Call-Eckdaten
Innovationsgutscheine für die westlichen Balkanländer
Förderprogramm
Infodrehscheibe Westbalkan
Termine
Öffnung
12.04.2024
Deadline
26.06.2024 00:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 240.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 8.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Innovationsgutscheine für den westlichen Balkan sind ein finanzieller Anreiz zur Förderung von Partnerschaften und des Wissensaustauschs zwischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und öffentlichen Forschungseinrichtungen in den westlichen Balkanländern (WB).
Call-Ziele
Gesamtziel des Projekts: Bereitstellung von analytischen Erkenntnissen und strategischer Planung für die Region, um die EU-WB-Agenda umzusetzen und Fortschritte bei ihrer Integration in den Europäischen Forschungsraum (EFR) zu erzielen.
Spezifische Ziele des Projekts: Durchführung regionaler Pilotaktivitäten, die sich direkt an die akademische Welt, die Industrie und die Zivilgesellschaft wenden; Schaffung neuer Initiativen und Initiierung von Erfolgsgeschichten auf Programmebene.
Erwartete Ergebnisse
Innovationsgutscheine (IV) für den westlichen Balkan sind ein einfacher direkter finanzieller Anreiz, der von Unternehmen genutzt wird, um einen Teil der Kosten für die von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen (F&E) erbrachten Dienstleistungen zu decken und so den Umfang und die Dynamik der Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen sowie deren Platzierung auf dem Markt zu verstärken. Die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen steht in direktem Zusammenhang mit dem Innovationsprozess. IV sind ein Weg, um den Wissenstransfer zu ermöglichen und zur Schaffung langfristiger Partnerschaften zwischen Unternehmen und F&E beizutragen. Ziel der IV ist es, die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und akademischen und wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen im Hinblick auf die Durchführung von Innovationsaktivitäten zu fördern und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu steigern.
Dieser Leitfaden legt die grundlegenden Merkmale und Ziele der über die IV zugewiesenen Finanzmittel, die Kriterien und Bedingungen für die Zuweisung von Finanzmitteln, den Inhalt der öffentlichen Ausschreibung für die Zuweisung von Finanzmitteln, das Verfahren für die Zuweisung von Finanzmitteln sowie die Methode für die Durchführung, Überwachung und Berichterstattung über die über die IV zugewiesenen Finanzmittel fest.
IV sind ein häufig verwendetes politisches Instrument, um die Zusammenarbeit zwischen KMU und Wissensanbietern zu initiieren. Es gibt Gutscheine, die KMU Dienstleistungen für einen bestimmten Zweck zur Verfügung stellen, z. B. Unternehmensdienstleistungen, digitale oder grüne Transformation usw. Die Gutscheine, die die Zusammenarbeit zwischen Industrie und Hochschulen fördern sollen, sind in der Regel eine eigene Art von "IV".
Bei den IV handelt es sich um finanzielle Anreize zur Subventionierung eines Teils der Kosten für Dienstleistungen, die von Hochschuleinrichtungen und Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen des öffentlichen Sektors erbracht werden, um die Dynamik und die Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen und deren Markteinführung zu beschleunigen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Kleines und mittleres Unternehmen (KMU)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Der Antragsteller:
Juristische Person, die als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (Nutzer der IVs) registriert ist und in einem der WB-Volkswirtschaften registriert ist (mindestens 51% in privatem Besitz) und nach dem jeweils geltenden Gesellschaftsrecht gegründet wurde. Bei dem Unternehmen muss es sich um eine juristische Person handeln, die nach dem jeweils geltenden WB-Gesellschaftsrecht gegründet wurde, bei einer beliebigen WB-Business Registration Agency registriert ist und ihren Sitz in der WB hat. Wenn die neu gegründeten Unternehmen nicht als Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen eingestuft sind, basierend auf den Daten der WB Business Registration Agency zum Zeitpunkt der Prüfung des Antrags auf eine IV, können sie Nutzer der IV sein, vorausgesetzt, sie garantieren, dass sie am Tag der Unterzeichnung des Vertrags für die IV als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen eingestuft sind.
Der Leistungserbringer:
Förderfähig sind öffentliche Hochschuleinrichtungen (HEI) oder öffentliche F&E-Organisationen (PROs) (zu mindestens 51% direkt oder indirekt in staatlichem Besitz), die in einem der WB-Länder registriert sind, nach dem jeweils geltenden Gesetz über Hochschuleinrichtungen und/oder PROs gegründet wurden und von den zuständigen Ministerien in dem jeweiligen WB-Land akkreditiert sind. Unternehmen, die in einer der WB-Volkswirtschaften registriert sind, sind Unternehmen, die sich überwiegend im Besitz des öffentlichen Sektors, von Hochschuleinrichtungen oder öffentlichen Einrichtungen befinden (50,1 % oder mehr).
Der Antragsteller und der Dienstleistungserbringer müssen aus zwei verschiedenen WB-Ländern stammen.
weitere Förderkriterien
Das Gesamtbudget für die Vergabe von Mitteln durch IV für diesen öffentlichen Aufruf beträgt 240.000 EUR. Ein einziger Gutschein kann bis zu 80 % (achtzig Prozent) der Gesamtkosten einer von der Hochschule/PRO erbrachten Dienstleistung abdecken, und zwar bis zu einem Betrag von 8.000 EUR ohne Mehrwertsteuer (MWSt.). Der Empfänger des Gutscheins ist verpflichtet, den verbleibenden Betrag der Gesamtkosten der Dienstleistung, der mindestens 20 % des Gesamtrechnungsbetrags einschließlich Mehrwertsteuer der Gesamtkosten beträgt, mitzufinanzieren. Der Empfänger des Gutscheins ist verpflichtet, alle Transport- und Rechtskosten (falls zutreffend) für die grenzüberschreitende Lieferung von Prototypen, Mustern usw. zu finanzieren. Der Antragsteller kann im Rahmen dieser öffentlichen Aufforderung maximal eine IV erhalten. Ein und derselbe Antragsteller kann im Rahmen der öffentlichen Aufforderung mehr als einen Antrag auf Gewährung einer Finanzhilfe einreichen. Falls mehrere Anträge desselben Antragstellers im Bewertungsverfahren eine hohe Punktzahl erreichen, wird (nur) der Antrag mit der höchsten Punktzahl bewilligt. Die Unterstützung, die Unternehmen über die IV gewährt wird, fällt unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung unter die De-minimis-Beihilfe-Regelung1 (staatliche Beihilfe von geringem Wert), so dass die Empfänger verpflichtet sind, im Einklang mit der Verordnung über die Liste der Regeln für staatliche Beihilfen in den jeweiligen Volkswirtschaften zu handeln.
IV kann für den Transfer von wissenschaftlichem, technologischem oder innovativem Wissen verwendet werden, das für das Unternehmen neu ist, oder für die Lösung eines technischen/technologischen Problems, das von dem Unternehmen identifiziert wird. Für die folgenden Leistungen können Mittel beantragt werden:
- Entwicklung neuer oder Verbesserung (in Bezug auf Funktion und Qualität) bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen;
- Konzeptnachweis;
- Durchführbarkeitsstudie;
- Herstellung von Laborprototypen;
- Herstellung von Demonstrationsprototypen;
- Verschiedene Arten von Tests (im Labor, in der Produktionsanlage);
- Validierung von Technologien;
- Validierung von neuen oder verbesserten Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen;
- Entwicklung und Einführung von Spezialsoftware für ein Produkt oder einen Prozess (im Rahmen der Produktentwicklung);
- IPR und Technologietransfer.
Spezifische Aufgaben müssen im endgültigen finanziellen Angebot detailliert beschrieben werden. IV kann im Bereich Wissenschaft und Technologie vergeben werden, wobei bei den Bewertungskriterien der grünen und digitalen Transformation Priorität eingeräumt wird. Die IV-Regelung ist auf die Strategien zur intelligenten Spezialisierung für die WB-Volkswirtschaften von 2023 bis 2027 abgestimmt, die sich auf ihren jeweiligen Schwerpunktbereich konzentrieren.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
max. 9 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Antragsteller können sich über die FITD-Website auf einer speziellen Seite für diese Aufforderung bewerben. Es wird eine auffällige Schaltfläche "Bewerben" angezeigt, die den Antragsteller automatisch zum Antragsformular führt, sowie eine weitere Schaltfläche "Dokumente herunterladen", über die der Antragsteller alle für den Antrag erforderlichen Dokumente herunterladen kann.
Die folgenden Dokumente sollten ordnungsgemäß ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben werden:
- Projektantragsformular
- Erklärung des Unternehmens
- Finanzielles Angebot
Alle Antragsformulare sollten in englischer Sprache ausgefüllt und eingereicht werden. Alle Fragen im Zusammenhang mit dem Antragsverfahren sollten an den FITD unter der folgenden E-Mail-Adresse gerichtet werden: innovationvouchers@fitr.mk
Zur Beantragung von Mitteln aus dem Innovationsgutscheinprogramm muss das antragstellende Unternehmen die folgenden Unterlagen einreichen
- Innovationsgutscheinantrag, ausgefüllt, unterschrieben und ausgedruckt in einer vom FITD festgelegten Form, eingescannt im PDF-Format;
- Aktueller Status für das Unternehmen (Rechtsform) - Antragsteller, ausgestellt von der jeweiligen Institution in den WB-Volkswirtschaften (z.B. Zentralregister in Nordmazedonien) der jeweiligen Volkswirtschaft, nicht älter als 6 (sechs) Monate ab der in der öffentlichen Ausschreibung genannten Frist für die Einreichung des Antrags; und
- Finanzielle(s) Angebot(e) des/der Dienstleister(s), unterschrieben, ausgedruckt und eingescannt im PDF-Format, das Folgendes enthalten muss:
- Spezifikation der Dienstleistung entsprechend dem im Antrag für den Innovationsgutschein angegebenen Bedarf;
- Name des/der Dienstleisters/Dienstleisters und der für die beantragte Dienstleistung zuständigen Kontaktperson;
- Finanzielles Angebot für Dienstleistungen mit Mehrwertsteuer (MwSt.), die ggf. als separate Kosten ausgewiesen wird;
- Frist für die Erbringung der beantragten Dienstleistung;
In einem Antrag kann das antragstellende Unternehmen maximal zwei Dienstleistungsanbieter angeben.
Call-Dokumente
Western Balkans Innovation Vouchers Call documentWestern Balkans Innovation Vouchers Call document(809kB)
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