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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Kulturerbe- und Kunstprojekte, die das Kultur- und Naturerbe schützen, fördern und aufwerten, die Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise steigern und Objekte, Dienstleistungen und Produkte des Kultur- und Naturerbes verbessern und entwickeln. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Deadline abgelaufen

Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.

Call-Eckdaten

Demonstration von Ansätzen zur Verbesserung der Finanzierbarkeit von Lösungen durch Design, Berücksichtigung der Co-Benefits (Abschwächung und Anpassung) zur Verbesserung der Einnahmeströme

Förderprogramm

Horizont Europa: Missionen

Call Nummer

HORIZON-MISS-2024-CLIMA-01-06

Termine

Öffnung
24.04.2024

Deadline
18.09.2024 17:00

Förderquote

70% (NPO:100%)

Budget des Calls

€ 27.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

€ 9.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Die Vorschläge sollten finanziell wertvolle Klimaprojekte aufzeigen, die neben anderen Vorteilen auch eine Klimaanpassungsdimension beinhalten, wobei der Grundsatz gewahrt bleiben muss, dass keine Umweltziele (wie biologische Vielfalt und Ökosysteme, Süßwasser usw.) erheblich beeinträchtigt werden dürfen. Sie sollten Lösungen entwickeln und testen, die auf technologischer, sozialer und/oder unternehmerischer Innovation beruhen und gleichzeitig die Widerstandsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel in den betroffenen Regionen, Städten, lokalen Behörden und Gemeinden erhöhen und gleichzeitig zur Verringerung oder Neutralisierung von Kohlenstoffemissionen, zur Verbesserung der Wassereffizienz und/oder zum Schutz der biologischen Vielfalt beitragen.

Call-Ziele

Es gibt zwar Hinweise darauf, dass Finanzmittel für die Klimaanpassung zur Verfügung stehen, aber es ist auch offensichtlich, dass es an bankfähigen Möglichkeiten mangelt. Die meisten vielversprechenden Klimaanpassungsprojekte sind für ihre Entwicklung auf Zuschüsse und öffentliche Investitionen angewiesen. In vielen Fällen kommen sie zwar dem Gemeinwohl zugute, haben aber Schwierigkeiten, ihre Rentabilität zu beweisen, und laufen Gefahr, am Ende des Projekts aufgegeben zu werden, wenn die ursprüngliche Finanzierung ausläuft.

Die Europäische Investitionsbank hat gezeigt, dass Klimaprojekte, die erfolgreich Investitionen sichern, sehr selten nur auf die Anpassung an den Klimawandel abzielen und in den meisten Fällen eher eine Klimasicherungskomponente zu einem größeren Projekt hinzufügen (z. B. Überdimensionierung eines städtischen Abwassersystems, um zukünftige Szenarien extremer Niederschlagsereignisse zu berücksichtigen). Die Integration von Anpassung an den Klimawandel und Abschwächung des Klimawandels führt theoretisch zu gemeinsamen Vorteilen: Effizienzgewinne bei der Projektdurchführung können zu Kapitaleinsparungen führen (z. B. bietet die Realisierung einer Grünfläche für eine Stadt neben einer Erholungsmöglichkeit auch Wasserspeicherkapazität); die Abschwächungskomponente des Projekts kann in kürzerer Zeit messbare Ergebnisse liefern und die wissenschaftliche Unsicherheit künftiger Klimaszenarien verringern. Darüber hinaus kann die Umsetzung schneller erfolgen, da sich die Vorteile schneller monetarisieren lassen und die gesellschaftliche Akzeptanz gefördert wird.

Die Vorschläge sollten finanziell wertvolle Fälle von Klimaprojekten aufzeigen, die neben anderen Vorteilen auch eine Klimaanpassungsdimension beinhalten, wobei der Grundsatz gewahrt bleiben muss, dass kein Umweltziel (wie biologische Vielfalt und Ökosysteme, Süßwasser usw.) wesentlich beeinträchtigt werden darf. Sie sollten Lösungen entwickeln und testen, die auf technologischer, sozialer und/oder unternehmerischer Innovation beruhen und gleichzeitig die Widerstandsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel in den betroffenen Regionen, Städten, lokalen Behörden und Gemeinden erhöhen und gleichzeitig zur Verringerung oder Neutralisierung von Kohlenstoffemissionen, zur Verbesserung der Wassereffizienz und/oder zum Schutz der biologischen Vielfalt beitragen. Um die finanzielle Tragfähigkeit der vorgeschlagenen Lösungen nachzuweisen, sollten die Vorschläge Geschäfts- und/oder Investorenpartner und/oder Akteure des Privatsektors (z. B. aus dem Finanz- und/oder Versicherungssektor) in das Konsortium einbeziehen, die daran interessiert sind, in das Projekt zu investieren (indem sie sich direkt am Konsortium beteiligen), da es widerstandsfähiger, weniger risikoreich und nachhaltiger ist, und die versichern, dass sie die Lösungen über die Projektlaufzeit hinaus beibehalten werden.

Die vorgeschlagene Lösung sollte sich mit spezifischen Klimaanfälligkeiten befassen, die auf regionaler und lokaler Ebene als relevant identifiziert wurden, mit maßgeschneiderten Antworten und Maßnahmen, die ortsbezogene Daten, sozioökonomische und identitätsbezogene Merkmale sowie die lokale Verwaltung berücksichtigen.

Im Rahmen des Missionskonzepts wird die Zusammenarbeit zur Entwicklung und Erprobung wirksamer Lösungen zwischen Regionen/Kommunen/Gemeinschaften, die mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert sind, stark gefördert und als Mittel zur Erzielung einer größeren Wirkung betrachtet. Zu diesem Zweck soll die Demonstration zwar in mindestens drei Regionen stattfinden, doch sollten in den Vorschlägen bereits andere Regionen/Kommunen/Gemeinden (mit ähnlichen klimatischen Herausforderungen) genannt werden, in denen sich eine erneute Anwendung des vorgeschlagenen Ansatzes anbietet. Es müssen bereits im Vorschlag mindestens drei "Nachahmer"-Regionen/kommunale Behörden/Gemeinden genannt werden, die daran interessiert sind, die gewonnenen Erkenntnisse (vollständig, teilweise oder mit den erforderlichen Anpassungen) in ihrem Gebiet anzuwenden; dies könnte in Form der Aufnahme eines oder mehrerer Partner in das Konsortium erfolgen, die den technischen Austausch und die Wissensaufnahme in den "Nachahmer"-Regionen unterstützen. Von den Nachbauregionen wird nicht erwartet, dass sie ebenfalls eine Demonstration durchführen oder bereits im Laufe des Projekts Aktivitäten vor Ort durchführen, aber sie sollten zumindest den theoretischen Rahmen für die Durchführung der Nachbauprojekte durch die mit den Demonstrationsregionen ausgetauschten Erfahrungen vorbereiten.

Die Vorschläge sollten (soweit zutreffend) auf dem bereits entwickelten oder vorhandenen Wissen und den Anpassungslösungen aufbauen, die im Rahmen früherer Projekte konzipiert und entwickelt wurden. Diese früheren Projekte und Initiativen, die sich mit der Anpassung an den Klimawandel befassen, können durch nationale Programme, EU-Programme, insbesondere die Rahmenprogramme der Europäischen Union für Forschung und Innovation (wie Horizont 2020 und Horizont Europa) sowie die Programme LIFE und Kohäsion, aber auch von außerhalb der EU finanziert werden. Darüber hinaus sollten die Vorschläge Möglichkeiten zur Vergrößerung der demonstrierten Lösungen und zur Förderung ihrer breiten Anwendung in der gesamten Europäischen Union durch das LIFE-Programm und insbesondere seine integrierten Projekte sowie durch die Programme des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung prüfen. Die Projekte sollten auch an die Arbeit des Dialogs zur Klimaresilienz anknüpfen und mit der EU-Agenda für nachhaltige Finanzen, der Arbeit an der Taxonomie und der Verwendung von Ratings für nachhaltige Investitionen verknüpft werden, sofern dies relevant ist.

Die Vorschläge sollten einen Mechanismus und die Ressourcen für den Aufbau operativer Verbindungen und die Zusammenarbeit mit der Mission Implementation Platform und der Climate-ADAPT-Plattform vorsehen und auch eine Verbindung zu Projekten herstellen, die im Rahmen des Themas HORIZON-MISS-2022-CLIMA-01-02 zum Thema "Erschließung von Finanzmitteln für Investitionen in die Klimaresilienz" vergeben werden.

Projekte, die im Rahmen dieses Themas finanziert werden, erhalten direkten Zugang zur Teilnahme an der Community of Practice der Mission und zu den Vernetzungsaktivitäten, die von der Implementierungsplattform der Mission unterstützt werden. Diese Vernetzungs- und gemeinsamen Aktivitäten könnten beispielsweise die Teilnahme an gemeinsamen Workshops, den Austausch von Wissen, die Entwicklung und Übernahme bewährter Praktiken oder gemeinsame Kommunikationsaktivitäten umfassen. In diesem Sinne sollten die Vorschläge entsprechende Aktivitäten vorsehen und entsprechende Ressourcen bereitstellen.

Darüber hinaus wird von den Projekten verlangt, dass sie Ergebnisse und einen Beitrag zu den Fortschritten bei der Verwirklichung der Ziele der Plattform für die Umsetzung der Mission liefern, die die zentrale Maßnahme der Mission zur Überwachung, Unterstützung und Visualisierung der Fortschritte der Mission in den Regionen der EU-Mitgliedstaaten und der assoziierten Länder darstellt. Unter der Schirmherrschaft der Plattform zur Umsetzung der Mission könnten die Projekte einen idealen Rahmen für die Verbesserung der Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) bei der Anpassungsfinanzierung bieten. Die an den Projekten teilnehmenden Regionen sind außerdem verpflichtet, ihre Ergebnisse in die Klima-ADAPT- und EUA-Bewertungen einfließen zu lassen. Die Antragsteller sollten diese Aufforderung zur Kenntnis nehmen und diese Verpflichtungen bereits in ihrem Vorschlag berücksichtigen, indem sie angemessene Ressourcen und Haushaltsmittel für die Beteiligung und Zusammenarbeit mit der Missionsleitung vorsehen.

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Erwartete Ergebnisse

Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen werden:

  • Lösungen für die Klimaresilienz wurden entwickelt, getestet und näher an den Markt herangeführt, dank der Verbesserung der Art und Weise, wie ihre Bankfähigkeit von privaten und öffentlichen Investoren betrachtet und bewertet wird.
  • Regionen, Städte und lokale Gemeinschaften sind in die Lage versetzt worden, aktiv an der Entwicklung und Erprobung einer ganzen Reihe von transformativen Lösungen für die Klimaresilienz mitzuwirken.
  • die direkte Beteiligung privater Investoren an der Mission deutlich erhöht wird, wodurch eine verstärkte private (Ko-)Finanzierung der Klimaanpassung angeregt wird.
  • Die Regionen und lokalen Behörden haben sichergestellt, dass die Lösungen über die Projektlaufzeit hinaus bestehen bleiben, was dazu beiträgt, die Einführung innovativer Lösungen für die Klimaresilienz zu fördern, ihre Verbreitung zu ermöglichen und Hindernisse für ihre Übernahme zu beseitigen.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:

  •  den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
  •  den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
  •  mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder

Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar

  • mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
  • mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.

Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.

Besondere Fälle:

  • Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
  • Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
  • Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
  • Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
  • Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

weitere Förderkriterien

Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.

Die Vorschläge müssen Demonstrationsaktivitäten beinhalten, die in drei verschiedenen Regionen/Orten/Gemeinden in drei verschiedenen Mitgliedstaaten/assoziierten Ländern durchgeführt werden sollen, wobei die in diesen drei Ländern ansässigen Rechtspersonen als Begünstigte in das Konsortium einbezogen werden.

Zusatzinformationen

Themen

Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Zusätzliche Informationen

Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.

Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:

  • Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
  • Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.

Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.


Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.

Kontakt

EU Missions in Horizon Europe
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website

National Contact Points for Horizon Europe
Website

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