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Call-Eckdaten
Digitaler Humanismus - den Menschen in den Mittelpunkt der digitalen Transformation stellen
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 4 - Ziel 6: Eine menschenzentrierte und ethische Entwicklung von digitalen und industriellen Technologien
Call Nummer
HORIZON-CL4-2024-HUMAN-03-03
Termine
Öffnung
23.04.2024
Deadline
18.09.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 1.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projekte sollten sich auf die interdisziplinäre Arbeit von Informatik (und Technologie) mit juristischem, wirtschaftlichem, soziologischem, philosophischem und anderem Fachwissen als gemeinsame Entwicklung konzentrieren, mit dem Ziel, eine vertiefte, frühzeitige Zusammenarbeit zwischen Informatik und einer ganzen Reihe von Geistes- und Sozialwissenschaften zu unterstützen, um neue Algorithmen und Modelle in einen breiteren Kontext zu stellen.
Call-Ziele
Es bedarf eines horizontalen und ganzheitlichen Ansatzes, um eine widerstandsfähigere, integrativere und demokratischere europäische Gesellschaft zu schaffen, die auf Chancen, gesellschaftliche Veränderungen, Bedrohungen und Katastrophen vorbereitet ist und darauf reagieren kann, die Ungleichheiten beseitigt, Schutz und qualitativ hochwertige öffentliche Dienstleistungen wie die Gesundheitsversorgung bietet und alle Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzt, im Rahmen des grünen und digitalen Wandels zu handeln.
Während die digitalen Technologien große Vorteile mit sich bringen und Freiheit und Innovation versprechen, sind in den letzten Jahren auch negative Aspekte sichtbar geworden. Dazu gehören die Monopolisierung des Informationsraums, die zunehmende Verbreitung von Fake News und Desinformationen, die starke Macht von Online-Plattformen, Cyber-Bedrohungen und -Kriminalität, Verletzungen der Privatsphäre, starke Marktunterschiede sowie eine Wirtschaftsordnung, die menschliche Erfahrungen als kostenloses Rohmaterial für kommerzielle Praktiken der Extraktion, Vorhersage und des Verkaufs beansprucht (Zuboff, 2019).
Digitaler Humanismus wird hier definiert als die fortwährende Suche nach einer europäischen Antwort, um die hohen zivilisatorischen Standards, die aus der Aufklärung und der humanistischen Ära stammen, aufrechtzuerhalten und in der digitalen Welt weiterzuentwickeln. Im Einklang mit den europäischen Werten sollte ein solches digitales Umfeld alle Europäer in die Lage versetzen, digitale und technologische Möglichkeiten in vollem Umfang zu nutzen, um eine Gesellschaft zu schaffen, in der geografische Entfernungen keine Rolle mehr spielen, so dass alle Europäer bei ihren täglichen Aktivitäten (von der Arbeit über das Lernen bis hin zum Kultur- und Freizeitvergnügen), aber auch bei der Interaktion mit Regierungen und der Teilnahme an demokratischen Prozessen von der Digitalisierung profitieren können.
Vorschläge zu diesem Thema sollten:
- Unterstützung der Entwicklung von disziplinübergreifenden Gemeinschaften und Netzwerken im Zusammenhang mit der digitalen Transformation der Gesellschaft. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, einen stärkeren Austausch zwischen Sozialwissenschaften und technologischen Gemeinschaften zu fördern.
- die disziplinübergreifende gemeinsame Entwicklung neuer theoretischer Modelle und Ansätze für die Auswirkungen digitaler Technologien auf unsere Gesellschaft unterstützen, ausgehend von den menschlichen und gesellschaftlichen Bedürfnissen.
- Vorstellung von Erfolgsgeschichten und Beispielen für das Engagement der digitalen Gemeinschaft, die konkrete Wege zu einer stärker auf den Menschen ausgerichteten digitalen Welt entwickeln und daraus konkrete Schlussfolgerungen ziehen wollen.
- Gemeinsame Forschung zur Entwicklung konkreter Instrumente und Rahmenwerke, um sicherzustellen, dass alle Akteure des europäischen digitalen Ökosystems (politische Entscheidungsträger*innen, Unternehmen, Startup-Entwickler*innen, Investor*innen, NGOs) die Werte, die eine auf den Menschen ausgerichtete digitale Transformation ausmachen, in ihre Arbeit und ihre Aktivitäten integrieren können, und Entwicklung eines Fahrplans für die mögliche Entwicklung von Forschungsaktivitäten
- Entwicklung eines konzeptionellen Rahmens sowie von Instrumenten und Indikatoren zur Überwachung und Förderung des Fortschritts der "Erklärung zu digitalen Rechten und Grundsätzen" und ihrer sechs Kapitel (den Menschen in den Mittelpunkt des digitalen Wandels stellen; Solidarität und Inklusion; Wahlfreiheit; Teilhabe am digitalen öffentlichen Raum; Sicherheit, Befähigung und Ermächtigung; Nachhaltigkeit), insbesondere als Grundlage für die Überprüfung des politischen Programms der digitalen Dekade und der feierlichen Erklärung im Jahr 2026.
Dieses Projekt ist auch im politischen Kontext des politischen Programms für die digitale Dekade ("Der Weg zur digitalen Dekade") von Bedeutung, das einen europäischen Ansatz für die digitale Transformation auf der Grundlage von Werten und technologischer Führerschaft festlegt. Zum ersten Mal werden gesellschaftliche und auf den Menschen ausgerichtete Ziele vollständig in einen umfassenden Governance-Mechanismus auf EU-Ebene integriert, der auch die Überwachung des Fortschritts der digitalen Transformation bei der Erreichung unserer kollektiven Werte und quantitativen digitalen Ziele (Kompetenzen, Infrastrukturen, Digitalisierung von Unternehmen und öffentlichen Diensten) umfasst.
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Erwartete Ergebnisse
- Schaffung eines aktiven Netzwerks und disziplinübergreifender Gemeinschaften zum digitalen Humanismus, die IKT-Expert*innen, Ethnolog*innen, Soziolog*innen und Expert*innen für Grundrechte zusammenbringen
- Beitrag zur Definition und Stärkung des EU-Ansatzes für eine auf den Menschen ausgerichtete digitale Transformation durch disziplinübergreifende, erstklassige Grundlagen- und anwendungsorientierte Forschung
- Formulierung von Ansätzen, wie europäische Standards (Rechtsstaatlichkeit, soziale Marktwirtschaft, Grundrechte, Sozialstandards und Sozialpartnerschaft) in den digitalen Bereich übertragen und gestärkt werden können, einschließlich der Übernahme dieser Standards durch digitale Akteure und insbesondere diejenigen, die neue digitale Umgebungen entwickeln (z. B. Datenwissenschaftler, Start-ups, Investoren)
- Formulierung einer Liste von Empfehlungen und Fahrplänen zur Behebung aktueller Lücken oder Probleme, die die Entwicklung digitaler Lösungen verhindern, die den digitalen Humanismus in der gesamten Gesellschaft stärken - und nicht untergraben
- Vorschlag eines konkreten Rahmens für die Messung und Förderung des Fortschritts bei der Förderung und Umsetzung der Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen im Kontext des politischen Programms für das digitale Jahrzehnt. Dazu gehören konkrete Indikatoren, Informationsquellen auf nationaler und europäischer Ebene sowie die Ermittlung bestehender und die Entwicklung neuer Instrumente zur Unterstützung der Übernahme bewährter Verfahren für die Nutzung digitaler Technologien zur Förderung des digitalen Humanismus. Diese Arbeit wird insbesondere in die Überprüfung des politischen Programms für das digitale Jahrzehnt und der feierlichen Erklärung im Jahr 2026 einfließen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste nutzen, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS verwenden (andere Daten und Dienste können zusätzlich genutzt werden).
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Cluster 4 Work Programme 2024-2025Horizon Cluster 4 Work Programme 2024-2025(3756kB)
Kontakt
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