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Call-Eckdaten
Erweiterung bestehender oder Einführung neuer grenzüberschreitender SOC (SOC)-Plattformen
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-ECCC-2024-DEPLOY-CYBER-07-SOCPLAT
Termine
Öffnung
04.07.2024
Deadline
21.01.2025 17:00
Förderquote
50%
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 3.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das allgemeine Ziel der grenzüberschreitenden SOC-Plattformen besteht darin, die Kapazitäten für die Analyse, Erkennung und Verhütung von Cyber-Bedrohungen zu stärken und die Gewinnung hochwertiger Erkenntnisse über Cyber-Bedrohungen zu unterstützen, insbesondere durch den Austausch von Daten aus verschiedenen öffentlichen und privaten Quellen sowie durch die gemeinsame Nutzung modernster Instrumente und die gemeinsame Entwicklung von Fähigkeiten zur Erkennung, Analyse und Verhütung von Cyber-Bedrohungen in einem vertrauenswürdigen Umfeld.
Call-Ziele
Diese Aktion zielt auf neue grenzüberschreitende SOC-Plattformen sowie auf die Unterstützung von Plattformen, die bereits im Rahmen des vorherigen Arbeitsprogramms DIGITAL (2021-2022) eingerichtet wurden. Der Schwerpunkt dieser Aktion liegt zwar auf Verfahren und Instrumenten für die Prävention, Erkennung und Analyse neuartiger Cyberangriffe, sie sieht aber insbesondere auch den Erwerb und/oder die Annahme gemeinsamer (Automatisierungs-)Instrumente, Verfahren und gemeinsamer Dateninfrastrukturen für die Verwaltung und den Austausch kontextbezogener und verwertbarer operativer Cybersicherheitsinformationen in der EU vor.
Grenzübergreifende SOC-Plattformen werden zur Verbesserung und Konsolidierung des kollektiven Situationsbewusstseins und der Fähigkeiten bei Erkennung und CTI beitragen und die Entwicklung von leistungsfähigeren Datenanalyse-, Erkennungs- und Reaktionsinstrumenten durch die Zusammenführung größerer Datenmengen, einschließlich neuer, von den Konsortiumsmitgliedern intern generierter Daten, unterstützen.
Die Plattformen sollten als zentraler Punkt fungieren, der eine breitere Zusammenführung relevanter Daten und CTI ermöglicht und die Verbreitung von Bedrohungsinformationen in großem Maßstab und unter einer großen und vielfältigen Gruppe von Stakeholdern(z. B. CERTs/CSIRTs, ISACs, Betreiber kritischer Infrastrukturen) ermöglicht.
Auch für grenzüberschreitende SOC-Plattformen besteht ein entscheidender Bedarf an neuartigen Werkzeugen, die auf fortgeschrittener künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen (KI/ML), Datenanalyse und anderen für die Cybersicherheit relevanten Technologien basieren, die auf Forschungsergebnissen beruhen und unter realen Bedingungen weiter getestet und validiert werden, in Kombination mit dem Zugang zu Supercomputing-Einrichtungen (z. B. zur Verbesserung der Korrelations- und Erkennungsfunktionen von grenzüberschreitenden Plattformen).
Die Plattformen werden ein gemeinsames Situationsbewusstsein und ein wirksames Krisenmanagement und eine wirksame Krisenreaktion unterstützen, indem sie den für die operative Zusammenarbeit im Bereich der Cybersicherheit und das Krisenmanagement auf Unionsebene zuständigen Netzen und Stellen ohne unnötige Verzögerung einschlägige Informationen zur Verfügung stellen, wenn sie Informationen über einen laufenden grenzüberschreitenden Vorfall größeren Ausmaßes oder über eine erhebliche Bedrohung oder eine erhebliche Schwachstelle erhalten, die wahrscheinlich erhebliche grenzüberschreitende Auswirkungen oder erhebliche Auswirkungen auf die in den Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2022/2555 fallenden Dienste und Tätigkeiten haben.
Es wird ein Aufruf zur Interessenbekundung veröffentlicht, um Einrichtungen in den Mitgliedstaaten auszuwählen, die die notwendigen Einrichtungen für die Einrichtung und den Betrieb grenzüberschreitender SOC-Plattformen für die Zusammenführung von Daten über Cybersicherheitsbedrohungen zwischen mehreren Mitgliedstaaten bereitstellen. Bewerber, die sich an der Aufforderung zur Interessenbekundung beteiligen, sollten die Ziele der grenzüberschreitenden SOC-Plattform, ihre Rolle und deren Verhältnis zu anderen Akteuren im Bereich der Cybersicherheit sowie ihre etwaige Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen oder privaten Akteuren im Bereich der Cybersicherheit beschreiben. Die Antragstellenden sollten auch eine detaillierte Planung der Tätigkeiten und Aufgaben der grenzüberschreitenden SOC-Plattform, der von ihr angebotenen Dienste, ihrer Funktionsweise und ihres Betriebs vorlegen und die Dauer der Tätigkeit sowie die wichtigsten Etappenziele und Ergebnisse beschreiben. Sie sollten auch angeben, welche Ausrüstungen, Werkzeuge und Dienste beschafft und integriert werden müssen, um die grenzüberschreitende SOC-Plattform, ihre Dienste und ihre Infrastruktur aufzubauen.
Zur Unterstützung der oben genannten Aktivitäten einer grenzüberschreitenden SOC-Plattform sind die folgenden zwei Arbeitsabläufe vorgesehen:
- [Beschaffung] Eine gemeinsame Beschaffungsmaßnahme mit dem an der grenzüberschreitenden SOC-Plattform teilnehmenden Mitgliedstaat: Diese wird die Beschaffung der wichtigsten Ausrüstungen, Instrumente und Dienstleistungen umfassen, die für den Aufbau der grenzüberschreitenden SOC-Plattform benötigt werden.
- (Aufbau und Betrieb der grenzüberschreitenden SOC-Plattform) Ein Zuschuss wird auch zur Verfügung stehen, um u. a. die vorbereitenden Aktivitäten für die Einrichtung der grenzüberschreitenden SOC-Plattform, ihre Interaktion und Zusammenarbeit mit anderen Stakeholdern sowie die damit verbundenen Betriebskosten abzudecken, die den effektiven Betrieb der grenzüberschreitenden SOC-Plattform ermöglichen, z. B. durch die Nutzung der im Rahmen der gemeinsamen Beschaffung erworbenen Ausrüstungen, Instrumente und Dienstleistungen. Darin werden auch Meilensteine und zu erbringende Leistungen zur Überwachung der Fortschritte angegeben.
DieAnträge sind an beide Arbeitsgruppen zu richten und werden Gegenstand von Bewertungsverfahren sein. Zuschüsse werden nur an Antragsteller vergeben, die die Bewertung der gemeinsamen Beschaffungsmaßnahme bestanden haben.
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, grenzüberschreitende SOC zu schaffen oder zu stärken, die eine zentrale Rolle bei der Gewährleistung der (Cyber-)Sicherheit von nationalen Behörden, Anbietern kritischer Infrastrukturen und grundlegender Dienste einnehmen. SOCs haben die Aufgabe, Cyber-Sicherheitsbedrohungen zu überwachen, zu verstehen und proaktiv zu bewältigen. Angesichts der entscheidenden operativen Rolle der SOC für die Gewährleistung der Cybersicherheit in der Union, der Art der beteiligten Technologien und der Sensibilität der gehandhabten Informationen müssen die SOC vor möglichen Abhängigkeiten und Schwachstellen in der Cybersicherheit geschützt werden, um ausländischer Einflussnahme und Kontrolle vorzubeugen. Wie bereits erwähnt, birgt die Teilnahme von Nicht-EU-Stellen das Risiko, dass hochsensible Informationen über Sicherheitsinfrastrukturen, Risiken und Vorfälle einer Gesetzgebung oder einem Druck unterliegen, der diese Nicht-EU-Stellen dazu zwingt, diese Informationen an Nicht-EU-Regierungen weiterzugeben, was ein unvorhersehbares Sicherheitsrisiko darstellt. Aus den dargelegten Sicherheitsgründen unterliegen die Maßnahmen im Zusammenhang mit den SOC daher Artikel 12 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/694, in Übereinstimmung mit dem Arbeitsprogramm 2021/2022.
Im Falle der Erweiterung eines laufenden grenzüberschreitenden Zuschusses sollte das antragstellende Konsortium aus dem Koordinator des laufenden Zuschusses und den neuen Einrichtungen bestehen, die dem Trägerkonsortium des grenzüberschreitenden SOC beitreten wollen. Der neue Zuschuss wird in enger Zusammenarbeit mit dem laufenden Zuschuss arbeiten.
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Erwartete Ergebnisse
- Erstklassige grenzüberschreitende SOC-Plattformen in der gesamten Union für die Zusammenführung von Daten über Cybersicherheitsbedrohungen zwischen mehreren Mitgliedstaaten, ausgestattet mit hochsicheren Infrastrukturen und fortschrittlichen Datenanalysewerkzeugen für die Erkennung, Sammlung und Speicherung von Daten über Cybersicherheitsbedrohungen, die Analyse dieser Daten und den Austausch und die Meldung von CTI, Überprüfungen und Analysen.
- Austausch von Bedrohungsdaten zwischen nationalen SOC und Vereinbarungen über den Informationsaustausch mit zuständigen Behörden und CSIRTs.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Im Falle neuer grenzübergreifender SOC müssen sich die Konsortien aus Begünstigten aus mindestens drei förderfähigen Ländern zusammensetzen. Im Falle der Erweiterung eines laufenden grenzübergreifenden Zuschusses sollte das neue Konsortium aus dem Koordinator des laufenden Zuschusses und den neuen Einrichtungen bestehen, die dem Trägerkonsortium des grenzübergreifenden SOC beitreten möchten.
Angesprochene Akteure: Die Zielakteure unter a) und b) sind öffentliche Einrichtungen, die als nationale SOC im Rahmen einer "Aufforderung zur Interessenbekundung für die Einrichtung und den Betrieb nationaler SOC-Plattformen zur Verbesserung der Erkennung von Cybersicherheitsbedrohungen und zum Austausch von Cybersicherheitsdaten in der EU" tätig sind. Maßnahmen im Rahmen von Vorschlägen für Finanzhilfen ergänzen die Einreichung der erfolgreichen Antragsteller für diese Aufforderung zur Interessenbekundung.
Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller sein:
- Rechtspersonen (öffentliche oder private Einrichtungen)
- die ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm "Digitales Europa" assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
Besondere Fälle:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung "Digitales Europa" (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen.
weitere Förderkriterien
Bitte beachten Sie, dass alle Themen dieser Aufforderung aus Sicherheitsgründen Beschränkungen unterliegen. Daher dürfen Einrichtungen nicht direkt oder indirekt von einem Land aus kontrolliert werden, das nicht zu den förderfähigen Ländern gehört.
Alle Einrichtungen müssen eine Erklärung über Eigentumsverhältnisse und Kontrolle ausfüllen und einreichen.
Darüber hinaus:
- Die Teilnahme in jeglicher Eigenschaft (als Begünstigter, verbundenes Unternehmen, assoziierter Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte) ist auf Unternehmen beschränkt, die in förderfähigen Ländern ansässig sind und von diesen kontrolliert werden.
- Die Projektaktivitäten (einschließlich der Arbeiten im Rahmen von Unteraufträgen) müssen in förderfähigen Ländern stattfinden (siehe Abschnitt "Geografischer Standort" und Abschnitt 10).
- die Finanzhilfevereinbarung kann Beschränkungen der Rechte des geistigen Eigentums vorsehen (siehe Abschnitt 10).
Schließlich werden für die Themen DIGITAL-ECCC-2024-DEPLOY-CYBER-07-SOC und DIGITAL ECCC-2024-DEPLOY-CYBER-07-SOCPLAT Finanzhilfen nur an Antragsteller vergeben, die die Bewertung der gemeinsamen Beschaffungsmaßnahme bestanden haben.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle/-berechnung:
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Detaillierte Budgettabelle/-berechnung: nicht zutreffend
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte: nicht zutreffend
- Erklärungen zur Eigentumskontrolle (auch für assoziierte Partner und Unterauftragnehmer): entfällt
- Sonstiger Anhang: für das Thema DIGITAL-ECCC-2024-DEPLOY-CYBER-07-SOC der Ernennungsbeschluss des Mitgliedstaats, der die Einrichtung als nationale SOC benennt: zutreffend
- detaillierte Budgettabelle/-berechnung:
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
Cal document DIGITAL-ECCC-2024-DEPLOY-CYBER-07Cal document DIGITAL-ECCC-2024-DEPLOY-CYBER-07(665kB)
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Website
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