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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

    Förderregion/Länder
  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

    Stichwort
    Auswahl förderfähigen EinrichtungenAlles zurücksetzen
    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    ...

    ...

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

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    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    ....

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    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Videospiele und Entwicklung immersiver Inhalte

FörderprogrammKreatives Europa - Aktionsbereich Media
Call NummerCREA-MEDIA-2023-DEVVGIM
TermineÖffnung
20.10.2022
Deadline
01.03.2023 17:00
Förderquote50 %
Budget des Calls € 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro ProjektProjektbudget (Höchstbetrag der Förderung): € 150.000,00 pro Projekt
Link zum Call
Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Ziel der Förderung der Entwicklung von Videospielen und immersiven Inhalten ist es, die Kapazitäten europäischer Videospielproduzenten, XR-Studios und audiovisueller Produktionsunternehmen zur Entwicklung von Videospielen und interaktiven immersiven Erlebnissen mit dem Potenzial, ein weltweites Publikum zu erreichen, zu erhöhen. Die Unterstützung zielt auch darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Videospielindustrie und anderer Unternehmen, die interaktive immersive Inhalte produzieren, auf den europäischen und internationalen Märkten zu verbessern, indem die europäischen Entwickler ihr geistiges Eigentum behalten können.

Call-Ziele

Im Rahmen des spezifischen Ziels der Förderung von Wettbewerbsfähigkeit, Skalierbarkeit, Zusammenarbeit, Innovation und Nachhaltigkeit, auch durch Mobilität im europäischen audiovisuellen Sektor, besteht eine der Prioritäten des Aktionsbereichs MEDIA darin:

  • Förderung von Talenten, Kompetenzen und Fähigkeiten und Anregung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, Mobilität und Innovation bei der Schaffung und Produktion europäischer audiovisueller Werke, wobei die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten mit unterschiedlichen audiovisuellen Kapazitäten gefördert wird.

Im Rahmen des Aktionsbereichs MEDIA werden die folgenden Maßnahmen unterstützt:

  • Entwicklung audiovisueller Werke durch unabhängige europäische Produktionsunternehmen, die eine Vielzahl von Formaten (z. B. Spielfilme, Kurzfilme, Serien, Dokumentarfilme, narrative Videospiele) und Genres abdecken und sich an unterschiedliche Zielgruppen, einschließlich Kinder und Jugendliche, richten.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Gefördert wird die Entwicklung von Werken und Prototypen interaktiver narrativer Geschichten mit originellem Inhalt und/oder hochwertigem Gameplay, die für die Produktion und weltweite kommerzielle Nutzung über PCs, Konsolen, mobile Geräte, Tablets, Smartphones und andere Technologien bestimmt sind.

Ziel ist es, Videospielproduktionsfirmen und anderen Unternehmen, die immersive Inhalte produzieren, Mittel für die Entwicklung von Werken mit einem hohen Maß an Originalität und innovativem und kreativem Wert zur Verfügung zu stellen, die ein hohes Maß an kommerziellem Ehrgeiz und ein umfassendes grenzüberschreitendes Potenzial aufweisen, um europäische und internationale Märkte zu erreichen. Dies wird weitere Investitionen in innovative europäische Inhalte ermöglichen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen auf dem digitalen Weltmarkt stärken.

Die Anträge sollten angemessene Strategien zur Gewährleistung einer nachhaltigeren und umweltverträglicheren Industrie sowie zur Sicherstellung von Ausgewogenheit, Einbeziehung, Vielfalt und Repräsentativität der Geschlechter enthalten.

Die folgenden Projekte sind nicht förderfähig:

  • Puzzlespiele, Gedächtnisspiele, Sportspiele, Rennspiele, Laufspiele, Rhythmus-/Gesangs-/Tanzspiele, Gesellschaftsspiele, Quizspiele, Partyspiele, Spiele gegeneinander, Wort- und Buchstabierspiele, Zahlenspiele, Denkspiele, auch wenn sie ein erzählerisches Element enthalten;
  • Projekte, deren Hauptziel die berufliche Bildung, Ausbildung oder Therapie ist;
  • multimediale Kunstprojekte und Installationen;
  • immersive Führungen, Veranstaltungen, Musikvideos und immersive Erfahrungen, die im Einzelhandel eingesetzt werden;
  • Werke mit Werbecharakter, die Teil einer Werbekampagne oder Werbung für ein bestimmtes Reiseziel (Tourismus), ein Produkt und/oder eine Marke sind, sowie institutionelle Produktionen zur Förderung einer bestimmten Organisation oder ihrer Aktivitäten;
  • Projekte, die pornografisches oder rassistisches Material enthalten oder Gewalt befürworten;
  • Plattformen für Spiele oder interaktive Erlebnisse und Websites, die soziale Plattformen, soziale Netzwerke, Internetforen, Blogs oder ähnliche Aktivitäten sind oder speziell diesen gewidmet sind;
  • Werkzeuge und Softwaredienste, die ausschließlich der technologischen Entwicklung dienen und/oder ausschließlich zur Weiterentwicklung bereits bestehender Spiel- oder interaktiver Erlebniskonzepte verwendet werden;
  • Nachschlagewerke (Enzyklopädien, Atlanten, Kataloge, Datenbanken und Ähnliches), "How-to"-Werke (Anleitungen, Handbücher und Ähnliches) und (interaktive) E-Books;
  • Informations- oder reine Transaktionsdienste.

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Erwartete Ergebnisse
  • Höhere Qualität, Attraktivität, Durchführbarkeit und grenzüberschreitendes Potenzial für ausgewählte Projekte.
  • Eine stärkere Position auf dem europäischen und internationalen Markt für Videospielentwickler und Unternehmen, die interaktive, immersive Erfahrungen produzieren.

Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länderEU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Ukraine (Україна)
förderfähige EinrichtungenAus- und Weiterbildungseinrichtung, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende PartnerschaftNein
Projektpartnerschaft

Es sind nur Anträge von Einzelantragstellern zulässig (einzelne Begünstigte); verbundene Einrichtungen sind bei Bedarf zulässig.

weitere Förderkriterien

Um förderfähig zu sein, müssen die Einrichtungen:

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben (d. h. :Creative Europe-Teilnehmerländer, EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete) oder Nicht-EU-Länder (EWR-Länder und Länder, die mit dem Creative Europe-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung des Zuschusses in Kraft tritt - Liste der teilnehmenden Länder)
  • müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einreichung der Anträge seit mindestens 2 Jahren rechtmäßig bestehen.

Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt.

Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.

EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.

Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

Zusatzinformationen

Themen
Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien
Relevanz für EU-MakroregionEUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit36 Monate
Zusätzliche Informationen

Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:

  • Teil A ist direkt online auszufüllen (administrative Informationen, zusammengefasster Finanzplan, aufrufspezifische Fragen usw.)
  • Teil B ist vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen
  • Teil C ist direkt online auszufüllen (mit zusätzlichen Projektdaten)

obligatorische Anhänge und Nachweise:

  • detaillierte Budgettabelle
  • Ein PDF-Dokument mit Informationen über den/die Film(e)/das/die Werk(e), die aus der Creative Europe MEDIA-Datenbank generiert werden sollen
  • Ein kreatives Dossier (Beschreibung des Gameplays, Informationen zur grafischen Benutzeroberfläche und zum Head-up-Display, Level- und Charakterdesign, Bilder, grafische Bibel, Drehbuch, Storyboard, Anmerkungen des Kreativdirektors, usw.)
  • Rechtevertrag / Nachweis des Eigentums an den Rechten (und im Falle einer Adaption, Rechte an der Adaption) für das Projekt
  • Belege für Koproduktion, Vertrieb und Finanzierung
  • Angaben zur Unabhängigkeit und zur Kontrolle der Eigentumsverhältnisse.

Seitenlimit - Teil B: 70 Seiten

Call-Dokumente Call Document CREA-MEDIA-2023-DEVVGIM (1099kB)
KontaktEuropean Education and Culture Executive Agency
Website

Creative Europe Desks
Website

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