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Call-Eckdaten
Regionales Innovationsprogramm für Spezialisten für urbane Mobilität (RISUMS) Offener Aufruf 2025
Förderprogramm
Europäisches Institut für Innovation und Technologie
Termine
Öffnung
04.07.2024
Deadline
30.09.2024 17:00
Förderquote
85%
Budget des Calls
€ 1.500.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollen die besten Vorschläge ausgewählt werden, die Aktivitäten zur Unterstützung der RIS-Strategie des EIT in den ausgewählten Regionen und Ländern in allen Tätigkeitsbereichen durchführen, wie z. B. die Erweiterung des Netzwerks, das Aufspüren und die Unterstützung neuer Talente oder Start-ups und die Einführung neuer Mobilitätslösungen. Insbesondere werden die ausgewählten RIS Urban Mobility Specialists (RISUMS) Vorschläge enge Interaktionen zwischen lokalen Innovationsakteuren fördern und lokale Innovationsökosysteme mit dem paneuropäischen Innovationsökosystem der KIC verbinden. Sie werden auch dazu beitragen, potenzielle neue Partner*innen und Teilnehmende aus dem lokalen Innovationsökosystem in die KIC-Aktivitäten zu integrieren.
Call-Ziele
Vorschläge, die im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für RISUMS-Länderspezialisten eingereicht werden, sollten einen Aktivitätsplan in einem Land/einer Region enthalten, um die Aufgabe zu erfüllen, neue lokale Partner (auch Mitglieder genannt) für die paneuropäische Gemeinschaft des EIT Urbane Mobilität zu gewinnen sowie Einzelpersonen und Einrichtungen aus RIS-berechtigten Ländern des EIT gezielt zu unterstützen, damit sie an den Aktivitäten des EIT Urbane Mobilität teilnehmen und von unseren Dienstleistungen und Programmen profitieren können.
Auf diese Weise wird RISUMS Geschäftsergebnisse, Startup-Investitionen und greifbare Vorteile für lokale Stakeholder generieren, die anhand von RISUM-spezifischen gemeinsamen KPIs und anhand ihres Beitrags zu den Rahmen-KPIs (EIT-Kern-KPIs) messbar sind.
Die Integration von RISUMS in die RIS-Knotenpunkte der EIT-Gemeinschaft hat ebenfalls höchste Priorität. RISUMS wird eng mit dem RIS-Hub der EIT-Gemeinschaft zusammenarbeiten, der durch einen EIT-Gemeinschaftsbeauftragten alle EIT-KICs im Land vertritt. Die Zusammenarbeit umfasst den Informationsaustausch, die gemeinsame Nutzung von Daten, die Abstimmung von Veranstaltungen, Treffen von Interessengruppen usw.
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Erwartete Ergebnisse
Die Vorschläge müssen mindestens zwei der folgenden Bereiche (auch Arbeitspakete genannt) betreffen:
- Aufbau lokaler Gemeinschaften
- Unterstützung von Impact Ventures
- Unterstützung von Innovation
- Unterstützung der Bildung
Bevorzugt werden Vorschläge, die sich mit den vier Arbeitspaketen befassen. Vorschläge, die Unterstützung in all diesen Bereichen bieten, erhalten bei der Bewertung eine höhere Punktzahl. Weitere Informationen zu den Arbeitspaketen finden Sie auf den Seiten 16-20 des Aufforderungsdokuments.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist strategisch auf die RIS-Länder ausgerichtet und steht daher allen Rechtspersonen (z. B. KMU, Start-up-Beschleunigern, Forschungs- und Technologieeinrichtungen oder Großunternehmen) offen, die in den folgenden mit Horizont Europa assoziierten EU-Mitgliedstaaten und Drittländern ansässig sind: Bulgarien, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei und Türkei: Kroatien, Slowenien, Bosnien und Herzegowina, Griechenland, Zypern, Serbien, Montenegro, Nordmazedonien.
Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen soll nur ein Vorschlag pro Land und Region ausgewählt werden. Mit anderen Worten: Jeder Vorschlag darf sich nur auf ein Land oder eine Region beziehen. Die Aufforderung steht sowohl Vorschlägen von mehreren Teilnehmer*innen (Konsortium mehrerer Einrichtungen) als auch Vorschlägen von Einzelteilnehmer*innen (einer einzigen Einrichtung) offen. Im Falle eines Konsortiums müssen die Vorschläge die folgenden Zulassungskriterien erfüllen:
- Der Vorschlag muss sich aus höchstens drei unabhängigen Einrichtungen aus den oben genannten förderfähigen Ländern zusammensetzen.
- Jede Einrichtung muss auf mindestens einen der folgenden Bereiche spezialisiert sein: Beschleunigung von Unternehmensgründungen, allgemeine und berufliche Bildung sowie Unternehmensentwicklung.
- Dementsprechend sollte jeder Konsortialpartner mindestens eines der vier Arbeitspakete (WPs) leiten (d.h. ein Partner kann mehr als ein Fachgebiet abdecken).
Darüber hinaus müssen die Antragstellenden, die sich für diese Aufforderung bewerben (durch Vorschläge mit mehreren Teilnehmer*innen und durch Vorschläge mit nur einem Teilnehmer), die folgenden Zulassungskriterien in Bezug auf die Kompetenzen erfüllen:
- Alle Einrichtungen müssen bei Ablauf der Einreichungsfrist dieser Aufforderung seit mindestens drei Jahren ein Büro in dem jeweiligen Land des Antrags haben. Im Falle von regionalen Anträgen (z. B. der Antrag für die Region Kroatien + Slowenien + Bosnien und Herzegowina) wird das Büro in einem der relevanten Länder akzeptiert.
- Alle Bereiche sollten von einem/einer oder mehreren Schlüsselexpert*innen mit einschlägiger Erfahrung abgedeckt werden. Sie sollten Muttersprachler der jeweiligen Sprache sein und über ausgezeichnete Englischkenntnisse verfügen. Im Fall von Malta wird nur Englisch verlangt.
- Alle Bereiche sollten von einem/einer oder mehreren Schlüsselexpert*innen abgedeckt werden, die zum Zeitpunkt des Einsendeschlusses dieser Aufforderung mindestens drei Jahre Erfahrung auf dem Gebiet der Innovationsförderung in dem Land/der Region haben, in dem/der der Antrag gestellt wird.
Bei entsprechender Eignung kann ein*e Schlüsselexpert*in auch mehrere Bereiche abdecken. In diesem Fall benennen Sie bitte den/die Expert*in für jede Position separat. Wird ein Bereich im Vorschlag nicht abgedeckt, muss der/die entsprechende Schlüsselexpert*in nicht angegeben werden; allerdings geht die damit verbundene Wertung des Experten/Bereichs verloren.
Der federführende Antragstellende eines jeden Vorschlags wird gebeten, bei der Einreichung des Vorschlags eine unterzeichnete Selbsterklärung zu den Kompetenzen (im Namen des Konsortiums, falls vorhanden) vorzulegen, in der er erklärt, dass die an dem Vorschlag beteiligte(n) Einrichtung(en) diese Anforderung erfüllen. Ein Muster für eine Selbsterklärung ist auf der Website der Aufforderung verfügbar.
weitere Förderkriterien
Wird ein Antrag für eine Förderung ausgewählt, müssen die Antragstellenden Teil der Gemeinschaft werden und bei Beginn ihrer Projekte eine der folgenden Mitgliedschaftskategorien wählen:
- Goldmitglieder: zahlen einen Jahresbeitrag von 30.000 € und haben vollen Zugang zu allen von EIT Urban Mobility angebotenen Leistungspaketen.
- Silberne Mitglieder: zahlen einen Jahresbeitrag von 10.000 € und haben begrenzten Zugang zu allen von EIT Urban Mobility angebotenen Leistungspaketen.
- Für Klein- und Kleinstunternehmen sowie Nichtregierungsorganisationen gilt ein reduzierter Jahresbeitrag von 5.000 €. Kleine und kleinste Organisationen in den RIS-Ländern (z. B. KMU, NRO und kleine Städte), die eine jährliche EIT-Finanzierung von weniger als 30 000 € erhalten, können eine Befreiung vom Mitgliedsbeitrag beantragen. Die Entscheidung über die Gewährung der Beitragsbefreiung wird von Fall zu Fall getroffen. (Um die Befreiung von den Mitgliedsbeiträgen zu beantragen, werden alle EIT-Mittel für urbane Mobilität gezählt, die der Einrichtung für alle Projekte zugewiesen wurden, und die Gesamtsumme muss unter 30.000 € pro Jahr liegen.)
- Den Städten wird ein spezielles Mitgliedschaftspaket angeboten: Mit einem Jahresbeitrag von 10.000 € haben sie vollen Zugang zum Gold-Mitgliedschaftspaket und dem zusätzlichen stadtspezifischen Service.
Informative jährliche Schätzung von Haushaltsclustern:
- Kleinstregionen/Länder (Malta): Fördermittel zwischen 50.000 und 70.000 € verfügbar
- Kleine Regionen/Länder (Lettland, Litauen, Slowakei, Bulgarien): Fördermittel zwischen 70 000 und 100 000 EUR
- Mittlere Regionen/Länder (Kroatien + Slowenien + Bosnien und Herzegowina, Griechenland + Zypern, Ungarn, Portugal, Serbien + Montenegro + Nordmazedonien): Fördermittel zwischen 90 000 und 120 000 EUR
- Große Regionen/Länder (Rumänien, Polen, Türkei): Fördermittel zwischen 140.000 und 180.000 Euro
Es ist wichtig zu betonen, dass die oben genannten Budgetcluster lediglich informative Schätzungen des zu erwartenden Projektumfangs sind und nur als Regelfall verwendet werden sollten.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
48 Monate
Zusätzliche Informationen
Bevor Sie mit der Ausarbeitung eines Vorschlags beginnen, müssen alle Antragstellenden (Projektleiter und Konsortialpartner) die folgenden Schritte befolgen:
- SCHRITT 1: Registrierung im EU-Portal für Finanzierungs- und Ausschreibungsmöglichkeiten, um den neunstelligen Teilnehmer-Identifizierungscode (PIC-Nummer) zu erhalten. Wenn eine Organisation bereits eine PIC-Nummer hat, muss sie sich nicht erneut registrieren.
- SCHRITT 2: Zugang zur neuen EIT Urban Mobility NetSuite Plattform durch Einreichen des Partnerinformationsformulars(PIF). NB: Organisationen, die bereits an einem EIT Urban Mobility-Projekt teilgenommen haben und daher bereits auf der PLAZA-Plattform registriert sind, brauchen das PIF-Formular nicht einzureichen, sondern können sich an den EIT Urban Mobility Service Desk servicedesk@eiturbanmobility.eu wenden: Sie erhalten dann die Zugangsdaten für die neue NetSuite-Plattform.
- SCHRITT 3: Greifen Sie auf die NetSuite-Plattform von EIT Urban Mobility zu und suchen Sie die offenen Ausschreibungen unter Menü --> Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen --> Offene Ausschreibungen.
Die folgenden Unterlagen müssen vom Hauptantragsteller über NetSuite bis spätestens 30. September 2024 um 17.00 Uhr MEZ eingereicht werden.
- Antragsformular (obligatorisch)
- Selbsterklärung der Kompetenzen (obligatorisch)
- Lebensläufe in englischer Sprache der wichtigsten Expert*innen - gegebenenfalls für alle drei Bereiche (obligatorisch)
- Tabelle zur Berechnung des PFT-Budgetanteils (obligatorisch)
- Projektbudgetprognose für 2026-2028 (obligatorisch)
- Link zum Videopitch (obligatorisch)
Call-Dokumente
Regional Innovation Scheme Urban Mobility Specialists (RISUMS) Open Call 2025 Call documentRegional Innovation Scheme Urban Mobility Specialists (RISUMS) Open Call 2025 Call document(565kB)
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