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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

    Förderregion/Länder
  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

    Stichwort
    Auswahl förderfähigen EinrichtungenAlles zurücksetzen
    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    ...

    ...

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    ...

    ...

    ...

    ...

    ...

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    ....

    ...

    ...

    ...

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Infrastruktur für alternative Kraftstoffe - Einheitsbeiträge (Kohäsionsländer) - 4. Stichtag

FörderprogrammFazilität Connecting Europe für Verkehr
Call NummerCEF-T-2021-AFIFCOEN-UNITS
TermineÖffnung
16.09.2021
Deadline
13.04.2023 17:00
Budget des Calls € 125.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Ziel ist es, den Aufbau einer Infrastruktur für die Versorgung mit alternativen Kraftstoffen zu unterstützen und damit einen Beitrag zur Dekarbonisierung des Verkehrs entlang des TEN-V-Netzes zu leisten.

Call-Ziele

Die Aktivitäten, die im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gefördert werden können, beziehen sich auf den Aufbau von Versorgungsnetzen für alternative Kraftstoffe, wie sie in Abschnitt 6.2.2 des mehrjährigen Arbeitsprogramms definiert sind.

Die Infrastruktur wird in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2014/94/EU und der Verordnung 1315/2013 in Übereinstimmung mit den im Call-Dokument aufgeführten Anforderungen aufgebaut:

Maßnahmen zur Unterstützung des Aufbaus von Schnellladeinfrastruktur mit einer Mindestleistung von 150 kW, einschließlich des Anschlusses an das Stromnetz, auf dem TEN-V-Straßennetz.

  • Öffentlich zugängliche Ladestationen entlang des TEN-V-Straßennetzes:
    • Infrastruktur
      • Öffentlich zugängliche Ladestationen für leichte Nutzfahrzeuge mit einer Mindestleistung von 150 kW
      • Öffentlich zugängliche Ladestationen für schwere Nutzfahrzeuge mit einer Mindestleistung von 350 kW
      • Netzanschluss mit einer Mindestleistung von 600 kVA
    • Standort
  • Öffentlich zugängliche Ladestationen auf sicheren und gesicherten Parkplätzen entlang des TEN-T Straßennetzes:
    • Infrastruktur
      • Öffentlich zugängliche Ladestationen für schwere Nutzfahrzeuge mit einer Mindestleistung von 150 kW
      • Netzanschluss mit einer Mindestleistung von 600 kVA.
    • Standort
      • Sichere und geschützte Parkplätze für Lkw und Nutzfahrzeuge auf dem Kernstraßennetz und seinen Knotenpunkten bzw. auf dem Gesamtstraßennetz, wenn sie in erster Linie den Nutzern des Kernstraßennetzes dienen.
  • Öffentlich zugängliche Aufladestationen in städtischen Knotenpunkten:
    • Infrastruktur
      • Nur Ladestationen für schwere Nutzfahrzeuge mit Ladestellen mit einer Mindestleistung von 350 kW
      • Netzanschluss mit einer Mindestleistung von 600kVA
    • Standort
      • Städtische Knotenpunkte, die in Anhang II.2 der TEN-V-Verordnung aufgeführt sind.

Kosten im Zusammenhang mit Fahrzeugen sind nicht förderfähig.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länderBulgarien (България ), Estland (Eesti), Griechenland (Ελλάδα ), Kroatien (Hrvatska), Lettland (Latvija), Litauen (Lietuva), Malta, Polen (Polska), Portugal, Rumänien (România), Slowakei (Slovensko), Slowenien (Slovenija), Tschechien (Česko), Ungarn (Magyarország), Zypern (Κύπρος )
förderfähige EinrichtungenKleines und mittleres Unternehmen (KMU), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende PartnerschaftNein
Projektpartnerschaft

Die Vorschläge sind einzureichen von:

  • von einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten
  • von internationalen Organisationen, gemeinsamen Unternehmen oder öffentlichen oder privaten Unternehmen oder Einrichtungen mit Sitz in den Mitgliedstaaten (mit Zustimmung der betreffenden Mitgliedstaaten).

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
    • mit CEF assoziierte Drittländer

Besondere Fälle:

  • Einrichtungen aus anderen Ländern sind ausnahmsweise für Projekte von gemeinsamem Interesse in den Bereichen Verkehr, Energie und Digitales sowie für grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
  • Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d.h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
  • Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten für sie nicht.
  • Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit nach nationalem Recht können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
 
weitere Förderkriterien

Zusatzinformationen

Themen
Energieeffizienz, Erneuerbare Energie , 
Mobilität & Verkehr
Zusätzliche Informationen

Das verfügbare Budget für die Infrastrukturfazilität für alternative Kraftstoffe - Finanzrahmen für die Kohäsion (CEF-T-2021-AFIFCOEN) beträgt EUR 375.000.000. (EUR 125.000.000 pro Jahr)

Um die Effizienz der EU-Finanzierungsmaßnahmen zu gewährleisten, werden die Antragsteller nachdrücklich aufgefordert, Anträge für Projekte einzureichen, bei denen sich der beantragte EU-Beitrag zu den förderfähigen Kosten auf mindestens EUR 1.000.000 beläuft. Wenn möglich, sollten zusammenhängende Projekte zusammengefasst und als ein Vorschlag eingereicht werden.

Der Zuschuss ist ein Einheitszuschuss. Das bedeutet, dass ein fester Betrag pro Einheit auf der Grundlage der Kosten pro Einheit, der Beiträge pro Einheit oder der nicht an die Kosten gebundenen Finanzierung wie folgt erstattet wird:

  • Einheitliche Beiträge für Ladestationen für Elektrofahrzeuge von mindestens 150 kW und mindestens 350 kW:
    • Ladestation mit mindestens 150 kW: 30.000 EUR pro Anlage
    • Ladestation mit einer Mindestleistung von 350 kW: 60.000 EUR pro Anlage
  • Beitrag der Einheit für den Netzanschluss: 30.000 EUR pro Anlage
  •  

Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:

  • Teil A direkt online auszufüllen (administrative Informationen, das zusammengefasste Budget, aufrufspezifische Fragen, usw.)
  • Teil B aus dem Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF im System wieder hochzuladen
  • obligatorische Anhänge und ergänzende Dokumente (hochzuladen):
    • detaillierte Budgettabelle pro WP (Vorlage im Submission-System verfügbar)
    • Tätigkeitsberichte des letzten Jahres
    • Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
    • Zeitplan/Gantt-Diagramm
    • Zustimmung der betroffenen Mitgliedstaaten (Unterstützungsschreiben)
    • Dossier zur Einhaltung der Umweltvorschriften
    • Genehmigungsschreiben für die Finanzierung (bestehend aus einem Übermittlungsschreiben, in dem die Genehmigung der Finanzierung durch die Leitungsorgane der Finanzinstitution gemäß ihren eigenen Regeln, Strategien und Verfahren bestätigt wird, und der Projektzusammenfassung)
    • vereinfachte Kosten-Nutzen-Analyse (KNA), wenn das Projekt mit einer Finanzierung eines Finanzinstituts unterstützt wird, das kein Implementierungspartner ist.

Maximale Seitenzahl - Teil B: 120 Seiten

Call-Dokumente Call Document CEF-T-2021-AFIFCOEN (1074kB)

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