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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Kulturerbe- und Kunstprojekte, die das Kultur- und Naturerbe schützen, fördern und aufwerten, die Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise steigern und Objekte, Dienstleistungen und Produkte des Kultur- und Naturerbes verbessern und entwickeln. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Europäische Universitäten - Entwicklung einer neuen tiefgreifenden institutionellen transnationalen Zusammenarbeit (Thema 2)

Förderprogramm

Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen

Call Nummer

ERASMUS-EDU-2023-EUR-UNIV-2

Termine

Öffnung
04.10.2022

Deadline
31.01.2023 17:00

Termin - 2. Stufe

Öffnung
07.11.2022

Förderquote

80 %

Budget des Calls

€ 38.400.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Mit dieser Aufforderung sollen Antragsteller unterstützt werden, die eine
transnationale Zusammenarbeit in einer neuen Allianz "Europäische
Allianz der europäischen Universitäten".

Call-Ziele

Europäische Universitäten sind sehr ehrgeizige transnationale Allianzen von Hochschuleinrichtungen, die eine langfristige institutionelle strukturelle und strategische Zusammenarbeit entwickeln, die auf gemeinsamen Werten und vereinbarten Grundsätzen beruht und auf die Nachhaltigkeit ihrer Zusammenarbeit abzielt. Die Initiative "Europäische Universitäten" entspricht einer langfristigen Vision, die das Potenzial hat, die institutionelle Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen zu verändern und auf eine neue Ebene zu bringen.

In diesem Zusammenhang wird "European Universities" die oben genannten Ziele durch die schrittweise Umsetzung der folgenden spezifischen Ziele erreichen:

  • Entwicklung und Umsetzung einer integrierten langfristigen gemeinsamen Strategie für die Bildung, die nach Möglichkeit Verbindungen zu Forschung und Innovation sowie zu Dienstleistungen für die Gesellschaft aufweist und die auf den digitalen und umweltfreundlichen Wandel und die wichtigsten sozioökonomischen Herausforderungen eingeht, wobei sie weiterhin der Exzellenz verpflichtet bleibt;
  • Aufbau europäischer wissensschaffender Teams ("challenge-based approach") aus Studierenden und Akademikern, möglicherweise zusammen mit Forschern, Unternehmern, Unternehmen, lokalen und regionalen Akteuren und Akteuren der Zivilgesellschaft - je nach Gesamtstrategie und Vision der Allianz -, die gemeinsam gesellschaftliche und andere Herausforderungen ihrer Wahl in einem interdisziplinären Ansatz angehen.

Darüber hinaus sollten die "Europäischen Universitäten" schrittweise ihre Fähigkeit ausbauen, als Modelle für bewährte Verfahren zu fungieren, um die Qualität, internationale Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der europäischen Hochschullandschaft weiter zu steigern. Die Europäischen Universitäten sollten sich in Zusammenarbeit mit ihren nationalen Behörden verpflichten, auf die einschlägigen politischen Ziele des Europäischen Bildungsraums hinzuarbeiten, wie z. B. Mehrsprachigkeit, automatische Anerkennung von akademischen Qualifikationen und im Ausland absolvierten Studienzeiten, die von den an der Allianz beteiligten Hochschuleinrichtungen erbracht wurden, Umsetzung der Initiative für die Europäische Studentenkarte, gegebenenfalls Umsetzung eines institutionellen Gesamtkonzepts für Nachhaltigkeit und Klimakompetenz und durchgängige Berücksichtigung der Bildung für nachhaltige Entwicklung auf allen Ebenen und in allen Fächern sowie der wichtigsten Bologna-Verpflichtungen (Qualitätssicherung, Anerkennung und gegebenenfalls dreistufige Studienabschlüsse) und Austausch relevanter Daten mit der Europäischen Beobachtungsstelle für das Hochschulwesen. Die europäischen Hochschulallianzen werden auch ermutigt, zusammenzuarbeiten, z. B. durch die Bildung von Zentren zusammen mit ihren Innovationsökosystemen, um ihre Kräfte zu bündeln und an gemeinsamen Maßnahmen zu arbeiten, die Synergien zwischen Bildung und Innovation schaffen, wie in der europäischen Strategie für Hochschulen und der neuen europäischen Innovationsagenda hervorgehoben wird.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Es wird erwartet, dass die Europäischen Hochschulallianzen allen beteiligten Hochschuleinrichtungen, den Hochschulsystemen, den EU-Mitgliedstaaten und der Gesellschaft im weiteren Sinne sowie dem Ökosystem der Hochschuleinrichtungen zugute kommen.

Von den Europäischen Universitäten wird erwartet, dass sie die folgenden Auswirkungen haben:

  • Sie spielen eine entscheidende Rolle bei der Förderung des europäischen Lebensstils und bei der Verwirklichung des Europäischen Bildungsraums und des Europäischen Forschungsraums, in Synergie mit dem Europäischen Hochschulraum.
  • Beitrag zu einem geeinteren, innovativeren, digitaleren, vernetzteren und grüneren Europa, das sich der Welt öffnet, indem die Widerstandsfähigkeit, die Exzellenz und die geografische und soziale Integration der europäischen Hochschuleinrichtungen gestärkt werden.
  • Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der teilnehmenden Hochschuleinrichtungen auf globaler Ebene, indem sie durch eine vertiefte transnationale Zusammenarbeit und die nahtlose Mobilität von Studierenden, Akademikern und Forschern gemeinsam stärker werden, Wissen schaffen und austauschen sowie neue Konzepte, Technologien und Innovationen in noch nie dagewesener Geschwindigkeit entwickeln.
  • Förderung der europäischen Werte, der Achtung der akademischen Freiheit und der institutionellen Autonomie und Stärkung der europäischen Identität für alle Lernenden, Lehrenden, Forschenden und Mitarbeiter, um innerhalb verschiedener europäischer und globaler Kulturen, in verschiedenen Sprachen, über Grenzen, Sektoren und akademische Disziplinen hinweg zusammenzuarbeiten und gemeinsam Wissen zu schaffen.
  • als Akteure des Wandels für den digitalen und grünen Übergang, für den Aufschwung und die zukünftige Widerstandsfähigkeit Europas zu agieren.
  • Stärkung der Exzellenzdimension von Hochschulbildung, Forschung und Innovation bei gleichzeitiger Förderung von Gleichstellung, Inklusion, Vielfalt und Gerechtigkeit.
  • eine wesentlich intensivere transnationale institutionelle Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen anzustoßen, die zu einem langfristigen strukturellen institutionellen Wandel mit positiven Auswirkungen auf das Lernen und Lehren im Hochschulbereich führt, gemeinsame Bildungsaktivitäten fördert und integrativere und flexiblere Lernansätze ermöglicht. Verbesserung der Kompetenzen und der Beschäftigungsfähigkeit von Studierenden, Personal, Forschern und lebenslang Lernenden, einschließlich unternehmerischer, transversaler, interkultureller, digitaler und grüner Kompetenzen, und Förderung der Innovation durch einen Strom kreativer Talente, um die Gründung und Vergrößerung von Start-ups und KMU in Europa zu unterstützen, insbesondere durch die Einrichtung und Verstärkung des Technologietransfers oder die gemeinsame Nutzung von Wissen und Kapazitäten für den Technologietransfer, wodurch die Entwicklung neuartiger Konzepte, die zu einem Durchbruch führen können, oder kreative Innovationen auf dem Markt unterstützt werden können.
  • Verwirklichung des lebenslangen Lernens in der Hochschulbildung durch das Angebot vielfältiger Bildungsmöglichkeiten und die Einführung innovativer und studierendenzentrierter Pädagogik, die gemeinsam an europäischen interuniversitären Standorten angeboten werden, wo eine vielfältige Studentenschaft flexible Lernwege auf allen Ebenen ihres Studiums und ihrer Karriere aufbauen kann.
  • Wissen zu fördern und die Verbreitung von Talenten zu ermöglichen und so Bildung, soziale und technologische Innovation zu unterstützen, um gesellschaftliche Herausforderungen zu bewältigen und eine nachhaltigere Zukunft zu schaffen.
  • Beitrag zur regionalen Entwicklung und positive Beeinflussung der lokalen Gemeinschaften und Ökosysteme durch Bildung und Ausbildung, Forschung und Wissensaustausch, was zu einer Verbesserung des gesellschaftlichen Wohlergehens beiträgt.
  • als Katalysator für die Einführung neuer Instrumente und rechtlicher Rahmenbedingungen zu fungieren, um die Umgestaltung aller Universitäten in Europa zu beschleunigen.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Mindestens 3 förderfähige Hochschuleinrichtungen aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern.
  • Eine Hochschuleinrichtung kann gleichzeitig nur an einer durch das Programm Erasmus+ geförderten Europäischen Hochschulallianz als Vollpartner teilnehmen.
  • Eine Hochschuleinrichtung kann nur als Vollpartner an einem einzigen Antrag der Europäischen Universitäten teilnehmen; an anderen Anträgen kann sie nur als assoziierter Partner teilnehmen.

weitere Förderkriterien

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):

  • Juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen).
  • Sie müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG)).
    • Nicht-EU-Länder: Drittländer, die mit dem Programm Erasmus+ assoziiert sind (einschließlich EWR-Länder), Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen zum Programm Erasmus+ verhandelt wird und in denen dieses Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder) und
    • Nicht-EU-Länder: Westbalkan-Drittländer, die nicht mit dem Programm assoziiert sind: Albanien, Bosnien und Herzegowina und Kosovo (diese Bezeichnung lässt die Stellungnahmen zum Status unberührt und steht im Einklang mit der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrats und dem Gutachten des IGH zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo)

Die Antragsteller (potenzielle Begünstigte und ihre angeschlossenen Einrichtungen, falls vorhanden) müssen sein:

  • Hochschuleinrichtungen, die im Besitz einer gültigen Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) sind, und ihnen angeschlossene Einrichtungen, einschließlich:
    • Hochschuleinrichtungen, die bereits an einer intensiven institutionellen transnationalen Zusammenarbeit beteiligt sind, wie z. B. die im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Erasmus+ 2020 ausgewählten Europäischen Universitäten. Andere Hochschuleinrichtungen, die im Besitz einer gültigen Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) sind, und ihnen angeschlossene Einrichtungen, die sich an solchen bestehenden Allianzen beteiligen möchten, können sich ihnen auf freiwilliger Basis anschließen.
    • Hochschuleinrichtungen, die eine neue tiefgreifende institutionelle transnationale Zusammenarbeit in einer neuen Allianz aufbauen möchten.
  • Jede andere Organisation, die sich aus den oben genannten Hochschuleinrichtungen zusammensetzt und speziell zu dem Zweck gegründet wurde, eine tiefgreifende institutionelle transnationale Zusammenarbeit, einschließlich gemeinsamer Bildungsaktivitäten, zu verwirklichen.

Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw.

Assoziierte Partner erhalten KEINE EU-Förderung im Rahmen dieser Finanzhilfe, aber ihre Beteiligung und Rolle bei verschiedenen Aktivitäten muss im Vorschlag klar beschrieben werden.

Die assoziierten Partner können sein:

  • Jede Hochschuleinrichtung mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland, die über eine gültige ECHE Erasmus-Charta für die Hochschulbildung verfügt.
  • Jede öffentliche/private Organisation aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Forschung und Innovation oder in der Arbeitswelt tätig ist.
  • Jede Hochschuleinrichtung mit Sitz in einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland, das zum Europäischen Hochschulraum (Bologna-Prozess) gehört, oder im Kosovo.

Zusatzinformationen

Themen

Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

48 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:

  • Teil A - enthält administrative Informationen über den Teilnehmer (direkt online auszufüllen)
  • Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (EPS, Hochschulprofil sowie Organisations- und Managementstruktur, Umsetzung der ECHE-Grundsätze) (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen).
  • Teil C mit zusätzlichen Projektdaten (direkt online auszufüllen).
  • Obligatorische Anhänge und Belege
    • detaillierte Budgettabelle
    • Liste der bisherigen Projekte (Schlüsselprojekt der letzten 4 Jahre)
    • weitere Anhänge: das gemeinsame Leitbild

Die Anträge sind auf maximal 120 Seiten (Teil B) begrenzt.

Kontakt

European Education and Culture Executive Agency
Website

Erasmus+ National Agencies
Website

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