Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Europäische Universitäten - Entwicklung einer neuen tiefgreifenden institutionellen transnationalen Zusammenarbeit (Thema 2)
Förderprogramm | Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen | |
Call Nummer | ERASMUS-EDU-2023-EUR-UNIV-2 | |
Termine | Öffnung 04.10.2022 | Deadline 31.01.2023 17:00 |
Termin - 2. Stufe | Öffnung 07.11.2022 | |
Förderquote | 80 % | |
Budget des Calls | € 38.400.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Mit dieser Aufforderung sollen Antragsteller unterstützt werden, die eine |
Call-Ziele | Europäische Universitäten sind sehr ehrgeizige transnationale Allianzen von Hochschuleinrichtungen, die eine langfristige institutionelle strukturelle und strategische Zusammenarbeit entwickeln, die auf gemeinsamen Werten und vereinbarten Grundsätzen beruht und auf die Nachhaltigkeit ihrer Zusammenarbeit abzielt. Die Initiative "Europäische Universitäten" entspricht einer langfristigen Vision, die das Potenzial hat, die institutionelle Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen zu verändern und auf eine neue Ebene zu bringen. In diesem Zusammenhang wird "European Universities" die oben genannten Ziele durch die schrittweise Umsetzung der folgenden spezifischen Ziele erreichen:
Darüber hinaus sollten die "Europäischen Universitäten" schrittweise ihre Fähigkeit ausbauen, als Modelle für bewährte Verfahren zu fungieren, um die Qualität, internationale Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der europäischen Hochschullandschaft weiter zu steigern. Die Europäischen Universitäten sollten sich in Zusammenarbeit mit ihren nationalen Behörden verpflichten, auf die einschlägigen politischen Ziele des Europäischen Bildungsraums hinzuarbeiten, wie z. B. Mehrsprachigkeit, automatische Anerkennung von akademischen Qualifikationen und im Ausland absolvierten Studienzeiten, die von den an der Allianz beteiligten Hochschuleinrichtungen erbracht wurden, Umsetzung der Initiative für die Europäische Studentenkarte, gegebenenfalls Umsetzung eines institutionellen Gesamtkonzepts für Nachhaltigkeit und Klimakompetenz und durchgängige Berücksichtigung der Bildung für nachhaltige Entwicklung auf allen Ebenen und in allen Fächern sowie der wichtigsten Bologna-Verpflichtungen (Qualitätssicherung, Anerkennung und gegebenenfalls dreistufige Studienabschlüsse) und Austausch relevanter Daten mit der Europäischen Beobachtungsstelle für das Hochschulwesen. Die europäischen Hochschulallianzen werden auch ermutigt, zusammenzuarbeiten, z. B. durch die Bildung von Zentren zusammen mit ihren Innovationsökosystemen, um ihre Kräfte zu bündeln und an gemeinsamen Maßnahmen zu arbeiten, die Synergien zwischen Bildung und Innovation schaffen, wie in der europäischen Strategie für Hochschulen und der neuen europäischen Innovationsagenda hervorgehoben wird. weiterlesen |
Erwartete Effekte und Auswirkungen | Es wird erwartet, dass die Europäischen Hochschulallianzen allen beteiligten Hochschuleinrichtungen, den Hochschulsystemen, den EU-Mitgliedstaaten und der Gesellschaft im weiteren Sinne sowie dem Ökosystem der Hochschuleinrichtungen zugute kommen. Von den Europäischen Universitäten wird erwartet, dass sie die folgenden Auswirkungen haben:
weiterlesen |
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
|
weitere Förderkriterien | Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
Die Antragsteller (potenzielle Begünstigte und ihre angeschlossenen Einrichtungen, falls vorhanden) müssen sein:
Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw. Assoziierte Partner erhalten KEINE EU-Förderung im Rahmen dieser Finanzhilfe, aber ihre Beteiligung und Rolle bei verschiedenen Aktivitäten muss im Vorschlag klar beschrieben werden. Die assoziierten Partner können sein:
|
Zusatzinformationen
Themen |
Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
![]() |
Projektlaufzeit | 48 Monate |
Zusätzliche Informationen | Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
Die Anträge sind auf maximal 120 Seiten (Teil B) begrenzt. |
Call-Dokumente | Call Document ERASMUS-EDU-2023-EUR-UNIV (1165kB) |
Kontakt | European Education and Culture Executive Agency Website Erasmus+ National Agencies Website |
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren