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Call-Eckdaten
Aufbau von Kapazitäten im Hochschulbereich: Bereich 1 - Förderung des Zugangs zur Zusammenarbeit in der Hochschulbildung
Förderprogramm | Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen | |
Call Nummer | ERASMUS-EDU-2023-CBHE-STRAND-1 | |
Termine | Öffnung 29.11.2022 | Deadline 16.02.2023 17:00 |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | EU-Finanzhilfe pro Projekt: zwischen € 200.000,00 und € 400.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Ziel dieses Bereichs ist es, weniger erfahrene Hochschuleinrichtungen und kleine Akteure für die Aktion des Kapazitätsaufbaus im Hochschulbereich zu gewinnen, um den Zugang für erstmals unterstützte Organisationen zu erleichtern. |
Call-Ziele | Die Aktion Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich unterstützt internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen Organisationen, die im Bereich der Hochschulbildung tätig sind. Durch sie wird die Relevanz, die Qualität, die Modernisierung und die Reaktionsfähigkeit der Hochschulbildung in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern im Hinblick auf sozioökonomischen Aufschwung, Wachstum und Wohlstand und als Reaktion auf die jüngsten Trends, insbesondere die wirtschaftliche Globalisierung, aber auch den jüngsten Rückgang der menschlichen Entwicklung, die Fragilität und die zunehmenden sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Ungleichheiten, die durch die COVID-19-Pandemie noch verschärft wurden, unterstützt. Es wird erwartet, dass die Aktion einen Beitrag zu den übergreifenden Prioritäten der Europäischen Kommission leistet:
Die Aktion wird auch zur externen Dimension der internen EU-Politik im Bereich Bildung beitragen. Sie wird einen erfolgreichen grünen und nachhaltigen globalen Wirtschaftsaufschwung in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern unterstützen, der mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung und dem Übereinkommen von Paris verknüpft ist. Um auf die verschiedenen Herausforderungen in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern reagieren zu können, besteht die Aktion Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich aus drei spezifischen Aktionsbereichen:
Ziel des Bereichs 1 ist es, weniger erfahrene Hochschuleinrichtungen und kleine Akteure für die Aktion des Kapazitätsaufbaus im Hochschulbereich zu gewinnen, um den Zugang für erstmals unterstützte Organisationen zu erleichtern. Diese Partnerschaften sollten für Hochschuleinrichtungen und Organisationen mit geringerer operativer Kapazität in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern einen ersten Schritt darstellen, um Zugang zu den Mitteln zu erhalten und diese zu verbessern, damit sie Menschen mit geringeren Chancen erreichen können. Im Rahmen dieses Aktionsbereichs werden Kleinprojekte zur Verringerung des Internationalisierungsgefälles zwischen Hochschuleinrichtungen aus förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern aus demselben Land oder derselben Region finanziert. Durch die Projekte sollten Partnerschaften zur Entwicklung von Kooperationsideen sowie zur Erleichterung des Transfers von Know-how, Erfahrungen und bewährten Verfahren eingerichtet, der Zugang zu Möglichkeiten des Kapazitätsaufbaus gefördert und die soziale Inklusion sowie der Zugang benachteiligter Studierender/Beschäftigter zu einem qualitativ hochwertigen Hochschulbildungsangebot verbessert werden. Diese Projekte sind insbesondere auf folgende Bereiche auszurichten:
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Erwartete Effekte und Auswirkungen | Die vorgeschlagenen Aktivitäten und Projektergebnisse sollten einen klaren Mehrwert für die angestrebten Begünstigten haben. Es folgt eine nicht erschöpfende Liste möglicher Aktivitäten: Aktivitäten zur Verbesserung der Leitungs-/Verwaltungskapazitäten der betreffenden Hochschuleinrichtungen, z. B.:
Aktivitäten zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen und relevanten Bildung, wie z. B.:
Aktivitäten, die darauf abzielen, die Zugänglichkeit von Studierenden/Personal mit geringeren Chancen zu verbessern, wie z. B.:
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Die Vorschläge müssen von einem Konsortium (Koordinator und Partner) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt: Geografische Abdeckung:
Institutionelle Abdeckung:
Die institutionelle Abdeckung gilt für alle an dem Konsortium beteiligten Länder. Die Zahl der Antragsteller aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern muss mindestens genauso hoch sein wie die Zahl der Antragsteller aus den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern. Ausnahme: In nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, in denen es im ganzen Land weniger als fünf Hochschuleinrichtungen gibt oder in Fällen, in denen eine einzige Hochschuleinrichtung über 50 % der Gesamtpopulation der Studierenden im Land stellt, werden Anträge, die nur eine Hochschuleinrichtung aus diesen Ländern umfassen, akzeptiert. |
weitere Förderkriterien | Die Antragsteller (Koordinator und Partner) müssen Rechtsträger sein:
In einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland befindliche Hochschuleinrichtungen müssen über eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Hochschuleinrichtungen mit Sitz in förderfähigen Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert und von den zuständigen Behörden als solche anerkannt sind, müssen zusammen mit ihren verbundenen Einrichtungen (falls vorhanden) vollständige Studiengänge anbieten, die zu Hochschulabschlüssen und anerkannten Diplomen auf der Ebene der tertiären Bildungsabschlüsse führen. Vereinigungen, öffentliche oder private Organisation mit ihren verbundenen Einrichtungen (falls vorhanden), die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätig sind und in einem EU-Mitgliedstaat, einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind, können ebenfalls teilnehmen, jedoch nicht als Koordinator. |
Zusatzinformationen
Themen |
Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Projektlaufzeit | 24 oder 36 Monate |
Zusätzliche Informationen | Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
Die Anträge sind begrenzt auf
Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und auf den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind. |
Call-Dokumente | Erasmus+ Programmleitfaden 2023 - DE (5553kB) |
Kontakt | European Education and Culture Executive Agency Website Erasmus+ National Agencies Website |
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