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Call-Eckdaten
Auf dem Weg zu einer wirksamen Umsetzung der wichtigsten Rechtsvorschriften im Bereich der nachhaltigen Energie
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"
Call Nummer
LIFE-2025-CET-POLICY
Termine
Öffnung
24.04.2025
Deadline
23.09.2025 17:00
Förderquote
95%
Budget des Calls
€ 4.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema zielt darauf ab, die Umsetzung der wichtigsten Rechtsvorschriften im Bereich der nachhaltigen Energie zu unterstützen, insbesondere der Energieeffizienz-Richtlinie (Scope A), der Richtlinie über erneuerbare Energien (Scope B) und der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Scope C).
Call-Ziele
Im Rahmen des Europäischen Green Deal und des REPowerEU-Plans hat die EU eine ganze Reihe neuer Klima- und Energievorschriften erlassen, darunter die überarbeitete Energieeffizienzrichtlinie, die Richtlinie über erneuerbare Energien und die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Die Überarbeitungen machen den politischen Rahmen für nachhaltige Energie strenger und ehrgeiziger. Während der Rechtsrahmen den Mitgliedstaaten ein hohes Maß an Flexibilität bietet, um die politischen Maßnahmen entsprechend ihren Bedürfnissen und Rahmenbedingungen zu gestalten, sind eine genaue Planung, Überwachung, Projektierung und Bewertung wesentliche Elemente der Umsetzung.
Dieses Thema im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für LIFE-2025-CET befasst sich ausschließlich mit der Richtlinie über erneuerbare Energien. Antragsteller*innen werden aufgefordert, unter Vorschläge für Maßnahmen zur Unterstützung der nationalen Behörden und gegebenenfalls der regionalen Behörden einzureichen, die für die Umsetzung der Richtlinie über erneuerbare Energien zuständig sind.
Beachten Sie, dass Maßnahmen zur Unterstützung der Umsetzung spezifischer Bestimmungen der Energieeffizienz-Richtlinie und der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden teilweise in anderen vertikalen Themen behandelt werden.
Die Maßnahmen im Rahmen der Aufforderung 2025 sollen die Umsetzung spezifischer Bestimmungen in Bezug auf die Straffung der Genehmigungsverfahren, Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energien sowie die Information und Schulung von Installateuren und Planern ausgewählter Technologien für erneuerbare Energien unterstützen.
Bereich B: Unterstützung bei der Umsetzung der Richtlinie über erneuerbare Energien
Langwierige administrative Genehmigungsverfahren sind eines der Haupthindernisse für Investitionen in Erneuerbare-Energien-Projekte und die damit verbundene Infrastruktur. Die Richtlinie (EU) 2018/2001 befasst sich mit diesem Hindernis, indem sie Regeln für die Organisation und die maximale Dauer des administrativen Teils des Genehmigungsverfahrens für Erneuerbare-Energien-Projekte einführt.
Um die schnellere Einführung von Projekten für erneuerbare Energien zu unterstützen, wurde mit der Richtlinie (EU) 2023/2413 eine Verpflichtung für die Mitgliedstaaten eingeführt, eine koordinierte Kartierung für die Einführung erneuerbarer Energien und der damit verbundenen Infrastruktur in ihrem Hoheitsgebiet durchzuführen. Die Mitgliedstaaten sollten außerdem als Untergruppe dieser Gebiete die Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energien speziell für eine oder mehrere Arten von Anlagen für erneuerbare Energien ausweisen und die Art(en) von Energie aus erneuerbaren Quellen angeben, die für die Erzeugung in solchen Gebieten geeignet sind. Es wird daher unterschieden zwischen Projekten, die sich in Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energien befinden, für die die Fristen und Genehmigungsverfahren weiter gestrafft werden können, und Projekten, die sich außerhalb solcher Gebiete befinden.
Nach der Verabschiedung der Pläne zur Ausweisung von Gebieten zur Beschleunigung der Nutzung erneuerbarer Energien sollten die Mitgliedstaaten alle erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen der Durchführung der Pläne und Programme überwachen, um unter anderem unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Abhilfemaßnahmen ergreifen zu können.
Ein weiteres bedeutendes Hindernis, das das Wachstum der erneuerbaren Energien bremst, ist der Mangel an qualifizierten Fachkräften auf einigen Märkten. In diesem Zusammenhang verpflichtet die Richtlinie über erneuerbare Energien die Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass Zertifizierungssysteme oder gleichwertige Qualifizierungssysteme für Installateur*innen und Planer*innen aller Arten von erneuerbaren Wärme- und Kältesystemen in Gebäuden, in der Industrie und in der Landwirtschaft, für Installateur*innen von Photovoltaiksystemen, einschließlich Energiespeichern, und für Installateur*innen von Ladestationen, die eine Reaktion auf die Nachfrage ermöglichen, verfügbar sind. Diese Systeme müssen auf den in Anhang IV der Richtlinie festgelegten Kriterien beruhen, und jeder Mitgliedstaat muss die von anderen Mitgliedstaaten gemäß diesen Kriterien vergebenen Zertifizierungen anerkennen. Stellen die Mitgliedstaaten fest, dass eine erhebliche Lücke zwischen der verfügbaren und der erforderlichen Anzahl ausgebildeter und qualifizierter Installateure besteht, um ihr Ziel für erneuerbare Energien zu erreichen, müssen sie Maßnahmen ergreifen, um diese Lücke zu schließen.
Der Aufbau von Kapazitäten, technische Beratungsdienste und eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Durchführungsbehörden können die wirksame Umsetzung der oben genannten Bestimmungen erleichtern.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten zu folgenden Ergebnissen führen:
- Besseres Verständnis und Wissen in den öffentlichen Verwaltungen, die für die Umsetzung der europäischen Energiegesetzgebung zuständig sind; verbesserte Zusammenarbeit der Durchführungsstellen innerhalb der Mitgliedstaaten und zwischen ihnen.
- Effektivere Umsetzung der Bestimmungen, einschließlich besserer Planung, Gestaltung und Bewertung politischer Maßnahmen; kohärentere Umsetzung der Rechtsvorschriften in allen Bereichen der Energiegesetzgebung, Energiepolitik und Energiesektoren.
- Verwendung geeigneter Instrumente und Methoden, die die Verfügbarkeit und den Zugang zu Daten erleichtern; verbesserte Datenqualität und bessere Überwachung; Verwendung genauerer Berechnungs- und Mess- und Prüfmethoden; verbesserte Qualität der Berichterstattung; besseres Verständnis und Messung der Auswirkungen.
- Verbessertes Verständnis der Potenziale und Markthindernisse.
Die Vorschläge sollten die konkreten Ergebnisse präsentieren, die durch die Aktivitäten erzielt werden sollen, und aufzeigen, wie diese Ergebnisse zu den themenspezifischen Auswirkungen beitragen werden. Dieser Nachweis sollte eine detaillierte Analyse der Ausgangssituation und eine Reihe von gut begründeten Annahmen umfassen und klare Kausalitätsbeziehungen zwischen den Ergebnissen und den erwarteten Auswirkungen herstellen.
Die Vorschläge sollten ihre Ergebnisse und Auswirkungen anhand der beiden für das Thema vorgesehenen Indikatorensätze (siehe unten) quantifizieren, sofern sie für die vorgeschlagenen Aktivitäten relevant sind. Sie sollten auch Indikatoren vorschlagen, die für die vorgeschlagenen Aktivitäten spezifisch sind. Von den Vorschlägen wird nicht erwartet, dass sie alle aufgeführten Auswirkungen und Indikatoren berücksichtigen. Die Ergebnisse und Auswirkungen sollten für das Ende des Projekts und für 5 Jahre nach dem Ende des Projekts quantifiziert werden.
Zu den Indikatoren für dieses Thema gehören:
- Anzahl der Behörden mit verbesserten Kapazitäten und besserem Zugang zu Informationen und Daten.
- Anzahl der Behörden und Interessenvertreter*innen, die die im Rahmen der Aktivität geschaffenen und bereitgestellten Instrumente, Ressourcen, Informationen und Daten nutzen.
- Anzahl der politischen Maßnahmen, Durchführungsbestimmungen und zugehörigen Dokumente, die durch die Aktivität verbessert wurden.
- Anzahl der Überwachungs- und Berichterstattungsinstrumente und -dokumente, die durch die Maßnahme verbessert wurden.
- Anzahl der Verweise in politikrelevanten Dokumenten, wie Folgenabschätzungen, Leitfäden usw.
Die Vorschläge sollten auch ihre Auswirkungen in Bezug auf die folgenden gemeinsamen Indikatoren für das Teilprogramm LIFE Clean Energy Transition quantifizieren:
- Durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
- Durch das Projekt ausgelöste Endenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
- Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (in GWh/Jahr).
- Verringerung der Treibhausgasemissionen (in tCO2-eq/Jahr).
- Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige Energie (Energieeffizienz und erneuerbare Energien) (kumuliert, in Mio. Euro).
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Erwartete Ergebnisse
Von den Maßnahmen zu diesem Thema wird erwartet, dass sie:
- Förderung und Ermöglichung des Austauschs von Erkenntnissen und der gemeinsamen Nutzung bewährter Verfahren innerhalb der Mitgliedstaaten und zwischen ihnen.
- Unterstützung, technische Beratung und Instrumente für die Kontextualisierung und Spezifizierung von Anforderungen im Allgemeinen und in Bezug auf den nationalen und regionalen Kontext bereitstellen.
- Untersuchung, Bewertung und Modellierung der Auswirkungen von Umsetzungsoptionen zur Erfüllung der EU-Rechtsvorschriften, um so zur Gestaltung wirksamerer politischer Maßnahmen beizutragen.
- Unterstützung bei der Überwachung und Bewertung der Politikumsetzung.
- Entwicklung und Anwendung von Methoden zur genaueren Messung, Berechnung und Abrechnung der im Rahmen der spezifischen politischen Maßnahmen und Programme geleisteten Beiträge.
Aus den Vorschlägen sollte klar hervorgehen, dass die zuständigen Durchführungsbehörden, insbesondere die nationalen Behörden, ein konkretes Interesse daran haben, sich an den Projektaktivitäten zu beteiligen, dazu beizutragen und die Ergebnisse zu nutzen. Ein klares Engagement kann zum Beispiel durch entsprechende Unterstützungsschreiben nachgewiesen werden.
Es wird erwartet, dass die Maßnahmen zu diesem Thema nur einen der beiden nachstehenden Bereiche betreffen. Welcher Bereich angesprochen wird, sollte in der Einleitung des Vorschlags klar angegeben werden.
1. Genehmigungsverfahren und erneuerbare Beschleunigungsbereiche
Vorschläge, die diesen Bereich betreffen, sollen die zuständigen nationalen Behörden bei der Umsetzung der relevanten Artikel der RED unterstützen, die sich auf die Beschleunigung und Straffung von Genehmigungsverfahren und/oder die Entwicklung von Plänen zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energien für eine oder mehrere Arten von erneuerbaren Energiequellen beziehen. In diesem Zusammenhang könnten die Maßnahmen gegebenenfalls auch die Unterstützung bei der Festlegung wirksamer Strategien zur Milderung potenzieller Umweltauswirkungen und zur Erleichterung der sozialen Akzeptanz vorsehen.
Zu diesem Zweck wird erwartet, dass die Vorschläge die Kapazitäten stärken, z. B. durch den Austausch bewährter Verfahren und Schulungs-/Mentoring-Programme, und die Zusammenarbeit der Durchführungsstellen innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten verbessern. Die Vorschläge könnten die Entwicklung neuer Instrumente und Methoden oder die Anpassung und Vervielfältigung bestehender wirksamer Instrumente und Datensätze unterstützen, die die Verfügbarkeit und den Zugang zu Daten erleichtern und die Qualität der Daten verbessern. Vorschläge zur Einrichtung einer EU-Gemeinschaft von Fachleuten sind ebenfalls erwünscht, um das gegenseitige Lernen zu erleichtern und gegebenenfalls die Harmonisierung von Rechtsvorschriften zu unterstützen.
Gegebenenfalls können die Aktivitäten auch die Überwachung und Bewertung der Umsetzung der einschlägigen politischen Maßnahmen unterstützen.
Die Vorschläge könnten auch Genehmigungsverfahren für das Repowering oder für die Erkundung, Erprobung und Produktion innovativer Technologien für erneuerbare Energien, einschließlich Pilotanlagen, betreffen.
Die Berücksichtigung sowohl von Genehmigungsverfahren als auch von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energien führt nicht zwangsläufig zu einer höheren Punktzahl, könnte jedoch durchgeführt werden, wenn dies hinreichend begründet wird, z. B. wenn die Ergebnisse der Maßnahmen, die sich aus der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energien ergeben, genutzt werden und einen eindeutigen Mehrwert für die Straffung der Genehmigungsverfahren darstellen würden.
2. Unterstützung der nationalen Behörden bei der Umsetzung von Artikel 18 der RED
Vorschläge, die diesen Bereich betreffen, unterstützen, auch durch technische Beratung und Instrumente, die zuständigen nationalen Behörden, die für die Umsetzung eines Rahmens zuständig sind, um sicherzustellen, dass eine ausreichende Anzahl von geschulten und qualifizierten Installateur*innen und Planer*innen von erneuerbaren Wärme- und Kältesystemen in Gebäuden, in der Industrie und in der Landwirtschaft, von Installateur*innen von Photovoltaiksystemen, einschließlich Energiespeichern, und von Installateur*innen von Ladestationen, die eine Reaktion auf die Nachfrage gemäß Artikel 18 der Richtlinie 2018/2001 in ihrer geänderten Fassung ermöglichen, vorhanden ist. Die Maßnahmen führen eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten aus:
- Unterstützung der Überwachung und Bewertung der Umsetzung der einschlägigen Bestimmungen auf nationaler Ebene.
- Unterstützung der nationalen Bewertung und Identifizierung von Lücken zwischen der verfügbaren und der erforderlichen Anzahl von ausgebildeten und qualifizierten Installateuren, um die in der Richtlinie festgelegten Ziele für erneuerbare Energien zu erreichen.
- Förderung und Ermöglichung des Austauschs von Erkenntnissen und bewährten Verfahren innerhalb der Mitgliedstaaten und zwischen ihnen, einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Zertifizierungssystemen und der verstärkten grenzüberschreitenden Mobilität von Arbeitnehmer*innen.
- Untersuchung, Bewertung und Modellierung der Auswirkungen von Umsetzungsoptionen auf nationaler Ebene, um mögliche Lücken zu schließen und so zur Gestaltung wirksamerer Maßnahmen beizutragen.
Vorschläge, die sich auf Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen wie die Entwicklung/Aktualisierung von Qualifizierungs- und Ausbildungssystemen beziehen, werden im Rahmen dieses Themas nicht als förderfähig angesehen.
Es sind Maßnahmen erforderlich, um die Zusammenarbeit mit der Skill4Energy-Plattform (die von der Europäischen Kommission für 2025 oder 2026 geplant ist) und ihren Leitungsgremien zu planen, um Informationen zu verbreiten, bewährte Verfahren zu fördern und Beiträge zur Ermittlung von Maßnahmen zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Mobilität und zur Einführung gegenseitig anerkannter Zertifizierungen zu leisten.
- Maßnahmen zur technischen Unterstützung und zum Aufbau von Kapazitäten für den Übergang zu erneuerbaren und effizienten Fernwärme- und Fernkältesystemen finden Sie unter dem Thema LIFE-2025-CET-DHC.
- Maßnahmen zur Unterstützung der Gründung von Energiegemeinschaften finden Sie unter LIFE-2025-CET-ENERCOM.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von mindestens 3 Antragsteller*innen (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller*innen (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
weitere Förderkriterien
Die Kommission ist der Ansicht, dass Vorschläge, in denen ein EU-Beitrag von bis zu 2 Mio. EUR beantragt wird, eine angemessene Berücksichtigung der spezifischen Ziele ermöglichen. Dies schließt jedoch die Einreichung und Auswahl von Vorschlägen, die andere Beträge beantragen, nicht aus.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Informationen über die Teilnehmer, einschließlich früherer Projekte (obligatorische Vorlage, die im Einreichungssystem verfügbar ist)
- fakultative Anhänge: Unterstützungsschreiben
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 65 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document LIFE-2025-CETCall Document LIFE-2025-CET(881kB)
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