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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Dieses Thema umfasst die Entwicklung des Arbeitsmarktes und die Beschäftigung, wobei der Schwerpunkt auf der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten, der Optimierung bestehender Arbeitsplätze und der Bewältigung von akademischer (Arbeitslosigkeit) und beruflicher Mobilität liegt. Dazu gehören auch die Gewinnung qualifizierter Arbeitskräfte und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für verschiedene Gruppen.  

    Die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und die Förderung des Unternehmertums sind zentrale Prioritäten. Dazu gehören der Ausbau der KMU-Kapazitäten, die Unterstützung des sozialen Unternehmertums und die Förderung innovativer Geschäftsmodelle. Die Tätigkeiten können sich auf die Schaffung von Beratungssystemen für Start-ups, Spin-offs und Gründerzentren, die Förderung von Unternehmensnetzwerken und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch Wissens- und Technologietransfer, digitalen Wandel und nachhaltige Geschäftspraktiken konzentrieren. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Es umfasst den Ausbau des Bildungszugangs, den Abbau von Bildungsbarrieren sowie die Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens. Dazu gehören auch berufliche Bildung, gemeinsame Lernprogramme und Initiativen zur Unterstützung der Arbeitskräftemobilität und Bildungsnetzwerke. Darüber hinaus befasst sie sich mit der Förderung von Medienkompetenz, digitalen Lernwerkzeugen und der Entwicklung innovativer Bildungsansätze zur Stärkung von Wissen, Fähigkeiten und gesellschaftlicher Teilhabe.  

    Ausgehend vom Programm Kreatives Europa wird in diesem Thema auch die Rolle von Kultur und Medien in Bildung und sozialer Entwicklung hervorgehoben. Es unterstützt Projekte, die Kreativität, kulturelles Bewusstsein und künstlerischen Ausdruck bei Kindern und Jugendlichen fördern. Zu den Aktivitäten gehören die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im audiovisuellen Sektor, die Verbesserung der Fähigkeiten zur Erstellung digitaler Inhalte und die Förderung des Vertriebs von Bildungs- und Kulturmedienprodukten. Darüber hinaus fördert es die Entwicklung von Initiativen zur Medienkompetenz und hilft jungen Zuschauern, sich kritisch mit digitalen und Medieninhalten auseinanderzusetzen. Durch die Verbindung von Bildung, Kreativität und Medien stärkt dieses Thema die kulturelle Identität und unterstützt integrative, wissensbasierte Gesellschaften. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf den Schutz der Umwelt, die Förderung der biologischen Vielfalt und die Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels und des Ressourcenmanagements. Dazu gehören Bemühungen zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an ihn, die Entwicklung kohlenstoffarmer Technologien und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Die Förderung der biologischen Vielfalt und der Schutz der Natur sind zentrale Aspekte.  

    Es umfasst auch die Verbesserung der Boden- und Luftqualität durch die Verringerung der Umweltverschmutzung, den Umgang mit Kontamination, die Verhinderung von Bodenerosion und die Verbesserung der Luftqualität sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Die Wasserwirtschaft spielt eine wesentliche Rolle, einschließlich einer nachhaltigen Wasserverteilung, Überwachungssystemen, innovativen Abwasserbehandlungstechnologien und Wasserwiederverwendungsstrategien. Darüber hinaus befasst es sich mit dem Schutz und der Entwicklung von Wasserstraßen, Seen und Flüssen sowie der nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung des Agrar-, Forst- und Fischereisektors bei gleichzeitiger Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes. Sie umfasst landwirtschaftliche Erzeugnisse (z. B. Obst, Fleisch, Oliven), den ökologischen Landbau, den Gartenbau und innovative Ansätze für eine nachhaltige Landwirtschaft. Es befasst sich auch mit der Waldbewirtschaftung, Holzprodukten und der Förderung der biologischen Vielfalt und der Klimaresilienz in forstwirtschaftlichen Verfahren. 

    Im Lebensmittelsektor liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung nachhaltiger und widerstandsfähiger Lebensmittelketten, der Förderung der ökologischen Lebensmittelproduktion, der Verbesserung von Meeresfrüchten und der Gewährleistung von Ernährungssicherheit und -sicherheit. Die Projekte zielen auch auf die Entwicklung der Agrar- und Lebensmittelindustrie ab, einschließlich innovativer Methoden für Produktion, Verarbeitung und Vertrieb. 

    Fischerei und Tiermanagement sind wesentliche Aspekte, wobei der Schwerpunkt auf nachhaltigen Fischereipraktiken, Aquakultur sowie Tiergesundheit und Tierschutz liegt. Dazu gehören auch Anstrengungen zur Förderung einer verantwortungsvollen Fischerei, des Meeresschutzes und der Entwicklung effizienter Ressourcenmanagementsysteme. 

    Boden- und Luftqualitätsinitiativen spielen eine entscheidende Rolle für den Umweltschutz und die öffentliche Gesundheit. Dazu gehören Projekte zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung, zur Umsetzung von Umweltverschmutzungsmanagementsystemen und zur Verhinderung von Bodenerosion. Darüber hinaus werden innovative Ansätze zur Verbesserung der Luftqualität – sowohl im Freien als auch in Innenräumen – sowie die Weiterentwicklung von Wissen und bewährten Verfahren im Boden- und Luftmanagement unterstützt.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Integration der Gemeinschaft und die Stärkung einer gemeinsamen Identität durch die Förderung des sozialen Zusammenhalts, positiver Beziehungen und der Entwicklung gemeinsamer Räume und Dienstleistungen. Sie unterstützt Initiativen zur Förderung des interkulturellen Verständnisses und der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen.  

    This topic focuses on fostering community integration and strengthening a common identity by promoting social cohesion, positive relations, and the development of shared spaces and services. It supports initiatives that enhance intercultural understanding and cooperation between different societal groups. 

    Demographic change and migration address key societal challenges, such as an aging population, active aging, and silver economy strategies. It also includes adapting public services and infrastructure to demographic shifts, tackling social and spatial segregation, and addressing brain drain. Migration-related actions cover policy development, strategic planning, and the integration of migrants to create inclusive and resilient communities. 

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Dieses Thema umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Es umfasst Energiemanagement, Energiesparmethoden und die Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen. Die Projekte können sich auf die energetische Sanierung und Energieeffizienz von Gebäuden und öffentlichen Infrastrukturen sowie auf die Förderung der Energieeffizienz durch die Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Unternehmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen konzentrieren.  

    Im Bereich der erneuerbaren Energien umfasst dies die Entwicklung und den Ausbau von Wind-, Solar-, Biomasse-, Wasserkraft-, Geothermie- und anderen nachhaltigen Energiequellen. Zu den Aktivitäten gehören die Steigerung der Erzeugung erneuerbarer Energien, der Ausbau der Forschungskapazitäten und die Entwicklung innovativer Technologien für die Energiespeicherung und das Energiemanagement. Die Projekte können sich auch mit einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik, Finanzierungsinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien und der Schaffung von Kooperationsrahmen zur Förderung von Initiativen für erneuerbare Energien befassen. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Verbesserung der Gesundheits- und Sozialdienste, die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen wie ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören die Entwicklung neuer Gesundheitsmodelle, innovative medizinische Diagnostik und Behandlungen (z.B. Demenz, Krebs, Diabetes) sowie das Management von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus fallen Maßnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten, zur Förderung des allgemeinen Wohlbefindens und zur Förderung präventiver Gesundheitsmaßnahmen unter dieses Thema. Es umfasst auch die Sportförderung und die Förderung körperlicher Aktivität als Mittel zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und der sozialen Inklusion. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Gleichberechtigung und die Stärkung der sozialen Inklusion, insbesondere für marginalisierte und schutzbedürftige Gruppen. Es umfasst Aktivitäten zur Verbesserung der Kapazitäten und der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Frauen, älteren Menschen und sozial ausgegrenzten Gruppen. Die Aktivitäten können sich mit der Schaffung inklusiver Infrastruktur, der Verbesserung des Zugangs und der Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen und der Förderung des sozialen Zusammenhalts durch innovative Pflegedienste befassen. Dazu gehören auch Initiativen zur Unterstützung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, zur Förderung der Menschenrechte und zur Entwicklung von Strategien und Instrumenten für soziale Integration und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung der Governance, die Stärkung der institutionellen Kapazitäten und die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Dazu gehört die Förderung der Multi-Level-, transnationalen und grenzüberschreitenden Governance durch die Gestaltung und Erprobung wirksamer Strukturen und Mechanismen sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu verschiedenen Themen.  

    Innovationskapazität und -bewusstsein sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, wobei Maßnahmen darauf abzielen, die Fähigkeit von Einzelpersonen und Organisationen zur Übernahme und Anwendung innovativer Praktiken zu verbessern. Dazu gehört die Stärkung von Innovationsnetzwerken und die Förderung von Innovationen in verschiedenen Sektoren.  

    Institutionelle Zusammenarbeit und Netzwerkbildung spielen eine entscheidende Rolle, da sie langfristige Partnerschaften unterstützen, um Verwaltungsprozesse zu verbessern, regionales Wissen auszutauschen und das interkulturelle Verständnis zu fördern. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Sportorganisationen sowie Bemühungen um Management und Kapazitätsaufbau. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Stärkung von Justiz, Sicherheit und Gefahrenabwehr durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Aufbau institutioneller Kapazitäten. Es umfasst Initiativen zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit von Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsdiensten, zur Verbesserung der Katastrophenschutzsysteme und der Krisenreaktionsfähigkeit für Notfälle wie chemische, biologische, radiologische und nukleare Vorfälle. Die Maßnahmen zielen auch auf die Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Drogenkriminalität und des Menschenhandels sowie auf die Gewährleistung eines sicheren und effizienten Grenzmanagements ab. Darüber hinaus umfasst es Initiativen zur Förderung des Schutzes der Bürger, der Sicherheit der Gemeinschaft und der Entwicklung innovativer Sicherheitsdienste und -technologien. 

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Bewirtschaftung, den Schutz und die Aufwertung natürlicher Ressourcen und Gebiete wie Lebensräume, Geoparks und Schutzgebiete. Es umfasst auch die Erhaltung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes, der Landschaften und des Schutzes der Meeresumwelt.  

    Initiativen für die Kreislaufwirtschaft spielen eine Schlüsselrolle, wobei Maßnahmen auf innovative Abfallbewirtschaftung, ökologische Behandlungstechniken und fortschrittliche Recyclingsysteme abzielen. Die Projekte können sich auf die Verbesserung der Recyclingtechnologien, die Verwertung organischer Abfälle und den Aufbau von Reparatur- und Wiederverwendungsnetzen konzentrieren. Darüber hinaus befassen sich die Bemühungen zur Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung mit Praktiken der ökologischen Wirtschaft, der Reduzierung von Abfällen im Meer und der nachhaltigen Ressourcennutzung. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Erhaltung, Förderung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes. Dazu gehören Anstrengungen zur Steigerung der Attraktivität von Kultur- und Naturstätten durch Erhaltung, Valorisierung und Entwicklung von Kulturgütern, Dienstleistungen und Produkten. Kulturerbemanagement, Kunst und Kultur spielen eine Schlüsselrolle, einschließlich maritimer Kulturerberouten, Zugang zu kulturellen Stätten und kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerten und Kunstworkshops.  

    Die Entwicklung des Tourismus ist ebenfalls von zentraler Bedeutung, mit Maßnahmen zur Förderung von Naturgütern, zum Schutz und zur Entwicklung des Naturerbes und zur Steigerung der touristischen Attraktivität durch eine bessere Nutzung des kulturellen, natürlichen und historischen Erbes. Es umfasst auch die Verbesserung von touristischen Dienstleistungen und Produkten, die Schaffung von Ökotourismusmodellen und die Entwicklung nachhaltiger Tourismusstrategien. 

    Aktivitäten, die sich auf die nachhaltige Entwicklung und strategische Planung städtischer, regionaler und ländlicher Gebiete konzentrieren. Dazu gehören Stadtentwicklung wie Stadtplanung, Stadterneuerung und Stärkung der Stadt-Land-Verbindungen durch Klimaanpassung, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, partizipative Prozesse, intelligente Städte und die Regeneration öffentlicher städtischer Räume. Regionalplanung und -entwicklung umfassen die Umsetzung regionaler Politiken und Programme, Pläne für eine nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die effiziente Verwaltung von Meeresschutzgebieten. Die ländliche und periphere Entwicklung befasst sich mit den Herausforderungen abgelegener und dünn besiedelter Gebiete, indem sie die Entwicklung ländlicher Gemeinschaften fördert, die ländliche Wirtschaft fördert, den Zugang zu abgelegenen Regionen verbessert und maßgeschneiderte Strategien für Nachhaltigkeit und Wachstum im ländlichen Raum fördert. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Entwicklung und Verbesserung von Verkehrs- und Mobilitätssystemen, die alle Verkehrsträger, einschließlich der städtischen Mobilität und des öffentlichen Verkehrs, abdecken. Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverbindungen durch Verkehrs- und Verkehrsplanung, Sanierung und Modernisierung der Infrastruktur, bessere Anbindung und verbesserte Zugänglichkeit. Projekte zur Förderung des multimodalen Verkehrs und der multimodalen Logistik, zur Optimierung intermodaler Transportketten, zur Bereitstellung nachhaltiger und effizienter Logistiklösungen und zur Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien. Initiativen zur Schaffung einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und zur Ermöglichung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten. 

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Call-Eckdaten

Auf dem Weg zu einer wirksamen Umsetzung der wichtigsten Rechtsvorschriften im Bereich der nachhaltigen Energie

Förderprogramm

LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"

Call Nummer

LIFE-2025-CET-POLICY

Termine

Öffnung
24.04.2025

Deadline
23.09.2025 17:00

Förderquote

95%

Budget des Calls

€ 4.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

€ 2.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Dieses Thema zielt darauf ab, die Umsetzung der wichtigsten Rechtsvorschriften im Bereich der nachhaltigen Energie zu unterstützen, insbesondere der Energieeffizienz-Richtlinie (Scope A), der Richtlinie über erneuerbare Energien (Scope B) und der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Scope C).

Call-Ziele

Im Rahmen des Europäischen Green Deal und des REPowerEU-Plans hat die EU eine ganze Reihe neuer Klima- und Energievorschriften erlassen, darunter die überarbeitete Energieeffizienzrichtlinie, die Richtlinie über erneuerbare Energien und die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Die Überarbeitungen machen den politischen Rahmen für nachhaltige Energie strenger und ehrgeiziger. Während der Rechtsrahmen den Mitgliedstaaten ein hohes Maß an Flexibilität bietet, um die politischen Maßnahmen entsprechend ihren Bedürfnissen und Rahmenbedingungen zu gestalten, sind eine genaue Planung, Überwachung, Projektierung und Bewertung wesentliche Elemente der Umsetzung.

Dieses Thema im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für LIFE-2025-CET befasst sich ausschließlich mit der Richtlinie über erneuerbare Energien. Antragsteller*innen werden aufgefordert, unter Vorschläge für Maßnahmen zur Unterstützung der nationalen Behörden und gegebenenfalls der regionalen Behörden einzureichen, die für die Umsetzung der Richtlinie über erneuerbare Energien zuständig sind.

Beachten Sie, dass Maßnahmen zur Unterstützung der Umsetzung spezifischer Bestimmungen der Energieeffizienz-Richtlinie und der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden teilweise in anderen vertikalen Themen behandelt werden.

Die Maßnahmen im Rahmen der Aufforderung 2025 sollen die Umsetzung spezifischer Bestimmungen in Bezug auf die Straffung der Genehmigungsverfahren, Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energien sowie die Information und Schulung von Installateuren und Planern ausgewählter Technologien für erneuerbare Energien unterstützen.

Bereich B: Unterstützung bei der Umsetzung der Richtlinie über erneuerbare Energien

Langwierige administrative Genehmigungsverfahren sind eines der Haupthindernisse für Investitionen in Erneuerbare-Energien-Projekte und die damit verbundene Infrastruktur. Die Richtlinie (EU) 2018/2001 befasst sich mit diesem Hindernis, indem sie Regeln für die Organisation und die maximale Dauer des administrativen Teils des Genehmigungsverfahrens für Erneuerbare-Energien-Projekte einführt.

Um die schnellere Einführung von Projekten für erneuerbare Energien zu unterstützen, wurde mit der Richtlinie (EU) 2023/2413 eine Verpflichtung für die Mitgliedstaaten eingeführt, eine koordinierte Kartierung für die Einführung erneuerbarer Energien und der damit verbundenen Infrastruktur in ihrem Hoheitsgebiet durchzuführen. Die Mitgliedstaaten sollten außerdem als Untergruppe dieser Gebiete die Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energien speziell für eine oder mehrere Arten von Anlagen für erneuerbare Energien ausweisen und die Art(en) von Energie aus erneuerbaren Quellen angeben, die für die Erzeugung in solchen Gebieten geeignet sind. Es wird daher unterschieden zwischen Projekten, die sich in Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energien befinden, für die die Fristen und Genehmigungsverfahren weiter gestrafft werden können, und Projekten, die sich außerhalb solcher Gebiete befinden.

Nach der Verabschiedung der Pläne zur Ausweisung von Gebieten zur Beschleunigung der Nutzung erneuerbarer Energien sollten die Mitgliedstaaten alle erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen der Durchführung der Pläne und Programme überwachen, um unter anderem unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Abhilfemaßnahmen ergreifen zu können.

Ein weiteres bedeutendes Hindernis, das das Wachstum der erneuerbaren Energien bremst, ist der Mangel an qualifizierten Fachkräften auf einigen Märkten. In diesem Zusammenhang verpflichtet die Richtlinie über erneuerbare Energien die Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass Zertifizierungssysteme oder gleichwertige Qualifizierungssysteme für Installateur*innen und Planer*innen aller Arten von erneuerbaren Wärme- und Kältesystemen in Gebäuden, in der Industrie und in der Landwirtschaft, für Installateur*innen von Photovoltaiksystemen, einschließlich Energiespeichern, und für Installateur*innen von Ladestationen, die eine Reaktion auf die Nachfrage ermöglichen, verfügbar sind. Diese Systeme müssen auf den in Anhang IV der Richtlinie festgelegten Kriterien beruhen, und jeder Mitgliedstaat muss die von anderen Mitgliedstaaten gemäß diesen Kriterien vergebenen Zertifizierungen anerkennen. Stellen die Mitgliedstaaten fest, dass eine erhebliche Lücke zwischen der verfügbaren und der erforderlichen Anzahl ausgebildeter und qualifizierter Installateure besteht, um ihr Ziel für erneuerbare Energien zu erreichen, müssen sie Maßnahmen ergreifen, um diese Lücke zu schließen.

Der Aufbau von Kapazitäten, technische Beratungsdienste und eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Durchführungsbehörden können die wirksame Umsetzung der oben genannten Bestimmungen erleichtern.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Die Vorschläge sollten zu folgenden Ergebnissen führen:

  • Besseres Verständnis und Wissen in den öffentlichen Verwaltungen, die für die Umsetzung der europäischen Energiegesetzgebung zuständig sind; verbesserte Zusammenarbeit der Durchführungsstellen innerhalb der Mitgliedstaaten und zwischen ihnen.
  • Effektivere Umsetzung der Bestimmungen, einschließlich besserer Planung, Gestaltung und Bewertung politischer Maßnahmen; kohärentere Umsetzung der Rechtsvorschriften in allen Bereichen der Energiegesetzgebung, Energiepolitik und Energiesektoren.
  • Verwendung geeigneter Instrumente und Methoden, die die Verfügbarkeit und den Zugang zu Daten erleichtern; verbesserte Datenqualität und bessere Überwachung; Verwendung genauerer Berechnungs- und Mess- und Prüfmethoden; verbesserte Qualität der Berichterstattung; besseres Verständnis und Messung der Auswirkungen.
  • Verbessertes Verständnis der Potenziale und Markthindernisse.

Die Vorschläge sollten die konkreten Ergebnisse präsentieren, die durch die Aktivitäten erzielt werden sollen, und aufzeigen, wie diese Ergebnisse zu den themenspezifischen Auswirkungen beitragen werden. Dieser Nachweis sollte eine detaillierte Analyse der Ausgangssituation und eine Reihe von gut begründeten Annahmen umfassen und klare Kausalitätsbeziehungen zwischen den Ergebnissen und den erwarteten Auswirkungen herstellen.

Die Vorschläge sollten ihre Ergebnisse und Auswirkungen anhand der beiden für das Thema vorgesehenen Indikatorensätze (siehe unten) quantifizieren, sofern sie für die vorgeschlagenen Aktivitäten relevant sind. Sie sollten auch Indikatoren vorschlagen, die für die vorgeschlagenen Aktivitäten spezifisch sind. Von den Vorschlägen wird nicht erwartet, dass sie alle aufgeführten Auswirkungen und Indikatoren berücksichtigen. Die Ergebnisse und Auswirkungen sollten für das Ende des Projekts und für 5 Jahre nach dem Ende des Projekts quantifiziert werden.

Zu den Indikatoren für dieses Thema gehören:

  • Anzahl der Behörden mit verbesserten Kapazitäten und besserem Zugang zu Informationen und Daten.
  • Anzahl der Behörden und Interessenvertreter*innen, die die im Rahmen der Aktivität geschaffenen und bereitgestellten Instrumente, Ressourcen, Informationen und Daten nutzen.
  • Anzahl der politischen Maßnahmen, Durchführungsbestimmungen und zugehörigen Dokumente, die durch die Aktivität verbessert wurden.
  • Anzahl der Überwachungs- und Berichterstattungsinstrumente und -dokumente, die durch die Maßnahme verbessert wurden.
  • Anzahl der Verweise in politikrelevanten Dokumenten, wie Folgenabschätzungen, Leitfäden usw.

Die Vorschläge sollten auch ihre Auswirkungen in Bezug auf die folgenden gemeinsamen Indikatoren für das Teilprogramm LIFE Clean Energy Transition quantifizieren:

  • Durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
  • Durch das Projekt ausgelöste Endenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
  • Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (in GWh/Jahr).
  • Verringerung der Treibhausgasemissionen (in tCO2-eq/Jahr).
  • Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige Energie (Energieeffizienz und erneuerbare Energien) (kumuliert, in Mio. Euro).

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Erwartete Ergebnisse

Von den Maßnahmen zu diesem Thema wird erwartet, dass sie:

  • Förderung und Ermöglichung des Austauschs von Erkenntnissen und der gemeinsamen Nutzung bewährter Verfahren innerhalb der Mitgliedstaaten und zwischen ihnen.
  • Unterstützung, technische Beratung und Instrumente für die Kontextualisierung und Spezifizierung von Anforderungen im Allgemeinen und in Bezug auf den nationalen und regionalen Kontext bereitstellen.
  • Untersuchung, Bewertung und Modellierung der Auswirkungen von Umsetzungsoptionen zur Erfüllung der EU-Rechtsvorschriften, um so zur Gestaltung wirksamerer politischer Maßnahmen beizutragen.
  • Unterstützung bei der Überwachung und Bewertung der Politikumsetzung.
  • Entwicklung und Anwendung von Methoden zur genaueren Messung, Berechnung und Abrechnung der im Rahmen der spezifischen politischen Maßnahmen und Programme geleisteten Beiträge.

Aus den Vorschlägen sollte klar hervorgehen, dass die zuständigen Durchführungsbehörden, insbesondere die nationalen Behörden, ein konkretes Interesse daran haben, sich an den Projektaktivitäten zu beteiligen, dazu beizutragen und die Ergebnisse zu nutzen. Ein klares Engagement kann zum Beispiel durch entsprechende Unterstützungsschreiben nachgewiesen werden.

Es wird erwartet, dass die Maßnahmen zu diesem Thema nur einen der beiden nachstehenden Bereiche betreffen. Welcher Bereich angesprochen wird, sollte in der Einleitung des Vorschlags klar angegeben werden.

1. Genehmigungsverfahren und erneuerbare Beschleunigungsbereiche

Vorschläge, die diesen Bereich betreffen, sollen die zuständigen nationalen Behörden bei der Umsetzung der relevanten Artikel der RED unterstützen, die sich auf die Beschleunigung und Straffung von Genehmigungsverfahren und/oder die Entwicklung von Plänen zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energien für eine oder mehrere Arten von erneuerbaren Energiequellen beziehen. In diesem Zusammenhang könnten die Maßnahmen gegebenenfalls auch die Unterstützung bei der Festlegung wirksamer Strategien zur Milderung potenzieller Umweltauswirkungen und zur Erleichterung der sozialen Akzeptanz vorsehen.

Zu diesem Zweck wird erwartet, dass die Vorschläge die Kapazitäten stärken, z. B. durch den Austausch bewährter Verfahren und Schulungs-/Mentoring-Programme, und die Zusammenarbeit der Durchführungsstellen innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten verbessern. Die Vorschläge könnten die Entwicklung neuer Instrumente und Methoden oder die Anpassung und Vervielfältigung bestehender wirksamer Instrumente und Datensätze unterstützen, die die Verfügbarkeit und den Zugang zu Daten erleichtern und die Qualität der Daten verbessern. Vorschläge zur Einrichtung einer EU-Gemeinschaft von Fachleuten sind ebenfalls erwünscht, um das gegenseitige Lernen zu erleichtern und gegebenenfalls die Harmonisierung von Rechtsvorschriften zu unterstützen.

Gegebenenfalls können die Aktivitäten auch die Überwachung und Bewertung der Umsetzung der einschlägigen politischen Maßnahmen unterstützen.

Die Vorschläge könnten auch Genehmigungsverfahren für das Repowering oder für die Erkundung, Erprobung und Produktion innovativer Technologien für erneuerbare Energien, einschließlich Pilotanlagen, betreffen.

Die Berücksichtigung sowohl von Genehmigungsverfahren als auch von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energien führt nicht zwangsläufig zu einer höheren Punktzahl, könnte jedoch durchgeführt werden, wenn dies hinreichend begründet wird, z. B. wenn die Ergebnisse der Maßnahmen, die sich aus der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energien ergeben, genutzt werden und einen eindeutigen Mehrwert für die Straffung der Genehmigungsverfahren darstellen würden.

2. Unterstützung der nationalen Behörden bei der Umsetzung von Artikel 18 der RED

Vorschläge, die diesen Bereich betreffen, unterstützen, auch durch technische Beratung und Instrumente, die zuständigen nationalen Behörden, die für die Umsetzung eines Rahmens zuständig sind, um sicherzustellen, dass eine ausreichende Anzahl von geschulten und qualifizierten Installateur*innen und Planer*innen von erneuerbaren Wärme- und Kältesystemen in Gebäuden, in der Industrie und in der Landwirtschaft, von Installateur*innen von Photovoltaiksystemen, einschließlich Energiespeichern, und von Installateur*innen von Ladestationen, die eine Reaktion auf die Nachfrage gemäß Artikel 18 der Richtlinie 2018/2001 in ihrer geänderten Fassung ermöglichen, vorhanden ist. Die Maßnahmen führen eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten aus:

  • Unterstützung der Überwachung und Bewertung der Umsetzung der einschlägigen Bestimmungen auf nationaler Ebene.
  • Unterstützung der nationalen Bewertung und Identifizierung von Lücken zwischen der verfügbaren und der erforderlichen Anzahl von ausgebildeten und qualifizierten Installateuren, um die in der Richtlinie festgelegten Ziele für erneuerbare Energien zu erreichen.
  • Förderung und Ermöglichung des Austauschs von Erkenntnissen und bewährten Verfahren innerhalb der Mitgliedstaaten und zwischen ihnen, einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Zertifizierungssystemen und der verstärkten grenzüberschreitenden Mobilität von Arbeitnehmer*innen.
  • Untersuchung, Bewertung und Modellierung der Auswirkungen von Umsetzungsoptionen auf nationaler Ebene, um mögliche Lücken zu schließen und so zur Gestaltung wirksamerer Maßnahmen beizutragen.

Vorschläge, die sich auf Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen wie die Entwicklung/Aktualisierung von Qualifizierungs- und Ausbildungssystemen beziehen, werden im Rahmen dieses Themas nicht als förderfähig angesehen.

Es sind Maßnahmen erforderlich, um die Zusammenarbeit mit der Skill4Energy-Plattform (die von der Europäischen Kommission für 2025 oder 2026 geplant ist) und ihren Leitungsgremien zu planen, um Informationen zu verbreiten, bewährte Verfahren zu fördern und Beiträge zur Ermittlung von Maßnahmen zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Mobilität und zur Einführung gegenseitig anerkannter Zertifizierungen zu leisten.

  • Maßnahmen zur technischen Unterstützung und zum Aufbau von Kapazitäten für den Übergang zu erneuerbaren und effizienten Fernwärme- und Fernkältesystemen finden Sie unter dem Thema LIFE-2025-CET-DHC.
  • Maßnahmen zur Unterstützung der Gründung von Energiegemeinschaften finden Sie unter LIFE-2025-CET-ENERCOM.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Die Vorschläge müssen von mindestens 3 Antragsteller*innen (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.


Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller*innen (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
    • Nicht-EU-Ländern:
      • aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
  • der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben

Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).

Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).

Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.

EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.

Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.

weitere Förderkriterien

Die Kommission ist der Ansicht, dass Vorschläge, in denen ein EU-Beitrag von bis zu 2 Mio. EUR beantragt wird, eine angemessene Berücksichtigung der spezifischen Ziele ermöglichen. Dies schließt jedoch die Einreichung und Auswahl von Vorschlägen, die andere Beträge beantragen, nicht aus.


Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.

Zusatzinformationen

Themen

Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, 
Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, 
Energieeffizienz, Erneuerbare Energie , 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, 
Ländliche & Städtische Entwicklung/Planung

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
  • Teil C (direkt online auszufüllen) - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms
  • Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
    • detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
    • Informationen über die Teilnehmer, einschließlich früherer Projekte (obligatorische Vorlage, die im Einreichungssystem verfügbar ist)
  • fakultative Anhänge: Unterstützungsschreiben

Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 65 Seiten begrenzt (Teil B).

Kontakt

LIFE Programme NCPs
Website

European Climate Infrastructure and Environment Executive Agency (CINEA) - LIFE
Website

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