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Call-Eckdaten
Unterstützung von Fernwärme- und Fernkältenetzen
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"
Call Nummer
LIFE-2025-CET-DHC
Termine
Öffnung
24.04.2025
Deadline
23.09.2025 17:00
Förderquote
95%
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Um auf dem Weg zur Kohlenstoffneutralität voranzukommen und die Abhängigkeit der EU von Importen fossiler Brennstoffe zu beenden, muss der Verbrauch fossiler Brennstoffe für Heiz- und/oder Kühlzwecke dringend reduziert werden. In diesem Zusammenhang können insbesondere moderne und effiziente Fernwärmesysteme die lokale Nachfrage mit erneuerbaren und Abfall-Energiequellen sowie mit den größeren Strom- und Gasnetzen verbinden und so zur Optimierung von Angebot und Nachfrage bei allen Energieträgern beitragen.
Call-Ziele
Der REPowerEU-Plan, die überarbeitete Energieeffizienzrichtlinie (EED) und die überarbeitete Richtlinie über erneuerbare Energien (RED) sehen ehrgeizige Maßnahmen vor, darunter die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien und Abwärme in Fernwärmesystemen. Die Betreiber*innen/Eigentümer*innen von Fernwärme- und/oder Fernkältesystemen müssen Pläne ausarbeiten und umsetzen, damit die bestehenden Systeme die in der EED definierten Kriterien für "effiziente Fernwärme und Fernkälte" erfüllen. Dies erfordert unter anderem die Integration von erneuerbaren Energien (z. B. aus Solarthermie, Umgebungsenergie und geothermischen Ressourcen) und Abwärme. Darüber hinaus wurde die Fernwärme als eine Schlüsseloption für die Dekarbonisierung des Wärmesektors in Ländern und Regionen ohne lange Tradition und Erfahrung mit dieser Technologie identifiziert.
Leitfäden, Empfehlungen und technische Beratungsdienste wurden bereits auf EU-, nationaler und lokaler Ebene entwickelt und getestet. Dennoch ist ein großer Teil der bestehenden Fernwärme- und Fernkältesysteme immer noch zu sehr auf fossile Brennstoffe angewiesen. Darüber hinaus werden die Umstellung auf erneuerbare Energien und Abwärme sowie die Entwicklung neuer Systeme in Schwellenländern unter anderem durch begrenzte personelle, technische und finanzielle Kapazitäten behindert. Daher sind technische Unterstützung und günstige Rahmenbedingungen erforderlich, um die Vorbereitung von Modernisierungs- und Entwicklungsprojekten zu fördern.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die zu diesem Thema eingereichten Vorschläge sollten die Auswirkungen der vorgelegten Investitionspläne und Leitlinien auf den Übergang zu "effizienten Fernwärme- und Fernkältenetzen" und auf die Integration von erneuerbaren Energien und Abwärme aufzeigen. Die erwarteten Ergebnisse sollten zusammen mit einer detaillierten Analyse der Ausgangssituation, einschließlich einer Reihe gut begründeter Annahmen und klarer Zusammenhänge zwischen den Ergebnissen, im Vorschlag angegeben werden.
Aus den Vorschlägen sollte hervorgehen, wie sie dazu beitragen werden, Betreiber*innen von Fernwärme- und/oder Fernkälteanlagen und/oder lokalen Behörden und anderen wichtigen Akteur*innen Investitionspläne an die Hand zu geben, die nach Abschluss des Projekts gebilligt und umsetzungsbereit sind, sowie Orientierungshilfen, interne Kapazitäten und andere Elemente, die erforderlich sind, um entweder neue Systeme (die vollständig auf erneuerbaren Energien oder Abwärme basieren) zu errichten oder die Kriterien für "effiziente Fernwärme und Fernkälte" zu erfüllen, wodurch potenzielle Abwärmelieferanten ermutigt werden, in Erwägung zu ziehen, Wärmelieferanten für Fernwärme zu werden.
Die Vorschläge sollten ihre Ergebnisse und Auswirkungen anhand der für das jeweilige Thema vorgesehenen Indikatoren quantifizieren, sofern diese für die vorgeschlagenen Aktivitäten relevant sind. Sie sollten auch Indikatoren vorschlagen, die für die vorgeschlagenen Aktivitäten spezifisch sind. Die Ergebnisse und Auswirkungen sollten für das Ende des Projekts und für 5 Jahre nach dem Ende des Projekts quantifiziert werden.
Zu den Indikatoren für dieses Thema gehören:
- Anzahl der genehmigten Investitionspläne für bestehende oder neue Fernwärme- und/oder Fernkältesysteme, die die in der Energieeffizienzrichtlinie festgelegten Kriterien für "effiziente Fernwärme und Fernkälte" erfüllen.
- Anzahl der Nachfolgeprojekte (Fernwärmeunternehmen), für die ein effektiver Wissenstransfer gewährleistet wird.
- Anzahl der lokalen und regionalen Behörden, die die Ergebnisse des Projekts in ihre Energieplanung einbeziehen.
- Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen, die durch die Umsetzung der dank des Projekts entwickelten Investitionspläne ausgelöst werden (kumulativ, in Millionen Euro).
Die Vorschläge sollten auch ihre Auswirkungen in Bezug auf die folgenden gemeinsamen Indikatoren für das Teilprogramm LIFE Clean Energy Transition quantifizieren:
- Durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
- Durch das Projekt ausgelöste Endenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
- Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (in GWh/Jahr).
- Verringerung der Treibhausgasemissionen (in tCO2-eq/Jahr).
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Erwartete Ergebnisse
Die Vorschläge sollten einen der folgenden Aspekte behandeln und sollen entweder
- mit Betreiber*innen/Eigentümer*innen bestehender Fernwärmesysteme, um ihnen die erforderliche technische Unterstützung für die Ausarbeitung von Investitionsplänen für die Brennstoffumstellung bestehender Fernwärmesysteme zu bieten, damit diese die Kriterien für "effiziente Fernwärme und -kälte" gemäß der Energieeffizienzrichtlinie erfüllen. Dies kann den Ausbau bestehender Fernwärme- und Fernkältenetze einschließen, sofern diese vollständig auf erneuerbaren Energien oder Abwärme basieren und die Erfüllung des Kriteriums der effizienten Fernwärme- und Fernkältenetze gewährleistet ist; oder
- mit den Kommunen und den relevanten Hauptakteuren bei der Entwicklung von Investitionsplänen für neue Fernwärme- und/oder Fernkältenetze, sofern diese vollständig auf erneuerbaren Energien oder Abwärme basieren, und unter besonderer Berücksichtigung des Gebäudebestands.
Bei beiden Aspekten sollte der Schwerpunkt auf der Ermittlung und dem Angebot konkreter Möglichkeiten zur Integration erneuerbarer Energien oder Abwärme, der Bewertung der erforderlichen Investitionen und der Erschwinglichkeit mit wirtschaftlicher Zugänglichkeit für Bewohner und Unternehmen liegen.
Die zu entwickelnden Investitionspläne sollten technische Anforderungen und technische Konzepte, eine detaillierte Identifizierung der Investitionen und Vormachbarkeitsstudien, ihren Zeitplan, die erforderlichen internen und externen Ressourcen, die öffentlichen und privaten Finanzierungsquellen, insbesondere für die ersten Investitionstranchen, und die mögliche Identifizierung alternativer Finanzierungsquellen und -modelle enthalten.
Der Vorschlag sollte eine klare Beschreibung der Methodik und der geplanten Aktivitäten enthalten:
- die Ermittlung der lokalen Energieressourcen, der erforderlichen Infrastruktur und der potenziellen Investitionskosten
- die Bewertung der Kompatibilität mit dem vorhandenen Gebäudebestand.
- die Einbeziehung lokaler Interessengruppen, insbesondere potenzieller Abwärmelieferanten und potenzieller Kund*innen.
- die Erstellung eines Geschäftsplans, der die voraussichtlichen Einnahmen, Betriebskosten, Investitionsausgaben und die Rentabilität der Investition enthält
- die Ermittlung von Finanzierungsquellen (Zuschüsse, Darlehen, private Investitionen ...) und eine Strategie zur Sicherung des Kapitals für das Projekt.
- das offizielle Genehmigungsverfahren für die Investitionspläne durch die relevanten Interessengruppen, z. B. den Vorständ*innen des Fernwärmeunternehmens oder die lokalen Behörden; dies sollte sich in den Ergebnissen widerspiegeln.
- die Einhaltung lokaler, regionaler und nationaler Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Energieerzeugung, -verteilung und -verbrauch.
Die zu erstellenden Investitionspläne sollten das angestrebte Fernwärmesystem in die Lage versetzen, die Kriterien für "effiziente Fernwärme und -kälte" gemäß der Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren zu erfüllen. Die Maßnahmen können auch die Bewertung des Potenzials zur Teilnahme an den Strommärkten durch die Bereitstellung von Ausgleichs-, Speicher- und anderen Flexibilitätsdienstleistungen umfassen.
Die Vorschläge sollten die Entwicklung einer beträchtlichen Anzahl von Investitionsplänen in mindestens drei förderfähigen Ländern unterstützen und mit Folgeprojekten arbeiten, für die ein Wissenstransfer beschrieben und während der Projektlaufzeit effektiv bereitgestellt werden sollte.
Die Vorschläge sollten das Engagement der Betreiber*innen/Eigentümer*innen der Fernwärmenetze, auf die die Zusammenarbeit abzielt, auf klare und überzeugende Weise belegen. Die Vorschläge sollten auch den Inhalt der zu leistenden Unterstützung erläutern und darlegen, wie das Konsortium diese Unterstützung vor Ort leisten wird.
Darüber hinaus wird von den Maßnahmen erwartet, dass sie eine angemessene Risikobewertung vornehmen, Hindernisse aufzeigen, Empfehlungen für Regulierungsbehörden aussprechen, lokale Verwaltungen bei der Ausarbeitung von lokalen Wärme- und Kälteplänen unterstützen und die Nachahmung durch andere Fernwärmebetreiber*innen/-eigentümer*innen fördern.
Es wird nicht erwartet, dass Maßnahmen in diesem Bereich die Ausrüstung oder die Entwicklung neuer Instrumente (z. B. Software oder die Aufrüstung bestehender Software, Plattformen) finanzieren; die Antragsteller*innen werden ermutigt, bei Bedarf auf bestehende kommerzielle Software zurückzugreifen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von mindestens 3 Antragsteller*innen (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller*innen (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
weitere Förderkriterien
Die Kommission ist der Ansicht, dass Vorschläge, in denen ein EU-Beitrag von bis zu 2 Mio. EUR beantragt wird, eine angemessene Berücksichtigung der spezifischen Ziele ermöglichen. Dies schließt jedoch die Einreichung und Auswahl von Vorschlägen, die andere Beträge beantragen, nicht aus.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Informationen über die Teilnehmer, einschließlich früherer Projekte (obligatorische Vorlage, die im Einreichungssystem verfügbar ist)
- fakultative Anhänge: Unterstützungsschreiben
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 65 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document LIFE-2025-CETCall Document LIFE-2025-CET(881kB)
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