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Call-Eckdaten
Europäischer Filmvermittler
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Media
Call Nummer
CREA-MEDIA-2025-FILMSALES
Termine
Öffnung
29.04.2025
Deadline
19.06.2025 17:00
Förderquote
75%
Budget des Calls
€ 5.150.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 750.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Rahmen des spezifischen Ziels der Förderung von Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Skalierbarkeit, Zusammenarbeit, Innovation und Nachhaltigkeit, auch durch Mobilität, im europäischen audiovisuellen Sektor ist eine der Prioritäten des Aktionsbereichs MEDIA die Verbesserung der Verbreitung, der Öffentlichkeitsarbeit, des Online-Vertriebs und des Kinovertriebs europäischer audiovisueller Werke innerhalb der Union und auf internationaler Ebene im neuen digitalen Umfeld, auch durch innovative Geschäftsmodelle.
Call-Ziele
Im Rahmen des Aktionsbereichs MEDIA wird die folgende Maßnahme unterstützt:
- Unterstützung des internationalen Vertriebs und der Verbreitung nicht-nationaler europäischer Werke auf allen Plattformen (z. B. Kinos, Online), wobei sowohl kleine als auch große Produktionen gefördert werden, u. a. durch koordinierte Vertriebsstrategien, die mehrere Länder abdecken, und durch die Förderung des Einsatzes von Untertiteln, Synchronisation und gegebenenfalls Audiodeskription.
Die Unterstützung des europäischen Filmvertriebs soll den breiteren transnationalen Vertrieb neuerer europäischer Filme fördern und unterstützen, indem europäischen Vertriebsagenten auf der Grundlage ihrer Leistung auf dem Markt Mittel für weitere Reinvestitionen in den Erwerb, die Öffentlichkeitsarbeit und den Vertrieb (auch online) neuer nicht-nationaler europäischer Filme zur Verfügung gestellt werden.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Verbesserung des transnationalen Vertriebs neuerer nicht-nationaler europäischer Filme;
- Erhöhung der Investitionen in die Produktion, den Erwerb, die Promotion, den Kino- und Online-Vertrieb von nicht-nationalen europäischen Filmen;
- Entwicklung von Verbindungen zwischen dem Produktions- und dem Vertriebssektor, um die Wettbewerbsposition nicht-nationaler europäischer Filme zu verbessern.
Erwartete Ergebnisse
Es gibt zwei Phasen für die geförderten Aktivitäten:
1. Die Generierung eines potenziellen Fonds, der entsprechend der Leistung des Unternehmens auf dem europäischen Markt zugeteilt wird.
2. Die Durchführung der Aktion - der so von jedem Unternehmen generierte potenzielle Fonds muss reinvestiert werden:
- Mindestgarantien oder Vorschüsse für die internationalen Vertriebsrechte an förderfähigen nicht nationalen europäischen Filmen;
- Öffentlichkeitsarbeit, Marketing und Werbung auf dem Markt für förderfähige nicht-nationale europäische Filme.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Es sind nur Anträge von Einzelantragstellenden zulässig (einzelne Begünstigte; verbundene Einrichtungen und andere Teilnehmer sind bei Bedarf zulässig).
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete)
- Nicht-EU-Länder (aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und bei denen das Abkommen vor der Unterzeichnung des Zuschusses in Kraft tritt - Liste der teilnehmenden Länder)
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- ihren Sitz in einem der Länder haben, die in vollem Umfang am Aktionsbereich MEDIA des Programms Kreatives Europa teilnehmen, und sich direkt oder indirekt, ganz oder durch Mehrheitsbeteiligung, im Besitz von Staatsangehörigen dieser Länder befinden. Wenn ein Unternehmen börsennotiert ist, bestimmt grundsätzlich der Sitz der Börse seine Nationalität.
- ein europäischer Vertriebsagent sein, d. h. ein europäisches Unternehmen, das als Vermittler*in für den Produzenten tätig ist und sich auf die kommerzielle Verwertung eines Films spezialisiert hat, indem es einen Film vermarktet und Lizenzen an Verleiher oder andere Abnehmer im Ausland vergibt
- vom Produzenten jedes gemeldeten Films zum Vertriebsagenten ernannt oder durch einen schriftlichen Vertrag oder eine Vereinbarung unterstützt werden, um den Film in mindestens 10 Ländern zu verkaufen, die am Aktionsbereich MEDIA teilnehmen.
Besondere Fälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Aufforderung teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
Für bestimmte Einrichtungen (z. B. Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen) gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
weitere Förderkriterien
Förderfähigkeit von Filmen
Um die potenzielle Förderung zu erhalten und für Reinvestitionsmaßnahmen in Frage zu kommen, muss der Film die folgenden Förderkriterien erfüllen
- Es muss sich um ein fiktionales Werk (einschließlich Animationsfilme) oder einen Dokumentarfilm mit einer Mindestdauer von 60 Minuten handeln.
- Er darf frühestens im Jahr 2020 urheberrechtlich geschützt sein.
- Er darf keine alternativen Inhalte (Opern, Konzerte, Aufführungen usw.), keine Werbung, kein pornografisches oder rassistisches Material und keine Gewaltdarstellung enthalten.
- Er muss mehrheitlich von einem oder mehreren Produzenten mit Sitz in den am Aktionsbereich MEDIA beteiligten Ländern produziert werden. Mindestens 50 % der Finanzierung des geschätzten Gesamtbudgets der Produktion muss aus den am Aktionsbereich MEDIA teilnehmenden Ländern stammen, und die Produktionsfirmen müssen als solche ausgewiesen werden. Um als tatsächliche Produzenten zu gelten, müssen die Produktionsfirmen als solche ausgewiesen werden. Bei der Feststellung, wer der eigentliche Produzent ist, können auch Faktoren wie der Vorspann, das Urheberrecht im Abspann, die kreative Kontrolle, das Eigentum an den Verwertungsrechten und die Gewinnbeteiligung berücksichtigt werden;
- der Film muss unter maßgeblicher Beteiligung (laut Abspann) von Fachleuten produziert worden sein, die Staatsangehörige von am Aktionsbereich MEDIA teilnehmenden Ländern sind bzw. dort ihren Wohnsitz haben und als solche ausgewiesen werden. Eine "maßgebliche Beteiligung" ist definiert als mehr als 50 % der Punkte auf der Grundlage der nachstehenden Tabelle, die auch die Drehorte berücksichtigt. Die Gesamtzahl kann je nach Art des Werks (Animation, Dokumentarfilm, Spielfilm) variieren. Wenn Rollen geteilt werden, werden die Punkte entsprechend aufgeteilt. Bei Punktgleichheit (d. h. wenn die Punkte für eine bestimmte Nationalität gleich sind) ist die Nationalität des Regisseurs (oder des nachfolgenden Talents in der nachstehenden Liste) ausschlaggebend.
- Europäische Filme gelten als "national" in dem Land, das am Aktionsbereich MEDIA teilnimmt und dessen Staatsangehörige / Einwohner den größten Anteil an der Herstellung des Films hatten. Dieses Land gilt für die Zwecke der Aktion als das Ursprungsland des Films. Außerhalb des Herkunftslandes gelten sie als "nicht-national".
Die potenzielle Förderung ist proportional zur Anzahl der verkauften Eintrittskarten für nicht-nationale europäische Filme in den am MEDIA-Förderschwerpunkt teilnehmenden Ländern, und zwar bis zu einer festgelegten förderfähigen Obergrenze pro Film und angepasst für jedes Land. Um förderfähig zu sein, müssen die Eintrittskarten die folgenden Kriterien erfüllen
- Sie müssen zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 31. Dezember 2024 realisiert werden;
- Es muss ein normaler Eintrittspreis an den jeweiligen Aussteller gezahlt worden sein (einschließlich etwaiger Sonderangebote oder Ermäßigungen), wobei Eintrittskarten, für die keine Gebühr gezahlt wurde, ausdrücklich ausgeschlossen sind;
- sie müssen eindeutig identifizierbar sein und von der von den Mitgliedstaaten benannten nationalen Behörde bescheinigt werden;
- sie müssen von Verleihern angemeldet werden, die in dem betreffenden Land förderfähig sind;
- die Filme müssen im Vertriebsland förderfähige nicht nationale europäische Filme sein;
Förderfähige Aktivitäten
Es gibt zwei Phasen mit Unterphasen für die förderfähigen Aktivitäten (Einzelheiten finden Sie auf den Seiten 12-14 des Aufrufs):
- Generierung eines potenziellen Fonds
- Förderfähige Reinvestitionsmaßnahmen
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht erlaubt.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftige/r Koordinator*in, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengesetzt und wieder hochgeladen werden können):
- PDF mit Informationen zu Film(en)/Werk(en) aus der Creative Europe MEDIA-Datenbank
- Erklärung zur Unabhängigkeit und zu den Eigentumsverhältnissen (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Liste der Filme (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Offizielle Kinokassennachweise, die als Anhang zum Vorschlag einzureichen sind (falls der förderfähige Film nicht in der Creative Europe Media Database verfügbar ist)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
Kontakt
+43 1 526 97 30-406
info@mediadeskaustria.eu
Website
Creative Europe Desks
Website
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