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Call-Eckdaten
Partnerschaften für Innovation - Zukunftsweisende Projekte - Digitale Bildung (sektorübergreifend)
Förderprogramm | Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen | |
Call Nummer | ERASMUS-EDU-2023-PI-FORWARD-LOT1 | |
Termine | Öffnung 29.11.2022 | Deadline 15.03.2023 17:00 |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | EU-Finanzhilfe pro Projekt: max. € 1.500.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Ziel dieser Aktion ist es, Innovation, Kreativität und Teilhabe sowie soziales Unternehmertum in verschiedenen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung, sowohl innerhalb eines Sektors als auch sektor- und fachübergreifend, zu fördern. Projekte im Rahmen von Los 1 können sich auf verschiedene Bildungsbereiche beziehen oder Bildungsbereiche miteinander verbinden und müssen eine hochwertige und integrative digitale Bildung im Einklang mit dem Aktionsplan für digitale Bildung fördern. |
Call-Ziele | Vorschläge im Rahmen dieses Loses sollten eine der folgenden drei Prioritäten berücksichtigen:
Allgemeine Ziele:
Zu den spezifischen Zielen zählen:
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Erwartete Effekte und Auswirkungen | Aktivitäten im Rahmen von zukunftsorientierten Projekten sollten zu Folgendem beitragen:
Zukunftsorientierte Projekte sollen innovative Lösungen bieten, die auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene umgesetzt werden können und idealerweise das Potenzial haben, entweder durch EU-Mittel oder durch nationale und regionale Unterstützung weiterentwickelt zu werden. Die Bottom-up-Praktiken sollten die festgelegten Prioritäten zur Stärkung der Innovationskapazität Europas richtig angehen, einen starken Einfluss auf die Reformen der allgemeinen und beruflichen Bildung haben und einen Systemwandel einleiten. Durch die weite Verbreitung der Projektergebnisse auf transnationaler, nationaler und/oder regionaler Ebene, auch unter Berücksichtigung nationaler, europäischer industrieller Ökosysteme und regionaler Strategien der intelligenten Spezialisierung, sollen zukunftsorientierte Projekte eine kathartische Wirkung auf Systemebene entfalten, um die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung dabei zu unterstützen, den Herausforderungen einer sich rasch verändernden Welt besser gerecht zu werden. weiterlesen |
Erwartete Ergebnisse | Zu den wichtigsten Aktivitäten im Rahmen dieser Prioritäten könnten die Folgenden gehören (nicht erschöpfende Liste):
Zukunftsorientierte Projekte müssen, soweit dies relevant ist, EU-weite Instrumente und Werkzeuge anwenden. Zukunftsorientierte Projekte sollten die Ausarbeitung eines langfristigen Aktionsplans (über die Laufzeit des von Erasmus+ finanzierten Projekts hinaus) für die schrittweise Übernahme und Einbeziehung der entwickelten Innovationen in die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Einrichtungen umfassen. Sie sollten auch für eine angemessene Sichtbarkeit und weite Verbreitung der Arbeit sorgen, auch auf politischer Ebene der EU und der Mitgliedstaaten. Bei zukunftsorientierten Projekten kann auch angegeben werden, wie Finanzierungsmöglichkeiten der EU (z. B. Europäische Strukturfonds, Europäischer Fonds für strategische Investitionen, Aufbau- und Resilienzfazilität, Fonds für einen gerechten Übergang) und nationale und regionale sowie private Finanzierungen die Umsetzung des Projekts unterstützen können. Hierbei sind auch nationale und regionale Strategien zur intelligenten Spezialisierung und Entwicklungen der industriellen Ökosysteme in Europa zu berücksichtigen. weiterlesen |
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Das Konsortium muss mindestens drei Antragsteller (Koordinator und vollwertige Partner) aus mindestens drei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern umfassen. Verbundene Einrichtungen zählen bei den Mindestkriterien für die Förderfähigkeit der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu. Dem Konsortium muss mindestens eine öffentliche Behörde auf nationaler oder regionaler Ebene (z. B. Innovations-, Bildungs-, Arbeits- oder Wirtschaftsministerien, Qualifikations- oder Qualitätssicherungsbehörden usw.) aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland als Antragsteller (Koordinator oder vollwertiger Partner) angehören. Im Rahmen der Priorität 1 (EdTech) muss dem Konsortium mindestens ein EdTech-Unternehmen aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland als Antragsteller (Koordinator oder vollwertiger Partner) angehören. |
weitere Förderkriterien | Die Antragsteller (Koordinator und vollwertige Partner) müssen:
In einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Hochschuleinrichtungen müssen über eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können als assoziierte Partner teilnehmen (nicht als Koordinator oder vollwertige Partner). |
Zusatzinformationen
Themen |
Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Projektlaufzeit | zwischen 24 und 48 Monate |
Zusätzliche Informationen | Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
Die Anträge sind begrenzt auf
Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und auf den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind. |
Call-Dokumente | Erasmus+ Programmleitfaden 2023 - DE (5553kB) |
Kontakt | European Education and Culture Executive Agency Website Erasmus+ National Agencies Website |
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