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Call-Eckdaten
Interreg RO-UA: Kleinprojekte - 2. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
Förderprogramm
Interreg NEXT Rumänien-Ukraine
Termine
Öffnung
28.04.2025
Deadline
28.07.2025 13:00
Förderquote
90 %
Budget des Calls
€ 15.605.063,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieser Aufruf zur Einreichung von Kleinprojekten gilt für die Prioritätsachse 2 "Soziale Entwicklung über die Grenzen hinweg" und die Prioritätsachse 3 "Zusammenarbeit an den Grenzen".
Call-Ziele
Im Rahmen des Programms wurden die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele entwickelt:
- P2: Soziale Entwicklung über Grenzen hinweg
- SO 2.1: Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu integrativen und qualitativ hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen durch die Entwicklung einer zugänglichen Infrastruktur, auch durch die Förderung der Belastbarkeit von Fernunterricht und Online-Ausbildung
- P3: Grenzübergreifende Zusammenarbeit
- Spezifisches Interreg-Ziel: Bessere Governance der Zusammenarbeit
- Verbesserung einer effizienten öffentlichen Verwaltung durch Förderung der rechtlichen und administrativen Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit zwischen Bürger*innen, Stakeholdern der Zivilgesellschaft und Institutionen, insbesondere im Hinblick auf die Beseitigung rechtlicher, kapazitärer und anderer Hindernisse in der Grenzregion
- Außerdem sind Investitionen in Ausrüstungen, Politiken und Strategien für eine effektive Grenzmobilität vorgesehen.
- Spezifisches Interreg-Ziel: Bessere Governance der Zusammenarbeit
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Erwartete Ergebnisse
Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen richtet sich nur an Kleinprojekte. Im Sinne der vorliegenden Aufforderung sind Kleinprojekte Projekte, die keine Infrastrukturkomponente (Bauarbeiten) enthalten.
Das Programm schlägt die folgenden (nicht vollständige Liste) Arten von Maßnahmen vor:
P2: Soziale Entwicklung über Grenzen hinweg
- SO 2.1: Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu integrativen und qualitativ hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen durch die Entwicklung einer zugänglichen Infrastruktur, auch durch die Förderung der Widerstandsfähigkeit von Fernunterricht und Online-Ausbildung
- Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen für die Bildungsinfrastruktur, einschließlich der Bereitstellung von Räumen/Grundstücken, auf denen Ausrüstungsgegenstände installiert werden müssen, um die notwendigen materiellen Voraussetzungen für einen qualitativ hochwertigen Bildungsprozess zu schaffen und die Beteiligung am Bildungsprozess zu erhöhen, wobei der Schwerpunkt auf der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen liegt;
- Investitionen in Hardware und Software, die für die Entwicklung digitaler Kompetenzen erforderlich sind;
- Entwicklung von gemeinsamen Bildungs- und Lernplänen und -strategien, Schulungs- und Mentorenprogrammen;
- Entwicklung von Partnerschaften zwischen Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen und spezialisierten Organisationen der Zivilgesellschaft zur Unterstützung des gemeinsamen Lernens und des Austauschs bewährter Verfahren zwischen Lehrer*innen/Bildungsfachleuten auf beiden Seiten der Grenze;
- Entwicklung gemeinsamer Initiativen zur Unterstützung der Erwachsenenbildung und -ausbildung, einschließlich Mobilitätsprogrammen.
P3: Zusammenarbeit an der Grenze
- Spezifisches Interreg-Ziel: Bessere Governance der Zusammenarbeit
- Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung der institutionellen Kapazitäten der öffentlichen Behörden, einschließlich der Raum-/Grundstückseinrichtungsdienste, wo die Ausrüstung gegebenenfalls installiert wird;
- Erfahrungsaustausch, gemeinsame Ausarbeitung von Leitlinien und Verfahren zur Verbesserung der Bewertung, Prävention, Bereitschaft und Reaktion im Falle von Pandemien, neu auftretenden Infektionskrankheiten oder anderen unvorhergesehenen Krisen;
- Entwicklung gemeinsamer Politiken und Strategien zur Gewährleistung einer effektiven Grenzmobilität, einschließlich Migration und Koordinierung der Entwicklungspläne für den grenzüberschreitenden Verkehr
- Investitionen in Ausrüstungen für eine wirksame Grenzmobilität für Waren und Personen, einschließlich der Bereitstellung von Raum/Land, in dem die Ausrüstungen installiert werden sollen;
- Gemeinsame Maßnahmen zur Verbesserung einer effizienten öffentlichen Verwaltung, der Zusammenarbeit zwischen Bürger*innen, der Zivilgesellschaft und Institutionen durch Investitionen in modernste Methoden, Technologien, Verfahren usw., gegebenenfalls auch in Räumlichkeiten/Landeseinrichtungen, in denen die Ausrüstung installiert werden soll.
Eine Liste der nicht förderfähigen Aktivitäten finden Sie auf den Seiten 27-28 der Aufforderung.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, muss eine Partnerschaft die folgenden Kriterien erfüllen:
- Maximal 4 Partner (einschließlich des Antragstellers) nehmen an dem Projekt teil.
- Mindestens ein Projektpartner ist in Rumänien registriert und mindestens ein Partner ist in der Ukraine registriert.
- Gewinnorientierte Einrichtungen und KMU sind im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nicht förderfähig.
Jedes Projekt muss die Zusammenarbeit der Projektpartner klar nachweisen - dies wird anhand der vier Kooperationskriterien überprüft:
- Gemeinsame Vorbereitung (obligatorisch)
- Gemeinsame Durchführung (obligatorisch)
- Gemeinsame Finanzierung (obligatorisch)
- Gemeinsames Personal (fakultativ)
Die Teilnahme einer Organisation an mehreren Projekten, die im Rahmen der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen eingereicht werden, ist uneingeschränkt möglich. Bitte vergewissern Sie sich jedoch, dass die betreffende Organisation über die erforderlichen operativen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um alle eingereichten Projekte durchzuführen, sofern sie alle ausgewählt werden.
Weitere Einzelheiten zu den Förderfähigkeitsvoraussetzungen finden Sie auf den Seiten 18-20 des Aufrufs.
weitere Förderkriterien
Das Programmgebiet wird auf der Grundlage der Regionen der NUTS-Ebene 3 festgelegt:
Ukraine:
- Odesa
- Zakarpattia
- Iwano-Frankiwsk
- Czernowitz
Rumänien:
- Maramures
- Satu Mare
- Botosani
- Suceava
- Tulcea
Der EU-Beitrag (Zuschuss), der für die Finanzierung von Kleinprojekten im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beantragt werden kann, ist nachstehend aufgeführt. Wenn das Projekt nicht innerhalb dieser Grenzen liegt, wird es als nicht förderfähig betrachtet.
Priorität 2: Soziale Entwicklung über Grenzen hinweg - zwischen 250.000 € und 400.000 €
Priorität 3: Grenzübergreifende Zusammenarbeit - zwischen 200.000 € und 800.000 €
Die Kofinanzierung beträgt mindestens 10 % der gesamten förderfähigen Kosten des Projekts und wird von allen Partnern des Projekts, die eine finanzielle Unterstützung aus dem Programm erhalten, bereitgestellt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 18 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge können ausschließlich über das Gemeinsame Elektronische Überwachungssystem (JEMS) eingereicht werden, sofern die Verwaltungsbehörde keine anderen Anweisungen erteilt.
Beim Ausfüllen des Online-Antragsformulars sind die Antragstellenden gehalten:
- die englische Sprache zu verwenden, jedes Feld auszufüllen und die vorgegebene Reihenfolge einzuhalten. Bitte beachten Sie, dass einige Informationen von einem Feld in ein anderes übernommen werden, um den Prozess zu vereinfachen und fehlerfrei zu gestalten.
- Pro Projekt nur ein spezifisches Ziel zu formulieren.
- Beachten Sie, dass das Projektbudget ein integraler Bestandteil des Antragsformulars ist. Jeder Partner verfügt über ein eigenes Budget, zu dem alle erforderlichen Angaben gemacht werden müssen.
- Im Antragsformular sind die Standorte anzugeben, an denen die gekaufte Ausrüstung installiert und/oder die mobile Ausrüstung stationiert werden soll, unabhängig vom Wert der Ausrüstung pro Standort.
- Die als Anhang zu diesem Leitfaden für Antragstellenden beigefügten Vorlagen sind zu verwenden und vollständig auszufüllen.
- Alle in Abschnitt 2.6.4 geforderten Belege, die dem Antragsformular I beizufügen sind, müssen in JEMS hochgeladen werden.
Call-Dokumente
Interreg Romania-Ukraine 2nd small-scale callInterreg Romania-Ukraine 2nd small-scale call(1099kB)
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