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Call-Eckdaten
Innovative fortgeschrittene Werkstoffe (IAMs) für robuste, schnell aushärtende Dichtstoffe und Beschichtungen für die Fertigung und Endmontage (Innovative Advanced Materials for Europe partnership)
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 4 - Digital, Industrie und Raumfahrt
Call Nummer
HORIZON-CL4-2025-05-MATERIALS-43-two-stage
Termine
Öffnung
22.05.2025
Deadline
23.09.2025 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 30.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Einer der Hauptfaktoren, der die Lebensdauer von Produkten (und ihren Bestandteilen) begrenzt, ist ihre lange Exposition gegenüber Umwelteinflüssen. Die Kombination verschiedener Stressfaktoren und wechselnder Bedingungen (betrieblich, täglich, saisonal) führt zu beschleunigter Alterung und vorzeitigen oder unvorhergesehenen Ausfällen. Um die daraus resultierenden nachteiligen Auswirkungen zu verhindern, sind Schutzbeschichtungen und Versiegelungen der Schlüssel zu zusätzlichem Schutz, ohne dass die physikalische Konstruktion des Produkts/Bauteils oder die inhärenten Eigenschaften der zu beschichtenden/versiegelnden Teile neu bewertet werden müssen.
Call-Ziele
Die Leistungsbewertung von Beschichtungsmustern zur Auswahl von Beschichtungslösungen, die den Anforderungen der industriellen Endverbraucher*innen entsprechen, stellt einen Engpass bei der schnellen Entwicklung von Beschichtungen auf IAM-Basis dar. Darüber hinaus wird die Recyclingfähigkeit häufig durch die verwendeten Dichtstoffe und Beschichtungen beeinträchtigt. Die neuen IAM-basierten Beschichtungen, funktionalisierten Oberflächen und Versiegelungen sollten es ermöglichen, Produkte und Strukturen in wiederverwertbare oder wiederverwendbare Teile zu zerlegen.
Multidisziplinäre Forschungstätigkeiten sollten sich mit mindestens zwei der folgenden Punkte befassen:
- Entwicklung von Strategien zur Beschleunigung der zeitaufwändigen Leistungsbewertung, um die Zeit bis zur Herstellung von Prototypen und anschließend bis zur Marktreife erheblich zu verkürzen.
- Entwicklung funktionalisierter Oberflächen (direkt funktionalisiert oder durch Beschichtungen), die die Integrität, Effizienz und Gesamtleistung von Produkten erheblich verbessern können und die mitunter extreme Oberflächenbereiche (klein/groß) und komplexe Geometrien und/oder Geometrien mit hohem Aspektverhältnis bewältigen können, die eine fortschrittliche Verarbeitung und Werkzeugausstattung erfordern;
- Entwurf und Entwicklung neuer Dichtstoffe und Beschichtungen, die mit automatisierten Verfahren aufgetragen werden können (höhere Geschwindigkeit und Präzision durch Digitalisierung), die bei Raumtemperatur aushärten (keine zusätzliche Beheizung oder Klimatisierung großer Lackieranlagen oder Hangars erforderlich) und deren Aushärtungszeiten im Vergleich zum Stand der Technik um mindestens 90 % verkürzt werden können (im Sinne einer höheren Produktivität und/oder eines geringeren Energieverbrauchs);
- Beherrschung der Batch-Synthese von IAMs mit bahnbrechenden Eigenschaften, die die Herstellung und Verarbeitung von robusten, schnellen und/oder selbsthärtenden Dichtungsmitteln und Beschichtungen ermöglichen, die in den Fertigungs- und Endmontagelinien der Industrie eingesetzt werden und zwischen den Sektoren übertragbar sind;
- Erarbeitung und Weitergabe neuer Erkenntnisse über die zugrunde liegenden multiskaligen und multiphysikalischen Phänomene, um das Verhalten von Materialien während ihrer Lebensdauer besser zu verstehen, Methoden und geeignete Modelle zur Vorhersage des Materialabbaus zu entwickeln und zu validieren und die Freisetzungsraten von Beschichtungen und Dichtungsmitteln, die in rauen Umgebungen verwendet werden, zu bewerten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten neue und/oder verbesserte Beschichtungen, funktionalisierte Oberflächen und/oder Versiegelungen auf der Grundlage von IAMs entwickeln, die die Recyclingfähigkeit, die Kreislauffähigkeit und die Sicherheit der entwickelten Materialien und Produkte verbessern, den (Roh-)Materialverbrauch sowie die Produktions-, Herstellungs- und Demontagekosten senken:
- Kombination mehrerer Funktionalitäten, z. B. schnelle Aushärtung und Trocknung, Selbsthärtung, mechanische und dauerhafte Robustheit, Schutz vor Umwelteinflüssen (Sonne, Regen, Schnee, Feuchtigkeit, Korrosion, Erosion, Temperatur, ...) oder eine Kombination von vorteilhaften thermischen, akustischen, magnetischen, elektrischen und tribologischen Eigenschaften;
- Erfüllung vielfältiger Anforderungen in verschiedenen Anwendungsbereichen wie Elektronik, (erneuerbare) Energieerzeugung und -speicherung, Automobilbau, Schifffahrt, Luftfahrt- und Eisenbahninfrastrukturen, Bauwesen, einschließlich HVAC-Komponenten.
Darüber hinaus sollten alle Vorschläge
- Nutzung neuer digitaler Technologien, einschließlich datengesteuerter Ansätze, um die Grenzen der Entwicklung und Herstellung von IAM mit neuen Funktionen/Leistungen zu erweitern, die Skalierbarkeit von Werkstoffen und die damit verbundenen Prozesse zu verbessern und analytische Technologien und Infrastrukturen zu nutzen, um die Effizienz, Qualität und Wirksamkeit der entwickelten Dichtstoffe, Beschichtungen oder Oberflächen zu charakterisieren;
- Beitrag zur Verfügbarkeit von FAIR-Daten und -Methoden für die Sicherheits- und Nachhaltigkeitsbewertung von IAMs und für Entscheidungsprozesse (in der Entwurfs-, Konstruktions- und End-of-Life-Phase von IAMs und Produkten);
- Sondierung von Möglichkeiten zur Übertragung und Nutzung entwickelter IAM oder Technologien in anderen Sektoren;
- Bewertung der Sicherheit, Nachhaltigkeit und Kreislauffähigkeit aller Komponenten während des gesamten Innovationszyklus sowie der Zersetzung und Sortierung für eine verbesserte Recyclingfähigkeit aller Komponenten am Ende des Lebenszyklus im Einklang mit dem Rahmen für sicheres und nachhaltiges Design (SSbD).
Die Vorschläge müssen sich sowohl mit der Entwicklung der IAM als auch mit allen (noch nicht vorhandenen) unterstützenden (digitalen und physischen) Technologien befassen, die zur Abdeckung der gesamten Wertschöpfungskette (Materialentwicklung, Validierung, Produktion, Verarbeitung, Verwendung und Ende der Lebensdauer) erforderlich sind. Bestehende Technologien, die keiner Entwicklung oder Anpassung bedürfen, sollten in dem Vorschlag erwähnt werden.
Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten ein Geschäftsszenario und eine Verwertungsstrategie enthalten, wie sie in der Einleitung zu diesem Ziel beschrieben sind.
Die Forschung sollte auf bestehenden Normen aufbauen oder zur Normung von Technologien für IAM-basierte Abdichtungen und Beschichtungen beitragen. Die Interoperabilität für die gemeinsame Nutzung von Daten sollte in Übereinstimmung mit den FAIR-Datengrundsätzen behandelt werden. Die Projekte sollten auf bestehenden Projekten in den EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern aufbauen oder die Zusammenarbeit mit ihnen suchen und Synergien mit anderen relevanten europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen, Finanzierungsprogrammen und Plattformen entwickeln. Gegebenenfalls werden die Projekte ermutigt, die Vorteile europäischer Forschungsinfrastrukturen und -dienste im Bereich der analytischen Forschungsinfrastrukturen zu nutzen und sich mit diesen zu verbinden.
Die internationale Zusammenarbeit wird gefördert, insbesondere mit Japan.
In diesem Themenbereich ist die Einbeziehung der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft Innovative Advanced Materials for EU (IAM4EU) umgesetzt. Vorschläge, die im Rahmen dieses Themas gefördert werden, sind Teil des Partnerschaftsportfolios. Es wird erwartet, dass sie Synergien mit den entsprechenden Interessengruppen entwickeln und aktiv zu den Zielen der Partnerschaft beitragen. Die verschiedenen Interessengruppen im Rahmen von IAM4EU werden aufgefordert, sich untereinander und übergreifend abzustimmen und dafür sowie für die Gesamtkoordination mit IAM4EU in den Vorschlägen angemessene Ressourcen vorzusehen.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projekten wird erwartet, dass sie zu den folgenden Ergebnissen beitragen:
- Unterstützung der Umsetzung der Mitteilung der Kommission über fortgeschrittene Werkstoffe für industrielle Spitzenleistungen.
- Verlängerung der Lebensdauer und Leistung von Bauteilen und Produkten in allen Sektoren, die Beschichtungen, funktionalisierte Oberflächen und/oder Dichtungen auf der Grundlage von IAMs verwenden, um spezifischen oder anspruchsvollen Anforderungen und/oder rauen Umgebungen standzuhalten;
- Geringerer Wartungsbedarf und insgesamt geringere Betriebskosten für wesentliche, strukturelle oder funktionelle Komponenten und Produkte;
- Geringere Umweltauswirkungen durch verbesserte Ressourceneffizienz, geringeren Energieverbrauch, bessere Recyclingfähigkeit am Ende der Lebensdauer und/oder Substitution gefährlicher Stoffe.
- Nachweis des Konzepts des "sicheren und nachhaltigen Konzepts" (SSbD) während der Entwicklungsphase der neuen IAMs;
- Förderung der industriellen Übernahme von IAMs durch Erleichterung der Skalierbarkeit und/oder Integration in schlankere industrielle Produktionsprozesse;
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die Seitenbegrenzung für den Teil B der ersten Stufe der zweistufigen Aufforderung beträgt 13 Seiten. Um einen Business Case und eine Nutzungsstrategie einzubeziehen, wie in der Einleitung zu dieser Bestimmung dargelegt, wird die Seitenbegrenzung in Teil B der Allgemeinen Anhänge ausnahmsweise um 3 Seiten erweitert.
Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden. Antragstellende, die einen Vorschlag im Rahmen des Blindbewertungs-Pilotprojekts einreichen, dürfen in der Zusammenfassung des Vorschlags und in Teil B ihres Antrags für die erste Phase weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeiter*innen angeben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Die Aktivitäten sollen bei TRL 3-4 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and SpaceHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and Space(kB)
Kontakt
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