Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Entwicklung sicherer und nachhaltiger konstruktiver Alternativen zu Perfluoralkyl- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS)
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 4 - Digital, Industrie und Raumfahrt
Call Nummer
HORIZON-CL4-2025-05-MATERIALS-51-two-stage
Termine
Öffnung
22.05.2025
Deadline
23.09.2025 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 30.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 7.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
PFAS sind eine große Klasse von Stoffen, die in einer Vielzahl von Anwendungen (z. B. als Klebstoffe, Beschichtungen, Schmiermittel, Dichtstoffe, Tenside) aufgrund ihrer technischen und/oder sicherheitsrelevanten Funktionen(z. B. Wasser- und Ölabweisung, Antihaftwirkung, thermische und chemische Stabilität) verwendet werden. Dennoch wurden PFAS im Grundwasser, im Oberflächenwasser und im Boden nachgewiesen, deren Sanierung äußerst problematisch ist. Ihre Anreicherung in der Umwelt wurde mit negativen Auswirkungen auf die Tierwelt und die menschliche Gesundheit in Verbindung gebracht, einschließlich krebserregender, mutagener, reproduktionstoxischer und toxischer Auswirkungen auf das endokrine System.
Call-Ziele
Die Kommissionsinitiative für SSbD gibt einen Rahmen vor, auf den sich der Vorschlag beziehen sollte. Die neu zu entwickelnden Alternativen sollten die technischen Funktionen erfüllen, die in den spezifischen Anwendungen erforderlich sind, und sich an diesem Rahmen orientieren.
Die Vorschläge sollten sich auf mindestens eine industrielle Anwendung beziehen und eine oder mehrere neue chemische Substanzen oder Technologien entwickeln, um bestehende PFAS zu ersetzen, die je nach den oben genannten Anwendungen und Funktionen in einem der folgenden Bereiche eingesetzt werden:
- Elektronik, elektrische Geräte und Netze (z. B. Drähte, Kabel, Wärmeübertragungsflüssigkeiten, Transformatoren, Schaltanlagen), wo PFAS derzeit verwendet werden, um eine Kombination technischer und/oder sicherheitstechnischer Funktionen zu bieten, die der Einwirkung von hohen Temperaturen, Druck und Chemikalien standhalten, Korrosionsschutz und Nichtentflammbarkeit gewährleisten.
- Bautechnologien(z. B. Teppichböden, Trockenbauwände, Anstriche, Schaumstoffe), in denen PFAS derzeit verwendet werden, um eine Kombination von technischen Funktionen wie Beständigkeit in rauen Umgebungen und als Benetzungsmittel zu gewährleisten.
- Technische Textilien(z. B. persönliche Schutzausrüstungen, Bautextilien, Filter- und Trennmedien, technische Textilien für Transportanwendungen), in denen PFAS derzeit wegen ihrer abweisenden Wirkung, aber auch wegen ihrer Hitzestabilität und Korrosionshemmung verwendet werden.
- Automobilteile (z. B. elektrische Teile einschließlich Batterien, Membranen, Schläuche und Rohre, Bremsen, Gummiverarbeitung), in denen PFAS derzeit ebenfalls verwendet werden[11].
Alle Akteur*innen entlang der Wertschöpfungskette sollten einbezogen werden, um sicherzustellen, dass der neue Stoff einen klaren Anwendungsfall, einen Markt und ein Wachstumspotenzial hat.
Multidisziplinäre Forschungstätigkeiten sollten sich mit allen folgenden Aspekten befassen:
- Bei der Entwicklung der Alternative(n) sollte der Rahmen "Safe and Sustainable by Design" angewandt werden, und die Bewertungsergebnisse sollten veröffentlicht und die zugrunde liegenden Methoden und Daten über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg FAIR gemacht werden;
- Die Auswahl der zu entwickelnden PFAS-Alternativen sollte mit einer technologischen und sozioökonomischen Analyse begründet werden, die auch die potenziellen Auswirkungen auf die Gesundheit und die reproduktive Gesundheit berücksichtigt;
- Neuartige PFAS-freie Materialien oder Strukturen sollten unter relevanten Bedingungen getestet werden, um sicherzustellen, dass ihre Eigenschaften die Eigenschaften von PFAS-basierten Lösungen in verschiedenen Anwendungen erfüllen oder übertreffen;
- Die Substitutionsbarrieren für die ausgewählten Anwendungen sollten identifiziert und ein Antriebsmechanismus für eine maximale Substitution in den angestrebten Wertschöpfungsketten vorgeschlagen werden;
- Die Herausforderungen bei der Anpassung bestehender Produktionslinien sollten identifiziert und Lösungen vorgeschlagen werden;
- Kommunikation und andere Maßnahmen zur Aufklärung aller Interessengruppen und insbesondere der Bürger*innen über die Vorteile der entwickelten "sicheren und nachhaltigen Konstruktionsalternativen" zu PFAS-Stoffen.
- Die Vorschläge sollten geeignete Fachkenntnisse in den Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) einbeziehen, z. B. mit Bürger*innengemeinschaften, die sich für Produktzuverlässigkeit und Verbraucher*innenrechte einsetzen. Zumindest sollte eine Analyse durchgeführt werden, wie die Einführung solcher Alternativen von den Nutzer*innen und der allgemeinen Bevölkerung positiv oder negativ bewertet wird und ob sie die etablierten sozialen Normen oder Verhaltensmuster stört;
- Der Europäischen Kommission werden jährlich Kurzberichte über die wichtigsten Ergebnisse und Erfolge vorgelegt.
weiterlesen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Aus den Vorschlägen sollte hervorgehen, zu welchen Kapiteln des Strategischen Forschungs- und Innovationsplans für Chemikalien und Werkstoffe sie beitragen werden.
Die zu diesem Thema eingereichten Vorschläge sollten einen Business Case und eine Verwertungsstrategie enthalten.
In Übereinstimmung mit dem SSbD-Rahmen muss bei diesem Thema der Mehrwert der Ergebnisse für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt, z. B. in den Bereichen Schutz der biologischen Vielfalt, Luftqualität in Innenräumen und/oder im Freien, wirksam nachgewiesen werden.
Die Zusammenarbeit mit bestehenden Open Innovation Test Beds (OITBs) sollte - soweit relevant - geprüft werden.
Die internationale Zusammenarbeit wird gefördert.
Die Herausforderung, PFAS-Alternativen zu entwickeln, sollte auch mit relevanten Themen im Rahmen anderer Cluster und Aufforderungen von Horizon Europe zusammenarbeiten(z. B. HORIZON-CL4-2021-RESILIENCE-01-08, HORIZON-CL4-2022-RESILIENCE-01-23, HORIZON-CL6-2023-ZEROPOLLUTION-02-2-zwei-Stufen, Horizont 2020 LC-GD-8-1-2020), einschließlich der Themen im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens Chips und des Gemeinsamen Unternehmens Sauberer Wasserstoff(z. B. HORIZON-JTI-CLEANH2-2024-05-02: Entwicklung von nicht fluorierten Komponenten für Brennstoffzellen und Elektrolyseure). In den Vorschlägen sollten die erforderlichen Ressourcen für die Zusammenarbeit mit den anderen einschlägigen Projekten ausdrücklich vorgesehen werden.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projekte zu den folgenden Ergebnissen beitragen:
- Bereitstellung von sichereren und nachhaltigeren Alternativen zu Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) für Industrien, die Produkte mit bestimmten Leistungen anbieten, die ihre Wettbewerbsfähigkeit unterstützen;
- Die Kommission, die Regulierungsbehörden, die Mitgliedstaaten und die assoziierten Länder erhalten Zugang zu neuen und öffentlich zugänglichen Erkenntnissen über PFAS-Alternativen;
- Unterstützung der EU-Strategien, -Politiken und -Gesetzgebung, wie z. B. künftige PFAS-Beschränkungen im Rahmen der REACH-Verordnung sowie die Anforderungen für das EU-Umweltzeichen, die EU-Taxonomie und die Verordnung über die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte (ESPR), indem sichere und nachhaltige Alternativen zu PFAS verfügbar gemacht werden;
- Demonstration der Anwendbarkeit des "Safe and Sustainable by Design"-Rahmens (SSbD) zur Vermeidung bedauerlicher Substitutionen bei der Entwicklung innovativer sicherer Alternativen zu PFAS.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die Seitenbegrenzung für den Teil B der ersten Stufe der zweistufigen Aufforderung beträgt 13 Seiten. Um einen Business Case und eine Nutzungsstrategie einzubeziehen, wie in der Einleitung zu dieser Bestimmung dargelegt, wird die Seitenbegrenzung in Teil B der Allgemeinen Anhänge ausnahmsweise um 3 Seiten erweitert.
Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden. Antragstellende, die einen Vorschlag im Rahmen des Blindbewertungs-Pilotprojekts einreichen, dürfen in der Zusammenfassung des Vorschlags und in Teil B ihres Antrags für die erste Phase weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeiter*innen angeben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Die Aktivitäten sollen bei TRL 3-4 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and SpaceHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and Space(kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren