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Call-Eckdaten
Partnerschaften für Innovation - Zukunftsweisende Projekte - Erwachsenenbildung
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2023-PI-FORWARD-LOT3
Termine
Öffnung
29.11.2022
Deadline
15.03.2023 17:00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
EU-Finanzhilfe pro Projekt: max. € 1.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieser Aktion ist es, Innovation, Kreativität und Teilhabe sowie soziales Unternehmertum in verschiedenen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung, sowohl innerhalb eines Sektors als auch sektor- und fachübergreifend, zu fördern.
Die Projekte unter Los 3 betreffen den Politikbereich Erwachsenenbildung. Diese Projekte unterstützen die Umsetzung der Grundsätze und Ziele des Aktionsplans zur Europäischen Säule sozialer Rechte, der Europäischen Kompetenzagenda und der Empfehlung des Rates für Weiterbildungspfade: Neue Chancen für Erwachsene.
Call-Ziele
Vorschläge, die im Rahmen von Los 3 eingereicht werden, müssen eine der beiden folgenden Prioritäten berücksichtigen:
- Priorität 6: Entwicklung von nationalen Verzeichnissen qualitätsgesicherter und arbeitsmarktrelevanter Ausbildungsmöglichkeiten
- Priorität 7: Unterstützung des Kompetenzpakts
Allgemeine Ziele:
- Innovative Initiativen mit starken Auswirkungen auf die Reformen der allgemeinen und beruflichen Bildung in bestimmten strategischen Politikbereichen;
- Beitrag zur Stärkung der Innovationskapazität Europas durch Förderung der Innovation in der allgemeinen und beruflichen Bildung;
- Schaffung eines Systemwandels durch Förderung von Innovationen auf praktischer und politischer Ebene;
- Unterstützung zukunftsorientierter Ideen, die sich auf Schlüsselthemen und -prioritäten auf EU-Ebene konzentrieren und eindeutig das Potenzial haben, in einem oder mehreren Sektoren eingesetzt zu werden;
- Als vollständig innovative, bahnbrechende Bildungsmethoden und -praktiken und/oder Innovationstransfer: Gewährleistung einer nachhaltigen Nutzung innovativer Projektergebnisse auf EU-Ebene und/oder ihrer Übertragbarkeit auf andere Kontexte und Zielgruppen.
Zu den spezifischen Zielen zählen:
- Identifizierung, Entwicklung, Erprobung und/oder Bewertung innovativer Ansätze, die das Potenzial haben, in mehreren Bereichen zur Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und zur Steigerung der Wirksamkeit von Strategien und Verfahren im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung eingesetzt zu werden;
- Einleitung von Pilotaktionen zur Erprobung von Lösungen für aktuelle und künftige Herausforderungen, um eine nachhaltige und systemische Wirkung anzustoßen;
- Unterstützung der transnationalen Zusammenarbeit und des gegenseitigen Lernens in Bezug auf zukunftsweisende Themen unter den wichtigsten Akteuren und Befähigung dieser Akteure zur Entwicklung innovativer Lösungen und zur Förderung der Übertragung dieser Lösungen in neue Umgebungen, einschließlich des Aufbaus von Kapazitäten bei den relevanten Akteuren.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Aktivitäten im Rahmen von zukunftsorientierten Projekten sollten zu Folgendem beitragen:
- Steigerung der Qualität, Effizienz, Attraktivität und Gleichheit der Aus- und Weiterbildungssysteme
- Verbesserung der Wirksamkeit der Maßnahmen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung
- Unterstützung der Umsetzung von EU-Rahmenwerken und Rechtsinitiativen sowie von länderspezifischen Empfehlungen aus dem Europäischen Semester
- Verbesserte Erkenntnisse und ein besseres Verständnis der Zielgruppe(n), der Lern- und Lehrsituationen sowie der wirksamen Methoden und Instrumente, die Innovationen auf Systemebene anregen und fördern können
- Aufbau von Wissen zur Unterstützung einer evidenzbasierten Politik
- Auslösen von Verhaltensänderungen auf EU-Ebene.
Zukunftsorientierte Projekte sollen innovative Lösungen bieten, die auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene umgesetzt werden können und idealerweise das Potenzial haben, entweder durch EU-Mittel oder durch nationale und regionale Unterstützung weiterentwickelt zu werden.
Die Bottom-up-Praktiken sollten die festgelegten Prioritäten zur Stärkung der Innovationskapazität Europas richtig angehen, einen starken Einfluss auf die Reformen der allgemeinen und beruflichen Bildung haben und einen Systemwandel einleiten.
Durch die weite Verbreitung der Projektergebnisse auf transnationaler, nationaler und/oder regionaler Ebene, auch unter Berücksichtigung nationaler, europäischer industrieller Ökosysteme und regionaler Strategien der intelligenten Spezialisierung, sollen zukunftsorientierte Projekte eine kathartische Wirkung auf Systemebene entfalten, um die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung dabei zu unterstützen, den Herausforderungen einer sich rasch verändernden Welt besser gerecht zu werden.
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Erwartete Ergebnisse
Zu den wichtigsten Aktivitäten im Rahmen dieser Prioritäten könnten die Folgenden gehören (nicht erschöpfende Liste):
- Aktionsforschung, Kartierungsarbeiten, Erstellung umfangreicher sektoraler oder sektorübergreifender Ergebnisse
- Transnationale Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten, z. B. Ausbildung, Analyse des politischen Umfelds, politische Forschung, institutionelle Anpassungen
- Pilotaktivitäten zur Erprobung innovativer Lösungen
- Groß angelegte transnationale Veranstaltungen oder Vernetzungsaktivitäten, entweder sektorbezogen oder sektorübergreifend
- Verwertungsaktivitäten zur Verbreitung der Ergebnisse in der Bildungsgemeinschaft oder im Bildungssektor
- Think-Tank-Aktivitäten, Erforschung und Experimentieren mit innovativen Ideen.
Zukunftsorientierte Projekte müssen, soweit dies relevant ist, EU-weite Instrumente und Werkzeuge anwenden.
Zukunftsorientierte Projekte sollten die Ausarbeitung eines langfristigen Aktionsplans (über die Laufzeit des von Erasmus+ finanzierten Projekts hinaus) für die schrittweise Übernahme und Einbeziehung der entwickelten Innovationen in die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Einrichtungen umfassen. Sie sollten auch für eine angemessene Sichtbarkeit und weite Verbreitung der Arbeit sorgen, auch auf politischer Ebene der EU und der Mitgliedstaaten.
Bei zukunftsorientierten Projekten kann auch angegeben werden, wie Finanzierungsmöglichkeiten der EU (z. B. Europäische Strukturfonds, Europäischer Fonds für strategische Investitionen, Aufbau- und Resilienzfazilität, Fonds für einen gerechten Übergang) und nationale und regionale sowie private Finanzierungen die Umsetzung des Projekts unterstützen können. Hierbei sind auch nationale und regionale Strategien zur intelligenten Spezialisierung und Entwicklungen der industriellen Ökosysteme in Europa zu berücksichtigen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Im Rahmen der Priorität 6 muss das Konsortium mindestens drei Antragsteller (Koordinator und vollwertige Partner) aus mindestens drei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern umfassen.
Verbundene Einrichtungen zählen bei den Mindestkriterien für die Förderfähigkeit der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu.
Zu dem Konsortium müssen als Antragsteller oder assoziierte Partner auch öffentliche oder private Einrichtungen gehören, die für die Organisation und/oder Finanzierung und/oder Bereitstellung von Bildungsdienstleistungen für Erwachsene (z. B. Bewertung von Fähigkeiten, Validierung von Kompetenzen, Bildung und Ausbildung, Orientierung und Beratung) zuständig sind oder ein hohes Maß an Verantwortung dafür tragen (oder Einfluss darauf haben).
Im Rahmen der Priorität 7 darf das Konsortium nur Partner von bestehenden Kompetenzpakt-Partnerschaften als Antragsteller (Koordinator und vollwertige Partner) aus mindestens drei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern umfassen. Verbundene Einrichtungen zählen bei den Mindestkriterien für die Förderfähigkeit der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu.
weitere Förderkriterien
Die Antragsteller (Koordinator und vollwertige Partner) müssen:
- öffentliche oder private Organisationen/Einrichtungen sein, die in den Bereichen der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder in der Arbeitswelt tätig sind;
- in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein (Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt, sind förderfähig).
Bei „Priorität 7 – Unterstützung des Kompetenzpakts“, können nur die koordinierenden Organisationen von Kompetenzpakt-Partnerschaften Koordinator sein, und nur Organisationen, die zum Zeitpunkt der Einreichungsfrist an bestehenden Kompetenzpakt-Partnerschaften beteiligt sind, können vollwertige Partner sein.
In einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Hochschuleinrichtungen müssen über eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen.
Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können als assoziierte Partner teilnehmen (nicht als Koordinator oder vollwertige Partner).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Teil A - enthält administrative Informationen über den Teilnehmer und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen).
- Teil C mit zusätzlichen Projektdaten (direkt online auszufüllen).
Die Anträge sind begrenzt auf
- 40 Seiten bei Aufforderungen zur Einreichung von Anträgen auf Finanzhilfen von geringem Wert (€ 60.000,00 oder weniger);
- 120 Seiten für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit hohem Finanzhilfevolumen (€ 4.000.000,00) und
- 70 Seiten für alle anderen Aufforderungen.
Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und auf den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind.
Call-Dokumente
Erasmus+ Programmleitfaden 2023 - DEErasmus+ Programmleitfaden 2023 - DE(5553kB)
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