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Call-Eckdaten
Innovative Ansätze zum immateriellen Kulturerbe für die gesellschaftliche Resilienz
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 2 - Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft
Call Nummer
HORIZON-CL2-2025-02-HERITAGE-02-two-stage
Termine
Öffnung
15.05.2025
Deadline
16.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 3.000.000,00 und € 4.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Gesellschaftliche Herausforderungen wie Globalisierung, Urbanisierung, Migration, Konflikte, Katastrophen und Klimawandel bedrohen den Erhalt und die Weitergabe dieses kulturellen Erbes erheblich. Weitere Bedrohungen sind die Entvölkerung der ländlichen Gebiete, eine alternde Gesellschaft und eine zunehmende Entfremdung zwischen älteren und jüngeren Generationen. Es besteht ein Bedarf an umfassenden Risikobewertungen zu den Auswirkungen gesellschaftlicher Herausforderungen und des Klimawandels auf das Immaterielles Kulturerbe (ICH), einschließlich der Erosion kultureller Praktiken aufgrund von Migration, Vertreibung oder eines veränderten Lebensumfelds.
Call-Ziele
Immaterielles Kulturerbe (ICH) umfasst nach der Definition der UNESCO Traditionen, mündliche Überlieferungen, darstellende Künste, soziale Praktiken, Rituale und festliche Veranstaltungen. Das immaterielle Kulturerbe stellt einen Fundus an traditionellem Wissen dar und bildet das Rückgrat der Identität und Kontinuität einer Gemeinschaft.
Gesellschaftliche Herausforderungen wie Globalisierung, Verstädterung, Migration, Konflikte, Katastrophen und Klimawandel bedrohen den Schutz und die Weitergabe dieses kulturellen Erbes erheblich. Weitere Bedrohungen sind die Landflucht, die Überalterung der Gesellschaft und die zunehmende Entfremdung zwischen älteren und jüngeren Generationen. Die Forschung zur ICH ist dynamisch, aber es bestehen noch erhebliche Lücken. Es besteht ein Bedarf an umfassenden Risikobewertungen zu den Auswirkungen gesellschaftlicher Herausforderungen und des Klimawandels auf die ICH, einschließlich der Erosion kultureller Praktiken aufgrund von Migration, Vertreibung oder eines veränderten Lebensumfelds.
Ein wichtiger, noch nicht ausreichend erforschter Bereich ist die Rolle des ICH bei der Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber gesellschaftlichen Herausforderungen und Katastrophen sowie bei der Förderung von Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung daran. Traditionelle Wissenssysteme und Praktiken, die über Generationen hinweg von Gemeinschaften, einschließlich indigener Gemeinschaften, entwickelt wurden und in ICH eingebettet sind, liefern Erkenntnisse für ein nachhaltiges Management natürlicher Ressourcen und Anpassungsstrategien, die auf lokale Ökosysteme abgestimmt sind. Dazu gehören die Ermittlung von Naturgefahrenrisiken, die Katastrophenabwehr und die Wiederherstellung der sozialen und natürlichen Umwelt nach einer Katastrophe. Darüber hinaus tragen ICH-Praktiken wie Rituale, Geschichtenerzählen oder traditionelle Handwerkskunst dazu bei, die kulturelle Identität zu bewahren und gleichzeitig die psychische Gesundheit und Lebensqualität zu verbessern, was wiederum zum sozialen Wohlbefinden, zur Widerstandsfähigkeit der Gemeinschaft und zu den Wiederherstellungsbemühungen beiträgt.
Parallel dazu besteht ein dringender Bedarf an innovativen Ansätzen zur Erhaltung und Wiederbelebung der ICH durch die Förderung partizipatorischer Ansätze, die die Gemeinschaften aktiv einbeziehen, mit besonderem Augenmerk auf junge Menschen, deren Engagement für den Schutz und die Weitergabe der ICH entscheidend ist. Darüber hinaus sind die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Forschung und Gemeinschaft und die Einbeziehung des Bildungssektors von wesentlicher Bedeutung für die gemeinsame Schaffung von Wissen und Innovation mit konkreten gesellschaftlichen Auswirkungen. Zu den potenziellen Untersuchungsbereichen gehören innovative Methoden zur Förderung und zum Schutz der ICH und zur Überbrückung von Lücken in der Rolle des Erbes, einschließlich des Beitrags von Frauen zum Schutz und zur Weitergabe der ICH. Fortgeschrittene digitale Technologien, einschließlich künstlicher Intelligenz, können die ICH durch nachhaltige Dokumentation, Bewahrung und Verbreitung innovativ unterstützen, auch durch immersive Erfahrungen und unter Beachtung des Gleichgewichts zwischen Bewahrung und Weiterentwicklung. Es sollte in Betracht gezogen werden, audiovisuelle Sammlungen zu erhalten, die als Träger der ICH dienen und ihre Geschichte und Entwicklung erfassen. In den Vorschlägen könnte die Nutzung der digitalen Plattform und der Werkzeuge der European Collaborative Cloud for Cultural Heritage in Betracht gezogen werden.
Die Nutzung der ICH durch nachhaltige Praktiken kann zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen. Das ICH zeigt Lebensweisen auf, die weniger ressourcenintensiv sind. So können beispielsweise traditionelle Bautechniken zu nachhaltigen architektonischen Entwürfen inspirieren, jahrhundertealte landwirtschaftliche Praktiken können als Grundlage für den ökologischen Landbau dienen, und traditionelles Handwerk, Musik und Folklore können Innovationen in der Mode, im Produktdesign und in der Kunst vorantreiben. Durch die Integration immaterieller kultureller Elemente in moderne Praktiken können Gemeinschaften hochwertige Produkte mit globaler Resonanz schaffen und gleichzeitig ihre kulturelle Bedeutung bewahren. Der Kulturtourismus, in dessen Mittelpunkt das ICH steht, kann die lokale Wirtschaft ankurbeln und den interkulturellen Dialog fördern. Die Erhaltung der Integrität der ICH und die Verhinderung ihrer Ausbeutung sind von entscheidender Bedeutung, ebenso wie die Sicherstellung der Nachhaltigkeit und der gerechten Verteilung des Nutzens aus den ICH auf die Gemeinschaft.
Die Vorschläge sollten die Einbeziehung von Gemeinschaften, die immaterielles Kulturerbe tragen und praktizieren, sowie von Forscher*innen und anderen Akteuren berücksichtigen. Die Vorschläge sollten auf bestehendem Wissen, Aktivitäten und Netzwerken aufbauen, insbesondere auf den von der Europäischen Union finanzierten. Sie sollten laufende Horizont-Europa-Projekte ergänzen, und es wird erwartet, dass sie sich mit der Europäischen Partnerschaft für resilientes Kulturerbe (siehe HORIZON-CL2-2025-03-HERITAGE-01) abstimmen.
Die Kommission erwartet, dass sich die geförderten Projekte regelmäßig mit den einschlägigen Projekten des Clusters 2 (einschließlich der Projekte im Rahmen der Europäischen Partnerschaft für ein resilientes Kulturerbe) abstimmen, um gegebenenfalls die Komplementarität der Leistungen und Ergebnisse sicherzustellen.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten zu dem folgenden erwarteten Ergebnis beitragen:
- Politische Entscheidungsträger*innen erhalten einen mehrdimensionalen Überblick und eine Bewertung der Rolle des immateriellen Kulturerbes (ICH) bei den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen und der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Dynamik Europas. Es wird eine umfassende Analyse des Potenzials des immateriellen Kulturerbes für die gesellschaftliche Widerstandsfähigkeit und seinen Beitrag zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung daran zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus sollten die Vorschläge zu mindestens zwei der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Politische Entscheidungsträger*innen (auf allen Ebenen), Behörden und Interessenvertreter*innen haben Zugang zu einer Reihe innovativer Praktiken, Strategien und Instrumente für die Einbeziehung der ICH in die Resilienzplanung von Gemeinschaften, für die innovative Sicherung der ICH und für die Ausweitung des Engagements der Gemeinschaften für die ICH-Praxis, -Sicherung und -Kommunikation. Dazu gehört auch das Bewusstsein für die Geschlechterdynamik in der ICH-Praxis.
- Innovative Strategien zum Schutz von ICH in Zeiten von Katastrophen, Konflikten, Migration und Vertreibung werden durch Daten und Wissen unterstützt.
- Neue methodische Ansätze und Instrumente, die digitale Technologien zur Dokumentation, Kommunikation und Weitergabe von ICH nutzen, werden verfügbar. Das Engagement der Gemeinschaften für die ICH, insbesondere der Jugend, die für die nachhaltige und generationenübergreifende Weitergabe lebendiger kultureller Praktiken von entscheidender Bedeutung ist, wird ausgeweitet. Die Allianz zwischen Gemeinschaften und Forscher*innen wird gestärkt. Die Beteiligung von Bildungs- und Denkmalschutzeinrichtungen und -behörden wird verbessert.
- Die nachhaltige Nutzung von ICH als Inspirationsquelle für kreative Entwürfe und Praktiken, zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und als wertvolle Ressource für Gemeinschaften, z. B. für die Anziehung des Kulturtourismus, wird verbessert. Maßnahmen zur Vermeidung von Übernutzung, unangemessener Nutzung und Erschöpfung werden verstärkt.
- Es wird eine künftige Forschungsagenda für nachhaltige ICH-Praktiken entwickelt, die die kulturelle Vielfalt, die Menschenrechte und die Gleichstellung der Geschlechter respektieren; kulturelle Aspekte der gesellschaftlichen Resilienz werden behandelt.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die Seitenbegrenzung für den Teil B der ersten Stufe der zweistufigen Aufforderung beträgt 10 Seiten.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 2 - Culture, Creativity and Inclusive SocietyHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 2 - Culture, Creativity and Inclusive Society(1200kB)
Kontakt
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