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Call-Eckdaten
Entwicklung von agrarökologischen Living Labs und Leuchttürmen für Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen der Partnerschaft für Ernährungssicherheit und nachhaltige Landwirtschaft (FNSSA)
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 6 - Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
Call Nummer
HORIZON-CL6-2025-02-FARM2FORK-05-two-stage
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
04.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ein erfolgreicher Vorschlag sollte die Prioritäten des Europäischen Green Deal unterstützen, zum hochrangigen politischen Dialog zwischen der Afrikanischen Union und der EU über Wissenschaft, Technologie und Innovation sowie zu den jeweiligen F&I-Partnerschaften für Ernährungssicherheit und nachhaltige Landwirtschaft (FNSSA) und für Klimawandel und nachhaltige Energie beitragen. Die Vorschläge sollten zu den Klimazielen der Afrikanischen Union und der EU sowie zu den Verpflichtungen des Globalen Rahmens für biologische Vielfalt von Kunming-Montréal beitragen. Die Projekte werden daher zu den erwarteten Auswirkungen dieses Ziels beitragen, indem sie innovative Instrumente und Konzepte zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit, der Anpassung an den Klimawandel und der Nachhaltigkeit der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelsysteme in Afrika entwickeln.
Call-Ziele
Die Agrarökologie ist ein ganzheitlicher Ansatz, der sich auf die Nutzung ökologischer Prozesse zur Unterstützung der landwirtschaftlichen Produktion stützt und diese optimiert. Indem sie mehr mit der Natur und den Ökosystemleistungen arbeitet, hat sie das Potenzial, die Kreislauffähigkeit, Diversifizierung und Autonomie der landwirtschaftlichen Betriebe zu erhöhen, die klimatischen Herausforderungen zu bewältigen und gleichzeitig die biologische Vielfalt zu erhalten und zu verbessern sowie eine vollständige Umgestaltung der landwirtschaftlichen Systeme und Wertschöpfungsketten voranzutreiben, angefangen bei der Substitution von Betriebsmitteln und darüber hinaus. Agrarökologische Anbausysteme haben daher ein großes Potenzial, die Nachhaltigkeitsleistung der Landwirtschaft und der landwirtschaftlichen Wertschöpfungsketten zu verbessern, die zu den Zielen des Green Deal der EU für die Landwirtschaft und zur FNSSA-Partnerschaft beitragen.
Living Labs in diesem Themenbereich sind als offene Innovationsökosysteme an realen Standorten gedacht, die iterative Feedback-Prozesse während des gesamten Lebenszyklus einer Innovation nutzen, um eine umfassende und nachhaltige Wirkung zu erzielen.
Während Living Labs kollaborative Initiativen zur gemeinsamen Schaffung von Wissen und Innovationen sind, dienen Leuchttürme der Demonstration beispielhafter und replizierbarer Lösungen, der Schulung, dem Peer-to-Peer-Lernen und der Kommunikation im Zusammenhang mit der Förderung agrarökologischer Ansätze.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten:
- Living Labs und Light Houses als Orte für die Erprobung und Demonstration agrarökologischer Ansätze unter verschiedenen pedoklimatischen Bedingungen in Afrika einrichten;
- partizipative und transdisziplinäre Forschungs- und Innovationsaktivitäten in Living Labs mit landwirtschaftlichen Akteuren (z. B. Forschern, Landwirten, Beratern, politischen Entscheidungsträgern) durchführen, auch zu sozioökonomischen Aspekten, um Nachhaltigkeitsübergänge und Upscaling zu unterstützen und praktische agrarökologische Lösungen für die ermittelten klimatischen und biodiversitätsbezogenen Herausforderungen/Chancen zu finden;
- Identifizierung von Standorten, die in Bezug auf ihre Maßnahmen und Ergebnisse im Bereich der Agrarökologie besonders leistungsfähig sind und in Leuchttürme umgewandelt werden können;
- Stärkung der Interaktion zwischen bestehenden und neuen Labors, Leuchttürmen und gleichgesinnten Einrichtungen im Bereich der Agrarökologie, um Erfahrungen auszutauschen und wissenschaftspolitische Schnittstellen zu erleichtern, gegebenenfalls unter Nutzung bestehender Netzwerke, wie z. B. im Rahmen des Projekts Horizon Europe CEA-First.
Die Vorschläge sollten zur Umsetzung der kurz- und mittelfristigen Maßnahmen der gemeinsamen AU-EU-Innovationsagenda beitragen, insbesondere im Bereich "Grün" (vor allem die Maßnahmen (4) und (5) bei den kurzfristigen Maßnahmen und (1) und (3) bei den mittelfristigen Maßnahmen), und darauf abzielen, die F&I-Bemühungen in konkrete Unternehmen, Produkte, Dienstleistungen, Entwicklungs- und hochwertige Beschäftigungsmöglichkeiten sowie sozialwirtschaftliche Unternehmen in Afrika und Europa umzusetzen. Die Vorschläge sollten im Einklang mit den Schlussfolgerungen der AU-EU-Agrarminister*innenkonferenz 2023 stehen und die afrikanische Freihandelszone unterstützen.
Die Vorschläge sollten zur Umsetzung der von der Union für den Mittelmeerraum (UfM) verabschiedeten F&I-Roadmaps zum Klimawandel beitragen, insbesondere in den Bereichen Auswirkungen von Wasserknappheit und Dürre in ländlichen Gebieten, nachhaltige landwirtschaftliche Produktion und biologische Vielfalt im Klimawandel.
Die Vorschläge sollten auf den Erfahrungen aufbauen, die mit einschlägigen früheren und laufenden FNSSA-Projekten zu agrarökologischen Ansätzen im Rahmen von Horizont 2020 und den Arbeitsprogrammen von Horizont Europa sowie mit Aktivitäten der DeSIRA-Initiative im Rahmen der internationalen Partnerschaften der EU gesammelt wurden. Gleichzeitig sollten die Vorschläge Synergien mit allen relevanten Aktivitäten schaffen, die im Rahmen der Europäischen Partnerschaft "Agrarökologie" ("Accelerating farming systems transition - agroecology living labs and research infrastructures") und gezielten EU-Afrika-Kooperationsaktivitäten im Rahmen der EU-Mission "A soil deal for Europe" durchgeführt werden. Die Vorschläge sollten eine spezielle Aufgabe und angemessene Ressourcen zur Schaffung dieser Synergien vorsehen. Um die Möglichkeiten zur Förderung von Wirkung und Reichweite zu nutzen, sollten die Vorschläge Synergien mit dem Projekt im Rahmen der Aufforderung "HORIZON-CL6-2025-02-FARM2FORK-16: Entwicklung eines gemeinsamen Wissens- und Innovationssystems für die Landwirtschaft (AKIS) der AU und der EU zur Unterstützung der Partnerschaft für Ernährungssicherheit und nachhaltige Landwirtschaft (FNSSA)".
Die Vorschläge sollten einen integrativen Ansatz verfolgen, der lokales Wissen und Praktiken neben technologischem und wissenschaftlichem Fachwissen respektiert und integriert, wobei einheimische Erkenntnisse durch innovative Ansätze und neue Technologien durch gegenseitiges Lernen bereichert werden.
Die Vorschläge müssen den "Multi-Akteurs-Ansatz" umsetzen, um eine angemessene Beteiligung des Agrarsektors, der Zivilgesellschaft und der relevanten politischen Akteur*innen zu gewährleisten.
Die Teilnahme von Mittelmeerländern, die nicht der EU oder der AU angehören, ist erwünscht.
Der mögliche Beitrag der GFS könnte darin bestehen, mögliche Wege für eine nachhaltige Umstellung der Landwirtschaft und der Lebensmittelsysteme zu erforschen, Szenarien für die agrarökologische Umstellung zu definieren, die Auswirkungen einer solchen Umstellung zu bewerten, mit den Interessengruppen zusammenzuarbeiten und die Ergebnisse insbesondere an politische Entscheidungsträger*innen zu verbreiten, und zwar in Zusammenarbeit mit dem Wissenszentrum der EG für globale Lebensmittel- und Ernährungssicherheit.
Die Vorschläge sollten sicherstellen, dass die geschlechtsspezifische Dimension und soziale Kategorien (z. B. Behinderung, Alter, sozioökonomischer Status, ethnische und/oder kulturelle Herkunft, sexuelle Ausrichtung) sowie deren Überschneidungen gebührend berücksichtigt werden.
Die Vorschläge können die finanzielle Unterstützung von Forscher*innen, Landwirt*innen, Berater*innen und anderen multidisziplinären Akteur*innen, die zur Einrichtung von Living Labs und/oder Leuchttürmen beitragen, durch Dritte beinhalten. Maximal 30 % der EU-Mittel sollten für diesen Zweck bereitgestellt werden. Die Bereitstellung von Schulungen (einschließlich technischer Leitlinien und Ad-hoc-Materialien) und Unterstützungsdiensten für Landwirte kann als Kriterium für die Gewährung finanzieller Unterstützung für Dritte gelten.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen werden:
- Die Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Annahme von fairen und inklusiven Ansätzen und Strategien, die die landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit in Afrika verbessern und gleichzeitig die klimatischen Herausforderungen angehen, durch Landwirt*innen, Berater*innen und politische Entscheidungsträger*innen wird beschleunigt, wobei die Nutzung ökologischer Prozesse mit Co-Benefits für die Biodiversität optimiert wird;
- die Koordinierung und der Erfahrungsaustausch zwischen Forscher*innen und landwirtschaftlichen Akteur*innen in Afrika im Hinblick auf die Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung und im Einklang mit dem Fahrplan des FNSSA gestärkt wird;
- die Akteur*innen der Agrar- und Ernährungswirtschaft profitieren von der verbesserten klimatischen, ökologischen und sozioökonomischen Leistung afrikanischer agroökologischer Anbaumethoden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Aufgrund der besonderen Herausforderung dieses Themas müssen Konsortien zusätzlich zu der in den Allgemeinen Anhängen festgelegten Mindestteilnehmerzahl mindestens drei unabhängige Rechtspersonen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Afrikanischen Union umfassen. Mindestens zwei dieser juristischen Personen müssen ihren Sitz in derselben Region haben, wie sie von der Afrikanischen Union definiert wurde: siehe https://au.int/en/member_states/countryprofiles2.
Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind in Ausnahmefällen förderfähig.
Aufgrund des Umfangs dieses Themas kommen juristische Personen mit Sitz in allen Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union ausnahmsweise für eine Finanzierung durch die Union in Betracht. („Mitgliedsstaaten der Afrikanischen Union“ schließt auch Länder ein, deren Mitgliedschaft vorübergehend ausgesetzt wurde.)
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die Seitenbegrenzung für den Teil B der ersten Stufe der zweistufigen Aufforderung beträgt 10 Seiten.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren (FSTP). Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen gewährt werden. Der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, beträgt 60 000 EUR.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and EnvironmentHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and Environment(2474kB)
Kontakt
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