Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Wassersysteme und des Wassersektors gegenüber den Auswirkungen des Klimas und des globalen sozioökonomischen Wandels
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 6 - Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
Call Nummer
HORIZON-CL6-2025-02-CLIMATE-01-two-stage
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
04.09.2025 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 18.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Einklang mit dem europäischen Green Deal, insbesondere der EU-Klimaanpassungsstrategie, der Verordnung zur Wiederherstellung der natürlichen Lebensgrundlagen, den EU-Rechtsvorschriften für Wasser und der bevorstehenden europäischen Strategie für die Widerstandsfähigkeit von Gewässern werden erfolgreiche Vorschläge dazu beitragen, die Auswirkungen dieses Ziels auf die Anpassung und Abschwächung von Wassersystemen im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu fördern und auch den Schutz und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt zu unterstützen.
Call-Ziele
Wir stehen vor einer dreifachen, miteinander verknüpften globalen Krise: Klimawandel, Verlust der biologischen Vielfalt und Verschmutzung. Das Wasser steht im Mittelpunkt dieser Herausforderungen. Wir können die weltweite Wasserkrise nicht länger ignorieren. Der globale Wasserkreislauf ist im Wandel begriffen. In den letzten drei aufeinander folgenden Jahren haben wir nicht nur besorgniserregende Dürreperioden in vielen Regionen der EU erlebt, die bis in die östlichen und nördlichen Länder reichten, die bisher verschont geblieben waren, sondern auch katastrophale Verschmutzungen und tödliche Überschwemmungen in ganz Europa. Diese Ereignisse sind keine Ausnahmeerscheinungen mehr. Wie Wissenschaftler*innen erst kürzlich feststellten, hat der vom Menschen verursachte Klimawandel die Wahrscheinlichkeit solcher Vorfälle um mindestens das 20-fache erhöht. Darüber hinaus sinken die Grundwasserspiegel in Europa und weltweit stetig, und der Wasserhaushalt der EU ist stark gestört. Dies verschärft die Spannungen in der Landwirtschaft, der Energieerzeugung und der Wasserversorgung und bedroht die Trinkwasserversorgung, die Lebensmittel- und Energiesicherheit, die Gesundheit der Ökosysteme und die von ihnen erbrachten Leistungen sowie unsere Lebensweise.
Diese Probleme sind eng miteinander verknüpft und müssen im Rahmen der Verknüpfung von Wasser, Energie, Lebensmitteln und Ökosystem (WEFE) gemeinsam angegangen werden. Jüngste Forschungsarbeiten der GFS zeigen außerdem, dass eine Verringerung des Süßwasserabflusses von Flüssen ins Meer schwerwiegende Auswirkungen auf die Küsten- und Meeresökosysteme und ihre Dienstleistungen, z. B. die Wildfangfischerei, haben kann. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, den Ansatz "von der Quelle bis zum Meer" zu verfolgen, wenn es darum geht, die Widerstandsfähigkeit der Wasserressourcen mit Unterstützung des Schutzes und der Wiederherstellung der biologischen Vielfalt zu verbessern.
In der Mitteilung der Europäischen Kommission "Management von Klimarisiken - Schutz von Menschen und Wohlstand" heißt es: "Der Schutz und die Wiederherstellung des Wasserkreislaufs, die Förderung einer wassersensiblen EU-Wirtschaft und die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen, erschwinglichen und für alle zugänglichen Süßwasserversorgung sind von entscheidender Bedeutung, um ein wasserresistentes Europa zu gewährleisten. [...] Das Wasser muss bewirtschaftet werden, und die menschliche Nachfrage muss an das neue und knappere Angebot angepasst werden".
Ziel dieses Themas ist es, das Potenzial der verfügbaren modernen Instrumente zur Vorhersage der Verfügbarkeit von Wasserressourcen auf regionaler und lokaler Ebene zu vergleichen und zu demonstrieren, wobei auch auf die GFS und andere verfügbare Instrumente zurückgegriffen wird, die für den europäischen Maßstab entwickelt wurden. Dabei sollten sowohl der globale Wasserkreislauf (blaues und grünes Wasser) als auch der sektorale Wasserbedarf sowohl für den saisonalen als auch für den langfristigen Horizont berücksichtigt werden, wobei ein integriertes Wassermanagementkonzept verfolgt wird. Sie sollte Instrumente für die Zuteilung von Wasser für verschiedene Verwendungszwecke unter Berücksichtigung der für jeden Verwendungszweck erforderlichen Qualität sowie Instrumente für eine widerstandsfähige Stadtplanung und Wasserinfrastrukturverwaltung in Betracht ziehen, die u. a. die Kontrolle des Wasserabflusses, die Verringerung von Überschwemmungs- und Dürrerisiken, die Gewährleistung der Sicherheit von Bürger*innen und Infrastrukturen und die Unterstützung des Schutzes/Wiederherstellung der biologischen Vielfalt ermöglichen.
weiterlesen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Demonstrationen sollten in verschiedenen europäischen Regionen in einem geeigneten Maßstab, z. B. in einem Flusseinzugsgebiet, stattfinden und ein breites Spektrum relevanter Interessengruppen zusammenbringen, darunter die einschlägigen Wassersektoren, Wasserbewirtschafter*innen und -behörden, städtische und ländliche Planer*innen, politische Entscheidungsträger*innen und die Zivilgesellschaft. Es sollten Lösungen untersucht werden, die darauf abzielen, natürliche Retentionsmaßnahmen zu fördern und wiederherzustellen, um Wasser in der Landschaft zu halten, Entwässerungsverluste zu verringern und den Wasserrückhalt in Wassereinzugsgebieten zu verbessern, um Extremereignisse wie Dürren und Überschwemmungen abzumildern. Angemessene Aufmerksamkeit sollte Maßnahmen gewidmet werden, die darauf abzielen, die Fragmentierung von Wasserüberwachungs- und -beobachtungsdaten zu überwinden, indem die Komplementarität zwischen Satelliten, In-situ-Daten, partizipativer Forschung und integrierten Bewertungsmodellen verstärkt wird. Dies sollte die Konsolidierung von Daten mit besserer Qualität und höherer Frequenz fördern, die Unsicherheit verringern, das Vertrauen stärken und den Bedürfnissen der Endnutzer*innen Rechnung tragen.
Zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Wassersektors sollten dann geeignete Strategien und Instrumente zur Anpassung an den Klimawandel und zur Abschwächung seiner Folgen entwickelt werden, z. B. Instrumente für eine widerstandsfähige städtische und ländliche Planung, um den Abfluss zu steuern, das Hochwasserrisiko zu verringern und die Sicherheit der Bürger*innen und der Wasserinfrastrukturen zu gewährleisten. Diese Strategien sollten insbesondere folgende Aspekte berücksichtigen
- Strategien und technische, kosteneffiziente und nachhaltige Lösungen für die alternative Erzeugung von Wasserressourcen, die an die zu erwartende Nutzung angepasst sind;
- die Steuerung der Bewirtschaftung der Wasserressourcen, um die Verflechtung verschiedener wasserbezogener Politiken besser zu berücksichtigen, damit eine zuverlässige Zuweisung von Wasser für verschiedene Verwendungszwecke und eine sektorübergreifende Koordinierung gewährleistet werden können;
- die Eignung der derzeitigen Indikatoren zur angemessenen Definition der Wassereffizienz in verschiedenen Sektoren und zur Bereitstellung einer harmonisierten Methodik zur Steigerung der Wassereffizienz;
- Strategien zur Vorwegnahme der Folgen wiederkehrender Extremereignisse, einschließlich der Analyse der Landnutzung (z. B. Überschwemmungen und Dürren), und zur Verringerung der damit verbundenen Risiken;
- Widerstandsfähigkeit des Wassers durch Untersuchung der Auswirkungen von Wassertransfers für saisonale, jährliche und mehrjährige Zeithorizonte auf Ökosysteme, Bevölkerungen, Landwirtschaft und industriellen Verbrauch;
- die Eignung von Lösungen zur Unterstützung des Schutzes/der Wiederherstellung der biologischen Vielfalt unter besonderer Berücksichtigung der Vermeidung der Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten und der Gewährleistung von ausreichend Wasser für ganze Ökosysteme (alle Arten und ihre Populationen in gesundem Zustand).
Darüber hinaus sollten die wirtschaftlichen Grundlagen der derzeitigen Wasserbewirtschaftungssysteme, einschließlich der Wasserpreis- und Handelspolitik, vor dem Hintergrund des Klimawandels überprüft werden, um Elemente für einen neuen wirtschaftlichen Rahmen zu schaffen, der dazu beiträgt, die Kosten für den Bau, den Betrieb und die Überwachung der Wasserinfrastrukturen besser zu strukturieren, die Nachfrage nach innovativen Lösungen zu steigern und private Investitionen für eine groß angelegte Einführung dieser Lösungen im Wassersektor zu fördern.
Die Vorschläge sollten Überschneidungen mit den laufenden Arbeiten der GFS und anderen EU-finanzierten Projekten vermeiden und gleichzeitig die Komplementarität mit den einschlägigen EU-Missionen und -Partnerschaften (z. B. Water4All, Biodiversa+) stärken. Die Vorschläge sollten auf den Bewertungsberichten der Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services (IPBES) aufbauen, insbesondere auf der bevorstehenden IPBES-Nexus-Bewertung. Gegebenenfalls sollten die Vorschläge auf bestehenden hydrologischen Modellierungsinstrumenten und wasserrelevanten Instrumenten und Datensätzen des Copernicus-Notfallmanagementdienstes, des Klimawandels und der Landüberwachungsdienste aufbauen bzw. diese weiter verbessern und die von den Initiativen von Destination Earth angebotenen Produkte und Dienste wirksam einsetzen. Die Vorschläge sollten Synergien und Komplementaritäten mit anderen verwandten Horizon Europe-Projekten schaffen. Zu diesem Zweck sollten die Vorschläge das notwendige Budget zur Abdeckung der damit verbundenen Clusteraktivitäten vorsehen.
Diese Maßnahme sollte ein breites Spektrum relevanter Interessengruppen zusammenbringen, d. h. Forscher*innen, Technologieanbieter*innen, Wasserversorgungsunternehmen, Unternehmensvertreter*innen, Investor*innen, politische Entscheidungsträger*innen und andere Wassernutzer*innen und Bürger*innen, um die Wirkung zu maximieren. Bei der Einbeziehung von Interessengruppen müssen das Geschlecht und andere soziale Kategorien (Behinderung, Alter, sozioökonomischer Status, ethnische und/oder kulturelle Herkunft, sexuelle Orientierung usw.) sowie deren Überschneidungen berücksichtigt werden. Die mögliche Beteiligung der GFS würde sicherstellen, dass die Bewertung der verfügbaren modernen Instrumente zur Vorhersage der Wasserverfügbarkeit die bestehenden Arbeiten der GFS angemessen einbezieht.
Aufgrund der starken sozioökonomischen Dimension der Wasserbewirtschaftung ist die Einbeziehung von SSH, einschließlich geschlechtsspezifischer Studien, und des Fachwissens des Citizen Social Science-Ansatzes ebenfalls erforderlich, um sicherzustellen, dass die vorgeschlagenen Strategien zur Anpassung an den Klimawandel und zur Abschwächung des Klimawandels gesellschaftlich akzeptiert werden und niemand zurückbleibt.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Bewertung und besseres Management des sich verändernden Wasserkreislaufs, auch auf feiner räumlicher Ebene, zur Verringerung der durch den Klimawandel verstärkten Wasserrisiken, einschließlich Überschwemmungen und Dürren, durch die Förderung der Weiterentwicklung innovativer Beobachtungssysteme zur Überwachung von Trends im atmosphärischen Wasserkreislauf; durch die Förderung einer wasserresistenten Flächennutzung, -bewirtschaftung und -planung und der Wiederherstellung des natürlichen Wasserkreislaufs, was auch zur Unterstützung des Schutzes/der Wiederherstellung der biologischen Vielfalt beiträgt; und durch die Verbesserung der sektorübergreifenden und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Wassernutzungssektoren und der Komplementarität zwischen wasserbezogenen Politiken;
- Steigerung der Wassernutzungseffizienz in allen Sektoren auf Einzugsgebietsebene, Ausgleich von Wasserbedarf und -angebot, Unterstützung bei der Umgestaltung der Wirtschaft und Umstrukturierung der Wasserbewirtschaftung;
- Unterstützung der politischen Entscheidungsträger*innne bei der Vorbereitung einer besseren Bewirtschaftung und Planung der Wasserinfrastruktur, die unter anderem einen gerechten Zugang zu Trinkwasser und anderen wichtigen Nutzungen ermöglicht.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die Seitenbegrenzung für den Teil B der ersten Stufe der zweistufigen Aufforderung beträgt 10 Seiten.
Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden. Antragstellende, die einen Vorschlag im Rahmen des Blindbewertungs-Pilotprojekts einreichen, dürfen in der Zusammenfassung des Vorschlags und in Teil B ihres Antrags für die erste Phase weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeiter*innen angeben.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and EnvironmentHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and Environment(kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren