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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Förderregion/Länder
  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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    Stichwort
    Auswahl förderfähigen EinrichtungenAlles zurücksetzen
  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    ...

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    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

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    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

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    ...

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    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Allianzen für Bildung und Unternehmen

Förderprogramm

Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen

Call Nummer

ERASMUS-EDU-2023-PI-ALL-INNO-EDU-ENTERP

Termine

Öffnung
29.11.2022

Deadline
03.05.2023 17:00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

max. EU-Zuschuss pro Projekt: € 1.000.000,00 - € 1.500.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Ziel der Allianzen für Innovation ist es, die Innovationskapazität Europas durch die Förderung der Innovation im Wege von Zusammenarbeit und Wissensfluss zwischen der Hochschulbildung und der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung sowie dem breiteren sozioökonomischen Umfeld, einschließlich der Forschung, zu stärken.

Außerdem zielen sie darauf ab, die Vermittlung neuer Kompetenzen zu fördern und Missverhältnisse zwischen Kompetenznachfrage und ‑angebot zu minimieren, indem sie neue Lehrpläne für die Hochschulbildung und die berufliche Aus- und Weiterbildung konzipieren und erstellen und die Entwicklung von Eigeninitiative und unternehmerischen Denkweisen in der EU unterstützen.

Call-Ziele

Die Partnerschaften sollen ein kohärentes und umfassendes Bündel sektorspezifischer oder sektorübergreifender Aktivitäten umsetzen, die sich an künftige Wissensentwicklungen in der gesamten EU anpassen lassen.

Um Innovationen anzukurbeln, wird der Schwerpunkt auf der Entwicklung von Talenten und Kompetenzen liegen. Erstens sind digitale Kompetenzen in allen Berufsprofilen auf dem gesamten Arbeitsmarkt immer wichtiger geworden. Zweitens muss der Übergang zu einer stärker kreislauforientierten und ökologisch ausgerichteten Wirtschaft durch Änderungen der Qualifikationen und der nationalen Bildungs- und Ausbildungslehrpläne unterstützt werden, um den neu aufkommenden Bedarf in der Berufswelt an „grünen“ Kompetenzen und nachhaltiger Entwicklung zu decken. Drittens erfordert der Übergang zu einer digitalen und grünen Wirtschaft in allen Bereichen unserer Wirtschaft und Gesellschaft eine schnellere Einführung neuer Technologien, besonders in den hochinnovativen Deep-Tech-Bereichen.

Allianzen für Bildung und Unternehmen sind transnationale, strukturierte und ergebnisorientierte Projekte, bei denen die Partner gemeinsame Ziele verfolgen und zusammenarbeiten, um Innovation, neue Kompetenzen, Eigeninitiative und unternehmerische Denkweisen zu fördern.

Sie zielen darauf ab, Innovation in der Hochschulbildung, in der beruflichen Aus- und Weiterbildung, in Unternehmen und im breiteren sozioökonomischen Umfeld zu fördern. Dazu gehört die Bewältigung gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Herausforderungen, wie Klimawandel, demografischer Wandel, Digitalisierung, das Aufkommen neuer, disruptiver Technologien wie künstliche Intelligenz und rasche Veränderungen der Beschäftigung, durch soziale Innovation und Widerstandsfähigkeit der Gemeinschaft sowie Innovationen auf dem Arbeitsmarkt.

Bei Allianzen für Bildung und Unternehmen kommen Unternehmen sowie Anbieter von Hochschul- und Berufsbildung zusammen, um partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Sie sind in einem oder mehreren verschiedenen Wirtschaftszweigen tätig und schaffen zuverlässige und nachhaltige Beziehungen und stellen ihren innovativen und transnationalen Charakter in jeder Hinsicht unter Beweis. Jede Partnerschaft muss mindestens eine Berufsbildungsorganisation und eine Hochschulorganisation umfassen, kann jedoch entweder auf beide oder nur auf einen dieser Bildungsbereiche ausgerichtet sein. Die Zusammenarbeit zwischen Berufsbildungs- und Hochschuleinrichtungen sollte sachdienlich sein und beiden Sektoren zugutekommen.

 

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

  • Förderung neuer, innovativer und multidisziplinärer Lehr- und Lernkonzepte: Förderung der Innovation bei der Gestaltung und Bereitstellung von Bildungsangeboten, Lehrmethoden, Bewertungsmethoden, Lernumgebungen und/oder der Entwicklung neuer Kompetenzen
  • Förderung der Kompetenzentwicklung in den Deep-Tech-Bereichen Förderung der Innovationskapazität Europas durch Erweiterung des Talentpools im Bereich dieser neuen disruptiven Technologien
  • Förderung der Einrichtung von Gründerzentren in Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen in ganz Europa
  • Förderung der sozialen Verantwortung von Unternehmen (z. B. hinsichtlich Chancengleichheit, Inklusion, Klimawandel, Umweltschutz und nachhaltiger Entwicklung)
  • Anregung von Eigeninitiative und unternehmerischen Einstellungen, Denkweisen und Kompetenzen bei Lernenden, Personal im Bildungsbereich und anderen Arbeitskräften im Einklang mit dem europäischen Referenzrahmen für unternehmerische Kompetenzen (EntreComp)
  • Verbesserung der Qualität und Relevanz von Kompetenzen, die im Rahmen der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme entwickelt und bescheinigt werden (einschließlich neuer Kompetenzen und der Bekämpfung des Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und ‑nachfrage)
  • Erleichterung des Wissensflusses und der gemeinsamen Schaffung von Wissen zwischen Hochschul- und Berufsbildung, Forschung, dem öffentlichen Sektor und der Wirtschaft
  • Aufbau und Unterstützung wirksamer und effizienter Systeme für Hochschulbildung und berufliche Aus- und Weiterbildung, die vernetzt und inklusiv sind und einen Beitrag zur Innovation leisten

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

An Allianzen für Bildung und Unternehmen müssen mindestens acht Antragsteller (Koordinator und vollwertige Partner) beteiligt sein, die in mindestens vier EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind. Dem Konsortium müssen mindestens drei Arbeitsmarktakteure (Unternehmen oder repräsentative Vermittlerorganisationen wie Kammern, Gewerkschaften oder Handelsverbände) und mindestens drei Anbieter im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung (Berufsbildungsanbieter und Hochschuleinrichtungen) als Antragsteller (Koordinator und vollwertige Partner) angehören. An jedem Vorschlag sollten mindestens eine Hochschuleinrichtung und ein Berufsbildungsanbieter als Antragsteller (Koordinator und vollwertige Partner) beteiligt sein.

Verbundene Einrichtungen zählen bei den Mindestkriterien für die Förderfähigkeit der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu.

weitere Förderkriterien

Als Antragsteller (Koordinator und vollwertige Partner) kommen in Betracht:

  • öffentliche oder private Organisationen;
  • Hochschuleinrichtungen, Berufsbildungsanbieter, Netzwerke von Berufsbildungsanbietern, kleine, mittlere oder große Unternehmen (einschließlich gemeinwirtschaftliche Unternehmen), Forschungsinstitute, Nichtregierungsorganisationen, öffentliche Einrichtungen auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene, Organisationen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätig sind, zwischengeschaltete Stellen, die Bildungs-, Berufsbildungs- oder Jugendorganisationen oder Unternehmen vertreten, Akkreditierungs-, Zertifizierungs-, Anerkennungs- oder Qualifizierungsstellen, Handels-, Industrie- oder Arbeitskammern, Handwerkskammern, europäische oder nationale Sozialpartner, Krankenhäuser oder andere Pflegeeinrichtungen, einschließlich Langzeitpflegeeinrichtungen, Behörden, die für die allgemeine und berufliche Bildung auf regionaler oder nationaler Ebene zuständig sind, Arbeitsämter, nationale statistische Ämter, Wirtschaftsentwicklungsagenturen, Branchen- oder Berufsverbände, Räte für branchenspezifische Kompetenzen, Einrichtungen, die Berufsberatung, Informationsdienste und Arbeitsvermittlungsdienste anbieten,
  • die in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind.

Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können ebenfalls als vollwertige Partner teilnehmen, allerdings nicht als Koordinator.

Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt.

In einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Hochschuleinrichtungen müssen über eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Teilnehmende Hochschuleinrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern benötigen keine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung.

Zusatzinformationen

Themen

Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, 
Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, 
Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , 
Gesundheit, Soziales, Sport, 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

24 oder 36 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:

  • Teil A - enthält administrative Informationen über den Teilnehmer und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen).
  • Teil C mit zusätzlichen Projektdaten (direkt online auszufüllen).

Die Anträge sind begrenzt auf

  • 40 Seiten bei Aufforderungen zur Einreichung von Anträgen auf Finanzhilfen von geringem Wert (€ 60.000,00 oder weniger);
  • 120 Seiten für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit hohem Finanzhilfevolumen (€ 4.000.000,00) und
  • 70 Seiten für alle anderen Aufforderungen.

Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und auf den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind.

Kontakt

European Education and Culture Executive Agency
Website

Erasmus+ National Agencies
Website

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