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Call-Eckdaten
Verbesserung und Integration von Polarbeobachtungssystemen als Antwort auf die Anforderungen der Nutzer*innen auf lokaler, regionaler und internationaler Ebene
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 6 - Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
Call Nummer
HORIZON-CL6-2025-03-GOVERNANCE-10
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
24.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 16.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 8.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Einklang mit dem Green Deal, der EU-Klimaschutz- und Anpassungsstrategie, der EU-Politik für die Arktis, dem Globalen Rahmen für die biologische Vielfalt von Kunming und Montreal und der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung werden erfolgreiche Vorschläge zu den erwarteten Auswirkungen dieses Ziels auf besser zugängliche und interoperable Umweltbeobachtungen beitragen.
Call-Ziele
Langfristige, integrierte und nachhaltige Beobachtungen, die auf gemeinsamen polaren Beobachtungsvariablen aufbauen, erfordern die Entwicklung eines "Systems von Systemen". Die Vorschläge sollten Aspekte wie den Kohlenstoffkreislauf, die Biogeochemie, die Meereisdynamik, Schelfeis, Süßwasserströme, die die Meeresgewässer und die ozeanische Zirkulation verändern, die Zusammensetzung und die Bedingungen der Atmosphäre, den unterseeischen Permafrost, die Verschlechterung der marinen Lebensräume und die biologische Vielfalt betreffen.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Aus den Vorschlägen sollte hervorgehen, wie sie wesentlich zu Folgendem beitragen werden
- Verbesserung der marinen und kryosphärischen Beobachtungssysteme, insbesondere der nicht weltraumgestützten Komponenten, mit Schwerpunkt auf deren Optimierung, Integration, Koordinierung und Verwaltung, aufbauend auf verfügbaren oder in der Entwicklung befindlichen Technologien, einschließlich künstlicher Intelligenz;
- harmonisierte, standardisierte und interoperable FAIR- und CARE-Polardatensysteme (z. B. Datenerfassung, -verarbeitung und -verwaltung, einschließlich historischer Daten), die bei Bedarf Echtzeitinformationen liefern können, und deren offene Verfügbarkeit, z. B. über das Europäische Netz für Meeresbeobachtung und -daten (EMODnet)
- Unterstützung der europäischen Bemühungen um die Koordinierung der Polarforschung, einschließlich Synergien mit den Zielen des Europäischen Büros für die Koordinierung der Polarforschung (EPCO) und durch einen Beitrag zur Umsetzung des Arbeitsplans dieses Büros;
- die Entwicklung mittel- und langfristiger Strategien zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit der Beobachtungssysteme und der Bereitstellung von Produkten und Diensten, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Copernicus-Fahrplans für die Polargebiete.
Es wird erwartet, dass sich die Vorschläge nur auf eines der folgenden Gebiete konzentrieren:
- Bereich A: "Arktischer Ozean und Küstenregionen".
Vorschläge, die sich auf diese Region konzentrieren, müssen zusätzlich die folgenden Punkte berücksichtigen:
- Die Verbesserungen der allgemeinen Beobachtungssysteme sollten die gemeinschaftsbasierte Überwachung und das lokale, traditionelle und indigene Wissen einbeziehen und gegebenenfalls gemeinsam mit lokalen Gemeinschaften und indigenen Völkern sowie anderen relevanten Interessen- und Rechtsinhaber*innen entwickelt werden, um unter anderem Produkte und Dienste zu entwickeln, die für die Anpassung an die sich verändernde Arktis erforderlich sind.
- Die Maßnahme sollte die Arktis-Politik der EU und die Umsetzung des Fahrplans für arktische Beobachtungs- und Datensysteme, die die arktischen Beobachtungsnetze unterstützen (SAON-ROADS), unterstützen, die Beobachtung des Arktischen Ozeans und ihre Koordinierung stärken und die Komplementarität mit den von der Gemeinsamen Forschungsstelle durchgeführten Aktivitäten zur Bewertung des gesellschaftlichen Nutzens der arktischen Beobachtungssysteme sicherstellen.
-
Bereich B: "Antarktische Schelfe und Südlicher Ozean".
Vorschläge, die sich auf diese Region konzentrieren, sollten zusätzlich die Einrichtung des UN-Ozeandekadeprogramms Antarctica InSync unterstützen und zu den Aktivitäten des Wissenschaftlichen Ausschusses für Antarktisforschung (SCAR) beitragen.
Zusätzlich zum gewählten regionalen Anwendungsbereich (Gebiet A oder Gebiet B) sollten die Vorschläge die Verbindung zwischen den Polarregionen selbst stärken, sowohl für In-situ- als auch für Satellitenbeobachtungen, zum Beispiel durch harmonisierte Beobachtungsstrategien (einschließlich kosteneffizienter und benutzer*innenfreundlicher Methoden zur Bewertung und Optimierung des Designs, der Investitionen in und des Betriebs von Polarbeobachtungssystemen), harmonisierte Messmethoden, die Entwicklung gemeinsamer wesentlicher Polarvariablen und interoperable arktische und antarktische Datensysteme.
Der Vorschlag sollte auch die Zusammenarbeit mit anderen einschlägigen Projekten wie HiAAOS, POLARIN und anderen Projekten, die Teil des EU-Polarclusters sind, sowie mit einschlägigen europäischen Forschungsinfrastrukturen vorsehen.
Es sollte auch die Valorisierung künftiger Sentinel-Erweiterungsmissionen in Betracht ziehen und unterstützen: CIMR, CRISTAL, ROSE-L, mit der Möglichkeit der Koordinierung mit Pre-Launch-Kampagnen wie CRISTALair und CIMRair. Dieses Thema ist Teil einer Koordinierungsinitiative zwischen der ESA und der Europäischen Kommission im Bereich der Erdsystemwissenschaften, die komplementäre Kooperationsprojekte unterstützt, die auf Seiten der Europäischen Kommission über Horizon Europe und auf Seiten der ESA über das FutureEO-Programm finanziert werden. Die Vorschläge sollten spezielle Aufgaben, angemessene Ressourcen und einen Plan für die Zusammenarbeit mit einschlägigen ESA-Aktivitäten enthalten, einschließlich der Projekte, die im Rahmen des ESA Polar Science Cluster und der Ausschreibung "ESA Sentinel User Preparation Polar Science Foundational Experiment" ausgewählt wurden.
Diese Maßnahme bietet Europa die Möglichkeit, weiterhin eine führende Rolle in der Polarforschung und bei der Bereitstellung von Wissen auf internationaler Ebene zu spielen und so zur Umsetzung der G7-Initiative für die Zukunft der Meere und Ozeane, die sich vorrangig mit der Beobachtung der arktischen Ozeane befasst, der GEO-Initiative "Blauer Planet", der Allianz für die Erforschung und Innovation der gesamtatlantischen Ozeane, dem Globalen Ozeanbeobachtungssystem (GOOS) und dem Globalen Klimabeobachtungssystem (GCOS) beizutragen. Die internationale Zusammenarbeit wird daher gefördert, auch im Hinblick auf das 5. Internationale Polarjahr (2032-33).
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen werden:
- Wesentlicher europäischer Beitrag zu einer verbesserten und langfristigen Koordination, Steuerung, Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit internationaler Umweltbeobachtungssysteme, die für die Polarregionen relevant sind, um deren Entwicklung und Rolle im Klimasystem und die damit verbundenen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt besser zu verstehen;
- Verbesserung der Nutzbarkeit, Zugänglichkeit, Wirksamkeit, Interoperabilität und Nutzung von Umweltbeobachtungs- und Datensystemen, die zur Verbesserung von Erdsystem- und Vorhersagemodellen sowie von digitalen Zwillingen (dem europäischen digitalen Zwilling des Ozeans und des Zielorts Erde) beitragen, und insbesondere Unterstützung der Entwicklung der einschlägigen Copernicus-Dienste und des Copernicus Arctic Hub;
- Unterstützung der nachhaltigen Bewirtschaftung der Polarregionen und der Entscheidungsfindungsprozesse für die Zivilgesellschaft, lokale oder nationale Behörden und Interessen- und Rechtsinhaber*innen sowie für EU- und internationale Organisationen, wodurch die entsprechenden EU-Politiken unterstützt werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 45 Seiten umfassen.
Um ein ausgewogenes Portfolio zu gewährleisten, das verschiedene Regionen abdeckt, werden Finanzhilfen nicht nur in der Reihenfolge der Rangfolge gewährt, sondern auch mindestens ein Vorschlag mit dem höchsten Rang innerhalb der Region „Bereich A“ und ein Vorschlag mit dem höchsten Rang innerhalb der Region „Bereich B“, sofern die Anträge alle Schwellenwerte erreichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and EnvironmentHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and Environment(kB)
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