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Call-Eckdaten
Steigerung der Attraktivität der Landwirtschaft und der Verbindung zwischen der Landwirtschaft und der Gesellschaft
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 6 - Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
Call Nummer
HORIZON-CL6-2025-03-GOVERNANCE-03
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
24.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Einklang mit den Zielen der Vision für Landwirtschaft und Ernährung und der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), den Generationswechsel zu unterstützen, faire Arbeitsplätze und die soziale Eingliederung der Landwirt*innen zu fördern, wird der erfolgreiche Vorschlag die Wirkung dieses Ziels im Zusammenhang mit der Entwicklung innovativer Governance-Modelle unterstützen, indem er fundiertes Wissen und analytische Kapazitäten bereitstellt, um die Entwicklung und Umsetzung wirksamer politischer Maßnahmen, insbesondere der GAP nach 2027, zu unterstützen.
Call-Ziele
Angesichts der aktuellen Herausforderungen des Klimawandels, des Verlusts der biologischen Vielfalt, der Ressourcenknappheit, neuer Arbeitsformen und des veränderten Verbraucher*innenverhaltens ist eine innovativere und nachhaltigere Landwirtschaft in der EU erforderlich. Der EU-Landwirtschaftssektor ist jedoch in den letzten fünfzehn Jahren mit einem stetigen Rückgang der Arbeitskräfte konfrontiert, was auch mit demografischen Herausforderungen wie der Überalterung der landwirtschaftlichen Bevölkerung zusammenhängt. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, junge und neue Landwirt*innen zu gewinnen und zu unterstützen. Die Motivationen, der kommerzielle Charakter und die Geschäftsmodelle der Landwirtschaft haben sich aufgrund der jüngsten Klima- und Umweltherausforderungen und der neuen Möglichkeiten, die die technologischen und digitalen Innovationen bieten, aber auch aufgrund sozialer und wirtschaftlicher Faktoren verändert.
Obwohl es sich um einen lebenswichtigen Sektor handelt, wird die Landwirtschaft in der Gesellschaft noch immer kaum verstanden und unterliegt vielen Mythen und Missverständnissen. Um wirksame politische Maßnahmen und Unternehmensstrategien zu entwickeln und umzusetzen, die die Attraktivität des Sektors erhöhen, ist es wichtig, besser zu verstehen, wie die Wahrnehmung der Landwirtschaft durch die Gesellschaft von sozioökonomischen und anderen Faktoren bestimmt wird (z. B. Einkommen, Arbeitsbedingungen, Bodenmärkte, Anwendung nachhaltiger Praktiken, psychische Gesundheit, soziales Wohlbefinden, soziale, wirtschaftliche und geschlechtsspezifische Ungleichheiten, Generationswechsel usw.). Eine solide Governance und eine Politik, die ein attraktives Umfeld und faire Arbeitsbedingungen für Landwirt*innen schafft, wird den Übergang zu widerstandsfähigeren und nachhaltigeren landwirtschaftlichen Systemen ermöglichen.
Neues interdisziplinäres Wissen, das auch aus Disziplinen wie den Sozial- und Geisteswissenschaften stammt, ist notwendig, um die Art und Weise, wie die Landwirtschaft ausgedrückt und gedacht wird, sowie ihre sich verändernde Beziehung zur Gesellschaft zu erforschen und besser zu verstehen. Die Aktivitäten im Rahmen dieses Themas sollten das Potenzial der Kultur- und Kreativwirtschaft freisetzen, um die Kommunikation über die Landwirtschaft in der Gesellschaft zu verbessern.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten:
- das Verständnis der sozioökonomischen und sonstigen Faktoren und Bedingungen verbessern, die die Attraktivität der Landwirtschaft als Wirtschaftstätigkeit und Beruf beeinflussen, und die Sicht der Landwirt*innen und ihre Vorstellungen von der Zukunft der Landwirtschaft darlegen;
- die Faktoren untersuchen, die die Entscheidung beeinflussen, den Beruf des*r Landwirt*in oder des*r Betriebsinhaber*in in verschiedenen Regionen Europas zu ergreifen oder aufzugeben, und dabei Techniken des Geschichtenerzählens und Erzählens einbeziehen;
- zu erforschen und zu analysieren, wie sich die Interaktionen der Landwirt*innen innerhalb der landwirtschaftlichen Gemeinschaft und mit der breiten Gesellschaft auf der Grundlage verschiedener Faktoren (z. B. historisch, sektoral, territorial, Betriebsgröße, Alter, Bildung, Geschlecht usw.) unterscheiden und wie diese Faktoren ihre soziale und wirtschaftliche Rolle beeinflussen;
- Untersuchung und Bewertung der Wahrnehmung und Kommunikation über die Landwirtschaft in der gesamten Gesellschaft nach verschiedenen gesellschaftlichen Akteur*innen (Einzelpersonen oder Gruppen, die eine wichtige Rolle bei der Gestaltung und Beeinflussung gesellschaftlicher Normen, Werte und Institutionen spielen) und wirtschaftlichen Akteur+innen (Einzelpersonen, Unternehmen oder Organisationen, die an wirtschaftlichen Aktivitäten wie Produktion, Verbrauch und Vertrieb von Waren und Dienstleistungen beteiligt sind) in der gesamten EU unter verschiedenen Gesichtspunkten (z. B. historisch, sektoral, territorial, Größe, Alter, Bildung, Geschlecht usw.);
- eine Bestandsaufnahme bestehender landwirtschaftlicher Aus- und Weiterbildungsprogramme in ganz Europa vorzunehmen und auf der Grundlage der gesammelten Daten Empfehlungen zu geben, wie sie so gestaltet werden können, dass sie ein breites Spektrum von Personen ansprechen;
- Verbesserung der gesellschaftlichen Wahrnehmung der Landwirtschaft durch die Mobilisierung und Zusammenarbeit der Kultur- und Kreativwirtschaft (KKI);
- Bestandsaufnahme, Bewertung und Förderung bestehender und Vorschlag neuer Lösungen, bewährter Verfahren, Initiativen und Ansätze, die darauf abzielen, die Attraktivität des Agrarsektors und die Verbindung zwischen der landwirtschaftlichen Bevölkerung und der Gesellschaft zu verbessern, sowie deren weite Verbreitung bei politischen Entscheidungsträgern*innen, Landwirt*innen, Unternehmen und anderen relevanten Akteur*innen.
Die Vorschläge sollten kollaborative und interdisziplinäre Arbeit unterstützen. Daher sollten die Vorschläge den wirksamen Beitrag von sozial- und geisteswissenschaftlichen Disziplinen wie Soziologie, Geografie, Demografie, Kommunikation, Verhaltenswissenschaften, Anthropologie oder Bildung beinhalten. Die Vorschläge können digitale Medien, traditionelle Medien, Kunst, Marketing und kulturelle Disziplinen (und darüber hinaus) einbeziehen, um zur Verbesserung der Attraktivität des Agrarsektors beizutragen. Partizipative Methoden der Zukunftsforschung sind erwünscht.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Die Wahrnehmung der Landwirtschaft als Wirtschaftszweig und Beruf und die Kommunikation darüber werden bewertet und verbessert, um die Attraktivität des Sektors für Neueinsteiger*innen und Junglandwirt*innen zu erhöhen, und die Verbindung zwischen Landwirtschaft und Gesellschaft wird verbessert;
- Das Wissen über die sozioökonomischen und anderen Faktoren, die die Attraktivität der Landwirtschaft in der Gesellschaft, insbesondere bei der jungen Generation, beeinflussen, wird verbessert und an lokale, nationale und EU-Entscheidungsträger*innen, Unternehmer und andere relevante Akteur*innen weitergegeben;
- neue Strategien, Lösungen und Praktiken zur Steigerung der Attraktivität des Agrarsektors werden von verschiedenen Akteur*innen, einschließlich Landwirt*innen, Unternehmen, politischen Entscheidungsträger*innen, lokalen oder regionalen Auftraggeber*innen und der Gesellschaft insgesamt, umfassend genutzt.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 50 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and EnvironmentHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and Environment(kB)
Kontakt
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