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Call-Eckdaten
Verbesserung der Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft und der ländlichen Entwicklung durch digitale Zwillinge
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 6 - Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
Call Nummer
HORIZON-CL6-2025-03-GOVERNANCE-11
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
24.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Einklang mit dem Europäischen Green Deal, der langfristigen Vision für den ländlichen Raum und der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) unterstützt der erfolgreiche Vorschlag ländliche Gemeinden dabei, von digitalen Zwillingen zu profitieren und ihre Kapazitäten für die effektive und effiziente Einführung innovativer Lösungen zu stärken.
Call-Ziele
In Anbetracht der Tatsache, dass etwa ein Drittel der EU-Bürger*innen in ländlichen Gebieten lebt und arbeitet, ist es von entscheidender Bedeutung, ländliche Gemeinschaften - Landwirt*innen, Förster*innen und andere Akteur*innen im ländlichen Raum - beim Übergang zu Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit zu unterstützen, damit niemand zurückgelassen wird. In diesem Zusammenhang hat die Technologie der digitalen Zwillinge in den letzten zehn Jahren aufgrund ihres Potenzials, Herausforderungen in zahlreichen Anwendungsbereichen zu bewältigen und die Arbeitsweise von Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen zu verändern, an Aufmerksamkeit gewonnen. Dennoch sind Forschung und Innovation im Zusammenhang mit der Nutzung digitaler Zwillinge in ländlichen Gebieten und relevanten Schlüsselsektoren der Wirtschaft, insbesondere in der Land- und Forstwirtschaft, noch begrenzt. Digitale Zwillinge bedürfen weiterer Erforschung, Innovation, Erprobung und Demonstration, um ihr Potenzial voll auszuschöpfen und einen höheren Reifegrad und eine bessere Skalierbarkeit in verschiedenen territorialen und sektoralen Kontexten zu erreichen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten:
- den Einsatz digitaler Zwillinge zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit ländlicher Gebiete und damit verbundener Schlüsselsektoren (d. h. Land- und Forstwirtschaft und andere relevante Sektoren) konzipieren, prototypisieren und testen. Die Innovationen sollten gemeinsam mit den Akteur*innen des ländlichen Raums entwickelt werden, um ihren Bedürfnissen gerecht zu werden, und auf ihre Durchführbarkeit im Hinblick auf die mit ihnen verbundenen Chancen und Herausforderungen für die territoriale Entwicklung geprüft werden;
- Erstellung einer detaillierten dreidimensionalen Karte der Dörfer unter Verwendung von Digital- und Datentechnologien. Die Karte sollte für lokale Behörden, Forscher*innen, Privatunternehmen und andere relevante Akteur*innen frei zugänglich sein, um Schlüsselparameter zu überwachen, Ideen zu testen und intelligente(re) und wettbewerbsfähigere, nachhaltige und widerstandsfähige Formen der Dorfentwicklung zu erkunden. Gegebenenfalls sollte der Schwerpunkt auf der Planung, Überwachung und Verwaltung von Grünflächen sowie anderen natürlichen Elementen im Dorf liegen, die die Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel verbessern können;
- Entwicklung einer öffentlichen webbasierten Plattform, die es den Nutzer*innen ermöglicht, das 3D-Modell der Dorfzwillinge aus der Ferne zu besichtigen, auch durch den Einsatz immersiver Technologien (z. B. Virtual Reality). Durch die Integration verschiedener Technologien sollte die Plattform den Nutzer*innen den Zugang zu Informationen über ausgewählte Elemente des kulturellen, historischen und/oder natürlichen Erbes des Dorfes zu Werbezwecken ermöglichen und gleichzeitig einen Mechanismus einrichten, mit dem die Bewohner*innen Rückmeldungen über bestehende und vorgeschlagene Initiativen zur Dorfentwicklung geben können;
- Bewertung des Potenzials der untersuchten digitalen Technologien zur Förderung von Formen der kollaborativen, offenen und bürger*innennahen Verwaltung;
- Messung und Bewertung der Kosten und des Nutzens der Einführung digitaler Zwillinge in den ländlichen Gebieten und den Anwendungssektoren, einschließlich der Voraussetzungen und Hindernisse für ihre Übernahme und Akzeptanz durch die Zielgruppen, der Angemessenheit und Verfügbarkeit bestehender öffentlicher/privater Finanzierungsmöglichkeiten, Anreize und neuer Geschäftsmodelle, die ihre Entwicklung über die Projektdauer hinaus unterstützen;
- Bereitstellung von Forschungs-, Geschäfts- und Politikempfehlungen zur Unterstützung der erfolgreichen Einführung der entwickelten digitalen Zwillinge in ländlichen Gebieten und relevanten Schlüsselsektoren;
- Unterstützung von Schulungen und Kapazitätsaufbau für lokale Verwaltungen und Akteur*innen im ländlichen Raum, um bewährte Verfahren auszutauschen, Fähigkeiten zu entwickeln und ein Ökosystem für ländliche Innovation zu schaffen und zu erhalten, das es ihnen ermöglicht, von den für den digitalen Wandel in ländlichen Gebieten entwickelten Innovationen zu profitieren.
Die Anwendung der entwickelten Technologien sollte die Umsetzung des Konzepts der intelligenten Dörfer unterstützen, das auf relativ unterentwickelte und abgelegene ländliche Gebiete und Gemeinden ausgerichtet ist.
Die Vorschläge müssen den "Multi-Akteurs-Ansatz" umsetzen, mit einem Konsortium, das sich auf eine ausgewogene Mischung relevanter Akteur*innen stützt, die über komplementäres Wissen verfügen, um die Ziele der Projekte zu erreichen, einschließlich relevanter ländlicher Akteur*innen (insbesondere Endnutzer*innen der digitalen Zwillinge), Universitäten, Forschungs- und Technologieorganisationen.
Die Vorschläge müssen die Geschlechterdimension in die Durchführung der Aktivitäten einbeziehen (z. B. zur Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Bedürfnisse bei der Konzeption und Erprobung der entwickelten Technologien, bei der Untersuchung von Vorteilen und Grenzen, bei der Erhebung und Analyse disaggregierter Daten, bei der Entwicklung von Schulungs- und Kommunikationsmaterial sowie bei Forschungs- und politischen Empfehlungen).
Darüber hinaus sollten die Vorschläge auf den Ergebnissen aufbauen und die Komplementarität mit anderen Horizont 2020/Europa- sowie anderen relevanten EU-finanzierten Initiativen und Projekten sicherstellen (z. B. EU-Missionen, Projekte, die sich aus dem Thema "HORIZON-CL6-2024-GOVERNANCE-02-01: European Partnership of Agriculture of Data") und weisen eine angemessene Planung und Nutzung der Ressourcen für diesen Zweck auf.
Die Vorschläge können die finanzielle Unterstützung von Dritten beinhalten, z. B. von relevanten Akteur*innen des ländlichen Raums (einschließlich Landwirt*innen, Forstwirt*innen und anderen Unternehmen des ländlichen Raums), akademischen Forscher*innen, Hightech-Start-ups und KMU, um die entwickelten digitalen Zwillinge zu entwickeln, zu testen oder zu validieren und/oder um andere Beiträge zur Erreichung der Projektziele zu leisten. Maximal 30 % der EU-Mittel sollten für diesen Zweck bereitgestellt werden.
Dieses Thema sollte einen wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) beinhalten. Durch die Einbeziehung von einschlägigem Fachwissen aus dem Bereich der Sozial- und Geisteswissenschaften (z. B. Gender-Fachwissen) zielt der erfolgreiche Vorschlag darauf ab, aussagekräftige Ergebnisse zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der damit verbundenen Forschungstätigkeiten verstärken und gleichzeitig lokal verankerte Lösungen liefern, die Bewohner*innen und Akteur*innen des ländlichen Raums einbeziehen und zu Verhaltensänderungen führen.
Die Vorschläge sollten verschiedene biogeografische Regionen mit einer ausgewogenen Abdeckung abdecken, die die verschiedenen pedoklimatischen Zonen in Europa in repräsentativer Weise widerspiegelt und unterschiedliche Dorftypen (z. B. unterschiedliche Größe, Abgelegenheit, Grad der digitalen Reife, Abhängigkeit von Wirtschaftssektoren, Exposition und Anfälligkeit gegenüber dem Klimawandel usw.) und Bewirtschaftungssysteme berücksichtigt.
Der mögliche Beitrag der GFS könnte in der Unterstützung von Überwachungs- und Modellierungsmaßnahmen für ländliche Gebiete, Land- und Forstwirtschaft bestehen.
Die Vorschläge sollten verschiedene praxisorientierte Verbreitungsmaterialien (z. B. audiovisuelles Material, Broschüren) entwickeln, in denen die digitalen Zwillinge und andere im Rahmen des Projekts entwickelte F&I-Lösungen vorgestellt werden, und diese in die von den potenziellen Endnutzer*innen am häufigsten genutzten Kommunikationskanäle einspeisen.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Ländliche Gemeinden, Landwirt*innen, Förster*innen und andere Akteur*innen im ländlichen Raum nutzen die Vorteile digitaler Zwillinge, die ihnen helfen, Nachhaltigkeits- und Klimaanpassungsziele zu erreichen und gleichzeitig die ländliche Wirtschaft und Widerstandsfähigkeit zu verbessern;
- Ländliche Gemeinden werden durch digitale und Datentechnologien bei der Erkundung verschiedener Wege unterstützt, um Dörfer zu einem attraktiven Lebensraum für ihre Bewohner*innen zu machen, was durch gestärkte Kapazitäten für datengestützte Entscheidungsfindung, Überwachung und Vorausschau erreicht wird;
- ein stärkeres (digitales) ländliches Innovationsökosystem besteht, das öffentliche und private Akteure zusammenbringt und die Attraktivität des ländlichen Raums verbessert;
- die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteur*innen des ländlichen Raums wird durch innovative intelligente Verwaltungslösungen gefördert, die eine daten- und faktengestützte Politikgestaltung ermöglichen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 50 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren. Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen gewährt werden. Der Höchstbetrag, der einem Dritten gewährt werden kann, beträgt 60 000 EUR.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 5-6 erreichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and EnvironmentHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and Environment(kB)
Kontakt
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