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Call-Eckdaten
Stärkung der Kenntnisse und Fähigkeiten von Berater*innen und deren Einbindung in landwirtschaftliche Wissens- und Innovationssysteme (AKIS) über ein EU-Beratungsnetz
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 6 - Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
Call Nummer
HORIZON-CL6-2025-03-GOVERNANCE-13
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
24.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 10.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ein erfolgreicher Vorschlag wird die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), insbesondere ihr Querschnittsziel, und die damit zusammenhängende Klima-, Biodiversitäts- und andere Umweltpolitik unterstützen, indem er unparteiische Berater*innen in allen EU-Mitgliedstaaten in einem EU-weiten Netz zusammenführt.
Call-Ziele
Berater*innen sind am besten in der Lage, Landwirt*innen zu ermutigen, ihre Praktiken zu ändern, um die Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft zu verbessern. Ein Novum in den aktuellen GAP-Strategieplänen ist, dass die Berater*innen in das AKIS integriert werden und unparteiisch, kompetent und auf dem neuesten Stand der wissenschaftlichen und innovativen Entwicklungen sein sollen. Sie sollten in der Lage sein, das Wissen zu übersetzen und den Landwirt*innen konkrete, gezielte und praktische Lösungen anzubieten, die an die spezifischen lokalen Gegebenheiten angepasst sind. Sie sollten in der Lage sein, auf der Grundlage des interaktiven Innovationsmodells innovationsunterstützende Dienstleistungen anzubieten. Sie sollten auch in der Lage sein, verschiedene Datenquellen zu nutzen, um die Leistung der landwirtschaftlichen Betriebe im Laufe der Zeit unter Berücksichtigung der drei Dimensionen der Nachhaltigkeit zu analysieren und die Landwirt*innen entsprechend fundiert und ganzheitlich zu beraten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten:
- die Organisation und die konkreten Dienstleistungen, die von unparteiischen öffentlichen und privaten Berater*innen im Rahmen der AKIS der Mitgliedstaaten erbracht werden, auf kooperative Weise verbessern, u. a. durch (1) die Sicherstellung besser vernetzter Strukturen, die Vertiefung der Integration der Berater*innen in die AKIS auf EU- und nationaler/regionaler Ebene und (2) die Entwicklung und Förderung effektiverer und interaktiverer Arbeitsmethoden und -instrumente;
- Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten der Berater*innen in der gesamten EU in allen Bereichen, die für die Praktiker*innen von großem Interesse sind und die Wettbewerbsfähigkeit und die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit im Einklang mit allen Zielen der GAP abdecken, zumindest durch (1) die Verbesserung der Bereitstellung und Verwaltung von für die Praxis nützlichem Wissen und die solide thematische Organisation und Interaktion von Berater*innen und anderen relevanten Akteur*innen innerhalb von AKIS in Wissenszentren, die Gewährleistung stärkerer Verbindungen zwischen Forschung, Bildung, Berater*innen und Landwirt*innen und die Förderung der Sammlung, des breiteren Austauschs und der Nutzung des verfügbaren Wissens in der gesamten EU; (2) Organisation zahlreicher Aktivitäten zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Berater*innen auf EU-, nationaler und regionaler Ebene und zur Ermöglichung eines wirksamen und umfassenden Austauschs von Wissen, Erfahrungen und Fähigkeiten; (3) Entwicklung und Austausch von Instrumenten, Schulungskursen und Informationsmaterialien, die für Berater*innen und ihre Kund*innen nützlich sind, sowie Entwicklung und Anwendung von Konzepten, die Berater*innen zur Teilnahme und Nutzung dieser Instrumente motivieren;
- Verbesserung und Unterstützung des Verständnisses und der Umsetzung des interaktiven Innovationsmodells durch die Berater*innengemeinschaft, die als innovationsunterstützende Dienste fungiert, u. a. durch (1) Veranschaulichung mit praktischen Beispielen, (2) Bereitstellung von Methoden und Schulungen für die kontinuierliche berufliche Weiterentwicklung und (3) Gewährleistung einer regelmäßigen Übermittlung des in der Praxis gesammelten Forschungs- und Innovationsbedarfs an die relevanten AKIS-Akteur*innen;
- eine Online-Plattform einzurichten, regelmäßig zu aktualisieren und zu verwalten, die als Bezugspunkt für Berater*innen und ihre Kund*innen dient und mindestens Folgendes umfasst: (1) eine Datenbank mit Kontakten und Profilen von Berater*innen (zumindest mit Angaben zu Ausbildung, Berufserfahrung und spezifischem(n) Fachgebiet(en)), (2) verschiedene robuste Datenquellen und Instrumente zur Entscheidungsunterstützung (einschließlich Tutorials), (3) Schulungskurse und Informationsmaterial, (4) Beispiele für bewährte Verfahren (unter Berücksichtigung der Kosten und des Nutzens für die Endnutzer*innen) und (5) andere für die Zielgruppe relevante Instrumente und Materialien. Die Online-Plattform sollte die praxisorientierten Ergebnisse von Horizont- und GAP-finanzierten Projekten integrieren, die für Beratungsdienste nützlich sind, und ihr gesamter Inhalt (nicht nur die Schnittstelle) sollte in alle 24 EU-Amtssprachen übersetzt werden.
Die Vorschläge sollten eine spezielle Aufgabe und geeignete Ressourcen für die Zusammenarbeit beinhalten, Komplementaritäten sicherstellen, Doppelarbeit vermeiden und die Ergebnisse und Aktivitäten der relevanten vergangenen, bestehenden und zukünftigen AKIS-Projekte effizient nutzen.
Die Vorschläge müssen den "Multi-Akteurs-Ansatz" umsetzen. Mindestens 50 % der Projektteilnehmer*innen sollten unparteiische Berater*innen sein, die mindestens die Hälfte ihrer Zeit mit der Beratung von Landwirt*innen verbringen. Die Partner innerhalb des Konsortiums sollten insgesamt gut mit Berater*innen vernetzt und in der Lage sein, möglichst viele der in der Beratung von Landwirt*innen tätigen Berater*innen in der gesamten EU in die Projektaktivitäten einzubeziehen.
Die Vorschläge sollten ein breites Spektrum an unparteiischen Berater*innen abdecken, die an verschiedenen Themen arbeiten, die für Praktiker*innen aus allen EU-Mitgliedstaaten von Interesse sind, und die Zusammenarbeit zwischen ihnen verbessern, wobei die AKIS-Strukturen der Länder (einschließlich der AKIS-Koordinierungsstellen) als Vermittler*innen genutzt werden. Zu diesem Zweck können die Vorschläge eine finanzielle Unterstützung Dritter vorsehen, um die Beteiligung von Berater*innen aus der gesamten EU an den Aktivitäten des Beratungsnetzes zu gewährleisten. Die Konsortien müssen das Auswahlverfahren für die Berater*innen/Beratungsdienste und/oder andere relevante AKIS-Akteur*innen festlegen.
Das Projekt sollte eine Mindestlaufzeit von sieben Jahren haben. Ein erster Plan für die finanzielle Nachhaltigkeit und die langfristige Aufrechterhaltung des EU-Beratungsnetzes über die Projektlaufzeit hinaus sollte in den Vorschlag aufgenommen werden.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Die Organisation und Integration von neutralen Berater*innen (sowohl öffentlich als auch privat) innerhalb des nationalen/regionalen und europäischen AKIS ist gestärkt, und der Austausch zwischen ihnen und anderen relevanten AKIS-Akteur*innen ist intensiviert;
- die unparteiischen Berater*innen besser mit praxisorientiertem und aktuellem Wissen, Fähigkeiten und Instrumenten ausgestattet werden, die es ihnen ermöglichen, die Landwirt*innen mit qualitativ hochwertiger und unparteiischer Beratung zu unterstützen, die die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit - Wirtschaft, Umwelt und Soziales - im Einklang mit allen Zielen der GAP abdeckt;
- der Austausch und die praktische Anwendung von bestehendem und neuem Wissen und Lösungen durch die Landwirte wird dank kompetenterer, qualifizierter und unparteiischer Berater*innen beschleunigt und verbreitet, wodurch der Übergang zu einer wettbewerbsfähigeren, nachhaltigeren und widerstandsfähigeren Landwirtschaft unterstützt wird.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
mind. 7 Jahre
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 33 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren. Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen gewährt werden. Der Höchstbetrag, der einem Dritten gewährt werden kann, beträgt 60 000 EUR.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and EnvironmentHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and Environment(kB)
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