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Call-Eckdaten
Von der EU kofinanzierte Partnerschaft zu Rohstoffen für den grünen und digitalen Wandel (Co-funded partnership Raw Materials for the Green and Digital Transition)
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 4 - Digital, Industrie und Raumfahrt
Call Nummer
HORIZON-CL4-INDUSTRY-2025-01-MATERIALS-64
Termine
Öffnung
22.05.2025
Deadline
23.09.2025 17:00
Förderquote
30%
Budget des Calls
€ 90.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 90,000,000.00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projektergebnisse werden es ermöglichen, die erwarteten Auswirkungen des Ziels zu erreichen, indem die Versorgungssicherheit und der Zugang zu Primär- und Sekundärrohstoffen, insbesondere zu kritischen und strategischen Rohstoffen für industrielle Wertschöpfungsketten und strategische Sektoren in der EU, verbessert werden.
Call-Ziele
- Die Partnerschaft wird auf den Erfahrungen der ERA-NETs aufbauen: ERA-MIN, ERA-MIN 2 und ERA-MIN 3. Die Partnerschaft sollte die gesamte Wertschöpfungskette der Rohstoffe abdecken, einschließlich Exploration, Gewinnung, Verarbeitungstechnologien und Recycling, und die Kreislaufwirtschaft verbessern. Der Meeresbergbau ist von diesem Thema ausgeschlossen.
- In den Vorschlägen sollten die erforderlichen Finanzmittel aus den teilnehmenden nationalen (oder regionalen) Forschungsprogrammen gebündelt werden, um gemeinsame jährliche Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen durchzuführen, die zu Finanzhilfen für Dritte mit EU-Kofinanzierung in diesem Bereich führen. Die finanzielle Unterstützung Dritter durch die Teilnehmer*innen ist eine der Hauptaktivitäten dieser Maßnahme, um ihre Ziele erreichen zu können.
- Wie in den Teilnahmebedingungen festgelegt, steht die Partnerschaft allen EU-Mitgliedstaaten, den mit Horizon Europe assoziierten Ländern, den OECD-Ländern, den Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union, dem MERCOSUR, dem CARIFORUM, der Andengemeinschaft und den Ländern offen, mit denen die EU strategische Rohstoffpartnerschaften sowie Handelsabkommen (oder Assoziations-/Wirtschaftspartnerschaftsabkommen oder gleichwertige Abkommen) geschlossen hat, die Bestimmungen über die Zusammenarbeit im Rohstoffbereich enthalten (d. h. Kapitel über Energie und Rohstoffe). Die Teilnahme steht allen offen, die sich während der Laufzeit der Partnerschaft anschließen möchten.
- Bei den Begünstigten sollte es sich vorzugsweise um nationale, regionale oder lokale Einrichtungen handeln, die für die Planung von Forschungs- und Innovationstätigkeiten im Rohstoffbereich zuständig sind. Um die Abstimmung von F&I-Aktivitäten und der Rohstoffpolitik zu gewährleisten, steht die Teilnahme auch relevanten Ministerien und öffentlichen Einrichtungen offen, die für Rohstoffe und F&I-Politik zuständig sind.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Diese Partnerschaft sollte durch ein gemeinsames Programm von Aktivitäten umgesetzt werden, das von der Forschung bis hin zu Koordinierungs- und Vernetzungsaktivitäten, einschließlich Ausbildung, Demonstration, Pilotprojekten und Verbreitungsaktivitäten, reicht und sich an den folgenden Hauptbausteinen orientiert:
- Gemeinsame jährliche Ausschreibungen für F&I-Aktivitäten;
- Erleichterung der weiteren Übernahme und Kommerzialisierung der entwickelten F&I-Ergebnisse;
- Bündelung von Projekten und Zusammenfassung von F&I-Ergebnissen;
- Koordinierung von Forschungsprogrammen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten und teilnehmenden Drittländern und Auslösung kombinierter Maßnahmen;
- Funktion als Wissenszentrum für die F&I-Programme und -Aktivitäten der Partnerländer im Rohstoffbereich.
- Die Aktionen sollten auch Maßnahmen umfassen, die zu den Zielen des Gesetzes über kritische Rohstoffe und der EU-Rohstoffpolitik beitragen.
- Von den Partnern wird ein finanzieller Beitrag und/oder Sachleistungen erwartet, der sich nach dem Anspruch der vorgeschlagenen Maßnahmen richtet. Die Partnerschaft sollte offen sein für die Aufnahme neuer Partner während der Laufzeit der Partnerschaft. Die Leitung der Partnerschaft sollte ein klares und transparentes Verfahren für die Einbeziehung eines breiten Spektrums von Interessenvertreter*innen sowie der Vollmitglieder der Partnerschaft schaffen, um sicherzustellen, dass die Arbeit während der gesamten Laufzeit der Partnerschaft ein breites Spektrum von Ansichten im Bereich der biologischen Vielfalt, naturbasierter Lösungen und Ökosystemleistungen abdeckt. Um sicherzustellen, dass alle Arbeitsbereiche kohärent sind und sich gegenseitig ergänzen, und um das Potenzial für Wissensinvestitionen zu nutzen, wird erwartet, dass die Partnerschaft eine enge Zusammenarbeit und Synergien mit den im Rahmen von Cluster 4 - Digital, Industrie und Weltraum - geförderten Projekten fördert. Sie sollte auch Synergien mit anderen relevanten europäischen Initiativen, Finanzierungsprogrammen und Plattformen wie dem EIT Raw Materials entwickeln.
- Die finanzielle Unterstützung, die die Teilnehmer*innen Dritten gewähren, ist einer der wichtigsten Kanäle im Rahmen dieser Aktion, damit die Partnerschaft ihre Ziele erreichen kann. Der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, beträgt 2 Mio. EUR. Es wird davon ausgegangen, dass die Partnerschaft von 2026 bis 2032 jährlich gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen organisiert, so dass genügend Zeit für die Durchführung der kofinanzierten Projekte zur Verfügung stehen dürfte.
- Das vorläufige Gesamtbudget für die Partnerschaft beträgt 300 Mio. EUR. Der EU-Beitrag ist auf 30 % der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme mit einem Höchstbetrag von 90 Mio. EUR begrenzt.
Das Anfangsdatum der im Rahmen dieses Themas gewährten Zuschüsse kann ab dem Datum der Antragstellung sein. Die Antragstellenden sollten die Notwendigkeit eines rückwirkenden Starttermins in ihrem Antrag begründen. Kosten, die ab dem Startdatum der Aktion anfallen, können als förderfähig betrachtet werden.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projekten wird erwartet, dass sie zu den folgenden Ergebnissen beitragen:
- Angleichung der nationalen F&I-Prioritäten im Rohstoffbereich an die EU-Rohstoffpolitik.
- Stärkung der EU-Zusammenarbeit mit Ländern, mit denen die EU strategische Partnerschaften im Bereich Rohstoffe eingegangen ist;
- Verbesserung der industriellen Rentabilität, der Sicherheit und der Umweltauswirkungen des Betriebs in einer Weise, die zu messbaren Verbesserungen führt;
- Verbesserung der Diversifizierung der EU-Beschaffung von kritischen Rohstoffen aus Drittländern;
- Verbesserung der verantwortungsvollen Versorgung Europas mit Rohstoffen im Einklang mit den EU-Grundsätzen für nachhaltige Rohstoffe, bei denen es sich um nicht-regulatorische Grundsätze auf der Grundlage des EU-Besitzstands handelt. Sie legen die Anforderungen an nachhaltige Rohstoffe und deren Gewinnung und Verarbeitung in Europa in Bezug auf soziale, ökologische und wirtschaftliche Leistung fest.
- Die Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse ist auf Organisationen und die Industrie zugeschnitten, die in der EU mit Rohstoffen zu tun haben, sowie auf Projektpartner aus Ländern der strategischen Partnerschaft.
- Förderung der Nutzung von UNFC (United Nations Framework Classification for Resources) und UNRMS (United Nations Resource Management System) im Rohstoffsektor.
- Es wird erwartet, dass die Maßnahmen zur Umsetzung des EU-Gesetzes über kritische Rohstoffe beitragen, insbesondere zu den 2030-Benchmarks.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der EU in den Rohstoffversorgungsketten und damit Verringerung des ernsthaften Risikos für die strategischen Vermögenswerte, die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen, die Autonomie und die Sicherheit der Union, das mit der derzeitigen Abhängigkeit der EU von einigen wenigen Drittländern in Bezug auf kritische Rohstoffe verbunden ist, durch die Verbesserung der nachhaltigen und verantwortungsvollen Beschaffung von Primär- und Sekundärrohstoffen, die für den grünen und digitalen Wandel erforderlich sind, und in Übereinstimmung mit den Zielen des Gesetzes über kritische Rohstoffe, Die Teilnahme an diesem Thema ist auf Rechtspersonen mit Sitz in den Mitgliedstaaten, den assoziierten Ländern, den OECD-Ländern, den Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union, dem MERCOSUR, dem CARIFORUM, der Andengemeinschaft und den Ländern, mit denen die EU strategische Rohstoffpartnerschaften geschlossen hat, sowie auf Handelsabkommen (oder Assoziierungs-/Wirtschaftspartnerschafts- oder gleichwertige Abkommen, einschließlich der neuen sauberen Handels- und Investitionspartnerschaften) beschränkt, die Bestimmungen über die Zusammenarbeit bei Rohstoffen enthalten (d. h. d. h. Energie- und Rohstoffkapitel). Die Auswahl dieser Länder erfolgte unter Berücksichtigung der Entwicklung strategischer internationaler Rohstoffpartnerschaften und der Vermeidung der Verstärkung bestehender übermäßiger Abhängigkeiten sowie der Bedeutung der Einbeziehung von Partnern, die sich für einen offenen Handel mit diesen Rohstoffen einsetzen.
Vorschläge, die Rechtspersonen enthalten, die nicht in den Ländern ansässig sind, die unter die oben genannten Kriterien fallen, sind nicht förderfähig.
Die Rolle des Koordinators der Aktion ist auf öffentliche Einrichtungen beschränkt, die Eigentümer oder Geldgeber von F&I-Programmen sind.
Aufgrund des Umfangs dieses Themas kommen Rechtspersonen mit Sitz in Ländern, mit denen die EU strategische Partnerschaften für Rohstoffe eingegangen ist, sowie in Ländern, die an ERAMIN 3 teilgenommen haben, ausnahmsweise für eine EU-Finanzierung in Betracht.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 70 Seiten umfassen.
Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren. Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen erfolgen. Der in Artikel 208 Buchstabe a der Haushaltsordnung Nr. 2024/2509 vorgesehene Schwellenwert von 60 000 EUR findet keine Anwendung, da die finanzielle Unterstützung Dritter durch die Teilnehmer eine der Haupttätigkeiten dieser Aktion ist, um ihre Ziele erreichen zu können. Der Höchstbetrag des FSTP, der einem einzelnen Dritten gewährt werden kann, beträgt 8 Mio. EUR.
Das indikative Gesamtbudget für das Thema beläuft sich auf 90 Mio. EUR, die in jährlichen Tranchen in den Jahren 2025 und 2027 gebunden werden (45 Mio. EUR aus dem Budget 2025 und 45 Mio. EUR aus dem Budget 2027).
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and SpaceHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and Space(kB)
Kontakt
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