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Call-Eckdaten
KI-Gründungsmodelle in der Wissenschaft (GenAI4EU)
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 4 - Digital, Industrie und Raumfahrt
Call Nummer
HORIZON-CL4-INDUSTRY-2025-01-DIGITAL-61
Termine
Öffnung
22.05.2025
Deadline
23.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 30.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6,000,000.00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieses Themas ist es, ihr Potenzial zu erschließen und die Entwicklung von KI-Technologie voranzutreiben, die speziell auf die Bedürfnisse der Wissenschaft zugeschnitten ist.
Call-Ziele
Grundmodelle in der Wissenschaft sind eine sich entwickelnde Idee in der wissenschaftlichen Gemeinschaft und gehen über den Trend der generativen KI hinaus.
Ein Basismodell kann Informationen aus verschiedenen Modalitäten von Daten integrieren. Dieses Modell kann dann an ein breites Spektrum nachgelagerter, speziellerer Aufgaben angepasst werden. Um nachgelagerte Anwendungen zu erstellen, wird das Basismodell durch zusätzliches Training und aufgabenspezifische Beispiele verfeinert. Ein Basismodell ist also selbst unvollständig, dient aber als gemeinsame Grundlage, auf der viele aufgabenspezifische Modelle durch Anpassung aufgebaut werden können.
In der Wissenschaft könnten solche Basismodelle anhand von Daten aus einem bestimmten wissenschaftlichen Bereich trainiert und dann für eine Vielzahl von Aufgaben feinabgestimmt und von einer breiteren Gemeinschaft in diesem Bereich verwendet werden.
Die Vorschläge sollten einen der folgenden wissenschaftlichen Bereiche betreffen:
- (A) Werkstoffkunde: Die Entwicklung neuer, innovativer und fortschrittlicher Werkstoffe ist für die wirtschaftliche Sicherheit der EU und die Schaffung einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Industrie (insbesondere in Bereichen wie Energie, Mobilität, Bauwesen, Gesundheit und Elektronik) von wesentlicher Bedeutung. Der Einsatz von KI bei der Entwicklung, den Eigenschaften und der Entdeckung von Werkstoffen könnte potenzielle innovative Lösungen erheblich beschleunigen und skalieren.
- (B) Klimawissenschaft: Die Förderung der Klimaforschung ist entscheidend für die Erreichung der Ziele der EU in Bezug auf Klimaneutralität und Widerstandsfähigkeit. KI-Grundlagenmodelle können zu genaueren Erkenntnissen über die Klimadynamik, zu besseren Vorhersagen extremer Wetterereignisse, zu regionalen Auswirkungen und zur Entwicklung von Klimakipppunkten beitragen.
- (C) Umweltverschmutzungswissenschaften: Fortschritte in den Umweltwissenschaften können die Erkennung und Charakterisierung von Verschmutzungsquellen sowie deren Wege, Verteilung und Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit unterstützen. Dies ist besonders wichtig bei besorgniserregenden Schadstoffen, neu auftretenden und/oder weniger bekannten Schadstoffen.
- (D) Agrarwissenschaften: Die Förderung der agrarwissenschaftlichen Forschung ist entscheidend für ein wettbewerbsfähiges, widerstandsfähiges und nachhaltiges Agrarsystem. Modelle auf der Grundlage der künstlichen Intelligenz können dazu beitragen, die Bewirtschaftung von Kulturpflanzen, Viehbeständen, Böden und Wasser zu verbessern.
Die Vorschläge sollten sich auf Folgendes konzentrieren: 1) Entwicklung von Basismodellen (nicht auf generative KI beschränkt) für die Wissenschaft im gewählten Bereich; 2) Nachweis der Nützlichkeit eines Basismodells durch Anpassung an Teilaufgaben/wissenschaftliche Probleme im gewählten Bereich; und 3) Veranschaulichung anderer möglicher Anwendungsbereiche.
Die Basismodelle sollten den Forscher*innen Zugang zu wesentlichen KI-gestützten Fähigkeiten für wissenschaftliche Entdeckungen bieten, die Algorithmen, Modelle und Architekturen des maschinellen Lernens verwenden, die sich am besten für das gewählte Gebiet eignen, an verschiedene Probleme in dem Gebiet anpassbar sein und auf einer robusten und zuverlässigen Architektur basieren, da alle potenziellen Fehler und Probleme an die nachgelagerten Anwendungen weitergegeben werden würden.
Die Basismodelle sollten der wissenschaftlichen Gemeinschaft als offene Modelle zur Verfügung gestellt werden, einschließlich des Quellcodes und, soweit möglich, der Trainingsdatensätze und anderer zugehöriger Ressourcen, die für eine vollständige Wiederverwendbarkeit der Basismodelle erforderlich sind (sofern nicht anders begründet). Dies wird einer breiteren wissenschaftlichen Gemeinschaft dienen und somit den Zugang zu einer solchen wissenschaftlichen Infrastruktur erweitern und die Nutzung und Anpassung des Modells an verschiedene Probleme erleichtern. Die Antragsteller sollten eine klare Dokumentation über die Verwendung und die Grenzen des Modells sowie Fallstudien vorlegen, die die Anwendung des Modells auf eine Vielzahl von Aufgaben/Problemen in dem gewählten Bereich belegen.
An multidisziplinären Forschungsaktivitäten sollten sowohl KI- als auch Fachwissenschaftler*innen beteiligt sein und einige der folgenden Punkte berücksichtigen:
- Konzeptualisierung und Planung: Umfang, Ziele und erwartete Ergebnisse des Basismodells;
- Geeignete Schnittstellen für Fachleute ohne Informatikhintergrund, um zu den Ergebnissen beizutragen und sie zu nutzen;
- Datenidentifikation, Sammlung und Verwaltung von (vorzugsweise vielfältigen, multimodalen) Datensätzen durch semantisch annotierte Datenschemata;
- Modellentwicklung, -validierung und -prüfung unter relevanten Betriebs- und Umweltbedingungen (z. B. thermische Gradienten, Ermüdung, Korrosion usw.) und gegebenenfalls Modellbewertung und Benchmarking, z. B. DOME;
- Integration von Fachwissen in das Modell (z. B. durch maschinenlesbare Darstellungen wie RDF (Resource Description Framework).
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten:
- den Zugang zu hochwertigen (multimodalen) Daten nachweisen, die für die Entwicklung des Modells benötigt werden. Wenn im Zuge der Entwicklung des Modells neue Datensätze erstellt oder bestehende angepasst werden müssen, sollten sie den FAIR-Grundsätzen entsprechen. Beschreiben Sie die Verfahren zur Datenpflege und Qualitätskontrolle, mit denen die Genauigkeit, Vollständigkeit und Konsistenz der Trainingsdaten sichergestellt werden soll.
- Tragen Sie zu den Bemühungen bei, gemeinsame Standards für Datenformate, Metadaten, Taxonomien und Ontologien zu erreichen.
- Demonstration einer Strategie für den Zugang zu den Rechenressourcen, die für das Training, die Evaluierung/Tests und die Inferenz von Modellen benötigt werden.
- eine Modellarchitektur vorschlagen, die auf Transparenz ausgelegt ist
- Idealerweise Anwendung von Methoden zur Integration von Fachwissen in das Modell und Suche nach Synergien mit Lösungen, die die Verwaltung und Auswertung großer Datenmengen erleichtern (z. B. Wissensgraphen).
- Identifizierung von mindestens vier möglichen Anwendungsfällen und wissenschaftlichen Herausforderungen, die mit dem Modell und seinen Anpassungen angegangen werden können.
- Identifizieren und bewerten Sie die potenziellen Risiken eines Missbrauchs des Grundmodells.
- Vorschlag eines Plans für die Veröffentlichung des Modells, seine Pflege und Weiterentwicklung sowie seine regelmäßige Bekanntmachung in der wissenschaftlichen Gemeinschaft, um das Konzept bekannt zu machen, die wichtigsten Ergebnisse zu erörtern und die technologische Entwicklung vorwegzunehmen - möglicherweise in Synergie mit anderen einschlägigen Projekten.
An den Vorschlägen sollten Fachleute aus den Sozial- und Geisteswissenschaften beteiligt sein, in den Fällen, in denen Rechts- und Ethikexpert*innen einbezogen werden sollten, um den Datenschutz, Vereinbarungen über die gemeinsame Nutzung von Daten und die Einhaltung von Vorschriften zu gewährleisten.
Synergien mit den ausgewählten Projekten von HORIZON-INFRA-2025-01-EOSC-06: Nutzung generativer KI (GenAI4EU) für die wissenschaftliche Forschung über den EOSC werden, soweit relevant, gefördert. Vorschläge zur Zusammenarbeit mit etablierten Infrastrukturen wie dem WeatherGenerator-Projekt sind erwünscht.
Die internationale Zusammenarbeit wird gefördert, wenn die EU einen gegenseitigen Nutzen hat, wie z. B. beim Trillion Parameter Consortium.
Bei diesem Thema ist die Einbeziehung der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.
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Erwartete Ergebnisse
- Beschleunigung von Forschung und Entwicklung in der Wissenschaft mit Schwerpunkt auf den Bereichen a) Materialwissenschaft, b) Klimawandel, c) Umweltverschmutzungsforschung (einschließlich PFAS) und d) Agrarwissenschaft;
- Weiterentwicklung von KI-Technologien (nicht beschränkt auf generative KI), die auf wissenschaftliche Bedürfnisse zugeschnitten und potenziell an andere Aufgaben im Anwendungsbereich anpassbar sind;
- Beitrag zur Entwicklung von Basismodellen in den Anwendungsbereichen und Wegbereitung für die künftige Finanzierung von Basismodellen in einem breiteren Spektrum von wissenschaftlichen Disziplinen;
- Lösungen für gesellschaftliche oder wissenschaftliche Herausforderungen vorantreiben;
- Überbrückung bestehender Wissenslücken und Förderung von Interdisziplinarität durch Design in verschiedenen Bereichen, die für die Weiterentwicklung des Anwendungsbereichs erforderlich sind; und
- Unterstützung von Open Source und Open Science, insbesondere für Forschungsgemeinschaften mit begrenztem Zugang zu modernen KI-Werkzeugen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 50 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bei TRL 1 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 4 erreichen.
Um ein ausgewogenes Portfolio von Stiftungsmodellen aus verschiedenen Disziplinen zu gewährleisten, werden die Zuschüsse nicht nur in der Reihenfolge der Anträge vergeben, sondern auch für mindestens zwei Projekte im Bereich A und mindestens ein Projekt in jedem der Bereiche B, C und D im Rahmen dieses Themas, sofern der Antrag alle Schwellenwerte erreicht.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and SpaceHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and Space(kB)
Kontakt
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